Volljähriges Kind z...
 
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Volljähriges Kind zieht zum Vater--was muss beachtet werden ?

 
(@antwortsuchender)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich benötige Ratschläge für etwas, was sich vermutlich erst in ein paar Monaten ereignen könnte.

Kurze Vorgeschichte:
ich bin umgangsberechtigter Vater eines Sohnes, der bisher bei seiner Mutter und ihrem Ehemann lebt. Seit der Trennung von der KM wurde von derselbigen die Beistandsschaft durch das Jugendamt erwirkt. Ich bezahle bisher regelmässig über das Konto des Jugendamtes den Unterhalt für meinen Sohn, der nach der Düsseldorfer Tabelle festgelegt wurde. Es bestehen keine weiteren Nachforderungen weder an das Jugendamt noch an die KM.

Ich habe mich bereits erkundigt, was sich ändert, wenn mein Sohn volljährig wird. Vermutlich wird ein Schreiben vom Jugendamt eintreffen in dem sie mir mitteilen, dass die Beistandsschaft endet (bitte um Berichtigung, falls es jemand besser weiß) und mein Sohn die Beistandsschaft erwirken kann (oder geht die Beistandsschaft automatisch auf meinen Sohn über??).
1. Frage: Für den Fall, dass mein Sohn und ich uns einig sind und ich weiterhin den Barunterhalt auf sein Konto überweisen werde, müssen wir das Jugendamt informieren oder erlischt die Beistandsschaft automatisch? Was könnte für mich von Interesse sein?

In weiterer Zukunft wäre es möglich, dass mein Sohn in meinen Haushalt zieht. Und da sehe ich Probleme von Seiten der Finanzierung durch die KM auf uns zu kommen. Mir ist bewusst, dass auch sie zu einem Barunterhalt ihm gegenüber verpflichtet ist solange er keine abgeschlossene Ausbildung hat, allerdings wird sie mit ziemlicher Sicherheit sagen, "er könne ja auch weiterhin bei ihr im Haushalt leben". Und da das Verhältnis meines Sohnes zu ihr sehr gut ist möchte ich nicht, dass er die Barunterhaltspflicht ihr gegenüber über das Amt erwirkt. Sollte er studienbedingt in eine andere Stadt ziehen müssen, würde sie selbstverständlich ihren Anteil dazu beitragen. Sollte er zu mir ziehen, wird sie nichts bezahlen.
2. Frage: Welche Möglichkeiten habe ich auf direktem Weg (ohne meinen Sohn da mit reinzuziehen) Zahlungen von der KM zu erhalten? Würde es in irgendeiner Art und Weise helfen einen Unter-Mietvertrag (kein Problem mit Wohnungseigentümer) mit meinem Sohn zu machen? Hat jemand ähnliche Erfahrungen? Wie gehe ich am besten vor?

Vielen Dank für eure Antworten und Ratschläge
Antwortsuchender

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.06.2012 18:22
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi ratsuchender,

1. Frage: Für den Fall, dass mein Sohn und ich uns einig sind und ich weiterhin den Barunterhalt auf sein Konto überweisen werde, müssen wir das Jugendamt informieren oder erlischt die Beistandsschaft automatisch? Was könnte für mich von Interesse sein?

Grundsätzlich hat ab Volljährigkeit das JA nur noch beratende Funktion.Wichtig ist ,wenn ein Titel besteht und dieser unbefristet ist ,dass dein Sohn dir die vollstreckbare Ausfertigung aushändigt (bekommt er entweder von der KM oder vom JA), oder den Verzicht einer Vollstreckung schriftlich erklärt.

2. Frage: Welche Möglichkeiten habe ich auf direktem Weg (ohne meinen Sohn da mit reinzuziehen) Zahlungen von der KM zu erhalten?

