Hallo,
ich bin ganz neu hier im Forum, habe aber das Gefühl, dass es sinnvoll ist sich auch ein wenig zu organisieren. Vor Kurzem habe ich vom Jugendamt einen sog. Vorschlag zur Einigung für den Kindesunterhalt erhalten. Hierzu verstehe ich die folgenden Dinge nicht:
1. ich kann nicht erkennen, wie das Jugendamt den Betrag errechnet hat, kann ich vom Jugendamt hierüber Auskunft erhalten?
2. Ich kann diesen Vorschlag zur Einigung unterschreiben und beurkunden lassen. Ist dies dann gleichbedeutend mit einem Titel?
3. Falls nicht, sollte man dann eher einen Titel akzeptieren oder wäre die Einigung wohl sinnvoller?
Herzlichen Dank erstmal an alle!
Matula
Hallo Matula und willkommen bei V.S.
Bevor du irgend etwas unterschreibst, solltest du deine Daten hier reinstellen, damit die Profis hier die Berechnung kontrolieren können und gegebenfalls verbessern.
Gruss Wedi
Servus Matula,
willkommen bei vatersein.de
wie wedi gesagt hat. Stell den Schrieb mal anonymisiert hier ein.
Grundsätzlich nie was vor genauer Überprüfung unterschreiben. Schon gar nicht, wenn Unklarheiten bestehen. Immer dran denken, dass kann für lange Zeit sehr viel Geld kosten.
Bei Vergleichen muss man zudem mehr als Vorsichtig sein! In der Regel ist ein Urteil oder in Deinem Fall ein Titel "besser" weil man auch wieder dagegen vorgehen kann. Bei einem Vergleich würdest Du nur hören "Sie haben doch zugestimmt".
Gruß, Michael
PS: auch noch wichtig wären Angaben zu Deinem Einkommen. Wieviel verdienst Du im Jahr Brutto/Netto, hast Du Aufwendungen für private Altersvorsorge und Aufwendungen für die Arbeit (Fahrtkosten). Welches OLG (Oberlandesgericht) ist für Deinen Wohnort zuständig.
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hallo,
erstmal vielen Dank für die netten Antworten. Ich habe zwei minderjährige uneheliche Kinder, für die ich auch gerne zahle. Ich liebe sie über Alles.
Ich habe ein durchschnittliches Einkommen aus selbständiger Tätigkeit über die letzten beiden Jahre von rund 2000Euro Brutto im Monat
Zusätzlich habe ich ein durchschnittliches Einkommen ebenfalls über die letzten beiden Jahre aus Kapitalvermögen von 313 Euro netto. Aufgrund der schlechten Entwicklung der Kapitalmärkte ist diese jedoch von monatlich 492Euro in 2008 auf nur noch 135Euro monatlich gesunken.
Zusätzlich habe ich noch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus der Vermietung einer Wohnung in Höhe von monatlich 1000Euro. Hierfür muss ich jedoch Kreditzinsen (ohne Tilgung), Verwaltungskosten und Reparaturkosten von durchschnittlich monatlich 2100 Euro bezahlen. Abschreibung auf das Gebäude ist in dieser Summe nicht enthalten. Unter dem Strich muss ich für die Wohnung monatlich 1100Euro drauf zahlen.
Auch muss ich natürlich meine eigene Miete, Krankenversicherung etc. zahlen. Ich lebe im Moment stark von meinem Ersparten.
Die Rechnung des Jugendamtes sieht nun folgendermaßen aus:
Mtl. Nettodurchschnittseinkommen: 2380Euro
durchschnittliches Nettoeinkommen: 2380Euro
Bereinigtes Nettoeinkommen: 2380Euro
bei Mangelfall abzüglich Selbstbehalt: 900Euro
Verteilermasse: 1480Euro
Mindest unterhalt pro Kind: 317Euro
Prozentsatz: 115Euro
beträgt: 365Euro
abzgl. Kindergeld: 92Euro
Unterhaltsforderung: 273Euro
Was meint Ihr dazu?
LG Matula
Hi Matula
zu 1. Das JA ist nicht verpflichtet, Dich zu beraten.
zu 2. Beurkundung beim JA ist i.d.R. ein Titel.
zu 3. Ganz anders. Falls es noch keinen gültigen Titel gibt selber einen ausstellen lassen.
durchschnittliches Nettoeinkommen: 2380Euro
Bereinigtes Nettoeinkommen: 2380Euro
Welches ist das zuständige OLG? Wie sind Deine berufsbedingten Aufwendungen?
