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Wann und Wie Abänderung Jugendamtsurkunde???

 
(@klaus-67)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebes Forum !!
Ich habe hier schon unzählige Beiträge gelesen und bin einerseits froh das ich nicht alleine diese Proble habe und andererseits echt erschrocken wie kompliziert und verachtend alles ist.
Wie kann ich eine Jugendamtsurkunde abändern lassen??
Ich bin seid 3 Jahren geschieden und habe 3 Kinder für die ich Unterhaltspflichtig bin.
Schon in der Trennungsphase mußte ich freiwillig und gegen meine Willen eine (3) Jugendamtsurkunden erstellen lassen.
Obwohl mir klar war das die angegebenen Aufstellungen nicht richtig waren ,insbesondere die Angaben zur Lohnsteuerrückerstattung,und ich es meine Anwalt sagte hat dieser mir angeraten die Urkunden erstellen zu lassen da es sonst zur Klage kommt.
Mittlerweile komme ich gar nicht mehr klar......
Die Lohnsteuerrückerstattung geht mit 520 euro voll im Unterhalt ,bekomme aber seit 3 Jahren nur 120 wieder
Jeder konnte den "Kinderbonus" in 2009 automtisch abziehen ,nur nicht Leute mit der Urkunde ?? Warum??
Zweimalige erhöhung des kindergeldes wird nicht angerechnet.....
Was ist hier mit den Gleichheitsgesetz?? Warum darf jemanden der "normalen" Unterhalt zahlt das anrechnen bzw abziehen und der mit der Urkunde nicht?????
Ich habe immer und werde immer den Unterhalt zahlen ,es geht hier nicht darum nicht zu zahlen ,sondern darum das man selbst noch leben kann.
Nach Abzug von Unterhalt ,Miete und Strom bleibt mir nur ein paar euro mehr wie H4. Nur das ich davon noch zur Arbeit kommen muß....
Laut Aussage der gegenseite damals ,reicht mein Einkommen noch nicht einmal aus den Mindestunterhalt zu zahlen!!(Toller satz)
Also wurde eine Mangefallberechnung erstelltund ich mußte 2 Urkunden über 140 und eine über 170euro erstellen lassen also insgesamt über 450 euro.
Das bereinigte Einkommen wurde auf 1422 Euro berechnet ,
mittlerweile gab es aber 2 Kindergelderhöhungen ,Kinderbonus ,Steuererstattung liegt bei 120 und nicht 520 euro und
mein bereinigtes Nettoeinkommen liegt bei 1384 Euro abzüglich 5%Pauschale für berufsbedingte aufwendungen..
Nun meine Frage,
Habe ich eine Chance was zu ändern? Und wie muß ich vorgehen ??
Für eine Hilfreiche Antwort wäre ich dankbar !!!

Ganz liebe Grüße
Klaus

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.04.2010 00:22
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Klaus 67,

erst mal willkommen bei vatersein.de

Dein Bericht zeigt, dass es gut ist, dass Du nun hier gestrandet bist!

Für Steuern und Unterhaltsberechnungen gibt es gute Experten hier, die helfen Dir sicherlich noch gerne weiter.

Ich möchte Dich bloß auf eines aufmerksam machen. Du schreibst:

Schon in der Trennungsphase mußte ich freiwillig und gegen meine Willen eine (3) Jugendamtsurkunden erstellen lassen.
Obwohl mir klar war das die angegebenen Aufstellungen nicht richtig waren ,insbesondere die Angaben zur Lohnsteuerrückerstattung,und ich es meine Anwalt sagte hat dieser mir angeraten die Urkunden erstellen zu lassen da es sonst zur Klage kommt.

Deine Kinder haben Anspruch auf Titulierung des Unterhaltes. Dein Wille ist hier leider nicht entscheidend.
Wenn Du von vornherein siehst, dass etwas schief läuft, dann frage ich mich, warum Du Deine Unterschrift darunter setzt? Immerhin geht es hier um eine Menge Geld.
Was wäre so schlimm an einer Klage? Schlechter rechnen kann der Richter auch nicht, oder?
Für die zukunft sollte gelten: NICHTS UNTERSCHREIBEN BEVOR DU HIER NACHGEFRAGT HAST!
Und such Dir einen anderen Anwalt.

Willst Du die Urkunden ändern lassen, dann musst Du eine Abänderungsklage einreichen. Solange Du damit nicht erfolgreich durch bist, gelten die bisherigen Titel weiter.

