Hallo, ich bin seit 10 Jahren Verheiratet und habe eine 9 Jahre alte Tochter. Unsere Ehe funktioniert nicht mehr, wollen wir uns Trennen. Wir haben ein Haus ( was uns Gehört ) und noch Ersparnisse. Ich verdine 2300 Netto ( Steuerkl. III ) sie 750 Netto ( St.kl. V ) für 15 Std. pro Woche. Was muss ich zahlen und was bleibt mir übrig. Bitte um Hilfe.
Hallo rus,
erst mal, willkommen bei vatersein.de, hier bist du richtig 😉
Bevor wir uns auf 'ne Unterhaltsberechnung stürzen, sag' mir doch bitte erst mal die grundlegenden Dinge, damit ich hier nicht ins Blaue hinein irgendwelche Vermutungen anstelle:
- Bei wem soll eure Tochter bleiben? Und nein, Kinder gehören nicht automatisch zu Mama!
- Wer bleibt im Haus, oder wollt/müsst ihr das ohnehin umgehend verkaufen?
- Deiner derzeitigen Einschätzung nach, läuft das auf 'ne friedliche Trennung hinaus, oder benimmt sich deine Demnächst-Ex bereits jetzt wie eine Kampfkatze?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo, und sorry, ich bin etwas durcheinander, logisch dass was ich geschrieben habe zu wenig ist.Ich liebe meine Tochter über alles, das wäre ein Traum wenn sie bei mir bleiben könnte. Ich arbeite von 6.00 bis 17.00. Meine Frau würde im Haus bleiben und ich würde etwas Geld nehmen ( ca 60000-80000€ )um eine Wohnung zu kaufen. Sie ist noch friedlich aber das kann sich schnel ändern. Oder Sie zieh aus und ich bleibe mit meine Tochter im Haus. Ich habe keine ahnung wie das weiter laufen soll, welche Lösung wäre für meine Tochter und für mich das Beste. Es giebt keine andere Frau im Spiel.
Viele liebe Grüße,
rus
Hallo rus,
Ich habe keine ahnung wie das weiter laufen soll, welche Lösung wäre für meine Tochter und für mich das Beste.
Was für dich und für deine Tochter die beste Lösung ist? Das kann ich dir natürlich nicht sagen und auch sonst keiner hier. Du wirst dir erstens darüber klar werden müssen, was du selber willst (und das möglichst bald, bevor deine Demnächst-Ex vollendete Tatsachen schafft); und zweitens, ob und wie du deine Ex dazu bringen kannst, diesen Weg mitzugehen. Vom Grundsatz her gibt es drei Möglichkeiten:
Nummer 1:
Deine Tochter bleibt bei der Mama und du bist der typische Wochenend- und Zahlpapa. Bei deinem Einkommen rechne mal mit 309 Euro Unterhalt für deine Tochter (du wirst wahrscheinlich auch nach Einkommensbereinigung noch in Zeile 3 der Düsseldorfer Tabelle sein). Ab dem 12. Geburtstag wird's übrigens teurer, nach heutigem Stand der Dinge 377 Euro. Trennungsunterhalt für deine Ex ist ein bisschen schwieriger zu berechnen, wenn sie im Haus bleibt wird ihr für die Unterhaltsberechnung ein Wohnvorteil auf ihr Einkommen draufgeschlagen; wenn du für dich selbst eine Wohnung kaufst, gilt bei dir sinngemäß das gleiche, nur dass der Wohnvorteil für das Haus größer ist als für die Wohnung. Schwer abzuschätzen all dieses, aber rechne mal ganz grob mit fünfhundert Euro Trennungsunterhalt für die Ex. Dir kommt zugute, dass die Dame bereits jetzt mit eigener Arbeit Geld verdient.
