Nach vielen Tipps von allen Seiten habe ich mich entschlossen die Steuerklasse zu ändern. Das Formular ist hälftig ausgefüllt und geht heute auf Sendung...
Mit dem FA habe ich heute auch telefoniert, wenn das Formular von der Frau unterschrieben wird und noch im Juli das FA erreicht, dann haben wir beide die St. Kl. 4 und zwar ab August!
Von einer Seite ist dieser Wechsel eine gute Sache, man hat sofort "das richtige Einkommen" für eine Unterhaltsberechnung.
Von anderen Seite kommt das JA sofort zu einer Mangelfallberechnung, was nicht unbedingt den Optimismus erweckt.
Aus meinem Bruttogehalt von 2485€ wird es ein Nettogehalt von 1663€.
Momentan habe ich (noch) ein Nettogehalt von 1894€.
Mit diesem Rechner komme ich auf 500€ KU für beide Kinder (alle unter 12J.):
http://www.unterhalt.net/unterhaltsrechner.html
Was natürlich ein Mangelfall ist...
Auf diesen Webseiten habe ich mich ein bisschen informiert:
https://www.scheidung.org/mangelfallberechnung/
- Da kommen sofort viele Fragen, bleiben mir dann 1163€, wie der Rechner berechnet (1663-500), 1080€ oder wird man mir den Selbstbehalt reduzieren?
- Lohnt es sich nicht mit einer Freundin gemeinsam zu wohnen, da sie meinen Selbstbehalt ggf. reduzieren könnte?
- Was darf ich als Unterhaltspflichtiger/Unterhaltsschuldner besitzen, vielleicht ein Auto, wie teuer darf es sein, vielleicht eins leasen?
- Welche Einschränkungen gibt es noch?
Moin Noxin,
Mindestunterhalt sind 297 EUR x 2 = 594 EUR.
Da die UHV-Kasse aktuell von 2.080 EUR netto spricht (und nicht von 1.894 EUR), kann ich mir vorstellen, dass Du Sonderzahlungen (Weihnachts-/Urlaubsgeld) nicht berücksichtigt hast ?
Ferner wäre aufgrund des Steuerklassenwechsels eine EK-Rückerstattung zu erwarten.
Fazit: Gehe davon aus, dass Du für den Mindestunterhalt leistungsfähig bist.
Gruß
United
moin nox.
Ich will (und kann) gar nichts zu den Rechnereien und Details sagen. Allerdings hierzu
- Lohnt es sich nicht mit einer Freundin gemeinsam zu wohnen, da sie meinen Selbstbehalt ggf. reduzieren könnte?
- Was darf ich als Unterhaltspflichtiger/Unterhaltsschuldner besitzen, vielleicht ein Auto, wie teuer darf es sein, vielleicht eins leasen?
Wenn eine gemeinsame Whg zusammen mit der Freundin günstiger ist als zwei getrennte Whgen, dann macht das natürlich Sinn. Ob wg eines gemeinsamen Haushalts deshalb Dein SB evtl reduziert wird, kann ich nicht sagen, aber auch dann bleibt es ein (einfaches) Rechenexempel.
Und natürlich darfst Du als Unterhaltspflichtiger auch im Mangelfall (teuren) Hobbies nachgehen, mehr oder weniger teure Vermögensgegenstände mit vier Rädern besitzen. Du musst Dir die damit verbundenen Kosten (lfde Kosten, Leasingraten) einfach nur leisten können - von dem, was Dir nach Unterhaltszahlungen noch verbleibt.
Und Du darfst sogar die Million auf dem Konto haben. Dann wirken sich allerdings die Kapitalerträge auf Dein verfügbares Nettoeinkommen aus. Ist bei den Zinsen heute aber eh zu vernachlässigen 😉
toto
Ferner wäre aufgrund des Steuerklassenwechsels eine EK-Rückerstattung zu erwarten.
Und was bedeutet das?
Ich meine was ist eine EK-Rückerstattung???
Da die UHV-Kasse aktuell von 2.080 EUR netto spricht
2080€ ist tatsächlich mein Gehalt in den letzten 12 Monaten.
Da sind ein paar Sonderzahlungen drin, die nicht jedes Jahr vorkommen.
Und natürlich darfst Du als Unterhaltspflichtiger auch im Mangelfall (teuren) Hobbies nachgehen, mehr oder weniger teure Vermögensgegenstände mit vier Rädern besitzen.
Ein Bekannter von mir ist in ähnlicher Situation, er hat mit vor ein paar Wochen erzählt, dass man lieber kein Auto besitzen sollte. Oder ein Billigstauto mit max. Wert von 2.500€...
Moin Noxin,
sorry, ich wollte nicht verwirren ...
