Hallo,
meine Geschichte gibts in der Rubrik MEINE GESCHICHTE. Trotzdem habe ich nich mal ne Frage zum Unterhalt.
Meine jüngere Tochter ( 20 Jahre in 20 Tagen ) hat diesen Monat ihren Realschulabschluß gemacht und der Vergleich, den wir geschlossen hatten ist am 01.08. zu ende. Ich zahlte bis heute jeden Monat 250 Euro. Nun lebt sie seit ca. 8 Monaten alleine bzw. mit ihren Freund zusammen. Ich wohne in Brüssel und muß hier alleine 1250 Euro ( kalt ) Miete zahlen.
Inwieweit spielen diese Tatsachen eine Rolle bei der Berechnung des Unterhaltes.
Sie hat es ja schon angedroht, dass man sich wegen der Neuberechnung mit mir in Verbindung setzten wird. Ich habe auch keine Ahnung, was sie machen will, Berufsausbildung oder nichts machen :mad2:
Ich zahle auch weiterhin 250 Euro Kindesmutter unterhalt obwohl die ex voll arbeiten geht. 😡
Danke
Der
Eagle
Ich mag das Land,
ich mag die Menschen,
ich mag nicht den Staat
Hallo,
wie alt ist denn das jüngste Kind? Ich würde ja in erster Linie erst mal versuchen, den Unterhalt für die KM zu kappen. - Habe gerade noch mal geguckt, die Kids sind beide erwachsen und sie arbeitet? Na, da würde ich aber ALLES tun, damit Du nicht mehr für sie zahlen mußt! Das steht ja in keinem Verhältnis oder verdient sie sooo wenig??
Wieviel Unterhalt Du für Deine volljährige Tochter zahlen mußt ist natürlich auch abhängig von Deinem Einkommen. Dein Selbstbehalt ist einem volljährigem Kind mit abgeschlossener Schulausbildung gegenüber aber höher.
Bei der Tabelle West steht z.B. (Zitat)
Der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt)
- gegenüber minderjährigen unverheirateten Kindern,
- gegenüber volljährigen unverheirateten Kindern bis zur Vollendung des
21. Lebensjahres, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und
sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden,
beträgt beim nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 770 EUR, beim erwerbstätigen
Unterhaltspflichtigen monatlich 890 EUR. Hierin sind bis 360 EUR für Unterkunft einschließlich
umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Der Selbstbehalt kann angemessen erhöht
werden, wenn dieser Betrag im Einzelfall erheblich überschritten wird und dies nicht vermeidbar ist.
Der angemessene Eigenbedarf, insbesondere gegenüber anderen volljährigen Kindern, beträgt in der
Regel mindestens monatlich 1.100 EUR. Darin ist eine Warmmiete bis 450 EUR enthalten.
Bei volljährigen Kindern, die noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen, bemisst sich der Unterhalt nach der 4. Altersstufe der Tabelle. ODER Der angemessene Gesamtunterhaltsbedarf eines Studierenden, der nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, beträgt in der Regel monatlich 640 ¤. Dieser Bedarfssatz kann auch für ein Kind mit eigenem Haushalt angesetzt werden.
Die Ausbildungsvergütung eines in der Berufsausbildung stehenden Kindes, das im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnt, ist vor ihrer Anrechnung in der Regel um einen ausbildungsbedingten Mehrbedarf von monatlich 90 ¤ zu kürzen.
Wenn sie Dir die Hölle heiß macht, würde ich erst mal ebenso "dreist" reagieren und ihre Bemühungen um einen Ausbildungsplatz nachgewiesen haben wollen. Und ich würde mich mal schlau machen, inwieweit Du zu Zahlungen verpflichtet bist, wenn sie gammelt.
LG Lausebackesmama
[Editiert am 18/7/2005 von Lausebackesmama]
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Eagle,
also wenn die Tochter jetzt mit ihrem FReund ne Wohnung hat, sind schonmal beide Elternteile zu Barunterhalt verpflichtet.
Die Mutter muß also auch löhnen.
Die Tochter soll ganz klar sagen, wie sie sich die nächste Zukunft vorstellt.
Wenn sie keinen Ausbildungsplatz annimmt und lieber arbeiten geht, fällt der Unterhalt natürlich weg.
Aber sie kann nicht einfach mal sagen...och ich mach mir jetzt nen Jahr ein schönes Leben auf Kosten der Eltern und such mir keinen Job oder Ausbildungsstelle.
