Moin, Moin!
Gibt es bestimmte, formale Voraussetzungen für eine wirksame Inverzugsetzung?
Hintergrund: Mein eigentlich kommunikationsverweigernder Sohn (25j., wohnt noch bei EXE) hat mir tatsächlich einen Dreizeiler geschrieben: O-Ton: "Meine Ausbildung ist beendet, ich studiere jetzt. Zahl mir Unterhalt und fülle die Bafög Unterlagen aus. Ausserdem musst du mir noch Unterhalt rückwirkend für die letzten 3 Monate zahlen, zwischen Ende der Ausbildung und Beginn des Studiums"
Frage an euch: Ist dass schon eine wirksame Inverzugsetzung?
Ich weiss, dass Unterhalt rückwirkend kaum gefordert werden kann und vorrangig Bafög beantragt werden muss. Und natürlich, dass für die Zweitausbildung (Studium) ein enger sachlicher Zusammenhang vorliegen muss.
Bafög wird nicht ganz reichen. Wg. der Vorgeschichte( http://www.vatersein.de/Forum-topic-24679.html ) möchte ich nicht mehr machen als nötig, von daher ist schon mal interessant, ob ich wirksam in Verzug gesetzt wurde.
Ich werde jetzt Sohnemann nochmal ein Gesprächsangebot unterbreiten. Wenn er darauf nicht eingeht, möchte ich ansonsten garnichts tun. (Außer natürlich die Bafög Unterlagen zum Amt schicken). Wenn er darüber hinaus noch Unterhalt will, sollte er ja bei der Vorgeschichte gelernt haben, was zu beachten ist.
Oder muss ich ihn nochmal drauf hinweisen, was er zu tun hat. (Nachweis was er denn studiert, Verdienst von KM nachweisen, Bafög Bescheid schicken etc.)
Gruß vom Krümelmonster
Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht
Moin,
Oder muss ich ihn nochmal drauf hinweisen, was er zu tun hat. (Nachweis was er denn studiert, Verdienst von KM nachweisen, Bafög Bescheid schicken etc.)
Gruß vom Krümelmonster
an deiner Stelle würde ich schon aus Prinzip nach dem Abschlusszeugnis, dem Studienzweig und dem angestrebtem Abschluss (und Studienort) fragen, damit du dir ein Bild machen kannst, ob die weitere Ausbildung einen Sinn macht, aufeinander aufbaut und unterhaltsfähig ist. Nur wenn das Hand und Fuß hat, kommt eine weitere Berechnung mit Angaben der KM infrage. Aber nicht in dem Sinne, dass du ihm sagst, was er zu tun hat, sondern eher in dem Sinne, dass dir noch Infos fehlen um die Unterhaltsforderungen nachvollziehen zu können.
LG eskima
Moin,
Frage an euch: Ist dass schon eine wirksame Inverzugsetzung?
Meiner Meinung nach, nein! Ein wirksame Inverzugsetzung besteht darin, entweder einen konkreten
Unterhaltsbetrag zu fordern, oder - anstelle der konkreten Forderung - den Unterhaltspflichtigen aufzufordern,
über sein Einkommen zum Zwecke der Unterhaltsberechnung Auskunft zu erteilen.
Dein Sohn verlangt aber weder eine konkrete Unterhaltssumme, noch fordert er Dich zur Einkommensoffenlegung
auf. Inwieweit das BAFÖG-Amt hier aber mit reinspielt vermag ich nicht zu beurteilen, da diese ja von Dir
auch Einkommensauskunft fordern werden.
Des Weiteren muss noch - als Nachweis beim Rechtsstreit - die Zustellung sichergestellt werden, also das Schreiben nachweislich bei
Dir angekommen sein z.B. per Zustellungsurkunde. Wie hat er den Dreizeiler geschickt? Per Post oder SMS?
LG,
Mux
Moin, Moin Zusammen!
an deiner Stelle würde ich schon aus Prinzip nach dem Abschlusszeugnis, dem Studienzweig und dem angestrebtem Abschluss (und Studienort) fragen,
@ Eskima: Danke für den Hinweis. Das werde ich, zusammen mit dem Gesprächsangebot, tun. Bei der Vorgeschichte fehlt mir aber der Glaube da irgendetwas zu bekommen. Ich hab ja damals erst nach einem Jahr die Anspruchsvoraussetzungen nachgewiesen bekommen. Und das durch die ARGE, nicht durch Sohnemann direkt. Aber man soll ja die Hoffnung nicht aufgeben...
Meiner Meinung nach, nein! Ein wirksame Inverzugsetzung besteht darin, entweder einen konkreten
Unterhaltsbetrag zu fordern, oder - anstelle der konkreten Forderung - den Unterhaltspflichtigen aufzufordern,
über sein Einkommen zum Zwecke der Unterhaltsberechnung Auskunft zu erteilen.
Prima, Danke für die Info, das wusste ich nicht!
