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Was erwartet mich im Falle der Mangelfallberechnung?

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(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo noxin,

Laut Malachit, bleibt die Jahressteuer in diesem Jahr bei 3... Sogar wenn in die 4 wechsle.

Genauer gesagt: Da ihr am Anfang des Jahres noch zusammen wart und euch erst im Verlauf des Jahres getrennt habt, könnt ihr für das gesamte Jahr 2017 steuerlich noch wie Ehegatten behandelt werden, d.h. ihr könnt das Ehegatten-Splitting in Anspruch nehmen - und Lohnsteuerklassen-Kombination 3/5 ist angemessen bei Ehegatten-Splitting für den Fall, dass einer von beiden wesentlich mehr verdient als der andere. Ab Januar 2018 ist dann Schluss mit Ehegatten-Splitting, und daher auch mit Lohnsteuerklasse 3.

Das ist jetzt allerdings nur die steuerliche Betrachtung, und das heißt im Klartext: 

Deswegen habe ich auch die Steuerklasse bis jetzt nicht gewechselt. Da das ganze sinnlos ist.

Rein steuerlich betrachtet ist der Steuerklassenwechsel tatsächlich sinnlos.

Für die Unterhaltsberechnung ist ein Wechsel allerdings aus taktischen Gründen durchaus sinnvoll: Mit Lohnsteuerklasse 3 hast du ein Netto-Einkommen, das du ab Januar 2018 nicht mehr haben wirst, denn dann ist Schicht im Schacht mit Ehegatten-Splitting und der "günstigen" Lohnsteuerklasse 3. Wenn du aber jetzt ein scheinbar auskömmliches Einkommen hast, dann weckt das allüberall Begehrlichkeiten, und du wirst zum Jahreswechsel einen ziemlichen Kampf führen müssen, um diese Begehrlichkeiten wieder auf ein dauerhaft tragbares Maß herunterzuschrauben.

Besser ist es, hier von Anfang an für klare Verhältnisse zu sorgen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2017 20:37
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo noxin,

anscheinend träumst du immer noch davon, dass du problemlos als ein Mangelfall anerkannt wirst. Ich wünsche dir zwar alles Gute, aber ich fürchte, du könntest da noch ein böses Erwachen erleben. Ein Selbstläufer wird das jedenfalls nicht.

Alles unter 1800€ Netto ist Mangelfall, laut Rechner im Internet.

Dann darf ich dir deinen großartigen Internet-Rechner mal auseinandernehmen. Rechnen wir doch einfach mal rückwärts:

Du hast zwei Kinder in der Altersgruppe "6 bis 11 Jahre". Der Zahlbetrag für den Mindestunterhalt beträgt dann pro Kind 297 Euro, in Summe also 594 Euro. Der Selbstbehalt beim Kindesunterhalt beträgt 1.080 Euro, und das heißt: Mit einem bereinigten Netto-Einkommen von 1.674 Euro ist man in so einem Fall bereits ohne weiteres voll für den Mindestunterhalt leistungsfähig.

Die 1.800 Euro, die dir der Internet-Rechner ausgespuckt hat, gelten somit nur dann, wenn du mehr als 126 Euro Abzüge von deinem Netto-Einkommen geltend machen kannst, die auch ein übel gelaunter Richter nicht so ohne weiteres wegdiskutieren kann (absolut notwendige Fahrtkosten zur Arbeit wären etwas, was hier in Frage käme).

Allerdings könnte dir ein richtig übel gelaunter Richter sogar dann noch z.B. einen Nebenjob andichten, mit dem du theoretisch genau so viel Geld verdienst, dass du damit doch wieder leistungsfähig für den Mindestunterhalt wirst - also, rein rechnerisch natürlich. Ob du tatsächlich so einen Nebenjob finden könntest, interessiert den Schwarzkittel dabei womöglich nicht die Bohne.

Beim Fußball sagt man: Abseits ist, wenn der Schiedsrichter pfeift. Im Unterhaltsrecht heißt es: Mangelfall ist, wenn der Richter es so beschließt.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2017 21:02
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Malachit,

anscheinend träumst du immer noch davon, dass du problemlos als ein Mangelfall anerkannt wirst. Ich wünsche dir zwar alles Gute, aber ich fürchte, du könntest da noch ein böses Erwachen erleben. Ein Selbstläufer wird das jedenfalls nicht.