Sieh' zu, dass ihr schleunigst von Steuerklasse 3/5 auf Steuerklasse 4/4 wechselt. Das Ehegattensplitting für das Trennungsjahr könnt ihr euch auch noch mit der Steuererklärung für 2010 holen, da geht euch kein Geld verloren; ab 2011 müsst ihr eh' Steuerklasse 1 bzw. 2 haben. Durch die Steuerklasse 3 hast du nämlich ein höheres Einkommen als das, was du langfristig haben wirst, und dadurch setzen sich bei den Exen gerne unrealistisch hohe Unterhaltserwartungen fest. Außerdem bedeutet Steuerklasse 4 statt 5 für deine Ex einen deutlich höheren Anreiz, möglichst bald ihre eigene Arbeitszeit zu erhöhen - und das wäre die einfachste Möglichkeit, den Trennungsunterhalt bzw. nachehelichen Unterhalt auf mittlere Sicht los zu werden.
Nummer 2:
Gerade umgekehrt. Deine Tochter bleibt bei dir, und Mama ist untypischerweise Umgangselternteil. In diesem Fall musst du in erster Linie regeln, wie du Beruf und Kind unter einen Hut bekommst (an Väter werden da typischerweise wesentlich höhere Ansprüche gestellt als an Mütter). Deine Frau wird sehen müssen, dass sie ihre Arbeitszeit umgehend auf eine Vollzeitstelle hochfährt; die Kinderbetreuung würde dann ja großteils bei dir liegen. Theoretisch hast du dann für deine Tochter einen Unterhaltsanspruch gegen deine Ex, aber es ist gut möglich, dass du dir bei Madame dieses Modell "erkaufen" musst, indem du sie ganz oder teilweise von Unterhaltszahlungen freistellst.
Nummer 3:
Wechselmodell. Eure Tochter ist die Hälfte der Zeit bei dir und die Hälfte der Zeit bei deiner Ex. Der Wechsel kann an festen Tagen in der Woche passieren, oder ihr wechselt euch wochenweise ab; da das Wechselmodell eh' nur bei guter Zusammenarbeit zwischen den Elternteilen funktioniert, musst du da mit Ex eine Regelung finden, die für euch alle passt. Du selbst brauchst eine Wohnung, in der auch Platz ist für deine Tochter, und die neue Wohnung muss in der Nähe sein, damit deine Tochter ihre Schule, ihre Freunde, ihren Sportverein, usw. sowohl von dir als auch von Mama problemlos erreichen kann. Wenn du und Ex dann in etwa gleich viel verdient, dann gibt es auch keine Unterhaltszahlungen; wenn du nach wie vor mehr verdienst als Ex, wirst du ihr einen (relativ geringen) Unterhalt überweisen müssen. Aber da du in diesem Fall deine Arbeitszeit vermutlich reduzieren und sie ihre Arbeitszeit aufstocken wird, dürften sich eure Einkommen ohnehin angleichen.
Nur - welchen Weg du gehen willst, musst du selbst entscheiden. Und mit welcher Lösung deine Ex sich anfreunden kann, steht noch auf einem ganz anderen Blatt. Nummer 1 wirst du bei den meisten Frauen problemlos bekommen, und es ist auch die Standardlösung für unsere ach so "gleichberechtigt" denkenden Gerichte. Nummer 3 bekommst du nur in Kooperation mit der Ex - das liegt erstens in der Natur der Sache, und zweitens ist es leider so, dass das Wechselmodell juristisch schlicht und ergreifend nicht existiert. Wenn du Nummer 2 willst und deine Ex einverstanden ist, prima; wenn du es vor Gericht erkämpfen willst, dann kann das erfolgreich sein, aber die Chance dafür ist verhältnismäßig gering.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo rus,
ich bin eine von den selten existierenden Wochenendmamas.Wir haben damals die Kids ( 14 und 5 ) entscheiden lassen bei wem sie leben möchten.Ich habe die Kids ganz schweren Herzens gehen lassen.Habe mir eine Vollzeitstelle gesucht und kann hoffentlich auch bald Unterhalt zahlen.
Es kann gut möglich sein,das Deine Ex nicht mehr so friedlich ist,kenne ich aus Erfahrung.Tragt es bitte nicht auf dem Rücken Eurer Tochter aus,die Kleine wird es in Zukunft noch schwer genug haben.
