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Moin
Grundsätzlich ist man der/dem EX gegenüber nicht verpflichtet, ihm/ihr das Leben zu erleichtern. Würden die mal einen Monat auf 100 Euro verzichten, nur damit es dem anderen besser geht??
Also wenn das AMT die/den EX verklagen will, dann sollen die das tun. Ist das Problem der/des EX.
mein rasenmäher läuft ganz klasse mit mischung 1:50,dein auto sicher auch!?
In der Tat. Mein Auto läuft mit 1:50 :rofl2:
Gruß
Martin
Geschrieben : 22.03.2007 11:55
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