Gar keine einzige. Allein dein Sohn hat es in der Hand, ob er seine Mutter zum Unterhalt auffordert oder nicht. Möchte er das nicht kannst du ihn nicht zwingen. Allerdings, wenn er auch nciht mehr bei dir lebt und von dir weiterhin Unterhalt will muß er die KM auffordern. Nur einen Elternteil auffordern geht dann nicht.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2012 18:30
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Sollte er studienbedingt in eine andere Stadt ziehen müssen, würde sie selbstverständlich ihren Anteil dazu beitragen. Sollte er zu mir ziehen, wird sie nichts bezahlen.

hallo antwortsuchender,

solchen unsinn macht euer volljähriger sohn hoffentlich nicht mit, oder?

was sagt denn der junge mann dazu?

gruß horst

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2012 18:40
(@l3nnox)
Rege dabei Registriert

... Und da das Verhältnis meines Sohnes zu ihr sehr gut ist möchte ich nicht, dass er die Barunterhaltspflicht ihr gegenüber über das Amt erwirkt.

Aber umgekehrt hat das o.g. die Mutter damals in keinster Weise interessiert!

Am reichsten sind die Menschen, die auf das meiste verzichten können
Rabindranath Tagore

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2012 19:38
(@antwortsuchender)
Schon was gesagt Registriert

Danke erstmal an alle,

Aber umgekehrt hat das o.g. die Mutter damals in keinster Weise interessiert!

da hast du natürlich recht, sie ging den für sie einfachsten Weg. Nur mit dem Unterschied, dass sie damals nicht meinen Sohn einbeziehen musste. Da er dann ja volljährig sein wird, wird er derjenige sein, der von ihr den Unterhalt erwirken muss. So wie ich meinen Sohn kenne wird er eher bei ihr wohnen bleiben bevor er sie zum Unterhalt zwingt. Da spielt logischerweise auch ein bisschen mit, dass er sie nicht vor den Kopf stossen möchte, was ich durchaus verstehen kann.

solchen unsinn macht euer volljähriger sohn hoffentlich nicht mit, oder?
was sagt denn der junge mann dazu?

aber da liegt ja gerade das Dilemma. Als verantwortungsvoller Vater möchte ich nicht, dass er gegen seine Mutter in dieser Art und Weise vorgehen müsste. Das hat jetzt nichts mit "Selbständigkeit" zu tun, sondern einfach nur mit der Zuneigung, die er logischerweise auch für seine Mutter hat.

Wie gesagt: das ist alles Zukunftsmusik. Ich will nur schon im Vorfeld versuchen, mögliche Hürden aus dem Weg zu räumen. Ich hab da schon einiges erlebt in der Vergangenheit ........

LG
Antwortsuchender

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.06.2012 20:11
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Es ist aber wie es ist.

Ein Volljähriger muss seine Unterhaltsansprüche grundsätzlich selbst und gegen beide Eltern durchsetzen.

Wenn du ihm das ersparen möchtest, gibt es vermutlich nix von Mama.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2012 20:44
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

So wie ich meinen Sohn kenne wird er eher bei ihr wohnen bleiben bevor er sie zum Unterhalt zwingt.

Hallo Antwortsuchender,

was spricht aus deiner Sicht dagegen, einem jungen Erwachsenen solche Entscheidungen selbst zu überlassen?
Wäre mein (erwachsenes oder minderjähriges) Kind in einer vergleichbaren Situation, würde ich ihm raten, seine Eltern um das zu bitten was es braucht. Lange bevor das Kind oder ich auch nur daran denken würden, über Zwang nachzudenken.

Bei fast allen Eltern kommen Bitten eines Kindes besser an als Forderungen, amtliche Schreiben und juristische Zwangsmittel um "sein Recht" durchzusetzen.

Wenn die Mutter lieber Unterhalt bekommt als Unterhalt zahlt, ist das menschlich verständlich.
Wenn du auch mal eine Weile für deinen Sohn Unterhalt bekommen statt zahlen willst, ist das menschlich ebenso verständlich.

