Hallo an alle,
Nachdem ich versucht habe mich etwas zu beruhigen und mich nun versuche sachlich mit der Geschichte umzugehen. Stelle ich mir nun viel Fragen. Das was am heftigsten an mir nagt ist die Sache mit dem Unterhalt. Aktuell hab ich ein Netto von rund 2600€, eine Miete von rund 800€ und Kreditverbindlichkeiten von 400€ pro Monat. Den Kindesunterhalt kann ich also bezahlen. Wie sieht das aber mit dem betreuungsunterhalt aus? Weiter hab ich ein Angebot für eine Immobilie die ich eigentlich kaufen wollte. Gespräche mit dem Makler hab ich nachweislich schon früher geführt. Könnte ich mir die Immobilie jetzt noch leisten. Und meine kompletten Verbindlichkeiten zusammenfassen, oder wird das iwann dann mühevoll auseinander klamüsert, bzw. mir gesagt das ich das jetzt hätte garnimmer kaufen dürfen ?
Servus!
Mit Verweis auf Deinen anderer Faden:
Solange nix Genaues feststeht halte ich das für keinen guten Plan...ich würde erst das Ergebnis des VS-Tests abwarten, bevor ich "investiere". Das ist dann definitiv planbarer... 😉
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Warte doch erstmal ab und beruhige dich. Wenn ich mich richtig erinnere ist die Mutter jetzt so in der 6ten Woche. Ab da kann man den Herzschlag erst feststellen. Kritisch sind die ersten 12 Wochen, da kann noch eine Menge passieren. Eine Schwangerschaft so früh bekannt zu geben ist es bescheuert, außer man will es an die große Glocke hängen. Meine Ex hatte zwischen jedem der drei Kinder mindestens einen Abgang
Wenn das Kind erstmal auf der Welt ist und du einen positiven Vaterschaftstest in der Hand hältst, dann kannst du deine Finanzen weiter planen. Solange würde ich erstmal mein Leben genießen und nichts großes wie eine Wohnung anschafften. Denn schon mit 800 EUR und einem Selbstbehalt von 1280 gegenüber der Mutter wird es schwer. Aber was willst du dich jetzt damit auseinander setzen? Du weißt doch gar nicht, ob sie überhaupt Betreuungsunterhalt fordert. Und falls ja wie viel und wie lange.
Du bist in einer blöden Situation, ja. Ich kann verstehen, dass dich das mürbe macht. Aber sieh es mal positiv: es ist nur ein Kind und Betreuungsunterhalt geht auch nur über drei Jahre. Es gibt hier genügend Leute, die für mehr Kinder zahlen, die nachehelichen Unterhalt an der Backe haben und ggf. noch die Kinder, die sie lange aufgezogen haben, nicht mehr sehen dürfen.
Hey Marco, vielen Dank. Mach mir halt schon irgendwie Sorgen. Zumal sie mir im letzten Telefonat gesagt hat, dass sie es schon n bisschen darauf angelegt hat schwanger zu werden und weder ich noch der andere ein Mitspracherecht dabei hatten und haben. Es war halt nur die Idee mich jetzt schon vorzubereiten. Im Falle eines falles. Ich mein so und so wäre ne eigene Bude für mich gut. Mach mir halt auch sorgen was aus meinem moped wird das ist noch nicht ganz bezahlt und es kommt in 2 Jahren ne Abschlussrate.
Hallo Hilfesuchend,
auch wenn ich die Bemerkungen von @82Marco und @MaxMustermann1234 für durchaus zutreffend halte - es schadet nichts, wenn du zumindest schon mal eine grobe Hausnummer hast, was da im Fall der Fälle auf dich zukommen würde.
Dafür fehlen mir aber noch ein paar wesentliche Informationen. Ich schaue gerade auf deine bisherigen Beiträge, und wenn ich das richtig sehe, dann gilt:
- Es geht um ein Kind, das derzeit noch nicht geboren ist. Wenn du der Vater bist, dann reden wir über mindestens drei Jahre Betreuungsunterhalt.