Es sieht so aus, als ob vom JA lediglich Deine Einkünfte betrachtet werden ohne die damit verbundenen Ausgaben zu berücksichtigen. Das geht so nicht. Überschlagsmässig sehe ich Dich beim Mindest-KU, wahrscheinlich gar als Mangelfall. Nur das wird vermutlich nicht so leicht durchzusetzen sein.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Oldie,
vielen Dank erstmal. Zu Deinen Fragen:
Meine berufsbedingten Aufwendungen sind aufgrund der Selbständigkeit bereits in dem ermittelten Durchschnittseinkommen enthalten.
Das zuständige OLG kenne ich noch nicht. Ich komme aus der Nähe von München, also vermutlich ist es München. Was für eine Bedeutung hat dies für mich?
Du schreibst ;eine Beurkundung beim JA ist i.d.R. ein Titel. Auf dem Schreiben vom JA gleich "Vorschlag zur Einigung" habe ich festgestellt, dass nur der Unterhaltsberechtigte, demnach also nicht ich, unterschreiben soll. Es wird ergänzend hingewiesen, dass eine Beurkundung des Schreibens beim Jugendamt kostenlos möglich ist. Wenn nur der Unterhaltsberechtigte unterschreiben soll, was ist das denn dann überhaupt? Ich werde unabhängig von der Berechnung durch das JA nicht so ganz schlau aus dem Schreiben?
Wie meinst Du drittens, selber einen Titel erstellen lassen?
LG Matula
Hi
Es hört sich so an, als ob die KM lediglich den KU vom JA hat berechnen lassen ohne irgendwelche Verbindlichkeiten. Dann solltest Du auch tunlichst nix, aber auch gar nix, unterschreiben. Du kannst es akzeptieren oder nicht. Bei Ablehnung könnte jedoch von der KM beim JA eine Beistandschaft eingerichtet werden und diese boxt dann einen Titel durch. Oder KM nimmt sich einen Anwalt.
Wenn Dir die Berechnung nicht gefällt musst Du eben eine eigene Rechnung aufstellen, was Dir letztendlich als Selbstständiger mit Mieteinnahmen verbleibt. Dazu werden i.d.R. Deine Einkünfte der letztenn drei Jahre herangezogen und ein Mittelwert gebildet. Den Mieteinnahmen sind die durch das Wohneigentum anfallenden Kosten gegen zu rechnen (Zins, Reparatur, Verwaltungskosten). Es werden also die Netto-Mieteinnahmen betrachtet. Ist dieses Wohneigentum was neues oder woher kommen diese unwirtschaftlichen Kosten? Bei den von Dir angegeben Einkünften frage ich mich, wovon Du Dir Essen und Kleidung kaufst bzw. die eigene Miete zahlst?
Mein Überschlag zu Deinen Einkünften wäre
Netto-EK: 1550€
Miet-Einnahmen: 1000€
Kapitaleinkünfte: 135€
Kosten Wohneigentum: -2100€
verbleiben: 585€
Und hierbei sind hoffentlich die Mieteinnahmen und Kapitaleinkünfte versteuert.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Servus Oldie,
vorab noch ergänzend erwähnt: Seit Trennung im Mai letzten Jahres zahle ich freiwillig den Mindestunterhalt und dies ist auch ok für mich.
Es sieht folgendermaßen - der Einfachheit halber jedoch gerundet - aus:
Netto-EK: 2300€, da ich durch dem Verlust aus der Immobilie keine Steuern zahlen muss.
Miet-Einnahmen: 1000€, das ist korrekt
Kapitaleinkünfte: 135€, das war jetzt im Jahr 2009 so, da es fast keine Zinsen mehr gibt
Kosten Wohneigentum: -2100€, das ist korrekt, es handelt sich um eine Wohnung in Ostdeutschland, dort liegen die Mieten bei ca. 4- 5Euro den qm
verbleiben: 1335€ NETTO
Und Du hast recht, hier in München ist das Leben sehr teuer. Ich habe aber etwas sparen können und davon lebe ich auch zum Teil.