Kannst Du uns noch ein paar Info`s geben:
1. Wie alt sind die Kinder?
2. sind die Titel dynamisch?

Außerdem noch:

Jeder konnte den "Kinderbonus" in 2009 automtisch abziehen ,nur nicht Leute mit der Urkunde

Ich habe eine Urkunde und habe abgezogen. Außer einem Beleidigtem "der hat ihn abgezogen" von der Gegenseite habe ich nie wieder etwas davon gehört.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2010 09:58
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

zur Beantwortung deiner Fragen wären noch ein paar andere Infos hilfreich.

Was genau steht in den Urkunden? Sind sie statisch oder dynamisch?
Mit anderen Worten steht ein fester Betrag darin oder etwas mit Prozentsatz und Anrechnung des hälftigen KG?

Dir müssen nach dem Abzug des KU 900 € verbleiben.

Bei einer Mangelfallberechnung wird sehr genau hingeschaut und so manches OLG erkennt die üblichen Abzüge nicht an, damit möglichst viel gezahlt werden kann bzw. der Midnestunterhalt möglichst erreicht wird.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2010 10:55
(@klaus-67)
Schon was gesagt Registriert

Moin,
Vielen Dank für die Antworten.Bin leider unterwegs und kann nur kurz antworten.
Die Urkunden sind für meine 3Kinder ,mein jüngster ist 4,meine Tochter wird 8 und mein größter wird 12.
Auf den Urkunden steht nur der reine Unterhaltsbetrag von 2 mal 140 und 1 mal 170 euro,keine Prozentzahlen oder sonstiges.Auch keine Aussage wegen Kindergeld oder Dynamik.Habe sie aber auf 18 beschränken lassen. Mehr dazu heute abend,
Vielen Dank

Klaus

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.04.2010 14:20
(@Loewenherz63)

Hallo zusammen,

bitte kann mir mal jemand erklären was der : "Kinderbonus 2009" den man abziehen kann und von was ist ???

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2010 16:46
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Loewenherz,

der Kinderbonus war die Einmalzahlung als zusätzliches Kindergeld im Mai(?) 2009

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2010 16:56
(@klaus-67)
Schon was gesagt Registriert

Hallo staengler,
vielen Dank für Deine Antwort.

Deine Kinder haben Anspruch auf Titulierung des Unterhaltes.

Soweit schon klar und steht so ja auch nicht zur Debatte. Aber sofort und direkt so eine Urkunde??
Finde das ist nichts anderes als moderner legalisiertes Raubrittertum ,sorry....Du darfst nicht krank werden ,nicht weniger verdienen ,höhere Steuern und Abgaben sind dein Problem.Es gibt nun mal Umstände für die man nichts kann,insbesondere wenn man Krank ist und ins Krankengeld rutscht....82% nur noch bei gleichen Ausgaben und Verpflichtungen...
Hat man diese Urkunde sieht es bitter aus,wenn nicht kann man da was klären,das ist Gerecht??

Wenn Du von vornherein siehst, dass etwas schief läuft, dann frage ich mich, warum Du Deine Unterschrift darunter setzt? Immerhin geht es hier um eine Menge Geld.
Was wäre so schlimm an einer Klage?

Wärend der Trennung hörte ich das erste mal von der Jugendamtsurkunde. Mein Anwalt hat nicht viel dazu gesagt ,ausser das ich diese erstellen lassen muß wenn es die gegenseite möchte.Ja ich besprach auch meine Bedenken mit ihn ,aber er sagte nur das ich da keine Chance hätte. Das wäre eine Unterhaltsklage und die würde ich ohnehin verlieren (trotzdem ich immer regelmäßig zahle) und das würde heißen das ich sämtliche kosten tragen muß ,mein Anwalt gegenseite und Gerichtskosten.
2 Stunden bevor ich den Termin beim Amt hatte bekam ich meinen ersten Steuerbescheid mit einer Differenz von über 400 Euro zu meinen Nachteil !
Habe sofort meinen Anwalt angerufen. OTon Anwalt:
Dafür ist es jetzt zu spät. Die Gegenseite hat bereits die Klageschrift aufgesetzt und ich müßte das Ding unterschreiben !!!!

Ok,nun bin ich schlauer.

Aber wie finde ich nun raus ob sich ein Gang zum neuen Anwalt auch lohnt ,bzw ich nicht nur kosten habe ????
Wenn ich das Schreiben zum Unterhalt nehme und die dortigen Zahlen mit meinen Einkommen vergleiche ,fehlen mir jedes Jahr über 1200 Euro!!!!