Wenn dein Sohn keine Lust hat, zwischen diese Fronten zu geraten und lieber den "Status Quo" beibehält, als sich mit euch beiden auseinanderzusetzen, ist das zwar menschlich ebenfalls verständlich, aber kann kein Grund sein, auf die Offenlegung der Einnahmen der KM zu verzichten.

Insofern kannst du eurem Sohn sagen, dass es ab seinem 18. Geburtstag Unterhalt für ihn von dir nur noch unter der Voraussetzung geben wird, dass er
a) nachweisen kann, dass er eine allgemeinbildende Schule regelmäßig und zielstrebig besucht,
b) das Einkommen seine Mutter offenlegt und
c) dir seine Bankverbindung mitteilt.

Diese Änderung seines Status vom "Minderjährigen" zum "privilegiert Volljährigen" UH-Empfänger tritt ganz unabhängig von der Meldeadresse eines jungen Erwachsenen an dessen 18. Geburtstag ganz automatisch in Kraft. Du musst von dem jungen Erwachsenen (nicht von der KM!!!) unverzüglich die Herausgabe des vollstreckbaren Titel fordern und ihm im Gegenzug anbieten, einen auf bis zum Ende der Schulzeit befristeten neuen Titel auszuhändigen. Auf den Titel hat er ein Recht. Er kann auch verlangen, dass du solche Fragen mit KM klärst, wenn er sie beauftragt. Du kannst verlangen, dass diese Fragen am 18. Geburtstag geklärt sind.

Ganz unabhängig vom Wohnort des jungen Mannes.

Sobald euer Sohn die allgemeinbildenden Schule abgeschlossen hat und anfängt zu studieren, fängt unterhaltsrechtlich eine neue Phase an, die ihr drei (KM, Sohn und du) dann abklären werdet, wenn klar ist dass er sein Abi hat und wo er mit welchem Ziel welches Fach studieren wird. Insoweit kannst du der KM getrost zustimmen: Sobald der Knabe als Student wegzieht, wird sie auf jeden Fall an ihn zahlen müssen.

Die Beistandschaft des JA endet mit dem 18. Geburtstag und damit auch deine Pflicht, deinen Unterhalt auf dem Umweg über die Stadtkasse zu zahlen. Es kann ratsam sein, die Beamten im JA daran zu erinnern, dass ab dem 18. Geburtstag weder die KM noch das JA, sondern ganz allein euer Junge dein Ansprechpartner ins Unterhaltsfragen sein wird. Außer, er bittet seine Mutter, ihn in dieser Sache zu vertreten. Dann musst du dich mit ihr auseinandersetzen.

Unsere 17-Jährige hat soeben ihren Vater und mich gebeten, sie mit solchen Details zu verschonen, da sie mit der Schule gerade genug zu tun hat. Sie möchte, dass wir uns bei einer Tasse Kaffee zusammensetzen, unsere Unterlagen auf den Tisch legen und miteinander klären, was unterhaltsrechtlich zu klären ist.

Da der KV seit der 1.Klasse die Gelegenheit hatte, ihre Zeugnisse sowie Klassenarbeiten zu sehen (und er dieses Angebot seit der 8. Klasse auch endlich wahrnimmt) ist der Nachweis ihres Schulbesuchs an einer allgemeinbildenden Schule erbracht.

Einen Steuerbescheid von 2011 wird jeder von uns bis zum 18. Geburtstag unseres Kindes (im Herbst 2012) auch vom Finanzamt erhalten haben. Einen Kopierer und ggf. einen schwarzen Edding (für persönliche Angaben seiner Ehefrau) auch.

Der Rest ist Grundschulrechnen mit plus und minus.

Wir haben unsere Große soeben gemeinsam beruhigt, dass wir die Berechnung gerne ohne ihre Mitwirkung machen. Dass sie sich aber von uns gefallen lassen muss, dass wir ihr erklären wer in welchemUmfang für sie aufkommt. Weil es bei Erwachsenen eben so ist, dass sie selbst  für solche Fragen verantwortlich sind.

