Hallo,
meine Noch-Ehefrau und ich haben uns nach der Trennung über den Ehegattenunterhalt geeinigt, der Kindesunterhalt ist ja eh festgeschrieben und wollen das notariell beurkunden lassen. Der Notar sagte, dass eine solche Vereinbarung nur bis zur Scheidung gültig wäre, weil dann das Gericht den Unterhalt festlegen würde. Andererseits habe ich hier irgendwo gelesen(weiss leider nicht mehr, wo), daß nach der Reform des Unterhaltsrechts solche Vereinbarungen nach der Scheidung Bestand haben würden, wenn sie notariell beglaubigt wären, zumindest habe ich es so verstanden. Durch eine solche Vereinbarung stehe ich definitiv finanziell besser da, wenn diese aber nur bis zur Scheidung Gültigkeit hat, kann ich mir das Geld auch sparen, denn die Scheidung kommt mit Sicherheit bis Mitte nächsten Jahres.
Was ist denn nun richtig: Ist so eine Vereinbarung auch nach der Scheidung gültig oder nicht?
Ich wäre froh, wenn mir dazu jemand eine Auskunft geben könnte.
Gruß Dirk