Nein, ich träume nicht davon. Mein Thema hatte aber ganz andere Bedeutung. Falls man zu einem Mangelfall wird, wie stark wird man geprüft bzw. beobachtet? Auf diese Frage habe ich aber keine Antwort bekommen, vielmehr Erklärungen dass ich leistungsfähig für KU bin.  😉

Mir ist bloß aufgefallen, dass die Leute die weniger zahlen, als sie müssten, besonders vorsichtig sind. Das ist wahrscheinlich in jedem Fall unterschiedlich. Ein Bekannter von mir hat jetzt Möbel für die neue Wohnung gekauft, alles 100% finanziert, damit es bis zur letzten Rate nicht sein Eigentum ist...

Außerdem, falls man nicht in 12 Monaten, sondern in 36 Monaten geschieden wird, in der Zeit kann sich vieles ändern, was die Ausstattung der Wohnung angeht. Zum Beispiel man kauft neue Möbelstücke oder etwas elektronisches... Wie wird es festgestellt, das man jetzt mehr Sachen in der Wohnung hat, als am Tag der Trennung?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.07.2017 02:08
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Für die Unterhaltsberechnung ist ein Wechsel allerdings aus taktischen Gründen durchaus sinnvoll: Mit Lohnsteuerklasse 3 hast du ein Netto-Einkommen, das du ab Januar 2018 nicht mehr haben wirst, denn dann ist Schicht im Schacht mit Ehegatten-Splitting und der "günstigen" Lohnsteuerklasse 3. Wenn du aber jetzt ein scheinbar auskömmliches Einkommen hast, dann weckt das allüberall Begehrlichkeiten, und du wirst zum Jahreswechsel einen ziemlichen Kampf führen müssen, um diese Begehrlichkeiten wieder auf ein dauerhaft tragbares Maß herunterzuschrauben.

Die 4 St. Kl. in diesem Jahr bedeutet für mich 200€ weniger Netto pro Monat!!! Sofort nach der Änderung! Und wenn man noch bei der Unterhaltsberechnung genauso berechnet und fordert wie mit 3 St. Kl... dann habe ich ein Problem, ich kann das nicht bezahlen. So verstehe ich das.

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Themenstarter Geschrieben : 12.07.2017 03:32
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Noxin,

Falls man zu einem Mangelfall wird, wie stark wird man geprüft bzw. beobachtet ?

Das kann man nicht pauschal beantworten.

Normalerweise gibt es gem. BGB eine zweijährige Frist in puncto Auskunft.

Da die Jobcenter neben dem familienrechtlich übergangenen Auskunftsanspruch einen eigenen sich aus dem Sozialrecht ergebenden Anspruch haben, kann es passieren, dass von dort häufiger gefragt wird (da gibt es gegenläufige Meinungen).
Bei Mangelfällen kann es ferner passieren, dass die Gegenseite häufiger nachfragt (und regelmäßig mit der Nachfrage durchdringt). Ein User hier findet sich jährlich vor Gericht wieder (und wiederkehrend auch vorm OLG).

Ein Bekannter von mir hat jetzt Möbel für die neue Wohnung gekauft, alles 100% finanziert, damit es bis zur letzten Rate nicht sein Eigentum ist...

Noch mal: Es geht immer um den Einzelfall.
Was der Hintergrund bei Deinem Bekannten ist, lässt sich nur spekulieren.
Evtl. hat er einen Titel, den er nicht zu 100% bedient und will somit einer Pfändung entgehen.

Und wenn man noch bei der Unterhaltsberechnung genauso berechnet und fordert wie mit 3 St. Kl... dann habe ich ein Problem, ich kann das nicht bezahlen.

Aktuell bezahlst Du weniger Steuern als ein Single.
Deine Ex mehr.
Theoretisch könnte sich ein Anspruch auf Trennungsunterhalt ergeben (das wird das Jobcenter Dir u.U. erklären).
Nach Jahresende hast Du ein Interesse an gemeinsamer Steuerveranlagung, Deine Ex nicht. Das führt häufig zu Diskussionen.
Wenn man das zu Ende diskutiert hat, dann kommt das Ergebnis. In der Folge wird diskutiert, wer welchen Anteil am Ergebnis zu leisten hat bzw. bekommt.

