Im Zuge meiner Auseinandersetzung zwecks Umgang bin ich auch zur Offenlegung aufgefordert worden (bisher kein Titel).
Habe ich auch gemacht - ist circa 2 Monate her - seitdem nichts mehr gehört.
Ich zahle Unterhalt nach Stufe VI DD-Tabelle, könnte eventuell in Stufe VII rutschen:
1.) "Warum" höre ich nichts mehr von der Gegenseite?
2.) Soll ich mich jetzt freiwillig titulieren lassen, um den Streitwert zu mindern und eine (teure) Abänderungsklage zu provozieren?
Hallo,
wenn Du nichts hörst, dann musst Du auch nichts machen. Du bist zwar mit der Aufforderung zur Offenlegung Deines Einkommens in Verzug gesetzt worden, solange Du aber nichts hörst, ist es wie es ist. Du kannst aber ab Monat der Inverzugsetzung zur Nachzahlung aufgefordert werden, wenn sich nachträglich herausstellt, dass der gezahlte Unterhalt zu wenig war.
Einen Titel solltest Du nicht in vorauseilenden Gehorsam erstellen. Etwas anderes ist es, wenn Du dazu aufgefordert wirst einen Titel zu erstellen.
Meiner Meinung nach wird eine Unterhaltsforderung mit der Aufforderung zur Titulierung sowieso bald kommen. Dann musst Du handeln. Dann kannst Du den Titel immer noch "taktisch" erstellen lassen. Dabei wäre aber auch zu beachten, dass es passieren kann, dass Du alleine die Kosten der Abänderung zu tragen hast.
Im Moment ist nur wichtig, dass der Unterhalt klar dokumentiert überwiesen wird. Also Unterhalt für "Name des Kindes", Monat/Jahr.
VG Susi
Dabei wäre aber auch zu beachten, dass es passieren kann, dass Du alleine die Kosten der Abänderung zu tragen hast.
Umgehe ich dieses Risiko, wenn ich den Titel jetzt erstellen lasse? Oder ändert das nichts?
Danke erstmal für die Antwort!
Nochmal kurz zu Frage 1: ist das "Taktik", um mich irgendwie auflaufen zu lassen etc? Bin neugierig, ob das eine Art "Psycho-Spielchen" ist
Moin,
die Meinungen gehen dabei ein wenig auseinander. Die einen vertreten die Meinung, dass die Gegenseite einen Gerichtsprozess nicht wegen einer Stufe anstreben würde. Die anderen vertreten die Meinung, dass man dann das Prozessrisiko und die Nachzahlung trägt.
Beides kann richtig sein.
Wenn du noch kein Titel erstellt hast, würde es in einem eventuellen Prozess in die komplette Titel Erstellung gehen. D.h. der Streitwert beträgt drei Monate des tatsächlichen Zahlbetrages. Wenn du jetzt einen Titel erstellst, ginge es bei der Höherstufung nur um den Teilbetrag zwischen erstellten Titeln und dem tatsächlichen Betrag, in deinem Fall der einen Stufe. Dies macht ein Unterschied von mehreren 100 € und könnte für den ein oder anderen Anwalt ziemlich uninteressant werden, wenn es nur um eine Stufe geht: wir reden dann von einem Streitwert von ungefähr 100 €.
Ob da irgendwelche Psychospielchen hinter stehen, kann keiner sagen, man könnte höchstens spekulieren. Da es sich bei dir aber nicht um einen großen Betrag handelt, könnte höchstens ein Ärger dahinter stehen, dass du irgendwann 200 oder 300 € nachzahlen musst.
Mein Rat wäre: erstell den Titel über die aktuelle Stufe und übersende Ihnen die Kindesmutter. Dann geht es nur noch um die Stufenbewertung, und da bleibt abzuwarten was passiert.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Wo erstelle ich den Titel?
JA oder Notar?
Macht es einen Unterschied hinsichtlich meiner Möglichkeiten (dynamisch/statisch/zeitlich begrenzt/unbefristet)?
Oder führen derartige "Tricksereien" meinerseits nur zu Schlimmerem und ich sollte die Finger davon lassen?
Hallo,
das JA erstellt einen Titel kostenfrei, wobei eine Begrenzung auf die Vollendnung des 18. Lebensjahr des Kindes nicht automatisch dabei ist. Du kannst einen Titel aber bei jedem JA in Deutschland erstellen, so dass Du auch anfragen kannst ob sie eine Befristung mit aufnehmen.