- Es geht um eine Zufallsbekanntschaft, d.h. insbesondere seid ihr nicht miteinander verheiratet. Mit etwas Glück ist es also nach diesen drei Jahren dann "nur" noch der Kindesunterhalt (dies dann allerdings bis zu dem Zeitpunkt, wo das Kind mit der ersten Berufsausbildung fertig ist).
Ich würde dann gerne noch wissen:
- Wie hoch ist das derzeitige bzw. bisherige Einkommen der Ex?
- Welcher Art sind die Kreditverbindlichkeiten? Hierbei geht's um die Frage, ob du diese 400 Euro ggf. unterhaltsmindernd geltend machen kannst oder eher nicht.
- Wie hoch sind deine berufsbedingten Kosten, insbesondere für die Fahrt zur Arbeit? So etwas mindert rechnerisch dein Einkommen, aus dem der Unterhalt berechnet wird.
- Hast du irgendetwas, was als zusätzliche Altersvorsorge durchgeht? Lebensversicherung, Riester-Rente u.ä. kannst du innerhalb gewisser Grenzen ebenfalls von deinen 2.600 Euro netto abziehen.
- Hast du noch weitere Unterhaltsverpflichtungen, insbesondere gegenüber weiteren Kindern?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
P.S. und lass derzeit im Zweifelsfall lieber die Finger von jeglichem Immobilienkauf. Du würdest damit bei der Kindesmutter, beim Jugendamt und vor dem Familiengericht als Krösus gelten, und zwar unabhängig davon, ob's stimmt oder nicht ...
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Danke Max! Du hast recht es macht mich einfach mürbe. 🙉 vorallem weil ich mir so n Stück gemolken fühle 🙈.
In keiner Weise möchte ich das was mir passiert ist mit dem Schicksal anderer vergleichen. Und das es schlimmer geht sehe ich an dem Cousin eines kumpels. Der lebt wegen 3 Kindern, Rosenkrieg und Schulden nun schon seit 4 Jahren im Wohnwagen.
Aber genau da will ich halt nicht hin.... 🙈 und mit 430€ warmiete im Ballungsräumen was zu finden... ist schon sportlich.
Hab ne Bu- Versicherung mit rund 70 €
Ein Kredit finanziert Möbel, ein anderer ein motorrad.
Zum Büro fahre ich rund 27 km einfach. Könnte ich auch mit nem Fahrtenbuch belegen.
Kinder hab ich sonst keine und was Sie verdient kann ich nur vage schätzen, vermute aber was um die 700€🙈
Wenn ich halt das alles in die unterhaltsrechner eingebe bleiben immer nur die 1200 über
Gibts denn eigentlich auch für werdende Väter gute Beratungsstellen im Raum München?
...und was Sie verdient kann ich nur vage schätzen, vermute aber was um die 700€🙈
Und lebt wo? Eigene Wohnung? Wovon lebt sie (der Verdienst ist zum Leben zu wenig und zu viel zum Sterben, wenn sie nicht bei den Eltern lebt).
Bei dem Verdienst kann (wird) sie sich wahrscheinlich entweder vom Staat (Stichwort "Vater unbekannt") oder von Dir (nach dem entsprechenden Ergebnis VS-Test) alimentieren lassen...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Genau weiß ich nicht was die Eltern machen. Aber wohnen tut sie momentan in einer eigenen 2 Zimmerwohnung. In wie weit es Zuwendung von den Eltern gibt, kann ich nur mutmaßen.
Hallo,
ich denke, dass Du schon Beratung brauchst.
1) Gut ist, dass Du den KU zahlen kannst. Der ist vorrangig.
2) BU muss gefordert und begründet werden und es gibt in diesem Fall auch keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Problematisch für Dich wird es wenn es darum geht welche Schulden angerechnet werden können.
Du müsstest ungefähr so rechnen:
Einnahmen: monatliches Netto + 1/12 Urlaubsgeld + 1/12 Weihnachtsgeld (so Du das bekommst, ansonsten ist auch eine einmalige Sonderzahlung entsprechend zu berücksichtigen) + 1/12 Steuererstattung
Davon kannst Du abziehen: berufsbedingte Aufwendungen (in aller Regel Weg zur Arbeit, doppelt) und auch nachgewiesene Altersvorsorge bis 4% vom Brutto.
