Volljährigenunterha...
 
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Volljährigenunterhalt - was ich (noch) nicht verstehe

 
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

der Tiger in mir wird grad wieder wach...

Nehmen wir mal die nicht unübliche Situation an, dass das volljährige Kind bei der KM wohnt und der Vater KU bezahlt. Das Kind gibt der KM eine Vollmacht und die KM rennt zum RA mit der Bitte um Auskunft um die finanziellen Verhältnisse des Vaters.

Nun wird der KV vom RA aufgefordert, die Einkommensverhältnisse der letzten 12 Monate plus Einkommensteuererklärung abzugeben, aber wer ist nun der Auftraggeber, die KM oder das Kind? Wenn der KV nun vom RA eine Legimitation anfordert, dann kann dieser nur eine Legimitation von der KM vorlegen. Die KM hingegen legt ihre Vollmacht des Kindes dazu.

Der KV hat aber einen Auskunftsanspruch gegen das Kind, der auch das Einkommen der KM umfasst.

Wie sieht das in der Praxis aus?

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.02.2007 02:16
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Eskima,
ich sehe deine Situation aus der Sicht eines Unterhaltszahlers.

Nun schreibst du in einem anderen Thread:
"Unsere Gedanken gehen in die Richtung: wenn mein Mann jetzt Sohn auffordert, seine Bedürftigkeit nachzuweisen, dann wird von der Ex im Gegenzug eine Überprüfung des Unterhalts für die anderen Kinder kommen. Zudem ist die Situation bei Sohn etwas unklar, da er offiziell Schüler ist, aber seit sechs Monaten ein Praktikum macht. Bleibt die Frage, ob das noch als privilegiert zählt.

Und im Sommer müßte mein Mann dann wieder eine Bedürftigkeitsüberprüfung von Tochter starten, da die Große schon im 1. Ausbildungsjahr durch die hohe Ausbildungsvergütung nicht mehr bedürftig war und Tochter 2 die gleiche Ausbildung anstrebt."

oder:

"der Titel ist nicht befristet. Meine Glaskugel sagt mir, dass Sohnemann Geld fürs Praktikum bekommt und zusammen mit dem vollen Kindergeld keinen Anspruch mehr auf KU hätte. Ist aber für unsere Finanzen total egal, da ja die anderen Kinder dann mehr bekommen."

Davon ausgegangen, daß ihr nicht 5, sondern 3 Kinder habt:
Mädchen 1 ist in Ausbildung und verdient gut; ist also raus. Mit Mädel 2 bald das selbe.
Und Sohni macht nen Praktikum, gibt aber nicht die Kohle an.

Keines der Kinder startet von sich aus eine Initiative, den KU erneut prüfen zu lassen. Fraglich ist nämlich
1. hat sich der Ku nicht bald eh erledigt?
2. hat Papi so große Sprünge im Einkommen, dass sich ein Prozess (auch ohne PKH) lohnen würde?
3. Soll ich kohle durch Beschei$$en einheimsen?

Statt dessen rennt Mami mit einer Vollmacht los, da sie ihre Fälle schwimmen sieht und wahrscheinlich auch PKH bekommt.

Um ganz ehrlich zu sein, hört sich das etwas danach an, als ob du dir nicht zu schade für einige Dinge bist.

Als ich das gelesen habe, habe ich mich gefragt, warum der Papa sowas macht. Jetzt frage ich mich, wer mir am meisten Leid tut. Du, die Kids oder der Papa.

Meine Meinung, die ich nicht mit anderen teilen möchte.

Gruß,
Michael

Übrigens:
"Erfahrungsgemäß sind Abänderungen oder Rückgabe von Titeln nur über die Inanspruchnahme des Gerichts möglich und bedeuten viel Ärger und Nerven."
Stimmt so nicht. Natürlich kannst Du den Titel beim JA auch dem Vater aushändigen lassen. Damit ist er (ich meine den Titel) dann tot. Wäre doch mal 'ne Idee für Mädel1, oder?
Die Argumentation "Mädel1 ist nicht mehr bedürftig, da aber Mangelfall, lassen wir das so. Der Zahlbetrag bleibt ja eh gleich" ist doch reichlich dünn.
Nicht nur weil Sohni wahrscheinlich auch Geld verdient.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2007 07:33
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Weisnich,

es ist früh, ich hab meinen ersten Kaffee noch nicht ausgetrunken. Ganz spontan kann ich aber sagen, dass eine Aufforderung:

eskima, du drehst am Rad, komm mal wieder runter!  😉

vollkommen ausreichend gewesen wäre.

Dann hätte ich genauso viel Antwort auf meine Frage wie jetzt.

Grußl

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.02.2007 10:35
 sky
(@sky)
Registriert

Moin,

ich denke, das kann man vergleichen mit einem mindj. Kind, das durch einen Elternteil vertreten wird. Hier liegt die Vertretung durch Vollmacht vor. Auftraggeben ist m.E. die Mutter.

Grüsse
sky

@Weisnich

Knapp vorbei ist auch daneben  :wink:.

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2007 10:53
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Weisnich,

Davon ausgegangen, daß ihr nicht 5, sondern 3 Kinder habt:
Mädchen 1 ist in Ausbildung und verdient gut; ist also raus. Mit Mädel 2 bald das selbe.
Und Sohni macht nen Praktikum, gibt aber nicht die Kohle an.

Es sind 5 Kinder.

"Erfahrungsgemäß sind Abänderungen oder Rückgabe von Titeln nur über die Inanspruchnahme des Gerichts möglich und bedeuten viel Ärger und Nerven."
Stimmt so nicht. Natürlich kannst Du den Titel beim JA auch dem Vater aushändigen lassen. Damit ist er (ich meine den Titel) dann tot. Wäre doch mal 'ne Idee für Mädel1, oder?
Die Argumentation "Mädel1 ist nicht mehr bedürftig, da aber Mangelfall, lassen wir das so. Der Zahlbetrag bleibt ja eh gleich" ist doch reichlich dünn.

Tochter 1 hat ihren Titel nicht freiwillig abgegeben, das hat der Richter für sie besorgt. Am Telefon sagte sie mir, dass die Sache sie 280 Euro gekostet hat. Da sie die Zusammenhänge nicht versteht, gibt sie ihrem Vater die Schuld dafür, dass sie das Geld zahlen muss, ihrer Meinung nach hätte ihr Unterhalt zugestanden.

Mein Mann hat bis jetzt immer PKH ohne Ratenzahlung bekommen, ich denke, das sagt genug über unsere finanzielle Situation aus.

@ sky

:dankeschoen:

Gruß

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.02.2007 11:53