Hallo,
wer kann mir sagen, ob welchem Alter der Kinder die Ex wieder arbeiten muss?
Hallo,
wie alt sind denn die Kinder und wieviele sind es ?
Gruß Theo
Also, die Kinder sind 10 und 12 Jahre.
Moin,
es ist immer eine Einzelfallentscheidung. Näheres beschreiben u.U. auch die für dich maßgeblichen >unterhaltsrechtlichen Leitlinien<.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
@ Deep Thouht
Hallo,
hab mich da mal durchgequält durch die Leitlinien, verstehe aber nicht wirklich alles.
Mir ist schon klar, dass das eine Einzelfallentscheidung ist, aber gibt es nicht eine Altersgrenze für die Kinder, ab wann der Frau eine Halbtagsbeschäftigung zumutbar ist??? Ich meine, dass mein Anwalt mal davon gesprochen hat. :question:
Gruß klatt007
Hi klatt007,
mein OLG sagt z.B.
Ab Beginn der dritten Grundschulklasse bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres des jüngsten Kindes besteht in der Regel eine Obliegenheit zur teilweisen, danach zur vollen Erwerbstätigkeit. Davon kann abgewichen werden, vor allem bei mehreren Kindern oder bei Fortsetzung einer bereits vor Trennung nicht wegen einer Notlage ausgeübten Tätigkeit.
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Hallo Liane,
wenn das jüngste Kind in der 3. Klasse ist, ist Halbtagsarbeit zumutbar.
Hat sie aber mehrere Kinder, kann sich das zu ihren Gunsten nach hinten rausschieben, hat sie schon vor der Trennung ohne Not gearbeitet, obwohl das jüngste Kind jünger ist als oben angegeben, kann es sich zugunsten des Mannes nach vorne bewegen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo, ich klink mich da mal mit ein!
Bei mir ist folgendes der Fall:
- Bundesland Niedersachsen
- Kinder 10/12
-Ex arbeitet (offiziell) nur 2 Vormittage die Woche, will nicht/kann angeblich nicht mehr
-Titel besteht nur für KU
-EU wurde aber gerichtlich festgelegt
Muss sie jetzt mehr arbeiten oder kann man ihr ein fiktives Einkommen anrechnen, damit ich weniger EU zahlen muss?
Gruß klatt007
Moin,
du hattest doch schon ein eigenes Topic hierzu :question: Aus diesem Grunde deine Frage aus http://www.vatersein.de/forum-topic-9194.0.html in dein Topic verlagert.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!