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Wann kann ich den nachehelichen Unterhalt endlich einstellen?

 
(@chriniju)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

bei mir hat sich wieder eine neue Situation ergeben und ich brauche mal wieder eure Erfahrungen als Rat.

Eine kurze zusammenfassung meiner bisherigen finanziellen Situation ist hier http://www.vatersein.de/Forum-topic-22224.html hinterlegt.

Meine Ex arbeitet jetzt wieder ca. 27 Stunden die Woche und bekommt ca. 1400 Brutto was ca. 1100 netto ausmacht.

Mit dem Kindesunterhalt (ca. 650 €) kommt sie auf ein Netto von 1750 €. Bisher habe ich ihr noch ca. 330 € nachehelichen Unterhalt gezahlt. Aufgrund ihres Mehrverdienstes (was ich sehr löblich finde) müssen wir den nachehelichen Unterhalt neu berechnen.

Da kommen meine Fragen:  :question:

Mein Verdienst ist in der Zwischenzeit auch um 150 € gestiegen, ist dies mit in die Berechnung einzubeziehen? Vermute mal ja!

Die Hauptfrage, die sich mir aber stellt, wie lange muß ich überhaupt noch Unterhalt zahlen?

Insbesondere nach den neuerlichen Gerichtsurteilen!

Selbst wenn sie Vollzeit arbeitet, besteht zwischen den Nettoeinkommen noch eine Differenz, sodaß ich zahlen müßte, aber das würde ja bedeuten, ich zahle bis zu ihrer Rente nachehelichen Unterhalt!

Oder ist es nicht irgendwann so, dass mann sagen kann, jetzt muß sie auch mal mit 1750 € auskommen und eben etwas sparsamer leben!?

Gerichtsentscheidungen oder so etwas gibt es bei uns nicht, wir versuchen uns so zu einigen, darum brauche ich eure Hilfe.

Ich hoffe, ich konnte meine Fragen verständlich äussern.  :puzz:

Lieben Gruß

Chriniju    🙂

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.09.2011 00:46
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Chirinju,

ob der Unterhaltsanspruch deiner geschiedenen Ehefrau befristet ist, hängt davon ab, ob sie vor der Ehe ebenso viel bzw. ebenso wenig verdient hat wie nach der Ehe. Oder ob sie vor der Ehe beruflich erfolgreich war und nach der Scheidung auf Dauer deutlich weniger verdienen wird.

Wenn einer von euch während der Ehe in seiner/ihrer berufliche Laufbahn dauerhafte Nachteile erfahren hat, sind auch nach der Scheidung beide Ehegatten für den Ausgleich dieses Nachteils verantwortlich. D.h. von der Differenz der beiden Einkommen fließen 3/7 dem geschiedenen Ehepartner mit dem geringeren Einkommen zu.

Ohne Befristung.

In Fällen, wo kein Geschiedener während der Ehe berufliche Nachteile erfahren hat, kann der nacheheliche Unterhalt, der die "ehelichen Lebensverhältnisse" widerspiegelt, befristet werden. 

Soweit die grobe Richtung höchstrichterlicher Rechtsprechung der letzten Jahre ... Ausnahmen inbegriffen.

Wer vorgibt, zu wissen, was aus dieser Rechtslage vor einem deutsche Familiengericht in der ersten Instanz wird, ist entweder Hellseher oder völlig ahnungslos.  Oder der zuständige Richter.

Ich halte eine ganz normale 13-Jährige für emotional bedürftiger als eine normal entwickelte Achtjährige und wäre als berufstätige(r) Mutter bzw.  Vater froh, sie zwischen dem Ende der Schule und der dem Feierabend der Eltern bei den Großeltern gut untergebracht zu wissen.

Was spricht aus deiner Sicht dagegen, die Betreuungskosten (ohne Verpflegungsgeld) - auch wenn die eigenen Großeltern den Babydrachen hüten wollen - mit der ebenfalls berufstätigen Mutter zu teilen?

Oder kannst du vielleicht selbst nach der Schule für euer Kind da sein?
Oder sähst du deine Tochter lieber ohne erwachsenen Ansprechpartner nach der Schule allein zu Hause? 

Was sagt denn die junge Dame selbst dazu?
Wenn sie sagt "Sturmfrei wäre mir lieber, Papa." würden bei mir persönlich sämtliche Alarmglocken losgehen und ich würde - ebenso wie deine Ex es tut - noch für mindestens zwei Jahre für eine zuverläsige Betreuung sorgen.

Zum Glück sind meine Exen und ich uns in dieser Hinsicht bislang stets einig geworden.

Meine Erfahrung zum Umgang von Eltern mir pubertierenden 13-jährigen lässt sich (auch in einer intakten Beziehung) in zwei Worten zusammenfassen: REDEN HILFT!

In diesem Sinne weiterhin viel Vergnügen mit eurem Babydrachen wünscht

:yltype: Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2011 02:49
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Ich würde dir raten diesen Weg zu gehen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2011 08:49
(@chriniju)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

habe den Unterhalt jetzt mal neu berechnet, dadurch dass ich 200 netto mehr habe seit der letzten Berechnung rutsche ich zum einen in der Düsseldorfer Tabelle in eine andere Gehaltsgruppe und insgesamt zahle ich gerade mal um die 70 Euro weniger Unterhalt, obwohl meine Ex ca. 400 Euro mehr hat! 

Das bedeutet für sie immer noch nachehelichen Unterhalt von ca. 270 Euro!

Und das obwohl ich die Kids einmal, manchmal auch 2 mal unter der Woche betreue.

Bin mir ziemlich sicher, sie wird auf eine Neuberechnung bestehen, eine pauschale Zahlung von mir i. H. v. 200 Euro wird sie nicht akzeptieren, eher wird sie mir dann wieder die Betreuung unter der Woche versagen, damit sie höheren Unterhalt bekommt! 

Ehrlich gesagt, habe ich ein wenig Bammel, wenn sie mich vor Gericht zieht und auf Unterhalt klagt, dass der Richter die jetzigen 27 Stunden als völlig ausreichend ansieht.

Selbst wenn sie aber zum jetzigen Zeitpunkt Vollzeit arbeiten müßte, wäre ich bei einer Neuberechnung des Unterhalts immer noch dran zu zahlen.

Sie hatte vor der Ehe Vollzeit als Zahnarzthelferin gearbeitet und hat jetzt ihre Hauptstelle auch als Zahnarzthelferin.

Gibt es nicht irgendwelche Urteile oder ähnliches, die ich ihr vorlegen kann und woraus hervorgeht, dass ich keinen Unterhalt mehr leisten muss und dass es für sie besser wäre, meine freiwilige Zahlung i. H. v. ca. 200 Euro anzunehmen?

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.10.2011 14:47
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Chrin,

wie schauts mit einem Next bei der Ex aus? Hieraus könnten sich unter Umständen Möglichkeiten zur Reduktion ergeben. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 03.10.2011 15:38
(@chriniju)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

nein kein Next bei der Ex weit und breit!  😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.10.2011 15:44