Hallo,
es ist besteht kein gemeinsames Sorgerecht und das Kind für das meine X eine Beistandschaft hat wohnt nun seit einigen Monaten dauerhaft bei mir.
Das Jugenamt beendet die Beistandschaft nicht, da das entweder nur die Mutter beenden könne (da sie das beauftragt habe) oder automatisch beendet würde, wenn GSR bestünde und das Kind umgezogen sei.
Aus den entsprechenden § kann ich weder das eine noch das andere 100% ableiten.
Gibt es hierzu Tips?
Danke.
Hi aod,
dem ist tatsächlich so.
Entweder wird durch die antragstellende Mutter beendet (§ 1715 I BGB) oder die Voraussetzungen des § 1713 BGB fallen weg (§ 1715 II BGB). Das ist aber erst dann der Fall, wenn die Mutter die Alleinsorge verliert oder ihr GSR habt und das Kind nicht bei ihr lebt,
Den Fall, dass sich das Kind dauerhaft in der Obhut des nicht-sorgeberechtigten Elternteil befindet, kennt das Gesetz einfach nicht.
Du könntest ja mal anregen, dass der Beistand, der ja trotz Beauftragung durch die Mutter nur die Interessen des Kindes vertritt, die Unterhaltsansprüche des Kindes gegen die Mutter durchsetzen möge - ich glaube, die Sache hat dann ganz schnell ein Ende :puzz:
Gruss von der Insel
Du könntest ja mal anregen, dass der Beistand, der ja trotz Beauftragung durch die Mutter nur die Interessen des Kindes vertritt, die Unterhaltsansprüche des Kindes gegen die Mutter durchsetzen möge - ich glaube, die Sache hat dann ganz schnell ein Ende :puzz:
Das ist eine gute Idee, das werde ich mal in den Raum werfen. Danke!
Moin ao3,
zusätzlich könntest/solltest Du auch einen GSR-Antrag nach § 1626a BGB stellen, denn über kurz oder lang werden Situationen kommen, zu deren Regelung ein "aber das Kind wohnt doch bei mir" nicht ausreicht.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Mit was zwicken die dich denn?
Fordern die tatsächlich Unterhalt von dir?
Gibt es einen Titel gegen dich?
Ist das Kind bei dir gemeldet?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo ao3,
Hallo,
es ist besteht kein gemeinsames Sorgerecht und das Kind für das meine X eine Beistandschaft hat wohnt nun seit einigen Monaten dauerhaft bei mir.
Wer hat denn festgelegt, dass das Kind dauerhaft bei dir wohnt? Soweit ich weiß, kann das rechtlich nicht abgesichert sein, wenn du nicht sorgeberechtigt bist für das betreffende Kind.
"Ein minderjähriges Kind teilt den Wohnsitz der Eltern; es teilt nicht den Wohnsitz eines Elternteils, dem das Recht fehlt, für die Person des Kindes zu sorgen." § 11 BGB
Du solltest dich zügig um das Sorgerecht für dein Kind bemühen. Ich denke hier ist anwaltliche Hilfe notwendig.
Beste Grüße
schultze
Moin,
Soweit ich weiß, kann das rechtlich nicht abgesichert sein, wenn du nicht sorgeberechtigt bist für das betreffende Kind.
"Ein minderjähriges Kind teilt den Wohnsitz der Eltern; es teilt nicht den Wohnsitz eines Elternteils, dem das Recht fehlt, für die Person des Kindes zu sorgen." § 11 BGB
Wenn alle Beteiligten zustimmen und das Jugendamt die Sache abnickt, ist das relativ unproblematisch. War bei meiner Ex und dem Vater ihres Großen auch so.
Gruß
Brainstormer
Moin,
Wenn alle Beteiligten zustimmen und das Jugendamt die Sache abnickt, ist das relativ unproblematisch. War bei meiner Ex und dem Vater ihres Großen auch so.
Gruß
Brainstormer
Wenn und solange alle Beteiligten zustimmen...
Wer das ASR hat, hat auch das ABR. Damit kann er es sich auch mal eben anders überlegen und das Kind ratz fatz wieder zurückfordern. Kommt gerne vor wenn z.B. festgestellt wird, dass die ASR-Inhaberin jetzt nicht mehr KU bekommt sondern welchen zahlen soll 😉
Deshalb rasch um das Sorgerecht kümmern. Ist jedenfalls meine Meinung.
Beste Grüße,
schultze
Moin,
Wer das ASR hat, hat auch das ABR. Damit kann er es sich auch mal eben anders überlegen und das Kind ratz fatz wieder zurückfordern. Kommt gerne vor wenn z.B. festgestellt wird, dass die ASR-Inhaberin jetzt nicht mehr KU bekommt sondern welchen zahlen soll 😉
Ich denke, das hängt auch davon ab, wie alt das Kind ist. Der Sohn meiner Ex würde sich wohl schlichtweg weigern, zurück zu ihr zu ziehen. KG wird an den KV gezahlt, aber KU? Eine arme Mutter braucht keinen KU zu zahlen...
Deshalb rasch um das Sorgerecht kümmern. Ist jedenfalls meine Meinung.
Sehe ich auch so.
Gruß
Brainstormer
Deshalb rasch um das Sorgerecht kümmern. Ist jedenfalls meine Meinung.
Was aber auch genau den Brand auslösen kann, den es zu vermeiden gilt.
Erzähl doch nochmal ein paar Töne dazu, wie lange er schon bei dir ist und wie es dazu kam.
Und wie stabil die Situation ist.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Sorry für die späte Antwort.
Das Kind ist knapp 16 und geht garantiert nicht mehr zurück zur Mutter.