Bist Du dir sicher, dass bei einer amtlichen Berechnung des Kindesunterhalts die Netto-Mieteinkünfte eingerechnet werden, also auch, wenn diese negativ sind?
Und zweitens, wenn dieses Schreiben nur eine "freundliche" Berechnung des JA ist und ich dies dann auch so zahle, handelt es sich dann dabei nicht um einen privatschriftlichen Vertrag zwichen Kindesmutter/Kind und Kindesvater? Falls ja, kann ich darin - unabhängig von der Höhe des Unterhalts natürlich - keinen Nachteil für mich erkennen oder täuscht mich dies?
LG Matula
Servus Matula!
Ist in Deinem bereinigten Netto eigentlich Deine (auch private) Altervorsorge berücksichtigt (bis zu 24% des Brutteinkommens)?
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Servus Marco,
als Selbständiger habe ich keinen Riester Vertrag, Rentenversicherung oder ähnliches abgeschlossen. Meine Altersvorsorge besteht nur aus dem, was ich - hoffentlich - noch Ersparen kann und aus den Mieteinkünften meiner Wohnung.
LG Matula
Hi
Nun, irgendwie blicke ich hier nicht durch:
Ich habe ein durchschnittliches Einkommen aus selbständiger Tätigkeit über die letzten beiden Jahre von rund 2000Euro Brutto im Monat
...
Die Rechnung des Jugendamtes sieht nun folgendermaßen aus:
Mtl. Nettodurchschnittseinkommen: 2380Euro
Vom Prinzip her gefällt mir das. Hast Du noch 'nen Job frei?
Es bringt doch nichts, sämtliche Zahlen durcheinander zu würfeln. Das gilt auch für die (inklusiven) berufsbedingten Aufwendungen. Da kannst nur Du alleine durchsteigen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Servus Oldie,
entschuldige bitte, wenn dies zwischenzeitlich etwas unklar geworden ist. Zur Verdeutlichung:
1. Mein DURCHSCHNITTLICHES monatliches Brutto Einkommen aus selbständiger Tätigkeit über die letzten zwei Jahre betrug 2000Euro. Da ich hohe steuerliche Verluste aus der vermieteten Wohnung geltend machen kann, bekomme ich dieses auch NETTO (!), also auch 2000Euro.
2. Mein DERZEITIGES monatliches Brutto Einkommen aus selbständiger Tätigkeit liegt bei 2300Euro. Durch die steuerlichen Verluste aus der Wohnung bekomme ich dieses natürlich auch wiederum NETTO (!). Bis dahin scheint die Berechnung des JA ja auch in etwa zu stimmen, wenn man die Kapitaleinkünfte dazu rechnet.
Meiner Einschätzung nach haben die jedoch die Verluste aus der vermieteten Wohnung nicht angerechnet. Daher meine Frage, ob dies legitim ist?
Und ganz wichtig, Du hast eben gesagt, wenn das Schreiben des JA nur eine "freundliche" Berechnung ist und ich dies dann auch so zahle, handelt es sich dann dabei nicht um einen privatschriftlichen Vertrag zwichen Kindesmutter/Kind und Kindesvater? Falls ja, kann ich darin - unabhängig von der Höhe des Unterhalts natürlich - keinen Nachteil für mich erkennen oder täuscht mich dies? Also anders formuliert, gibt es Nachteile, wenn ich mich auf so eine private Vereinbarung einlasse?
LG Matula
Servus matula!
Das JA (oder Du) müsste Dein durchnittliches Einkommen der letzten drei Jahre ermitteln. Dieses wäre dann für die ermittlung des KU relevant.
Dazu gehören bei Dir als Selbstständiger auch die Einnahmen/Verluste aus Vermietung und Verpachtung!
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
servus matula,
das Jugendamt ist meist der natürliche Feind von unterhaltszahlenden Vätern.
Mein Rat also: Wenn nicht unbedingt erforderlich bzw. unumgägnlich lässt man sich mit denen erst mal auf gar nichts ein.
Du musst auch wissen, dass Dich das Jugendamt zu gar nichts verdonnern kann, was die höhe des Unterhaltes angeht. Vermitteln sie trotzdem diesen Eindruck, dann versuchen sie, Dich über den Tisch zu ziehen.
