Ich habe mit der KM das gemeinsame SR. Ich zahle regelmäßig Unterhalt, was durch einen Titel festgelegt ist.
4 Jahre war Ruhe und Kontakt zu meinem Sohn habe ich nicht.
Vor Wochen hat die KM versucht über das Gericht die alleinige Gesundheitsfürsorge zu bekkmmen
Es sollte ein Termin stattfinden und das JA und ein Verfahrensbeistamd für meinen Sohn wurde bestellt.
Warum fragte ich mich, die Mutter hätte mir einfach eine Vollmacht schicken können. Es kam dann vom Gericht ein Schreiben mit der Vollmacht, die ich unterschrieben habe, die gilt für Termine bei Ärzten, dass Sie mich dann nicht fragen muss. Tat Sie in der Vergangenheit sowieso nicht. Nun erhalte ich vom Gericht eine Kostenrechnung, dass ich die Hälfte des Verfahrens tragen soll. Nur der Verfahrensbestand kostete fast 500 Euro.. Ich soll 310 Euro tragen. Also ist es so, bei jeder Sache die die KM vor Gericht zieht soll ich mich beteiligen?
Hat die KM denn außergerichtlich den Versuch unternommen an die Zustimmung zu kommen?
Falls ja, wie war deine Reaktion?
Hat die KM denn außergerichtlich den Versuch unternommen an die Zustimmung zu kommen?
Falls ja, wie war deine Reaktion?
Ich habe vorher von der Mutter über 4 Jahre keine Informationen bekommen geschweige eine Aufforderung. Darum hatte es mich verwundert.
Hallo,
Dann hätte ich an deiner Stelle das Gericht angeschrieben und mitgeteilt, dass die Mutter deine Kontaktdaten hat und eine Kontaktaufnahme ihrerseits jederzeit ohne gerichtsanrufung problemlos möglich sei.
Leider hast du erst vom Gericht darüber Kenntnis erlangt.
Natürlich erteilst du gerne deine Zustimmung, bittest aber darum, die Kosten komplett der Mutter aufzuerlegen, da dieser Antrag mutwillig war, nur um Kosten zu verursachen.
Das kannst du natürlich immer noch schreiben.
Sophie
Wenn es vorher keinerlei Kontaktaufnahme gab und die KM somit nicht erstmal die normale Kommunikation genutzt hat, würde ich das dem Gericht schreiben. Da sie nicht den außergerichtlichen Weg versucht hat, hat sie die kompletten Gerichtskosten zu tragen.
Einfach Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.