Ansonsten gibt es keinen Spielraum, der Titel muss dynamisch sein. Die Stufe gibst Du einfach an.
Alternativ geht es natürlich auch bei einem Notar. Wobei man darauf achten muss, dass keine Beratung abgerechnet wird sondern nur eine Schreibgebühr.
VG Susi
Einen Titel solltest Du nicht in vorauseilenden Gehorsam erstellen. Etwas anderes ist es, wenn Du dazu aufgefordert wirst einen Titel zu erstellen.
Eben. Nach seinen Angaben wurde er bisher lediglich zur Auskunft aufgefordert. Demnach wurde er nicht in Verzug gesetzt und es wurde auch kein Titel verlangt. Wer die Einkommensgruppe 6 bei ihm ermittelt hat, schreibt er nicht!
Andere drücken sich bis zuletzt vor der "freiwilligen" Titulierung und er will sich ohne Not der Zwangsvollstreckung unterwerfen. 🙄 Warum?
. Du kannst einen Titel aber bei jedem JA in Deutschland erstellen, so dass Du auch anfragen kannst ob sie eine Befristung mit aufnehmen.
Das heißt ich latsche einfach zum JA und frage, ob sie den Titel befristen?
Wer die Einkommensgruppe 6 bei ihm ermittelt hat, schreibt er nicht!
Meine Anwältin, nachdem die Gegenseite aufgefordert hat, offenzulegen
Hallo Luc
Hat Deine Anwältin auch auf die korrekte Bereinigung Deines Einkommen geachtet?
LG der Frosch
Alle Personen in Deutschland, die Unterhaltsverpflichtungen beurkunden dürfen (in allen Jugendämtern, Rechtspfleger in allen Amtsgerichten, Notare), haben weder die Befugnis zur Überprüfung der Unterhaltshöhe noch der Befristung bis zur Volljährigkeit. Sie müssen - eigentlich - dem Wunsch der Befristung nachkommen. Die in den Jugendämtern maulen dabei oft, weigern sich teilweise sogar. Das hängt m.E. damit zusammen, dass sie (fast) immer den Beistand im Koppe haben, denn das ist deren Hauptaufgabe.
Allerdings bedeutet eine Befristung der Urkunde nicht, dass der Gläubiger das so akzeptieren muss. Lehnt er die Befristung ab, gibt es evtl. die Möglichkeit zur "Nachbesserung". Und wenn's ganz schlecht läuft, wird die Sache gerichtlich geklärt. Streitwert mit hoher Wahrscheinlichkeit: monatliche Forderung x 12 (und nicht x 3).
Was sagt denn die eigene Anwältin zur Befristung?
Hat Deine Anwältin auch auf die korrekte Bereinigung Deines Einkommen geachtet?
Ich habe dein Eindruck - ja.
Alle Personen in Deutschland, die Unterhaltsverpflichtungen beurkunden dürfen (in allen Jugendämtern, Rechtspfleger in allen Amtsgerichten, Notare), haben weder die Befugnis zur Überprüfung der Unterhaltshöhe noch der Befristung bis zur Volljährigkeit.
Beißt sich mit
Schön wäre es
nur wenn die KM mit der Befristung einverstanden ist dann kannst du es machen und wenn nicht dann hast du unbefristet
Dass prinzipiell unbefristet gilt, ist mir also klar.
Es geht mir um Wahrscheinlichkeiten.
@mirko999 sorry - es ist toll, wie du dich hier engagierst. Aber manchmal geht mir dein "starker-Mann"-Gehabe einfach nur auf die Nerven.
Du bist der Größte - kannst du aber bitte was zur Antwort auf die Frage beitragen oder es lassen?
Was sagt denn die eigene Anwältin zur Befristung?
Sie sagt, dass die KM natürlich einen Anspruch auf unbefristet hat und ich warten soll - allerdings bin ich auch gern selbst informiert.
Wenn ich also zusammenfasse, spricht für die freiwillige Titulierung:
+ Streitwert mindern
+ eventuell geht befristet durch
Und dagegen?
- ich kann die Kosten einer Abänderungsklage eventuell allein tragen (habe ich das richtig verstanden?)
Sie sagt, dass die KM natürlich einen Anspruch auf unbefristet hat und ich warten soll
Da werde ich ihr nicht widersprechen.