Drücke Dir die Daumen,das es friedlich und sauber abläuft.
LG Tweety72
Hallo,
Danke Malachit für deine Tips, aber zu Nummer 1. habe ich nicht verstanden warum soll ich ca. 500€ Unterhalt zahlen, (so viel?) .Wird das mit Steuerklasse 3/5 ausgerechnet, oder 1/2? Wird das nach Abzug von Unterhalt für meine Tochter ausgerechnet oder vorher? Z.B. Ich verdiene mit Steuerklasse 1 ( später ) 2050€ netto, - ca.310€ für meine Tochter= 1740 €, Sie Steuerklasse 2 hat ca . 1050 €, also 1740-1050 = 690€ : 7 =99 € X 3 = 295 €, was ich zahlen soll 3/7, von Differenz oder?
Wie ist das mit einer Wohnung, wird das als Nachteil für mich gesehen ,daß ich mir eine Wohnung kaufe? Ist besser erstmal zu Miete zu wohnen?
MfG
rue
Hallo,
was ich vorerst an Deiner Stelle nicht machen würde ist ausziehen, denn von da bist du erstmal nur Zahlpapa.
Des Weiteren, würde ich erstmal alle wichtigen Unterlagen in "Sicherheit" bringen. Ebenso würde ich dafür Sorge tragen, dass Euer Geld nicht "plötzlich" verschwindet.
Gehe davon aus, dass (es gibt natürlich Ausnahmen) Deine zukünftige Ex nichts mehr mit der Frau gemein hat, ausser das aussehen der Frau, die du mal geheiratet hast.
Im Idealfall entscheidet Ihr Euch für das Wechselmodell, wobei jeder von Euch sich verändern muss.
D.h. Deine holde zukünftige Ex muss Ihre Arbeitszeit ausdehnen und du etwas verlagern. Jetzt kommen wir zu dem Problem: gehe mal davon aus, dass Deine Ex versuchen wird, Ihre Arbeitszeit nicht zu erhöhen, denn der KU von Dir + TU/EU plos "keine" Miete ergeben sicherlich genauso viel Geld wie die AZ-Erweiterung. Hier gilt es für Dich vorsichtig zu agieren...
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hallo Papi74,
danke für Deine Tips, aber ich verstehe die ganzen Abkürzung nicht "denn der KU von Dir + TU/EU plos "keine" Miete ergeben sicherlich genauso viel Geld wie die AZ-Erweiterung"
Was für Miete ? Sie würde das Haus bekommen. Wieso Miete berechnen, oder meine Miete wenn ich ausziehen würde. Werden die Kosten dazu gerechnet oder abgezogen ? Ist das gut das wir ein Haus haben oder nicht?
MfG
Verwirrte rus
Hallo rus,
Danke Malachit für deine Tips, aber zu Nummer 1. habe ich nicht verstanden warum soll ich ca. 500€ Unterhalt zahlen, (so viel?) .Wird das mit Steuerklasse 3/5 ausgerechnet, oder 1/2?
Wie gesagt, war nur 'ne ganz grobe Schätzung. Allerdings, für den Fall, dass es dir noch keiner gesagt hat: Eine Scheidung ist deutlich teurer als eine Heirat. Deine Frage nach der Steuerklasse ist aber berechtigt, denn ich bin bei meiner Schätzung von den Zahlen ausgegangen, die du genannt hast, und die basieren auf Steuerklasse 3/5. Ich hatte ja auch schon empfohlen, möglichst bald auf Steuerklasse 4/4 umzustellen, das entspricht in etwa dem, was auch bei Steuerklasse 1/2 rauskommen wird und damit ergibt sich dann eine Unterhaltsberechnung, die wesentlich näher dran ist an dem, was euch ab nächstem Jahr ohnehin blüht. Wenn ihr das macht, bedeutet das tatsächlich weniger Unterhalt - allerdings musst du den dann aus einem niedrigeren Netto zahlen; in Euro und Cent gewinnst du damit kurzfristig nichts (im Gegenteil, der Verlust bei deinem Netto-Einkommen ist i.d.R. höher als der eingesparte Unterhalt, aber die zu viel gezahlte Steuer holt ihr euch über die Einkommenssteuererklärung wieder). Wichtig ist aber: Steuerklasse 4/4 schafft gegenüber deiner Ex gleich von Anfang an klare Verhältnisse, und das ist auf lange Sicht wesentlich wichtiger als die paar Euro, die du bei Steuerklasse 3 bis Jahresende vorläufig (!) mehr in die Hand bekämest.
