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Vorbereitung auf Unterhalt?

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82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Hilfesuchend!
Verinnerliche bitte mal Antworten #1 und #2; es bringt nix, sich jetzt den Kopf darüber zu zerbrechen...zum jetzigen Zeitpunkt ist einfach gar nix sicher!

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2021 17:49
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Hilfesuchend,

und in Ergänzung zu Marco:

Ist es sinnvoll jetzt schon mit einem [Nebenjob] zu beginnen (...)

Nein.

Rein vorsorglich, vermeide im Moment einfach alles, was dich in irgendeiner Weise als fette Beute erscheinen lassen würde, und warte ansonsten geduldig auf das Ergebnis des Vaterschaftstests.

Was das "oder wird das dann automatisch von mir erwartet" betrifft: Entwarnung.

So etwas kann zwar tatsächlich passieren, wenn jemand in seinem Hauptjob so wenig verdient, dass es beim Kindesunterhalt nicht mal für den Mindestunterhalt reicht, aber davon kann bei dir ja keine Rede sein. Der Grund dafür ist, dass du für ein minderjähriges Kind eine sogenannte "gesteigerte Erwerbsobliegenheit" hast - salopp gesagt, du musst alles menschenmögliche tun, um für dein minderjähriges Kind wenigstens den Betrag laut Zeile 1 der Düsseldorfer Tabelle zu erwirtschaften.

Diese gesteigerte Erwerbsobliegenheit gilt aber ausdrücklich nur für minderjährige Kinder (sowie unter gewissen Umständen auch noch für volljährige Kinder, aber das betrifft dich frühestens in achtzehn Jahren). Hinsichtlich der Kindesmutter hast du keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit; also brauchst du neben dem 40-Stunden-Job keinen Nebenjob anzunehmen, um den Betreuungsunterhalt zu erwirtschaften.

Nur, wenn du es in vorauseilendem Gehorsam trotzdem tust, dann könnte es passieren, dass dieses real vorhandene Zusatzeinkommen doch berücksichtigt wird. Ist natürlich deine Entscheidung, aber ich an deiner Stelle würde das fein säuberlich bleiben lassen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2021 18:45
(@hilfesuchend)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Malachit, Hallo Marco und an den Rest. Danke! Ich hab einfach kein Plan wo ich mit mir hin soll im Moment.... und grundsätzlich bin ich halt so gepolt, dass wenn es Herrausforderungen gibt ich die auch angehe! Aber ihr habt recht... im Moment gibts noch nichts wirkliches was man tun kann.

Das mit dem Nebenjob kann ich mir also auch getrost noch später überlegen.

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Themenstarter Geschrieben : 11.08.2021 20:54
(@maxmustermann1234)
Registriert

Suchst du dir jetzt einen Nebenjob und der worst case tritt ein, wäre der nächste worst case: der Nebenjob wird beim Betreuungsunterhalt berücksichtigt durch ein Gericht und du bist plötzlich drauf angewiesen diesen tatsächlich auszuüben. Nochmal: zurücklehnen und abwarten.

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Geschrieben : 12.08.2021 11:59
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

MaxMustermann hat völlig recht. Wenn Du den KU bedienen kannst, dann ist alles erst einmal im grünen Bereich. BU muss gefordert und begründet werden (die Forderung wird schon noch kommen, BU beinhaltet ja auch eine Erstausstattung des Kindes), hier gibt es aber keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit und man kann von Dir keinen Nebenjob zur Erhöhung des Einkommens fordern. Hast Du aber einen Nebenjob, dann wird das Geld mit Sicherheit in den BU einfliessen.

VG Susi

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Geschrieben : 12.08.2021 12:06
(@hilfesuchend)
Schon was gesagt Registriert

Oookay, ich verstehe. Also erst mal keinen nebenjob anfangen oder blinden Aktionismus starten. Könnte ich mich mit der kindsmutter nicht auch irgendwie einigen. Also in sofern das ich ihr in den ersten 3 Jahren etwas für sie bezahle und das bis zu der Summe die sie nach 3 Jahren von mir bekommen hätte das nach den 3 Jahren weiter tue? Oder halten solche Regelungen nicht und ich schieß mir selbst damit ins Bein? Muss das mit dem Unterhalt alles über das JA laufen oder könnte man sich auch so einigen? Wie schätzt ihr die Chancen ein das sie nach 3 Jahren wieder arbeiten geht?