Durch den Wechsel erhältst Du monatlich das gleiche wie ein Single, ebenso Deine Ex.
Ein Anspruch auf TU scheitert absehbar an Deiner Leistungsfähigkeit.
Ein Interesse an gemeinsamer Veranlagung sollten beide haben, da es absehbar Kohle gibt.
... streiten kann man sich darüber dann auch, das Streitrisiko ist aber m.E. geringer.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 12.07.2017 19:14
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

... und wenn sie dich ärgern will, veranlagt sie mit Dir zusammen, beantragt einen Aufteilungsbescheid. Dann wird die Nachzahlung / Erstattung für jeden entsprechend dem Lohnsteuerabzug aufgeteilt.

Dann zahlst du eventuell mal fett Steuern nach und kannst dir den zu viel geleisteten Unterhalt nicht wieder holen oder verrechnen.

Steuerklasse 3/5 ist sowieso eine blöde Erfindung, aber im nicht friedlichen Trennungsprozess sowas wie eine an die Schläfe gesetzte Knarre. Muss man mögen...

Gruß LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 12.07.2017 19:37
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

... und wenn sie dich ärgern will, veranlagt sie mit Dir zusammen, beantragt einen Aufteilungsbescheid. Dann wird die Nachzahlung / Erstattung für jeden entsprechend dem Lohnsteuerabzug aufgeteilt.

Ich habe heute den Brief vom Finanzamt bekommt. Der Brief ist eigentlich an uns zwei adressiert. Das Finanzamt droht mit Strafe, wenn ich und meine Frau die Steuererklärung 2016 nicht bis zum 26 Juli abgeben.

Das Problem ist, ich weiß nicht wie man jetzt vorgehen soll, ich habe absolut keine Daten von meiner Frau, was ihre Jahresabrechnung angeht... Ich weiß nur, dass sie im letzten Jahr ca. 2000-2200€ Brutto monatlich verdient hat.

Es gibt zwei Möglichkeiten, etweder RA von meiner Frau anschreiben, damit sie den Brief weiterleitet und die Einkommenssteuererklärung dann zuzweit anfertigen, oder als getrennt veranlagt die Steuererklärung machen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.07.2017 20:12
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich sage mal wie ich es gemacht habe ... völlig pragmaitsch und ehrlich.

Bei allen Anträgen, auch der Steuererklärung, habe ich ein Schreiben beigefügt, mit allen Daten der Ex die ich kannte, und mit einer netten Erklärung, dass die Trennung hochstrittig ist und ich keinerlei Angaben von der Ex bekomme und somit für sie keine Angaben machen kann. Meine Angaben sind nach besten Wissen und Gewissen erstellt und man möge sich für weitere Angaben an meine (zukünfitge) Exfrau wenden.

Dies bewirkte, dass ich mich um nichts weiter kümmern musste. Die Ex wurde direkt angeschrieben und ich bekam die gesamte Steuererstattung auf mein Konto, sogar den Teil, den eigentlich der Ex zugestanden hätte. Nicht weil sie soviel Einkommen hatte, sondern durch mein hohes Einkommen ihr ein größerer Betrag zugestanden hätte. Naja, aber da ich keinen Unterhalt für die Kinder bei mir bekomme, habe ich diesen ohne schlechtes Gewissen einbehalten.

Mach und da wo die Unterschrift der Ex fehlt, ein Anschreiben beipacken, dass Du selber die Unterschrift niemals bekommen würdes, geschweige denn Angaben und sie sich doch selber an diese wenden mögen.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.07.2017 21:16
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

:thumbup: Genau so wie Kasper es schreibt. Du machst alles, was du selbst erklären kannst und erklärst die Situation mit einem Anschreiben.

Man kann auch wunderbar einen der Ehegatten allein zu etwas zwingen (zB durch Zwangsgeld)...

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 12.07.2017 22:06
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Apropos, wenn ich das richtig verstehe, da wir im letzten Jahr (2016) eine normale Ehe hatten, also ohne Trennung, dann habe ich jetzt das Recht auf eine Steuererklärung mit Zusammenveranlagung. Oder?

Oder es besteht die Gefahr, dass meine Frau anschließend, nach dem Steuerbescheid, eine Neuberechnung nach getrennter Veranlagung verlangen kann?