Dein Problem ist der Kredit, berücksichtigt werden nämlich nur berücksichtungsfähige Schulden und das ist dann Interpretationssache. Berücksichtugungsfähige Schulden kannst Du auch wieder abziehen.
Das ergibt dann das bereinigte Netto. Damit gehst Du in die DDT und ermittelts den KU und den Zahlbetrag (KU - halbes KG). Dann kannst Du auch den Zahlbetrag des KU abziehen und vom verbleibenden Geld müssen Dir 1280 Euro verbleiben, der Rest steht für Betreuungsunterhalt zur Verfügung.
Hinsichtlich Hauskauf. Wenn Du das Haus kaufen willst, dann wäre es auch eine Option die Kosten durch Vermietung zumindest zum Teil zu decken.
Die wesentlichere Frage ist aber ob der KU noch gedeckt ist, wenn Du das Haus kaufst und einen weiteren Kredit bedienen musst.
Wenn die KM nicht genügend Einkommen hat, dann kann sie H4 beantragen und das JC wird sie dann auffordern BU zu fordern. Wenn der BU aber nicht für den Lebensunterhalt reicht, dann wird es ergänzend H4 geben.
Das Einkommen der Eltern spielt eigentlich keine Rolle, selbst wenn sie Zuwendungen von den Eltern bekommt, so sind das freiwillige Zuwendungen Dritter und diese bleiben unberücksichtigt.
VG Susi
Hallo Susi, wenn die beim kindesunterhalt nicht berücksichtigt werden würden wäre das ja iwi ok. Ist ja für das kleine. Aber wird das auch beim betreuungsunterhalt auch nicht berücksichtigt? Sprich die Sache landet in jedem Fall vor Gericht?
Bzw. Wie geht es dann mit mir weiter ??
Bzw. Hab ich dann schulden bei der Dame wenn ich den betreuungsunterhalt nicht in voller Höhe dann leisten kann???
Hallo,
Wenn ein Gericht beim betreuungsunterhalt Summe x ausurteilt, musst du auch Summe x zahlen.
X-was auch immer geht nicht. Das Urteil ist nämlich ein sogenannter Titel und kann zur Pfändung führen.
Wenn du also kindesunterhalt plus bu zahlst und dann deine Kredite nicht bedienen kannst, ist das dein Problem und nicht das von der Frau.
Deswegen ist das mit den neuen Krediten aufnehmen, echt problematisch.
Sophie
Hallo Hilfesuchend,
Wenn ich halt das alles in die unterhaltsrechner eingebe bleiben immer nur die 1200 über
Ein bisserl mehr müsste dir schon bleiben, denn in der Düsseldorfer Tabelle haben wir in Abschnitt D:
Angemessener Selbstbehalt gegenüber der Mutter und dem Vater eines nichtehelichen Kindes (§§ 1615 I, 1603 Abs. 1 BGB):
a) falls erwerbstätig: 1.280 EUR
b) falls nicht erwerbstätig: 1.180 EUR
Du bist erwerbstätig, d.h. nach Abzug aller berücksichtigungsfähigen Posten (Fahrten zur Arbeit usw.), Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt müssen dir auf alle Fälle diese 1.280 Euro bleiben; wenn nicht, wird der Betreuungsunterhalt entsprechend gekürzt.
Ich fürchte allerdings, mit diesen 1.280 Euro, die dir verbleiben, ist auch schon das Ende der Fahnenstange erreicht, und die einzige nennenswerte Stellgröße bleibt dieses "Abzug aller berücksichtigungsfähigen Posten": Es wird in deinem Fall wie so häufig der entscheidende Punkt sein, dass du möglichst viele Kosten anerkannt bekommst; denn jeder Euro, den du hier berücksichtigen kannst, ist ein gesparter Euro an Betreuungsunterhalt.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Nachtrag:
Kinder hab ich sonst keine und was Sie verdient kann ich nur vage schätzen, vermute aber was um die 700€
In der Düsseldorfer Tabelle finden wir ebenfalls in Abschnitt D:
Bedarf der Mutter und des Vaters eines nichtehelichen Kindes (§ 1615 I BGB): nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils, in der Regel mindestens 960 EUR.