Jetzt fährt sie mit ihrem Vater in Kurzurlaub und ist beruhigt, dass wir beide auch künftig für sie dasein werden, solange sie die Schule besucht und unsere Unterstützung braucht.

So kann's auch gehen. Ohne Ämter und Gerichte. Schaffen wir beide (trotz aller Differenzen) seit fast 18 Jahren.

Diese Informationen kannst du eurem Sohn sehr freundlich und mündlich geben. Ebenso wie du ihm in allen anderen Lebenslagen mit Rat und Tat zur Seite stehst. Und - wie gesagt - ganz unabhängig davon, wo er ab Volljährigkeit zu wohnen gedenkt.

LG 🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2012 21:00
(@antwortsuchender)
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So kann's auch gehen. Ohne Ämter ...

Vielen Dank. Eine sehr gute umfangreiche Antwort, die ich wirklich zu schätzen weiss (...wie auch die anderen zuvor).
Ohne Ämter wäre mein Traum...  Da mein 17-jähriger Sohn ein besonnenes Kerlchen ist und wir ansonsten auch einen ehrlichen und offenen Umgang haben, werden wir auch diese Projekt gemeinsam lösen können. Seine Mutter geht einer direkten Konfrontation lieber aus dem Weg. Mit solchen Themen (wie auch mit div. anderen) möchte sie nicht behelligt werden (deshalb auch direkt "Beistandsschaft durch JU vor 14 Jahren"). Ich möchte einfach nur keinen Streit zwischen ihr und meinem Sohn schüren.

LG
steph

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.06.2012 21:55
(@antwortsuchender)
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Hallo Zusammen, ich nochmal,

auch wenn es vielleicht nicht hierher gehört aber es bezieht sich auf diesen meinen Fall:

... dass wir die Berechnung gerne ohne ihre Mitwirkung machen.

solange sie die Schule besucht und unsere Unterstützung braucht.

Ich habe gerade die DT studiert, und mir ist da etwas nicht klar und muss vielleicht etwas blöd fragen:
In der DT gelten dann die ganz normalen Sätze für über 18-jährige. Wenn ich bisher (mein Sohn ist noch 17) nach DT den Satz 2. von 448.-euro bezahlt habe, und jetzt in der Zeile weitergehe zur Spalte für über 18-jährige, dann steht da ein Betrag von 513.-euro.
Heißt das jetzt, dass dieser Betrag (der dem Kind zusteht) zwischen mir und der KM aufgeteilt werden muss? Dann müsste ich ja (nach dem "quoteln") Viel weniger bezahlen als bisher, obwohl mein Sohn älter ist. Oder ist das der Betrag, der dem Kind nur von einem Elternteil (sprich von mir) zusteht, und die KM erhält nach Offenlegung ihres Einkommens eine eigene Berechnung, die dann mit meiner addiert wird?
Bitte um Aufklärung falls möglich.
Danke
LG
Antwortsuchender

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.06.2012 22:35
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Der Tabellenbetrag für Volljährige ist zunächst mal höher als für minderjährige, der Zahlbetrag, also der Nettobetrag nach Abzug des Kindergeld ist aber niedriger, weil nun das ganze KG abgezogen wird und nicht mehr nur das halbe.

Und dieser niedrigere Betrag wird dann unter beiden Eltern aufgeteilt.

Ich würde aber, wenn du ihm schon die Auseinandersetzung mit der Mutter ersparen willst, nicht über die DT oder andere gesetzliche Ansprüche unterhalten sondern frei die Konditionen des Lebens bei dir aushandeln.
Einen gesetzlichen Anspruch hat er gegen dich nämlich nicht, wenn er diesen nicht gleichzeitig gegen die Mutter geltend macht.
Er kann sich das nicht aussuchen.

