Volljährigenunterha...
 
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Volljährigenunterhalt wenn X ein Mangelfall ist

 
(@sonny_76)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

das bei mir lebende Kind wird 18 (noch Schüler) und muss dann ja den Unterhalt von beiden Eltern einfordern, ich habe verstanden, dass dann das "verteilbare" Einkommen beider Eltern zusammengerechnet wird, dadurch ergibt sich der Unterhalt fürs Kind. Dann wird die Quote ermittelt und so der jeweilig zu zahlende Betrag. Nun nimmt die EX, obwohl sie zur gesteigerten Erwerbstätigkeit aufgefordert wurde (JA), natürlich keine Vollzeitstelle an und zahlte bisher nur 50,00 Euro Unterhalt. Muss ich in einem solchen Fall dann fast 100 % des Volljährigenunterhalts zahlen oder ist das irgendwie gedeckelt?

Macht es einen Unterschied wo das Kind lebt, also bei mir oder der HEX?

Vielen Dank.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.01.2015 10:19
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Du hast Dich bislang mit 50 EUR zufrieden gegeben bzw. es war nicht mehr zu holen??
Bevor Du Dir/ ihr beiden Euch jetzt Stress machst, der vermutlich zu eh nichts/ nicht viel führen wird, würde ich (aus Deiner Sicht) weiterhin dankbar   :knockout: die 50 EUR von KM nehmen und über den Rest Dich mit Eurem Kind einigen. Es ändert sich - wenn Du vernünftig mit dem Kind sprechen kannst - eigentlich nichts solange das Kind bei Dir wohnen bleibt und keine weiteren externen Kosten anfallen.

Aber letztlich muss nun das Kind entscheiden, was es auf welchem Weg durchsetzen will und ob es weiterhin bei Dir leben will oder ausziehen möchte (wenn es sich das leisten kann...)

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2015 10:59
(@sonny_76)
Schon was gesagt Registriert

Moin,

ich habe mich mit den 50 Euro nicht zufrieden gegeben, der Plan war eigentlich über fiktives Einkommen den Unterhalt einzuklagen. Die Mühlen der Beistandschaft sind aber dermassen langsam, dass außer Geplänkel nicht viel rumgekommen ist. Immerhin war die Einschätzung der Erfolgsaussichten lt. JA gut, daher die Idee das nun selbst in die Hand zu nehmen, da ab 18 das JA ohnehin draussen ist.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.01.2015 14:40
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

[...] daher die Idee das nun selbst in die Hand zu nehmen, da ab 18 das JA ohnehin draussen ist. [...]

Richtig, die sind raus, genau wie Du.

Grüsse!
JB

Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2015 14:54
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Sonny,

Immerhin war die Einschätzung der Erfolgsaussichten lt. JA gut, daher die Idee das nun selbst in die Hand zu nehmen, da ab 18 das JA ohnehin draussen ist.

Da Ihr ab Volljährigkeit beide barunterhaltspflichtig seid, werden die Chancen mit Volljährigkeit deutlich schlechter (so Dein oberhalb 1.300 EUR liegender Einkommensanteil ausreicht, den gesamten Bedarf zu decken).

Vorbehaltlich Informationen zu Deinem EK würde ich demzufolge keinen Aufwand investieren.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2015 15:35
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nun nimmt die EX, obwohl sie zur gesteigerten Erwerbstätigkeit aufgefordert wurde (JA), natürlich keine Vollzeitstelle an und zahlte bisher nur 50,00 Euro Unterhalt. Muss ich in einem solchen Fall dann fast 100 % des Volljährigenunterhalts zahlen oder ist das irgendwie gedeckelt?

Obwohl (es fällt mir schwer, nicht zu schreiben "weil") das JA das suggeriert, gibt es keine erweiterte Erwerbsobliegenheit bei Volljährigen.
Wenn du alles alleine bezahlen kannst, wird sie nicht weiter belästigt.
Der Deckel ist dabei der Betrag, den du bezahlen müsstest, wenn du von vornherein alleine Pflichtig wärest, also nur nach deinem Einkommen

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2015 15:58
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich habe mich mit den 50 Euro nicht zufrieden gegeben, der Plan war eigentlich über fiktives Einkommen den Unterhalt einzuklagen. Die Mühlen der Beistandschaft sind aber dermassen langsam, dass außer Geplänkel nicht viel rumgekommen ist. Immerhin war die Einschätzung der Erfolgsaussichten lt. JA gut, daher die Idee das nun selbst in die Hand zu nehmen, da ab 18 das JA ohnehin draussen ist.

Das verstärkt meine Meinung: Lass(t) stecken! Wenn Kind nicht unverschämte Unterhaltsforderungen (Dir gegenüber) aufmacht und insb. einen (unnötigen) Auszug verfolgt, macht es keinen Sinn, das Thema nun voranzutreiben, nur weil es doch billig und gerecht wäre, wenn KM nun auch endlich mal zahlt. Macht Euren Frieden damit, dass sie auch in den kommenden (wenigen?) Jahren sich nicht beteiligen wird. Lass Dein Kind daraus die richtigen Schlüsse ziehen.

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2015 16:26