Hallo,
mein volljähriger Sohn ist über mich privat krankenversichert.
Sein Zahnarzt (ein Bekannter meiner Ex) hat in der Vergangenheit mehrfach versucht, meine Unterschrift für ein Abrechnungszentrum zu bekommen. Das habe ich nicht getan.
Mein Sohn hat dies Abtretungserklärung nun selbst unterschrieben und er hat nun auf seinen Namen eine Rechnung des Abrechnungszentrums erhalten.
Diese Rechnung hat er mir nun per Post geschickt.
Die Rechnung ist soweit OK und ich erkenne, dass es mit meiner KK keine Probleme geben wird.
Trotzdem finde ich es nicht korrekt, dass mein Sohn so handelt - demnächst steht womöglich eine größere Sache an und ich bleibe dann ggf. auf nicht erstatteten Kosten sitzen.
Ich habe vor, ihm die Rechnung mit dem Hinweis, dass er die Abtretungserklärung unterschrieben hat zurücksende und ihm sage, dass er die Rechnung zu begleichen hat.
Parallel würde ich dann den Erstatungsbetrag meiner KK auf sein Konto überweisen.
Ist das rechtlich OK?
Mein Sohn hat eine m.E. streitsüchtige Mutter, die ihn sofort zu Ihrer RAin schicken wird.
Nach dem Motto:
- das Kind ist durch den Vater privat versichert
- das Kind ist Schüler und hat kein Geld
- das Kind bekommt jetzt Mahnungen
- etc.
Wie wäre Eure Vorgehensweise?
Viele Grüße
Dein Sohn sollte als Volljähriger nicht mehr Versicherter in Deinem Vertrag sondern Versicherungsnehmer in einem eigenen Vertrag sein. Die Übertragung sollte kein Problem darstellen.
Dann erstattest Du ihm die nachgewiesenen monatlichen Kosten der Krankenversicherung zzgl. eventueller Selbstbehalte zusammen mit dem Unterhalt und alles andere ist sein Problem.
Steuerlich dürfte das für Dich nachteilig sein aber es wäre sauber.
Gruss von der Insel
Als Hinweis: das Führen einer eigenen Police wird ggf. nicht möglich sein, wenn das Kind beihilfeberechtigt ist.
Hallo,
prinzipiell hat Dein Sohn Anspruch auf eine Krankenversicherung zusätzlich zum Regelunterhalt. Da er bisher privat versichert war, ist es in seinem Fall auch eine private Krankenversicherung. Die Krankenversicherung ist in diesem Fall Mehrbedarf des Kindes.
Die saubere Variante ist eine getrennte Krankenversicherung, die alleine auf den Namen des Kindes läuft. Für einen Studenten wäre aber auch eine <a href="https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/studentische-krankenversicherung-die-wichtigsten-moeglichkeiten-10352>studentische" Krankenversicherung</a> möglich. Diese müsste aber mit Beginn des Studiums abgeschlossen werden, ansonsten bleibt es bei der privaten KV.
VG Susi
Nochmal eine Anmerkung: wieso hast du solche Probleme mit der Abtretungserklärung? Das ist doch heutzutage normal, ich kenne wenige Ärzte, die noch selber abrechnen. Pass einfach auf, dass dein Sohn die Leistungen schön in seinem eigenen Namen beauftragt und auch mit der KV abrechnet. Kommt es dann zu einem Fehlbetrag, dann läuft der erstnmal auf seinen Namen und der Abrechnungsdienst wendet sich an IHN. Er könnte versuchen diese Kosten dann als SOnderbedarf geltend zu machen, aber wenn du nicht gerade einen Billig-Tarif hast, dann wird das schwer, weil es immer auch eine Variante ohne Zuzahlung geben würde.