Ich würde mich daher mit ihm an einen Tisch setzen und ihm anbieten, dass du die Miete bezahlst, den Kühlschrank füllst und ihm ein Taschengeld bezahlst, dessen Höhe sich an seinem Beitrag zu den Haushaltsarbeiten ausrichtet.

Auch wenn deine Freude über seinen Umzug groß ist, sollte dich das nicht dazu verleiten, ihm das erwachsen werden zu ersparen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2012 22:58




(@antwortsuchender)
Schon was gesagt Registriert

Danke Beppo,

... ihm ein Taschengeld bezahlst, ...

genau um dieses Taschengeld geht es mir dabei. Bzw. nicht mein Taschengeld sondern vielmehr das "Taschengeld" welches von der KM kommen sollte.
Die Miete bezahle ich so-oder-so, logischerweise fülle ich auch den Kühlschrank (zumindest zum Teil), allerdings werde ich (bzw. mein Sohn) nicht drumherumkommen, mit der KM über einen Obolus von ihr zu verhandeln. Und da denke ich wäre die DT vielleicht ein Anhaltspunkt. Nur für mich (bzw. mein Sohn).

Versteht mich bitte nicht falsch, ich wäre unglaublich dankbar, könnte ich endlich nach so langer Zeit mit meinem (auch volljährigen) Sohn zusammenleben, auch wenn es eher WG-ähnlich wäre. Allerdings fände ich es nicht ganz gerecht, wenn sich die KM nachdem sie jahrelang auch von mir den Unterhaltsbeitrag bekommen hat, ohne jegliche Zahlung aus der Affäre ziehen würde.

LG
steph

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.06.2012 00:26
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Heißt das jetzt, dass dieser Betrag (der dem Kind zusteht) zwischen mir und der KM aufgeteilt werden muss? Dann müsste ich ja (nach dem "quoteln") Viel weniger bezahlen als bisher, obwohl mein Sohn älter ist.

Ja, Steph, das kann tatsächlich passieren.
Falls die Mutter der hoffnungsvollen Nachwuchses eigenes Einkommen über ihrem Selbstbehalt erzielt.

Die Summe aus deinem und ihrem bereinigten Netto ergibt das Einkommen, nach dem der privilegierte Erwachsene in der DT eingestuft wird.

Nehmen wir an, du zahlst derzeit 356 € p.m. in der zweiten Einkommensstufe für einen Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren. Und Mutti leistet ihren Anteil am Lebensbedarf des Kindes durch ihre Erziehung und Versorgung.

Dann können wir daraus schließen, dass dein bereinigtes Netto zwischen 1501 und 1900 Euro p.M. liegt.

Nehmen wir weiter an, die Mutter habe ein bereinigtes Netto von 1500 € p.m.

Dann zahlt nicht sie 304 (nach Stufe 1 ohne Kindergeld) und du 329 (nach Stufe 2 ohne Kindergeld).
Sondern der Bedarf des Jungen steigt dann auf Stufe 5 (falls dein bereingtes Netto nur knapp über 1500 liegen sollte) oder 6 (falls es über 1600 liegen sollte).

Weil KM und KV zusammen ein bereinigtes Netto von ca. 3000 bis 3400 Euro erzielen.

Sein Bedarf wäre folglich nach Stufe 5 EUR 402 bzw. nach Stufe 6 EUR 441. Von diesem Zahlbetrag am Ende der Düsseldorfer Tabelle ist das Kindergeld voller Höhe bereits abgezogen. 

Nehmen wir an, dein bereinigtes Netto sei 1700 und das der KM sei 1500.
Nehmen wir weiter an, dass ein weiteres Kind unterhaltsberechtigt sein, sodass es zwei Berechtigte gibt, wie es Standard laut DT sein soll. Sonst steht im der nächsthöhere Tabellenbetrag zu. Sind mehr als drei Berechtigte zu versorgen, der nächstniedrigere.