Wenn die Vermutung zu ihrem bisherigen Einkommen stimmt, dann wäre also ihr Bedarf, der zunächst einmal durch deinen Betreuungsunterhalt zu decken ist, voraussichtlich bei diesen 960 Euro gedeckelt.
Hätte sie vorher mehr verdient, dann wärest du ihr sozusagen schadenersatzpflichtig für ihre vorherige Lebensstellung, aber wenn sie vorher schon so wenig verdient hat, dann kann sie sich darauf jedenfalls nicht berufen. Also gilt hier wohl der Standardwert von 960 Euro.
Ich hab's jetzt nicht im Detail nachgerechnet, aber wahrscheinlich ist dein Selbstbehalt (siehe vorangehende Antwort) sowieso das schärfere Schwert zur Begrenzung deiner Unterhaltspflicht - insofern, dieses nur als ergänzende Info.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Ich würde versuchen in den nächsten Monaten sparsam zu leben und alles zu erneuern, was erneuert werden muss. Wenn noch Geld über bleibt: für die Schlussrate des Mopeds sparen.
Wenn das Kind dann auf der Welt sein sollte (nochmal: wenn die einen Test 4 Wochen nach eurem Date gemacht hat, ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Embryo abgeht ziemlich hoch), einen privaten Vaterschaftstest machen. Falls der auch positiv sein sollte, 3 Jahre die Arschbacken zusammen beißen. Nach diesen 3 Jahren wird es dir wieder gut gehen bei deinem Gehalt und wir haben wieder das nächste Kind, dass in Armut aufwächst, denn wenn Mama nur 700 EUR verdient, sieht es trotz Kindergeld und Unterhalt nicht rosig aus.
Und sie kann sich nach außen hin als das nächste Opfer des bösen Patriarchats darstellen. Vätern sagt man immer, dass sie überlegen sollen, wenn sie mit einer Frau schlafen, denn Kinder muss man sich leisten können. Bei Müttern scheint das nicht zu gelten. Ich verstehe einen solchen Egoismus nicht. Medial wird sowas immer als Versagen des Staates gesehen und eine Kindergrundsicherung gefordert. Realität ist aber, dass die Frau sich doch schon selbst mit ihren Einkommen nicht versorgen kann und dann auch noch mutwillig ein Kind in die Welt setzt.
Servus!
Nach diesen 3 Jahren wird es dir wieder gut gehen bei deinem Gehalt und wir haben wieder das nächste Kind, dass in Armut aufwächst, denn wenn Mama nur 700 EUR verdient, sieht es trotz Kindergeld und Unterhalt nicht rosig aus.
Vorsicht, wir hatten hier im Forum meines Wissens Fälle, in denen der BU über das 3. Lebensjahr hinaus zu zahlen war.
Sobald KM ihre Finger in die sozialen Töpfe stecken möchte, wird der Staat womöglich an den biol. Vater herantreten, um sich (bzw. den Steuerzahler) möglichst "schadlos" zu halten...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo,
natürlich ist es nie ganz auszuschliessen, aber BU kann über das 3. Lebensjahr hinaus nur aufgrund kindbezogener Gründe gezahlt werden. Das ist aber in aller Regel nicht der Fall, deshalb werden in dieser Frage die Ämter auch nicht aktiv sondern versuchen eher die Mutter zu "aktivieren."
Den typischen Fall, den Marco meint, ist der Fall des nachehelichen Unterhalts (also im Fall einer Scheidung) für den es auch Gründe geben muss, die aber schwammiger als beim BU sind.
VG Susi
Vielen Dank euch allen für die vielen Tipps. Ich hoffe dass der Alptraum nach drei Jahren besser wird. Was würde mir denn von einem Nebenjob verbleiben ? Ist es sinnvoll jetzt schon mit einem zu beginnen oder wird das dann automatisch von mir erwartet ? Ich gehe derzeit zu 100% arbeiten und hab ne 40 Stunden Woche.