Gibt es noch eine andere Möglichkeit außer Anwalt um zu klären ob alles richtig läuft??

Klaus

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.04.2010 22:50
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Klaus,

natürlich können wir hier im Forum mal bei Dir nachrechnen. Dazu müsstest Du mal Deine Zahlen für die letzten 12 Monate hier preisgeben. Wichtig ist das sog. bereinigte Einkommen, anhand dessen der Unterhalt für Deine Kinder zu ermitteln wäre. Scheinbar wurde hier ja nie wieder geschaut, seit Einrichtung der Urkunden vor 3 Jahren.

Bisher bist Du ein Mangelfall. Da wird es schon immer etwas schwerer, an den Beträgen was zu verändern (hat bereits midnightwish geschrieben).
Was Du unter Raubrittertum verstehst, soll nur die Ansprüche Deiner Kinder sicherstellen. So unfair mag ich das nicht sehen. Wenn du länger als 6 Monate krank bist, kannst Du die Zahlbeträge überprüfen lassen.

Bisher zahlst Du im Monat für 3 Kinder 450.- €. Da können andere hier wesentlich höhere Summen vorweisen.
Ob Deine Zahlbeträge noch angemessen sind, kann wie gesagt nur überprüft werden, wenn Du Deinen Zahlen hier genau einstellst.
Für eine offizielle Änderung dieser Urkunden wirst Du wohl vor Gericht müssen, wenn sie die KM nicht freiwillig rausgibt. Dann brauchst Du aber einen Anwalt. So ist es Vorschrift.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2010 10:00
(@klaus-67)
Schon was gesagt Registriert

Moin Michael

Sorry,wenn ich mich hier falsch ausdrücke oder etwas falsch rüberkommt.
Den Unterhalt als solches zweifel ich nicht an. Den zahle ich auch und werde es auch weiterhin tun. Mir geht es um die Art und Weise.
Auch ich möchte das es meinen Kids gut geht. Was die Höhe des Unterhalts angeht ist es für jeden natürlich anders, es kommr natürlich auf den Verdienst an. Zur Zeit ist es halt so das kein Geld mehr überbleibt und ich meinen Kids nichts zu Weihnachten ,Ostern oder Geburtstag holen kann. Das macht mich schon traurig. Hinzu kommt das mir an allen Ecken Sachen fehlen die ich mir nicht leisten kann,kaum Kleidung,unregelmäßig Friseur usw weil das Geld nicht reicht. Ein kleiner Auszug warum ich so sauer bin.

Wie rechnet man sein bereinigtes Einkommen aus??
Jahresnetto plus urlaub/weihnachtsgeld plus Steuerbescheid??
Und dann die 5 prozent abziehen?

LG
Klaus

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.04.2010 10:48
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Klaus,

hättest Du mehr Geld für Dich, wenn die Kinder und die Ex noch bei Dir leben würden?

Für das bereinigte Netto musst Du mal alle Deine Einkünfte zusammenrechnen und auf ein Monat runterbrechen. So wie Du es schon beschrieben hast.

Abziehen darfst Du davon in der Regel Aufwendungen für Fahrten zur Arbeit (z.B. 0,30 € pro km) und 4% oder 5% für die private Altersvorsorge. Schau mal in die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien Deines zuständigen Oberlandesgerichtes. Da steht es genau drin. Alle Leitlinien findest Du auch hierbei vatersein.de
http://www.vatersein.de/News-new_topic-6.html

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2010 11:02




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Klaus,

grundsätzlich berechnet sich das unterhaltsrelevante Einkommen aus den letzten 12 Abrechnung + Urlaubs-/Weihnachtsgeld + teilw. Speses/Sonderzahlungen etc. + Steuererstattung. und das dann geteilt durch 12.
Bei den 5 % kommt es zum einen auf das zuständige OLG an (nicht alle erkennen das pauschalan) und auf die Mangefallberechnung. Bei Mangelfällen wird dieser Abzug gerne mal weggelassen oder ein fiktives Einkommen hinzugerechnet oder was auch immer.

Es mag für sich kein besonderer Trost sein. Aber mit deinem Unteralt sind auch schon die Beträge für diverse Gescenke eingeschlossen. Alles andere sind dann "Sonderleistungen". Man kann das Kindern auc durchaus mal erklären.