Des Weiteren muss noch - als Nachweis beim Rechtsstreit - die Zustellung sichergestellt werden, also das Schreiben nachweislich bei
Dir angekommen sein z.B. per Zustellungsurkunde. Wie hat er den Dreizeiler geschickt? Per Post oder SMS?
Geschickt hat er das per einfachem Postbrief. Allerdings werde ich nicht behaupten, das nicht bekommen zu haben. So ein Signal werde ich meinem Sohn nicht senden. Vielleicht bin ich da zu gutmütig, aber zu behaupten ich hätte den Brief nicht bekommen ist nicht mein Ding.
Gruß vom
Krümelmonster
Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht
Hallo Zusammen!
Sohnemann hat mir jetzt auf mein freundliches Gesprächangebot wieder einen Dreizeiler geschickt: (O-Ton) "Das Studium baut auf die Ausbildung auf. Zahl mir endlich Unterhalt, sonst schalte ich einen Rechtsanwalt ein" Auf meine Frage was er denn studiert wurde nicht konkret eingegangen. Wirklich NUR das was ich oben als O-Ton geschrieben habe.
Ich sehe nun mehrere Optionen:
-von Sohnemann Auskunft darüber fordern, was er denn nun konkret studiert, mit welchem Ziel und gleichzeitig Auskunft über Einkommen von ihm und KM fordern
-garnichts tun
-mein Gesprächsangebot wiederholen, vielleicht mit dem Hinweis, dass es freiwillige Unterstützung nur gibt, wenn er dieses Gesprächsangebot annimmt.
Was würdet ihr tun, was ist taktisch klug?
Da ich erstmal davon ausgehe, nicht wirksam in Verzug zu sein (siehe Kommentar von MUX) darf das Ganze ruhig dauern...
Gruß vom Krümelmonster
Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht
Moin Krümelmoster,
hast Du den Anteil zum BAföG-Antrag geleistet ?
In Abhängigkeit Deines Humors wäre meine Antwort durch die Perfektionierung seines Schreibstils geprägt:
Ein Zettel mit dem Text "Bafög ?" in einen Umschlag stecken und in die Post.
Gruß
United
Ein Zettel mit dem Text "Bafög ?" in einen Umschlag stecken und in die Post.
Vielleicht ergänzt mit: "Studiennachweis/Immatrikulationsbescheinigung?"
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo Krümelmonster,
Ich sehe nun mehrere Optionen:
-von Sohnemann Auskunft darüber fordern, was er denn nun konkret studiert, mit welchem Ziel und gleichzeitig Auskunft über Einkommen von ihm und KM fordern
-garnichts tun
-mein Gesprächsangebot wiederholen, vielleicht mit dem Hinweis, dass es freiwillige Unterstützung nur gibt, wenn er dieses Gesprächsangebot annimmt.Was würdet ihr tun, was ist taktisch klug?
Ich würde 3 mit 1 verbinden, nochmals Gespräch anbieten, ansonsten Unterlagen fordern und auch nach dem Bafög fragen.
VG Susi
Moin,
danke United und Marco! Gute Idee von euch! :rofl2:
auch dir ein Dankeschön, Susi!
hast Du den Anteil zum BAföG-Antrag geleistet ?
Hab ich natürlich gemacht und direkt an das Bafög Amt geschickt. Bafög wird aber definitiv nicht für den Mindestunterhalt reichen, zumal das Kindergeld ja auch wohl ausgelaufen ist. (altersbedingt) Das bringt mich auf eine weitere Frage:
Gibt es eigentlich in der Rechtsprechung eine "Altersgrenze für Kindesunterhalt" ? Im Gesetz gibt es sowas wohl nicht, aber vielleicht gibt es ja Urteile dazu. Da Sohnemann nun im zarten Alter von 25 das Studium begonnen hat, wäre er dann ja evtl. bis über 30 unterhaltsberechtigt (mind. 5 Jahre für Bachelor und Master). Müssen sich die längst erwachsenen Studis eigentlich IRGENDWANN ihren Bedarf selbst erwirtschaften? Früher waren Studentenjobs üblich, wenn das Bafög nicht reicht...
Dass die Unterhaltsberechtigung davon abhängt, ob das Studium auf seine Ausbilduung aufbaut, ist mir bekannt.
Gruß vom Krümelmonster
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Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht
Hallo,
er hat als auswärtig wohnender Student Anspruch auf 670 € Unterhalt monatlich. Sofern die Eltern entsprechend leistungsfähig sind. Wenn nicht, klafft da eine Lücke, die evtl. das Bafög-Amt schließt oder Studi selbst. Bis zum Alter von 25 hat er Anspruch auf Kindergeld, was auf den Unterhaltsanspruch anzurechnen ist.
Warum beginnt er erst mit 25 mit dem Studium?
Was hat er vorher gemacht?
Sollte er nach der Ausbildung 3 Jahre gearbeitet haben, so hat er Anspruch auf elternunabhängiges Bafög.