Gemeldet ist es seit dem Umzug auch bei mir, übrigens ging das ganz unproblematisch beim Einwohnermeldeamt, obwohl ich kein GSR habe.
GSR ist in der Mache, allerdings wird sich die Mutter wahrscheinlich weigern, die Kommunikation ist problematisch (von beiden Seiten).
Hier brauche ich vielleicht Formulierungshilfe für den Antrag beim FamG, muss das der Anwalt einreichen, da herrscht doch Anwaltszwang, oder?
Mein Anwalt hatte mir in diesem Zusammenhang mal geraten, dass ein Kind, dass wirklich umziehen will, diesen Willen, so es über 14 Jahre alt ist, auch gegen den Willen der Mutter durchsetzen kann. Schwierig zwar, aber selbst wenn die Polizei vor der Tür steht, um es abzuholen, wäre deren erste Frage: Willst Du zur Mama. Ist es dann stark genug, werden die wieder abziehen. Ich habe einen solchen Fall auch im Bekanntenkreis schon mal erlebt. Schön ist zwar etwas anderes, und für das Kind gibt es sicher bessere Wege. Aber wenn Frauen vom Kindes-Unterhalt leben, dann ist's schwer dem Kind zuliebe einem Umzug zuzustimmen und es wird vertröstet, in diesem Falle über Jahre, so dass das Verhältnis zur Mutter nicht besonders gut ist auch weil die Mutter dem Kind ein schlechtes Gewissen einzureden versucht.
Mein Kind hatte in der "heissen Phase" auch Bammel vor der Polizei etc, obwohl wir den Umzug dann letztendlich mit der Zustimmung der Mutter machen konnten.
Meine Antwort damals:
Worst or best case: Free ride in a police car;-))
Ok, das klingt ja alles schon mal ganz gut.
Aber nochmal die Frage:
Womit belästigt dich die Beistandschaft?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Aber nochmal die Frage:
Womit belästigt dich die Beistandschaft?
Das hatte ich vergessen zu beantworten. Aktuell belästigen die mich noch nicht.
Es existiert aber ein Titel und ich habe kein gutes Gefühl ihn "dort" zu wissen.
Dann schau mal in den genauen Wortlaut.
Er müsste zu Gunsten deines Sohnes ausgestellt sein.
Dann müsstest du den KU im Zweifelsfall an dich selbst zahlen.
Aber im Übrigen sehe ich da keine akute Gefahr.
Das kannst du in Ruhe nach dem GSR angehen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Wenn und solange alle Beteiligten zustimmen...
Wer das ASR hat, hat auch das ABR. Damit kann er es sich auch mal eben anders überlegen und das Kind ratz fatz wieder zurückfordern. Kommt gerne vor wenn z.B. festgestellt wird, dass die ASR-Inhaberin jetzt nicht mehr KU bekommt sondern welchen zahlen soll 😉Deshalb rasch um das Sorgerecht kümmern. Ist jedenfalls meine Meinung.
Und wie erklärst du dir Situationen, bei denen Kinder nicht mehr bei der Mutter und auch nicht beim Vater wohnen und stattdessen in Pflegefamilien, Großeltern, Wohngruppen etc leben? Von denen hat keiner das GSR, noch das ASR.
Moin ao3,
wenn Dein "Kind" bereits 16 ist, würde ich - entgegen meiner Empfehlung aus #3 - mir das mit dem Sorgerecht nochmal überlegen: Wenn's ein Spaziergang ist, kann man es mitnehmen, aber ein Riesenfass aufmachen würde ich deswegen nicht mehr: Das Kind lebt mit "Billigung" des Jugendamtes bereits bei Dir und hat weniger als keinen Bock, zu Muddi zurückzugehen. Sorgerechtsrelevante Entscheidungen, für die Du zwingend Muddis Einverständnis brauchst, wird es in den nächsten zwei Jahren kaum mehr geben.
Angesichts dieser Verhältnisse würde ich mir auch um den Titel keine grossen Sorgen machen: Deine Ex könnte schlimmstenfalls einmal Blödsinn damit machen (in Form einer ungerechtfertigten Pfändung), und den könnte man aufklären. Mit Gerichtsvollziehern kann man durchaus reden.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi Martin,
du hast absolut Recht, ich überlege mir das schon länger, auf der anderen Seite ist das auch ein Zeichen, und da ist ja noch ein Kind, das eventuell auch zu mir will. Außerdem hat Muddi neulich gedroht von wegen sie habe ASR und blablabla. Wirklich machen kann sie nichts, das weiß ich.
Danke für die Tipps.
Hallo alleinohnedrei,
wie siehts eigentlich mit den Unterhaltsansprüchen deines Kindes gegenüber der Mutter aus. Hast du da schon etwas in Gang gesetzt? Genauso die Thematik staatl. Kindergeld. Fließt das in deine Richtung? Es geht sich in Bezug der neuen Situation eigentlich darum dass die Mutter nun unterhaltspflichtig gegenüber eures Kindes ist. Das steht übrigens dem Kind zu!
Gruß
Sputnik
Hi,
das Kindergeld war problemlos, einfach den entsprechenden Antrag ausgefüllt mit der Meldebestätigung abgegeben.
Unterhalt von der Muddi fürs Kind? Du machst Scherze.
Muddi arbeitet halbtags, dann folgt Mittagsschlaf und Wellness, da ist nun wirklich kein Platz für sowas!
Im Ernst, es ist in der Mache, über den Anwalt, mir hat sie keine Auskunft erteilt.
Ob was dabei rauskommt, kann ich noch nicht sagen.