Frohes Neues zusammen!
Ich bin seit Ende November getrennt lebend. Der RA meiner Frau hat mehrmals mit meinem RA bezüglich der exakten Höhe des BU miteinander brieflich kommuniziert. Aus meiner Sicht lief es gut, selbst die Schulden vom Familienauto wurden anerkannt im Trennungsjahr. Meine Fragen wären jetzt:
1.) Ab wann kann ich davon ausgehen, dass die Höhe des BU feststeht, also die Gegenseite sich nicht nochmal mit einer höheren Forderung meldet?
2.) Wann muss ich dann das nächste Mal mein Gehalt offenlegen bzw wann wird eine Neuberechnung erfolgen? Bei der wohl folgenden Scheidung?
MfG
L3NNOX
Am reichsten sind die Menschen, die auf das meiste verzichten können
Rabindranath Tagore