Gehen wir davon aus, der Bedarf des Jungen sei 441 Unterhalt von Vater und Mutter + 186  Kindergeld.

Die 441 werden so gequotelt:

1700 bereingtes Netto minus 1050 Bedarfskontrollbetrag bei dir heißt: 650 steht für Unterhalt zur Verfügung.
1500 bereinigtes Netto minus 950 Mindestbedarf heißt: 550 steht bei der KM für Kindesunterhalt zur Verfügung.

441 x (650 / (650+550))  = 238,88 € wäre dein 650/1200 Anteil an den 441.
441 x (550 / (650+550)) = 202,12 € wäre der Anteil der KM an den 441.

Wenn einer von euch mehr oder weniger verdient, und/oder euer fast erwachsener Junior bei ihr oder bei dir noch jüngere Halbgeschwister hat, verändert das alles ...  Ohne konkrete Zahlen und Angaben zu weiteren UH-berechtigten Kindern ist so eine Berechnung wenig aussagekräftig.

Ich wollte dir nur den Rechenweg anhand der (von mir frei fantasierten) Beispielzahlen erläutern.

Für diese Berechnung ist es vollkommen irrelevant, bei welchem seiner beiden barunterhaltspflichtigen Elternteile der Junior wohnt. Nur bei Minderjährigen zählt die Betreuung und Erziehung als Äquivalent zum Barunterhalt des anderen Elternteils. Bei Volljährigen sind grundsätzlich beide Eltern (entsprechend ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit, siehe oben) barunterhaltspflichtig.

Soweit ein Elternteil dem bis 25-jährigen unterhaltsberechtigten leiblichen oder Adoptiv-Kind Naturalunterhalt (in Form von Kost, Logis, Bekleidung etc.) anbietet, bleibt ihm unbenommen, dafür ein Kostgeld in angemessener Höhe vom volljährigen Mitbewohner zu verlangen. 

Der andere Elternteil bleibt barunterhaltspflichtig. Volljährige Sprösslinge getrennter Eltern haben hier die freie Auswahl zwischen Papas und Mamas Domizil. Nur wenn sie ganz alleine (bei Fremden oder entfernteren, nicht UH-pflichtigen Verwandten) leben möchten, können Eltern mit Hinweis auf ihre Bereitschaft, Naturalunterhalt zu leisten, die Zahlung von Barunterhalt abwehren. Die Quotelung des Barunterhalts entsprechend der Einkommen beider Elternteile bleibt davon völlig unberührt.

Zum 18. Geburtstag eures Sohnes muss Mutti die Karten vor ihm auf den Tisch legen - ebenso wie du. Allerdings hat weder sie bei dir noch du bei ihr Recht auf Belege o.ä.. 

Der erwachsene Sohn sollte seinen Unterhalt nach euren beiden Angaben berechnen - oder er bittet euch (wie meine Große es getan hat) das für ihn zu übernehmen. Diese Bitte könnt ihr, müsst ihr aber nicht erfüllen. Viele getrennte und geschieden Eltern sind dazu einfach nicht in der Lage. Auch nicht ihrem Kind zuliebe. Wie das bei euch aussieht, wisst ihr selbst am besten.

Ich sehe nicht, wie du eurem Sohn diese Auseinandersetzung mit seiner Mutter ersparen kannst. Und ich sehe (ähnlich wie Beppo es schreibt) auch wenig Sinn darin, junge Erwachsene vor dem erwachsen Sein bewahren zu wollen. Die Ablösung von den Eltern, die Übernahme von Verantwortung für das eigene Leben gehören ganz unbedingt zu den Entwicklungsaufgaben von jungen Menschen wie deinem Sohn und meiner Tochter.

Das Loslassen der Großen gehört zu unseren Entwicklungsaufgaben als Väter und Mütter. 

Gute N8! 🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2012 01:12
(@antwortsuchender)
Schon was gesagt Registriert

Vielen lieben Dank
und auch gute Nacht

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.06.2012 02:17