Gruß Tina

edit: Ergänzung zu staengler: Im Mangelfall kann der Abzug der tatsächlichen Fahrtkosten auch abgelehnt werden und auf öffenliche Verkehrsmittel oder das Fahrrad verwiesen werden (haben wir auch als Urteil in der Datenbank)
Altersvororge bis zu 4%, darunter nur in tatsächlicher Höhe und im Mangelfall meist unberücksichtigt.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2010 11:06
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!
In Ergänzug zu Tina und stangler:
Private Altersvorsorge: bis zu 4% des Bruttoeinkommens.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2010 11:34
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

danke marco

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2010 11:41
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Klaus 67

Vom rechtl. Rahmen her gebe ich Deinem RA recht. Festgestellt wurde, dass Dein "bereinigtes Netto" bei Mangelfallbetrachtung 1422€ beträgt. Hierauf basierend wurde ein Gesamt-KU von 450€ festgelegt. Somit beträgt nach diesen Zahlen Dein verbleibendes EK 972€. Selbst wenn das von Dir bereinigte EK von 1384€ genommen und die kleinere Steuerstattung von monatl. ca. 33€ weniger berücksichtigt wird, verbleiben Dir weiterhin 901€. Zur Anmerkung: Dein SB beträgt 900€.

Was glaubst Du also ändern zu können, wenn wie in Deinem Fall noch nicht mal der Mindest-KU gewährleistet ist? Warum sollte also Dir und nicht den Kindern das erhöhte KG (worauf Du nicht mal den Ansatz einer Chance hast) oder ein Anteil am Kinderbonus zustehen?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2010 12:42
(@klaus-67)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebes Forum !!

Als erstes möchte ich mich hier für Eure Antworten und Hilfe bedanken ! Ihr habt mir wirklich sehr geholfen und finde es toll das man hier nicht ganz allein da steht
und hoffe das ich hier auch bald mal helfen kann.

Hab es jetzt mal ausgerechnet und meine bereinigtes Netto ermittelt...
Bin ein wenig erschrocken darüber und muß sagen das es eine Milchmädchenrechnung von mir war :redhead:
Ich vergass zu erwähnen das ich bis ende letzten Jahres noch anerkannte "Eheschulden" von 50 Euro hatte ,hinzu kommt noch die Steuerreform von 09 was sich mit
ca.15 Euro netto mehr bemerkbar macht. Das Bruttogehalt ist aber gleich.

Somit komme ich auf etwas mehr als 920 Euro bereinigtes Netto nach Abzug vom Unterhalt.
Habe heute Lohnabrechnung für Januar und Februar 10 bekommen und hab mich richtig erschrocken....
Brutto wie immer ,Netto 40 Euro mehr !!???

Das heißt das ich deutlich über meinen Selbsterhalt liege!
Wie sollte/muß ich mich jetzt verhalten ???
Nix sagen/machen ,"freiwillig" mehr zahlen ,oder neu ausrechnen lassen von der Gegenseite??
Was passiert wenn ich nichts mache und irgendwann kommt ne Gehaltsprüfung ,muß ich dann nachzahlen???

LG
Klaus

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.04.2010 00:20
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wie sollte/muß ich mich jetzt verhalten ???

Da es rechtsgültige Titel gibt bist Du zu gar nichts verpflichtet ausser, diese zu bedienen. Interessant wäre, ob UHV (Unterhaltsvorschuss) für die Kinder gezahlt wird. Ist denn schon einmal die UHV-Kasse schriftlich an Dich herangetreten? Da Du über offensichtlich statische Titel verfügst sehe ich erst einmal auch nicht die Gefahr, dass hier Schulden auflaufen. Dies ist faktisch ein Eingeständnis einer darüber hinausgehenden Leistungsfähigkeit, somit existiert keine direkte Verpflichtung.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2010 00:33
(@klaus-67)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Oldie ,

Mal schöne Nachrichten 😉
Sowiet ich weiß kein UHV ,habe auch kein Schreiben von UHV bekommen.

Ich muß also nicht aufschreien und sagen das ich mehr netto habe und muß keine Angst vor nachzahlungen haben??
Dann kann ich ja mit den "mehr" Geld was mit meinen Kids machen  🙂 :thumbup:

LG
Klaus

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.04.2010 00:41
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Klaus,

so sieht es aus. Leg die zusätzliche Kohle auf die Seite, damit Du mal was schönes mit ihnen machen kannst.

Da niemand bisher an Dich herangetreten ist, wird es wohl rückwirkend nicht zu mehr Unterhalt für Dich kommen.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2010 09:55
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

bitte kann mir mal jemand erklären was der : "Kinderbonus 2009" den man abziehen kann und von was ist ???

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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2010 12:38