Was du auf alle Fälle verhindern musst: Einen Unterhalt auf Basis von Steuerklasse 3 festzulegen, und an diese Entscheidung immer noch gebunden zu sein, wenn bei dir spätestens ab Januar 2011 die Steuerklasse 3 Geschichte ist. Solltest du, aus welchen schlechten Gründen auch immer, vorerst an Steuerklasse 3 festhalten wollen, dann sieh' wenigstens zu, dass in sämtlichen Unterhaltsverpflichtungen drin steht, dass spätestens zum 1. Januar 2011 neu gerechnet werden muss, und tackere deine Ex darauf fest, dass sie einer gemeinsamen Steuererklärung für 2010 zustimmt und 50% einer eventuellen Steuernachzahlung für 2010 zu übernehmen hat - du musst verhindern, dass sie eine Aufteilungsrechnung a la Finanzamt fordern kann, denn da sie mit Steuerklasse V relativ gesehen zu viel, und du mit Steuerklasse III relativ gesehen zu wenig Steuern zahlst, könnte bei einer Aufteilung z.B. das Folgende rauskommen: Nachzahlung ans Finanzamt insgesamt fünfhundert Euro, setzt sich zusammen aus dreitausend Euro Nachzahlung bei dir und zweitausendfünfhundert Euro Erstattung bei ihr!!!
Und spätestens jetzt, wo du von solch fiesen Fallstricken weißt, sollte dir klar sein, warum relativ viele Leute hier bei vatersein.de glasklar davon abraten, im Trennungsjahr die Steuerklassenkombination 3/5 zu behalten ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Danke Malachit ,
ist so eine Trennung , alleine zu schaffen oder muß man ein Anwalt dazu holen? Bis jetzt sind das alles sehr wichtige Tips aber ich bin einfach zu doof für die Steuer Sachen.
MfG
Verwirrte rus
Hallo rus,
ist so eine Trennung , alleine zu schaffen oder muß man ein Anwalt dazu holen?
So weit ich verstanden habe, seid ihr im Moment beide noch in dem Modus, dass ihr eine friedliche Trennung wollt? Dann ist es meiner Meinung nach besser, die Anwälte so lange wie irgend möglich außen vor zu lassen. Wenn ihr glaubt, dass ihr eine externe Unterstützung braucht, dann wäre es vermutlich besser, ihr würdet gemeinsam einen Mediator, d.h. einen neutralen Vermittler beauftragen, als dass jeder von euch einen eigenen Anwalt beauftragt (denn diese Jungs und Mädels gießen gerne schon mal Öl ins Feuer). Wenn euch die juristischen Fragen am meisten Schwierigkeiten machen: Es gibt auch Anwälte, die als Mediatoren arbeiten und eine Trennungs-/Scheidungs-Mediation anbieten (für die Scheidung braucht ihr dann allerdings einen anderen Anwalt, denn der Mediator muss absolut neutral sein und darf folglich keinen von euch später vor Gericht vertreten).