Ich meine was ist eine EK-Rückerstattung???
Ich meinte Einkommensteuerrückerstattung.
Ein Bekannter von mir ist in ähnlicher Situation, er hat mit vor ein paar Wochen erzählt, dass man lieber kein Auto besitzen sollte.
... und wenn Du Dich im Bekanntenkreis weiter umhörst, wirst Du auch Menschen treffen, die Dir sagen: "Kauf Dir ein teures Auto und mach möglichst viele Schulden."
Beidermaßen Blödsinn.
Im Mangelfall kann es passieren, dass Du Vermögen einzusetzen hast.
Nach wie vor bin ich aber nicht davon überzeugt, dass Du damit rechnen solltest, als Mangelfall anerkannt zu werden.
Stelle Dich auf Mindest-KU ein.
Gruß
United
Ich meinte Einkommensteuerrückerstattung.
Und wann gibt es sowas? Unter welchen Voraussetzungen? Nach der Steuererklärung?
Um ganz ehrlich zu sein, ich habe nur einmal im Leben nach der Steuererklärung einen Betrag in Höhe von 280€ gekriegt, damals gingen noch meine Kinder in den Kindengarten, ich konnte diese Kosten und für die Versicherung für das Auto eingeben. Später gabs nur Pauschalen. Deswegen in den letzten Jahren kaum Steuererstattungen gehabt.
und wenn Du Dich im Bekanntenkreis weiter umhörst, wirst Du auch Menschen treffen, die Dir sagen: "Kauf Dir ein teures Auto und mach möglichst viele Schulden."
Das habe ich auch gehört, aber nicht alle Schulden werden akzeptiert und berücksichtigt. Wenn man zu spät diese Schulden macht, dann werde sie vom Amt ignoriert...
Im Mangelfall kann es passieren, dass Du Vermögen einzusetzen hast.
Ich habe keins. Weder Haus noch viel Guthaben auf dem Konto. Nicht mal ein Auto. Dispokredit auf dem Konto habe ich auch gekündigt.
Ich kann dem Papastaat die Einrichtung meiner Mietwohnung abgeben, falls er darauf besteht.
Hallo noxin,
Und wann gibt es sowas? Unter welchen Voraussetzungen? Nach der Steuererklärung?
Völlig richtig. Als Antwort auf deine Steuererklärung folgt der Steuerbescheid des Finanzamtes, und in diesem Steuerbescheid wird die Steuerrückzahlung festgesetzt (oder, im unangenehmeren Fall, die Steuernachzahlung). Zur Erläuterung:
Die Lohnsteuerabzüge von deinem Gehalt sind lediglich eine Vorauszahlung auf die gesamte Steuerzahlung, die du für das Kalenderjahr beim Finanzamt abzuliefern hast. Wie hoch diese Gesamtzahlung sein muss, kann erst nach Ende des Jahres berechnet werden, und die Grundlage für diese Berechung ist deine Steuererklärung. Wenn deine Vorauszahlungen zu hoch waren, dann gibt es Geld zurück; wenn deine Vorauszahlungen zu niedrig waren, dann musst du den Rest als Nachzahlung ans Finanzamt berappen.
Nun ist es aber so, dass ein Wechsel der Lohnsteuerklasse sich nur (!) auf die Höhe dieser Vorauszahlung auswirkt. Wenn du von III nach IV wechselst, dann hast du weniger Netto, weil der Lohnsteuerabzug, d.h. deine Steuervorauszahlung höher ausfällt. Da die festgesetzte Jahressteuer aber gleich bleiben wird, heißt dies: Wenn du bei Lohnsteuerklasse III bislang mit plus/minus Null rausgekommen bist, hast du bei Lohnsteuerklasse IV eine recht ordentliche Rückzahlung vom Finanzamt zu erwarten - denn da deine Vorauszahlungen zu hoch waren, kriegst du den überzahlten Betrag wieder zurück.
Ich hoffe, das war halbwegs verständlich?
Im nächsten Jahr ist dann übrigens alles wieder deutlich einfacher, wenn auch leider teurer für dich: Du wirst dann einen Lohnsteuerabzug gemäß Lohnsteuerklasse I haben, und dies ist natürlich eine ziemlich gut geschätzte Steuervorauszahlung für jemanden, der wegen der dauerhaften Trennung in der steuerlichen Jahresabrechnung wieder wie ein Alleinstehender behandelt werden wird.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Malachit
Da die festgesetzte Jahressteuer aber gleich bleiben wird, heißt dies: Wenn du bei Lohnsteuerklasse III bislang mit plus/minus Null rausgekommen bist, hast du bei Lohnsteuerklasse IV eine recht ordentliche Rückzahlung vom Finanzamt zu erwarten - denn da deine Vorauszahlungen zu hoch waren, kriegst du den überzahlten Betrag wieder zurück.