Wie meinst Du drittens, selber einen Titel erstellen lassen?
Du kannst bei Bedarf einen Titel über den KU nach Deinen Berechnungen erstellen lassen. Wenn er der Gegenseite nicht passt, muss diese halt dagegen klagen.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Danke erstmal an Alle. Die beruhigenden Worte tun gut! Hinsichtlich der Berechnung werde ich jetzt erstmal das JA darum bitten, mir diese offen zu legen. Dann kann man weiter schauen.
Parallel dazu werde ich ein wenig recherchieren, in welcher Form der Kindesunterhalt am Besten fixiert werden kann. Habe bis jetzt schon einiges gelesen über die Formen:
1. Titel
2. gerichtlicher Vergleich
Eine Variante muss ich noch prüfen, nämlich die des privaten Vergleichs/Vertrags. Ich komme eigentlich sehr gut mit der Kindesmutter klar. Meine Hoffnung geht daher dahin, dass man sich vielleicht den Weg zum Gericht sparen kann. Es wäre vermutlich am Wenigsten nervenzehrend.....
LG Matula
Servus matula,
wenn ihr gut miteinander klarkommt, dann solltest Du diese Option auf jeden Fall nutzen.
Alles was ihr untereinander klären könnt ist besser als eine Klärung bei Gericht oder wo auch immer.
Natürlich müssen diese Absprachen aber auch von beiden Seiten dauerhaft eingehalten werden.
Beim Titel darauf achten, dass er auf die Volljährigkeit des Kindes begrenzt ist!
Einen gerichtlichen Vergleich darf es auch für Dich nicht geben! Wenn man bis zum Gericht deswegen geht, dann muss ein Urteil her. Bei einem Vergleich würdest Du Dir alle Rechtsmittel nehmen, wenn er Dir am Ende doch nicht passt.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hallo matula,
da spring ich hier mal rein:
Es geht alles auch einfach(er), wenn Beide mitspielen. Ex und ich haben uns damals beim Unterhalt (KU + TU) außergerichtlich, aber mit Hilfe eines Mediators, geeinigt.
Das ist einige Jahre her. Zwischenzeitlich haben wir uns selbstständig einige Male (immer auf meine Aktivität hin) auf Änderungen (ich rede jetzt nur von KU und TU) verständigen können (auch wenn´s nicht immer einfach war). Und es funktioniert bis heute ohne jeglichen Anwaltskram. Aber halt, weil wir beide zu dem Vereinbarten auch stehen. Ach ja, lediglich beim Mediator (Anm.: Es waren einige Sitzungen erforderlich!) wurde was aufgeschrieben und wir haben unterschrieben. Alles danach ging mündlich.
neuezeit
So ist das Leben
Was meint Ihr dazu?
Das klingt irgendwie nicht gut. Selbst wenn Du da noch geschätzte 100k€ auf der hohen Kannte hast - der Betrag, um den das gescheiterte Investement in Ostdeutschland unter Wasser steht dürfte höher sein, so dass Du effektiv verschuldet bist.
Ich kann natürlich aus der Ferne nicht definitiv beurteilen, ob's nicht vielleicht doch irgendein Steuersparmodell ist, was am Ende aufgeht, aber meine Nase sagt mir, dass Du auf die Nase gefallen bist.
Ob diese Schulden "unterhaltsrelevent" sind hängt davon ab, wann sie entstanden sind, ob Du also das Ossi-Abenteuer eingegangen bist also Deine Kinder schon auf der Welt waren oder danach. Aber selbst wenn nicht müsste man das Ding ja komplett fiktiv rausrechnen, und dann hättest Du ja fiktiv Lohnsteuer und 24% Altersvorsorge, und dann bleibt ja auch wieder nichts übrig.
Dem Jugendamt würde ich das sehr plastisch beschreiben, dass Deine wirtschaftliche Situation kritisch ist, die Privat-Insolvenz nicht unwahrscheinlich und dass sie sich *verbindlich* entscheiden sollen, Dir weiter auf die Nerven zu gehen und das erzielte Ergebnis bzgl. des KU dann auch anzuerkennen, oder es beim Status quo zu belassen.
Ansonsten würde ich wirklich mal zur Schuldenberatung gehen, riecht bisschen nach Konkursverschleppung was Du da machst.