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Themenstarter Geschrieben : 13.08.2021 17:37
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

solange die KM keine öffentlichen Gelder, also z.B. H4 und sei es auch nur aufstockend, dann kannst Du Dich mit der KM einigen worauf ihr wollt.

In dem Moment, wo die KM H4  bekommt wird das JC nachrechnen wieviel KU Du zahlen musst.
Das JA wird sich nur um die Berechnung kümmern, wenn die KM es will, außerdem vertritt das JA nur das Kind.
Weiterhin hat das Kind einen Anspruch auf einen Titel, dagegen kannst Du Dich nicht wehren, Du solltest aber darauf achten, dass der Titel bis auf das 18. Lebensjahr des Kindes begrenzt wird.

Der BU hängt nicht davon ab ob die KM eine Arbeit aufnimmt sondern einzig und allein davon, ob es kindbezogene Gründe dafür gibt. Aus meiner Sicht wird die KM, wenn sie jetzt schon nicht arbeitet es auch nicht machen wenn das Kind 3 Jahre alt ist. Das ist nicht Deine Baustelle, allerdings wirst Du dann eben auch "nette" Briefe vom JC bekommen.

VG Susi

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Geschrieben : 13.08.2021 17:55
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Hilfesuchend,

zwei kleine Ergänzungen:

Weiterhin hat das Kind einen Anspruch auf einen Titel, dagegen kannst Du Dich nicht wehren, Du solltest aber darauf achten, dass der Titel bis auf das 18. Lebensjahr des Kindes begrenzt wird.

Falls du gerade rätselst, was Susi hiermit meint, dann ist für dich im Moment eigentlich nur wichtig: Unterschreibe nichts, ohne dass du vorher hier im Forum nachgefragt hast!

Aus meiner Sicht wird die KM, wenn sie jetzt schon nicht arbeitet es auch nicht machen wenn das Kind 3 Jahre alt ist. Das ist nicht Deine Baustelle, allerdings wirst Du dann eben auch "nette" Briefe vom JC bekommen.

Darüber reden wir dann ggf. in drei Jahren, aber vorab schon mal der Hinweis: Manchmal sind solche Briefe vom Jobcenter gespickt voll mit kackdreisten Lügen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

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Geschrieben : 13.08.2021 18:37
(@hilfesuchend)
Schon was gesagt Registriert

Okay ... ich bin gespannt! Ich freu mich sehr hier bei euch angekommen zu sein! Und unterschreiben werde ich ohne genaue Informationen überhaupt nichts! Danke nochmal für die Informationen bis jetzt. Kann denn das jc obwohl ich nicht mit der Dame verheiratet war von mir Kohle fordern? Das sie es versuchen ist verständlich... aber spätestens wenn das kleine im kiga ist sollte sie doch trotz psychischen Dingen zumindest teilzeit arbeiten können.
Eine andere Frage drängt sich mir bezüglich einem Wechselmodell auf. Ab welchem Alter des kleinen wäre es denn möglich? Bzw wie weit dürfte ich denn dann max entfernt wohnen ?

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Themenstarter Geschrieben : 15.08.2021 12:50
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, kann das JC. In den ersten drei Lebensjahren des Kindes bist du auch der Mutter des Kindes zu Unterhalt verpflichtet, auch wenn ihr nicht verheiratet seid.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2021 14:23




(@hilfesuchend)
Schon was gesagt Registriert

Das ist mir klar. Mir ging es um die Zeit danach?

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Themenstarter Geschrieben : 15.08.2021 15:32
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Danach, wenn es Gründe gibt, die beim Kind (!) liegen, dass sie nicht arbeiten kann. ZB, wenn das Kind schwerbehindert ist und zeitraubende Therapien braucht.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 15.08.2021 17:14
(@maxmustermann1234)
Registriert

Das muss aber ein Familiengericht entscheiden und ist eher die Ausnahme als die Regel.

Persönlich denke ich, dass man sich als Vater, der nie mit der Mutter zusammen gelebt hat, das von der Backe schminken sollte. Wir hatten hier doch letztens einen Fall wo ein OLG die Entscheidung in erster Instanz sogar mit dieser Begründung revidiert hat. Wenn die Mutter dagegen ist, um weiter an Geld zu kommen und das Kind nur will, damit es sie glücklich macht, wird das wohl kaum ohne Rechtsstreit gehen. Und wenn Mama nicht arbeitet, zahlt ihren Teil der Staat, deinen Teil zahlst du selber. Wenn es schlecht läuft, gehst du durch 2 Instanzen, hast am Ende einen 5-stelligen Betrag ausgegeben und es passiert genau nichts.

