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"Wann" Unterhalt zahlen?

 
(@nico101)
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Hallo liebe Gemeinde,

eine kurze Frage in die Runde, zur Verdeutlichung konstruiere ich ein Bespiel:

Vater X kann keinen Unterhalt leisten für seinen Sohn.
Ab dem 01.04 wird X einen Job haben und kann und möchte Unterhalt zahlen.
Das erste Gehalt erhält X am 30.04.

Muss X den Unterhalt nun zum 01.04 nachwirkend bezahlen und somit mehr oder weniger vom ersten Gehalt doppelt Unterhalt zahlen? Der Unterhalt zum 01.05 ist ja dann auch direkt fällig.

Vielen Dank für eure liebe Unterstützung, ihr seid klasse!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.03.2015 16:50
(@Inselreif)

Es ist zunächst ganz entscheidend, ob ein Titel oder andere Vereinbarungen existieren.
Grundsätzlich kann das Kind nicht erst am 30. des Monats etwas zu Essen bekommen - daher ist der Unterhalt monatlich im Voraus zu zahlen. Was der Pflichtige "möchte" spielt da wenig bis keine Rolle.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2015 19:55
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

im Prinzip ist der Unterhalt zu Beginn des Monats fällig, da aber klar ist, dass Du das erste Gehalt erst am Ende des Monats erhälts, könntest Du auch versuchen Dich mit der KM auf Ratenzahlung zu einigen, für April (noch) nichts, für die nachfolgenden 3 -4  Monate voller Unterhalt plus 1/3 bzw. 1/4 des Unterhalts.

Gibt es keinen Titel ist es für Dich relativ einfach umzusetzen, gibt es einen Titel kann daraus sofort vollstreckt werden, aber einigen könnt Ihr Euch immer noch.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2015 21:20
(@nico101)
Schon was gesagt Registriert

Danke euch, ich habe jetzt einfach gezahlt. War am einfachsten. Sry für die späte Rückmeldung. LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.05.2015 00:13