Was das "alleine zu schaffen" betrifft: Du hast ja außerdem noch uns hier 😉
Was die steuerlichen Sachen betrifft: Unter https://www.abgabenrechner.de/ findest du den Lohnsteuerrechner des Bundesfinanzministeriums. Ich schlage vor, du setzt dich alleine oder zusammen mit der Demnächst-Ex hin, und ihr rechnet mal aus, wie viel Lohnsteuer ihr in den jeweiligen Steuerklassen zu zahlen habt (und damit auch, wie viel als Netto übrig bleibt). Was ihr in Steuerklasse 3/5 verdient, wisst ihr ja anhand eurer Januar-Gehaltsabrechnungen, d.h. ihr könnt mit dem Abgabenrechner erst mal ausprobieren, ob ihr auf die gleichen Zahlen kommt wie eure jeweiligen Arbeitgeber - wenn das klappt, wisst ihr definitiv, wie der Abgabenrechner funktioniert; und dann lasst euch von dem Ding mal ausrechnen, was sich bei Steuerklasse 4/4, bzw. in Zukunft bei 1/2 ändern würde.
Und dann solltet ihr beiden einfach die Lohnsteuerkarten von euren Arbeitgebern einfordern und auf beiden Steuerkarten z.B. ab März die Steuerklasse 4 eintragen lassen. Mit den geänderten Netto-Gehältern, die sich daraus ergeben, lässt sich dann auch 'ne vernünftige Unterhaltsberechnung machen.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo,
TU = Trennungsunterhalt zu zahlen bis zur endgültigen Scheidung
EU = Ehegattenunterhalt zu zahlen je nach Urteil
Sie würde, je nach Richter, einen gewissen Unterhalt bekommen, dann hat Sie ja eine Mietersparnis (du ja evtl. auch). Dein T/U_Unterhalt wird nicht reduziert, da sich ja die Ersparnisse beiderseits evtl. aufheben. Dann kommt der KU + Kindergeld noch hinzu und schon animiere mal jemanden zu arbeiten...Je nach Höhe des TU/EU's wird sich das für kaum rechnen.
Von daher ist es evtl. sinnvol das Geld "wegzupacken" und zur Miete zu wohnen. Wenn die holde dann mal richtig arbeitet und der EU wegfällt, dann ist ne Eigentumswohnung nicht zu verachten. 😉
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hallo,
bei meiner Trennung 2007 (Scheidung 2009) war es so,das ich/wir soforteigene Girokonten,Sparbücher,Aktien etc. gemacht haben. Sparverträge, Arbeitgeberzulagen usw. ,Dinge die bekannt waren das sie kommen,wurden überwiegend offengelegt und entsprechend verrechnet vorm TU-Termin.
Geld,Bargeld,Kohle unterm Kopfkissen usw.--was weg ist,ist weg-- alles was man während der Trennungszeit noch anspart,anlegt,private Rente,geht mit in die Hände der Ex,denn Stichtag ist Eingang des Scheidungsantrages. Kredite,also die Tilgung hate ich sofort gestoppt bis zur Scheidung.
Im ehelichen Haus,wie das ja nunmal heisst blieb ich wohnen,weil sie es eh nicht halten/unterhalten hätte können. Den Preis der Immobilie bestimmte der momentane Verkehrwert und der war schlecht. Weil Immobilien bei uns schlecht zu verkaufen waren.
Grundsätzlich würde ich zu eine positive Streitkultur empfehlen,denn am meisten leiden Kinder. Alles ist hinzukriegen.Beide Seiten müsen nur wollen....
Die Verhandlung zum Trennungsunterhalt lief dann so:
Nettogehalt
- Berufsbedingte Aufwendungen
- Vorsorge
- Krankenkassenzusatzbeitrag
- Hauskredit (Zins und Tilgung)
+Wohnvorteil
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Bereinigtes Netto
-Unterhalt Kind lt. Düsseldorfer Tabelle ( mit breinigtem Netto in die Tabelle gehen,bei mir Gruppe 4 , Kind 13J.)
-hälftiges Kindergeld
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Grundlage für Trennungsunterhalt
davon 3/7 = Trennungsunterhalt für Ehefrau bis zur rechtskr. Scheidung (Vergleich,Prozesskostenantrag genehmigt)
Zum Ablauf des Trennungsjahres habe ich sofort Scheidungsantrag gestellt,um klare Verhältnisse zu schaffen.............
LG..............Ralf