Immer an den Leitspruch denken: Familienrecht ist Mütterrecht.

Realität ist aber anders. Bei mir war mein jüngster gerade 1 geworden, als das WM startete. Ich hatte aber auch bessere Voraussetzungen als du.

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Geschrieben : 16.08.2021 17:08
(@hilfesuchend)
Schon was gesagt Registriert

@max auf was beziehst du dich genau auf das wm oder ??
Hmm hab mich auch schon gefragt wie ich bindung zu dem Würmchen aufbauen soll

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.08.2021 20:57
(@maxmustermann1234)
Registriert

Ja, ich beziehe mich auf das WM. Wenn die Mutter das nicht will, kannst du dir das erste Jahr schon mal von der Backe schminken: es wird mit Stillen argumentiert. Du kriegst bestenfalls kurze Besuche am Tag zugebilligt (und wenn sich Mama nicht dran hält gibt es keine Handhabe). Danach ist Mama Hauptbezugsperson und du musst um jede Umgangserweiterung kämpfen (was teuer werden kann).
Ich denke, dass du schon viel erreicht hast, wenn du mal irgendwann einen erweiterten Umgang etabliert hast. Auf mehr solltest du nicht hoffen, sonst ist die Enttäuschung zu groß.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2021 13:37
(@hilfesuchend)
Schon was gesagt Registriert

Hmm das klingt tatsächlich nicht so rosig ... würde aber ins Bild passen wie ich die km einschätze... Kind haben und bezahler finden ... 
was wäre denn meine andere Option? Das Kind gar nie sehen... und keine Mitsprache bei irgendwas haben... und nur über Anwälte kommunizieren? Wirft mir das der Stöpsel nicht iwann vor ?? Und verspiele ich mir damit nicht komplett meine Chancen... da mir dann das ja oder sonst wer vorwirft mich nicht zu kümmern und mich dann wenigstens stärker finanziell beteiligen muss ?

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Themenstarter Geschrieben : 18.08.2021 00:17
(@maxmustermann1234)
Registriert

Deine finanzielle Beteiligung ist unabhängig von deiner Betreuung. Im Deutschen Familienrecht ist die Taktik, die der Ex meiner Frau fährt (Tochter alle 2 Jahre zum Geburtstag mal besuchen) tatsächlich die kosteneffizienteste, denn dein Umgang gilt als Privatvergnügen, den du zu finanzieren hast. Das du das allerdings so machen sollst, habe ich nicht gesagt.

Nochmal: erstmal wartest du ab und guckst, ob das Fötus zum Neugeborenen wird. Danach Vaterschaftstest (zusammen privat weil billiger). Falls der positiv sein sollte, dann redest du mit ihr darüber, dass du zusammen mit der Vaterschaftsanerkennung eine Sorgerechtserklärung abgeben willst. Gleichzeitig rede mit ihr darüber wie sie sich den Umgang vorstellt. Und hier ist dann der Scheideweg: Sollte sie einem gemeinsamen Sorgerecht oder Umgang nicht zustimmen, musst du überlegen. Rechtsweg ist teuer und in deiner Situation schwer, aber eben nicht aussichtslos. Wenn es tatsächlich so kommen sollte, meldest du dich dann nochmal. Dann ist die Situation aber auch konkret und man kann konkrete Ratschläge geben statt im Nebel zu stochern.

Vielleicht will sie ja auch nach einem Jahr wieder arbeiten gehen, um mal eine Perspektive zu haben und lässt ein WM zu, wer weiß das schon. Es gibt ja Frauen, die erkannt haben, dass man arbeiten muss, um später nicht von Wasser und Brot leben zu müssen, und die sich die Betreuung deshalb teilen. Meine Frau hat heute um 07:30 Uhr das Haus verlassen und kommt gegen 18:30 Uhr zurück, die Eingewöhnung ihrer Tochter im Kindergarten mache ich gerade. Nach einer Ausbildung und Anstellung in Teilzeit bei Lidl war die Erkenntnis schnell da, dass es besser ist in den öffentlichen Dienst zu gehen, auch wenn da 41 Stunden abgeleistet werden müssen. Dafür ist das Gehalt am Ende des Monats nicht mehr 3-stellig wie bei Lidl.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2021 11:37
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