Vorschlag, den Unte...
 
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Vorschlag, den Unterhalt anders zu zahlen

 
(@michaelbolten)
Rege dabei Registriert

Hallo,

wie in meinen bisherigen Threads schon mitgeteilt, zahle ich KU und per einstweilige Anordnung TU.

Nachdem meine Ex jetzt diesen TU bekommen, muss sie natürlich ihr Zuschüsse, die sie bisher bekommen hat, ( Wohngeld, Kinderbetreuung etc. ) wieder selbst zahlen und hat somit genausoviel wie ohne TU. Das stört sie natürlich sehr.

Vom Gericht kam der Vorschlag, daß ich für die nächsten 24 Monate TU bezahlen soll und ab sofort KU in Höhe von 110 % zahlen soll. Im Gegenzug sollte sie auf den nachehelichen Unterhalt verzichten, da lt. Gericht eh die Leistungsfähigkeit angezweifelt wird. Somit wäre das Verfahren kurzfristig abgeschlossen.

Meine Ex ist mit dem Vorschlag nicht zufrieden und möchte jetzt zusätzlich nochmal 6000 EUR einmalig haben und 24 Monate den TU. Begründung alleine deshalb, weil sie ja jetzt die Zuschüsse wieder zurückzahlen muss.

Ich würde gerne den Sack zu machen und einen Schlussstrich drunter ziehen.

Welche Möglichkeiten habe ich, meiner Ex Geld zukommen zu lassen, welches nicht als Einkommen anzusehen ist und somit auch nicht die Kürzung der Hilfe geschieht ? Natürlich sollte alles nachhaltig sein und wasserdicht.

Ich denke da z.B. an zinsloses Darlehen auf unbefristete Zeit ohne Tilgung ?

vielen dank

Michael

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.12.2011 19:14
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Äh Michael.... wenn ihr Zuschüsse nicht zustehen, stehen sie ihr nicht zu. Dann muss sie sie eben zurückzahlen. Das was Dir vorschwebt ist Beschiss in Reinkultur, auch wenn Du es Darlehen ohne Rückzahlung nennst.

Ich sehe auch ehrlich gesagt nicht ein, warum Deine Ex auf Kosten der Allgemeinheit besser gestellt werden soll. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du hier Ratschläge bekommst, wie ihr gemeinschaftlich am besten das Sozialsystem schädigt.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 23.12.2011 19:18
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Michael,

wenn das stringent vorgetragen wird, wird das Gericht sicher nicht zu diesem Beschiss des deutschen Sozialsystems beitragen, indem es Dich zu überzogenen UH-Zahlungen verurteilt.

Und ja: Auch für Deine Ex beginnt (spätestens) nach der Scheidung die Eigenverantwortung wieder. Wenn sie nicht selbst arbeiten will, muss sie ggf. eben mit dem Sozialhilfesatz auskommen (wobei vorher Dein Unterhalt kommt; Sozialleistungen gibt es nicht "on top"). Man kann Dir nicht raten, Dich an Sozialbetrug zu beteiligen; für die Folgen haftest Du selbst.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.12.2011 21:58
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Michael,

versteh ich auch nicht die Problematik. TU wird bis längstens bis zur Scheidung gezahlt. Wieso ist jetzt schon klar "2 Jahre TU"?
Viel wichtiger ist mal nen rascher Scheidungstermin, da nachehlicher Unterhalt zwar ähnlich, aber nicht gleich dem TU gerechnet wird.
Weiter hat Deine Exe auch wieder ihre Selbständigkeit herzustellen. Das bedeutet: Arbeiten gehen und nicht die Hand aufhalten.
Eine Möglichkeit würde ich eher in einer Scheidungsfolgenvereinbarung sehen, in dem ihr der Weg zur Selbständigkeit in Arbeit geebnet wird. Dafür ist aber Freiwilligkeit und Einvernehmlichkeit notwendig - ob ihr die noch herstellen könnt ist fraglich. Dazu ist auch kein vollständiger Verzicht, sondern auch eine zeitliche Beschränkung des nachehelichen Unterhalts möglich, was auch Handlungsoptionen bietet. Von Einmalzahlungen halte ich da eher nix.
Besorg Dir mal einen guten(!) Fachanwalt für FamRecht. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 23.12.2011 22:15