Ich hoffe, das war halbwegs verständlich?
Ja, das hast du gut erklärt. Jetzt verstehe ich, wie ich auf eine Steuerrückzahlung komme. Ich dachte aber, dass die Jahresteuer gar keine Jahressteuer ist, sondern ab dem Moment der Änderung ganz neu berechnet und abgezogen wird... ???
Im nächsten Jahr ist dann übrigens alles wieder deutlich einfacher, wenn auch leider teurer für dich: Du wirst dann einen Lohnsteuerabzug gemäß Lohnsteuerklasse I haben, und dies ist natürlich eine ziemlich gut geschätzte Steuervorauszahlung für jemanden, der wegen der dauerhaften Trennung in der steuerlichen Jahresabrechnung wieder wie ein Alleinstehender behandelt werden wird.
Ja, das habe ich auch durchgerechnet. So ist das Leben.
Übrigens, muss ich die Steuererklärung für das letzte Jahr (2016) nachträglich und für diese Jahr machen? Besteht so eine Pflicht gegenüber dem Jugendamt?
Ich habe es in diesem Jahr nicht geschafft, wegen Trennung genau im Mai, mein Kopf war in diesem Moment komplett mit anderen Sachen beschäftigt.
Danke.
Ab dem 01.01.18 kommt es dann doch zu einer Mangelfall-Berechnung, wegen der Steuerklasse 1.
Wird man dann irgendwie strenger kontrolliert, was man besitzt, so allgemein in der Wohnung und welches Auto, etc.?
Es ist jetzt ein bisschen blöd, ein Kauf vor der Scheidung ist ein Zugewinn, ein Kauf nach der Scheidung, aber beim Mangelfall, könnte komisch aussehen.
Hallo,
ein Brutto-Netto-Rechner spuckt mir für Steuerklasse IV und I jeweils 1.600 € netto bei deinem Brutto-Einkommen aus.
Das ist also gleich.
Sophie
ein Brutto-Netto-Rechner spuckt mir für Steuerklasse IV und I jeweils 1.600 € netto bei deinem Brutto-Einkommen aus.
Ja, ich weiß. So gesehen, falls beide gleich verdienen und von einer Ehe träumen, mit gleichen Steuerklassen, so macht es keinen Sinn zu heiraten. 😉 Es ist genau die gleiche Situation wie bei Singles.
Hallo,
Du bist nur dann ein Mangelfall, wenn Dir nach Abzug des KU weniger als 1080 Euro verbleiben. Bei der bisherigen Rechnung liegst Du aber daüber und bist deshalb beim KU kein Mangelfall, da Du für den Mindestunterhalt leistungsfähig bist.
Solltest du berufsbedingte Ausgaben (Weg zur Arbeit) oder Altersvorsorge haben, die Dein Einkommen weiter reduzieren, dann bist Du u.U. ein Mangelfall. Im Ergebnis kann das bedeuten, dass Du auf öffentliche Verkehrsmittel verwiesen wirst, die Altersvorsorge nicht anerkannt wird, eine Haushaltsersparnis oder Dir ein fiktives Einkommen angerechnet wird.
Das fiktive Einkommen würde dann auf dem Einkommen aus einem Nebenjob kommen (ob Du den hast ist eine andere Frage, deshalb fiktiv!) und schon bist Du leistungsfähig!
Das fiktive Einkommen und auch die anderen Kürzungsmöglichkeiten basieren auf der sogenannten erhöhten Erwerbsobliegenheit.
Realistischer Weise wirst Du auf absehbare Zeit mit 1080 Euro pro Monat auskommen müssen, alles andere wird in den KU fliessen und die Höhe wird zwischen UHV und Mindestunterhalt liegen. Für Trennungsunterhalt ist kein Geld vorhanden.
Ob es sinnvoll ist mit Deiner Freundin zusammen zu ziehen hängt von vielen Faktoren und nicht nur dem KU ab.
Genommen wird immer der letzte vorliegende Steuerbescheid. In Deinem Fall bringt das sowieso nicht viel, es ist deshalb letzlich egal was der Steuerbescheid aussagt. Die ganze Diskussion wird sich um den Mindestunterhalt für die Kinder drehen. Mehr ist einfach nicht drin.
Der Wert eines Autos spielt keine Rolle, da nur der Arbeitsweg aber nicht das Auto an sich in die Berechnung einfließen. Vermögen spielt auch keine Rolle, nur die Kapitalerträge (deshalb wird nicht dem Steuerbescheid gefragt).
Schulden jetzt zu machen ist ein denkbar schlechter Rat. Die Scheidung an sich wird Dich genug kosten, so dass Du froh sein wirst dadurch halbwegs unbeschadet zu kommen.