Sophie
Hi Anna Sophie,
danke für deinen Beitrag
er hat als auswärtig wohnender Student Anspruch auf 670 € Unterhalt monatlich. Sofern die Eltern entsprechend leistungsfähig sind. Wenn nicht, klafft da eine Lücke, die evtl. das Bafög-Amt schließt oder Studi selbst. Bis zum Alter von 25 hat er Anspruch auf Kindergeld, was auf den Unterhaltsanspruch anzurechnen ist.
Das ist mir alles bekannt. Sohn wohnt bei KM, daher nicht 670 EUR Anspruch sondern KU nach letzter Altersstufe der DT. Leistungsfähig bin ich für den Teil, den das Bafög Amt nicht zahlt. Kindergeld gibts nicht mehr, da er 25 ist.
Warum beginnt er erst mit 25 mit dem Studium?
Was hat er vorher gemacht?
Sollte er nach der Ausbildung 3 Jahre gearbeitet haben, so hat er Anspruch auf elternunabhängiges Bafög.
Vorher zunächst Abi (mit einer Ehrenrunde) dann FSJ, dann Ausbildung. Gearbeitet hat er nach der Ausbildung nicht. Damit ist der zeitliche Zusammenhang zwischen Ausbildung und Studium vorhanden. Ob der sachliche Zusammenhang besteht, muss er mir erstmal nachweisen.
Gruß vom Krümelmonster
Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht
Hallo,
viel Hoffnung kann ich Dir nicht machen, aber eine moderate Verlängerung des Studiums ist zumutbar, also gehe mal leiber von 6-7 Jahren aus. Danach sollte aber definitiv Schluss sein.
VG Susi
Moin Susi!
Na super! Also gehe ich mal davon aus, meinem Sohn bis zum zarten Alter von 32 KINDESunterhalt zu zahlen. Jedenfalls wenn sein Studium einen sachlichen Zusammenhang zu seiner Erstausbildung hat. Ich bin grad ziemlich gefrustet.
Wenn ein vernünftiger Kontakt bestehen würde, hätte ich ja nicht so sehr ein Problem damit. Aber als erwachsener Mann keinen Kontakt wollen und trotzdem das Geld abkassieren, das macht mich frustig.
Ich bin halt der Ar... (so wurde er erfolgreich von der KM konditioniert und wird es sicherlich weiterhin, so lange er dort wohnt), mit dem man keinen Kontakt braucht aber das Geld nimmt man trotzdem, so viel wie man kriegen kann.
Sorry, aber den Frust musste ich mal loswerden.
Gruß vom Krümelmonster
Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht
Hallo,
jetzt muss ich hier mal nachfragen... Ich dachte das mit dem erreichen des 27. Lebensjahres Schluss ist mit Unterhalt. Bin ich da auf dem Holzweg?
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Moin, Moin!
Hallo,
jetzt muss ich hier mal nachfragen... Ich dachte das mit dem erreichen des 27. Lebensjahres Schluss ist mit Unterhalt. Bin ich da auf dem Holzweg?
Mfg
papi74
Wenn das so sein sollte, hast du meinen Tag gerettet! Wenn irgendwer eine Quelle dazu hat... immer her damit!
Gruß vom Krümelmonster
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Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht
Hallo,
soweit ich weiss geht es bis zum Abschluss der Ausbildung.
Medizin beispielsweise hat 12 Semester Regelstudienzeit. Das sind 6 Jahre. Und damit dürfte die Grenze von 27 überschritten werden, wenn vorher noch eine Ausbildung im medizinischen Bereich vorgelegt wird.
Heute ist es aber bei vielen Studiengängen so, dass es in Bachelor und Master aufgeteilt ist; meist dauert der Bachelor 3-3,5 Jahre und der Master 2 Jahre.
Wenn du für das Studium auch unterhaltspflichtig bist, lass dir nicht nur die Immatrikulationsbescheinigung geben sondern auch die Anzahl der Prüfungen, die pro Semester erfolgreich abgelegt worden sind. Es gibt einen Rahmenstudienplan, dort sind die einzelnen Fächer aufgelistet und wann sie belegt werden sollen. Wenn Sohnemann diesen befolgt, kann er problemlos in der Zeit fertig werden.
Manche Hochschulen verlangen ein Praxissemester - deswegen auch 1 Semester mehr. Diese werden aber zum größten Teil von den Unternehmen vergütet. Diese Vergütung wird beim Bafög als Einkommen angerechnet, insofern müsste das dann auch für den Unterhalt gelten.
Sophie
Hallo,
es gibt keine gesetzliche Altersgrenze für Kindesunterhalt.
Nur die schwammige Formulierung: "bis zum Ende der ersten geordneten zusammenhängenden Ausbildung".
Wenn also für das Studium KU gezahlt wird, dann auch bis zum Ende. Dabei soll zügig studiert werden, aber eine moderate Überziehung muss toleriert werden.
Die genannte Grenze von 27 Jahren, war früher die für das Kindergeld und wurde auf 25 Jahre gesenkt, weil ja mit Ba/Ma nun alle schneller studieren und eher Geld verdienen! :rofl2:
VG Susi