Da hat sie die REchnung ohne den Wirt gemacht.
Bummeln geht nicht.
Wenn sie meint, sie sucht ja schon, findet aber nix, muß sie das auch vorweisen.
Also verlange Absagen.
Gruß
Melly
Hallo,
wie alt ist denn das jüngste Kind? Ich würde ja in erster Linie erst mal versuchen, den Unterhalt für die KM zu kappen. - Habe gerade noch mal geguckt, die Kids sind beide erwachsen und sie arbeitet? Na, da würde ich aber ALLES tun, damit Du nicht mehr für sie zahlen mußt! Das steht ja in keinem Verhältnis oder verdient sie sooo wenig??
Ja die jüngste wird 20 Jahre alt.
Kann ich denn da noch was machen ?? Ich glaube man hat mich beim Gericht uebers ohr gehauen, indem sie mir einen vergleich angeboten haben. km unterhalt 250 euro bis juni 2006. Sie arbeitet als Filialleiterin bei einer adidas-verkaufsfiliale. Da bin ich doch machtlos jetzt, oder ??
Wieviel Unterhalt Du für Deine volljährige Tochter zahlen mußt ist natürlich auch abhängig von Deinem Einkommen. Dein Selbstbehalt ist einem volljährigem Kind mit abgeschlossener Schulausbildung gegenüber aber höher.
Bei der Tabelle West steht z.B. (Zitat)
Der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt)
- gegenüber minderjährigen unverheirateten Kindern,
- gegenüber volljährigen unverheirateten Kindern bis zur Vollendung des
21. Lebensjahres, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und
sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden,
beträgt beim nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 770 EUR, beim erwerbstätigen
Unterhaltspflichtigen monatlich 890 EUR. Hierin sind bis 360 EUR für Unterkunft einschließlich
umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Der Selbstbehalt kann angemessen erhöht
werden, wenn dieser Betrag im Einzelfall erheblich überschritten wird und dies nicht vermeidbar ist.
Der angemessene Eigenbedarf, insbesondere gegenüber anderen volljährigen Kindern, beträgt in der
Regel mindestens monatlich 1.100 EUR. Darin ist eine Warmmiete bis 450 EUR enthalten.
Ich verdiene 3300 Euro netto im Monat !
Muss aber ja wie gesagt ne Menge für Miete und Leben in Brüssel aufbringen.
1500 Euro Warmmiete. Ein Mittagessen kostet hier ca 20 Euro und ne Kantine haben wir nicht.
Da muss doch der Eigenbedarf erhoeht werden, oder ??
Bei volljährigen Kindern, die noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen, bemisst sich der Unterhalt nach der 4. Altersstufe der Tabelle. ODER Der angemessene Gesamtunterhaltsbedarf eines Studierenden, der nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, beträgt in der Regel monatlich 640 ¤. Dieser Bedarfssatz kann auch für ein Kind mit eigenem Haushalt angesetzt werden.
Betraegt der Satz auch 640 Euro, wenn sie die Wohnung teilt ???
Die Ausbildungsvergütung eines in der Berufsausbildung stehenden Kindes, das im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnt, ist vor ihrer Anrechnung in der Regel um einen ausbildungsbedingten Mehrbedarf von monatlich 90 ¤ zu kürzen.
Da sie alleine wohnt und falls sie eine Ausbildungsstelle bekommt hat sie keuin anrecht mehr auf ausbildungsbedingten Mehrbedarf. Richtig ?
Wenn sie Dir die Hölle heiß macht, würde ich erst mal ebenso "dreist" reagieren und ihre Bemühungen um einen Ausbildungsplatz nachgewiesen haben wollen. Und ich würde mich mal schlau machen, inwieweit Du zu Zahlungen verpflichtet bist, wenn sie gammelt.
Tja, das ist es ja leider. Ich wuerde so gerne mit Ihr sprechen und alles im normalen Klaeren, aber die Ex betreibt seit mehr als 4 Jahren PAS wie es im Lehrbuch steht und ich bin machtlos.
Am meisten tuen mir meine Elternleid, weil auch da sich die Enkelkinder nicht mehr melden und keiner weiss warum.
Wenn sie gammelt wird es auch nicht einfach , ich erkundige mich mal.
Die veruchen wahrscheinlich noch weiter zur Schule zu gehen und ich habe keine Ahnung wohin das noch führen soll.
Danke für Deine Hilfe
Der
Eagle
[Editiert am 18/7/2005 von Eagle9999]
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ich mag nicht den Staat