VG Susi
Hallo Susi64,
vielen Dank für deine Antwort.
Zumindest ab dem 01.01.2018 wird es zu einer Mangelfallberechnung kommen. Wegen St. Kl. 1... Oder?
Wie wird ein fiktives Einkommen ausgedacht? Nach welchen Kriterien? :question:
Wie wird in der Trennung, kurz vor der Scheidung, der Zugewinn ermittel? Gemeint ist nicht der Kontostand, sondern was an Wertgegenständen, z.B. Möbel, Unterhaltungselektronik, Computer später in der Trennung nur von mir gekauft wurde. Kommt jemand zu mir? Wird meine Wohnung besichtigt? :puzz:
Wie kann eine Haushaltsersparnis angerechnet werden, wenn ich alleine wohne und zwar in einer Mietwohnung? ???
Hallo,
Steuerklasse I und IV sind gleich vom Netto (wie oben geschrieben). Wenn du mit Steuerklasse IV kein Mangelfall bist, dann auch nicht mit Steuerklasse I. Das könnte sich ändern, wenn die Kinder in die höheren Altersstufen gelangen und/oder durch Erhöhungen der Düsseldorfer Tabelle. Das bleibt dann aber abzuwarten.
Eine Haushaltsersparnis kann nur angerechnet werden, wenn du mit jemandem zusammenwohnst. Ein Wohnvorteil nur angerechnet werden, wenn du im Eigentum wohnst. Da beides nicht der Fall ist, wird das nicht passieren.
Sophie
Hallo,
in Ergänzung zu AnnaSophie.
<a href="http://www.vatersein.de/Forum-action-post-topic-31469-num_replies-16.html>Hier</a>" gibt es eine Übersicht zum Zugewinn bzw. der Zugewinngemeinschaft.
Prinzipiell gibt es auch in einer Ehe/Zugewinngemeinschaft kein gemeinsames Eigentum sonder jeder hat sein Eigentum und kann darüber verfügen. Darunter fallen vorallem auch Haushaltsgegenstände. Am Ende wird geschaut ob damit der Hausrat hälftig aufgeteilt ist bzw. es erfolgt ein Ausgleich.
Bei der Auflösung der Zugewinngemeinschaft gelten 2 Stichtage: 1. Anfangsvermögen = Vermögen am Tag der standesamtlichen Hochzeit, 2. Endvermögen = Zustellung des Scheidungsantrags.
Zwischezeitlich darf Vermögen nicht verschleudert werden, deshalb gilt:
"Fordert ein Ehepartner den Zugewinnausgleich, ist der andere verpflichtet, ihm zur Berechnung des Zugewinns zunächst Auskunft über seine Vermögensverhältnisse zum Zeitpunkt der Trennung und am Tag der Zustellung des Scheidungsantrages zu erteilen." (Quelle siehe oben)
VG Susi
Steuerklasse I und IV sind gleich vom Netto (wie oben geschrieben). Wenn du mit Steuerklasse IV kein Mangelfall bist, dann auch nicht mit Steuerklasse I. Das könnte sich ändern, wenn die Kinder in die höheren Altersstufen gelangen und/oder durch Erhöhungen der Düsseldorfer Tabelle. Das bleibt dann aber abzuwarten.
Aber wie ist das möglich?
Laut Malachit, bleibt die Jahressteuer in diesem Jahr bei 3... Sogar wenn in die 4 wechsle.
Deswegen habe ich auch die Steuerklasse bis jetzt nicht gewechselt. Da das ganze sinnlos ist.
Aber ab dem Jahr 2018 habe ich dann deutlich weniger netto. Oder? ???
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Wie kontrolliert man, wie viel Zugewinn gab es im Trennungsjahr?
Man kann theoretisch und auch praktisch viel im Trennungsjahr dazu kaufen und dann hat man einfach mehr vom Hausrat. Mehr als am Trennungstag.
In den letzten 12 Monaten hatten wir in der Firma noch eine zusätzliche Sonderzahlung, die kam von unserem Mutterkonzern. Das war einmalig und das habe ich in 8 Jahren nur einmal gesehen.
Weihnachtsgeld gilt bei uns auch als Sonderzahlung und wird jedes Mal ca. wie eine Gehaltszahlung ausgeführt. Aber nicht immer, es gab Jahre, wo man deutlich weniger bezahlt hat.
Wenn ich mein Bruttogehalt inkl. Weihnachtsgeld zusammen rechne, dann komme ich auf 2692,08€ Brutto, daraus wird 1.769,77€ Netto im besten Fall.
Alles unter 1800€ Netto ist Mangelfall, laut Rechner im Internet.