Ich werde morgen das Finanzamt anrufen und erstmal erklären, wieso ich die Steuererklärung noch nicht abgegeben habe. Vielleicht kann das FA die Frist verlängern, so könnte ich eventuell versuchen, gemeinsam die Steuererklärung abzugeben. Dafür muss ich die RA meiner Frau mehrmals kontaktieren, einmal wegen fehlender Daten und dann noch einmal wegen Unterschrift in der komprimierter Steuererklärung. Ob ich das alles in 14 Tagen schaffe ist mehr als fraglich.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.07.2017 00:36




(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

An den Tagen, wann ich keine Briefe in meinem Briefkasten finde, bin ich wunschlos glücklich!  :rofl2:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.07.2017 00:39
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

schick doch deiner Frau, eine Kopie der Aufforderung zur Steuererklärung und bitte darum, dass sie dir in 10 Tagen die Unterlagen zukommen lässt. Ansonsten würdest du die Erklärung ohne ihre Daten abgeben müssen.

Und dann kannst du wie LBM gesagt hat, einfach schreiben, dass sie keine Daten gegeben hat und du sie angeschrieben hast und jetzt leider nur deinen Teil der Steuererklärung abgeben kannst.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2017 01:13
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Apropos, wenn ich das richtig verstehe, da wir im letzten Jahr (2016) eine normale Ehe hatten, also ohne Trennung, dann habe ich jetzt das Recht auf eine Steuererklärung mit Zusammenveranlagung. Oder?

2016 ist Geschichte. Da wart ihr zusammen, also wird gemeinsam veranlagt. Alles andere wäre auch bescheuert  :knockout: Zusammenveranlagung spart schließlich Steuern, Ehegattensplitting. Nochmal: das hat dann nichts mit den Steuerklassen mehr zu tun. Wenn sich allerdings eine Steuerrückzahlung ergibt, wird diese auch aufzuteilen sein.

Anrufen beim FA und höflich um Fristverlängerung ersuchen ist aus eigener Erfahrung immer eine gute Idee. Da sitzen auch nur Menschen!

Warum Du allerdings Dir nochmal die Mühe machen willst, hierüber mit der Ex und dann auch noch via Anwalt zu kommunizieren, erschließt sich mir nicht. Da kann es nur um die klammheimliche Freude gehen, dass Ex den Anwalt bezahlen muss  :phantom: Im Ernst: leite das Schreiben in Kopie an die Ex und mach es ansonsten wie von Kasper beschrieben.

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2017 01:15
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo noxin,

Ich habe heute den Brief vom Finanzamt bekommt. Der Brief ist eigentlich an uns zwei adressiert. Das Finanzamt droht mit Strafe, wenn ich und meine Frau die Steuererklärung 2016 nicht bis zum 26 Juli abgeben.

Nun, die Wahl der Steuerklassenkombination 3/5 zieht die Pflicht nach sich, dann auch eine Steuererklärung abzugeben; Stichtag dafür ist der 31. Mai des Folgejahres. Die Finanzämter sind in dieser Hinsicht gut genug organisiert - die vergessen derartige Kunden normalerweise nicht. So gesehen war es durchaus zu erwarten, dass da Ende Juni / Anfang Juli ein "Liebesbrief" von deinem Fiskalritter kommen würde 😉

Ich werde morgen das Finanzamt anrufen und erstmal erklären, wieso ich die Steuererklärung noch nicht abgegeben habe.

Erfahrungsgemäß ist es häufig möglich, mit einem formlosen Schreiben an das Finanzamt eine Fristverlängerung bis zum 30. September zu bekommen. Als Begründung kannst du in deinem Fall ja völlig wahrheitsgemäß angeben, dass du wegen der gerade laufenden Trennung von deiner Noch-Ehefrau leider noch nicht dazu gekommen bist, die Steuererklärung zu erstellen. Möglicherweise geht's auch telefonisch, das habe ich selbst allerdings noch nie probiert.

Eventuell hat das Schreiben, das du vom Finanzamt bekommen hast, auf der Rückseite sogar einen Vordruck, mit dem du Fristverlängerung beantragen kannst? Ich selbst stelle inzwischen, wenn ich es mal wieder nicht rechtzeitig schaffe, einen formlosen Antrag auf Fristverlängerung kurz vor dem 31. Mai; aber als ich das noch nicht gemacht habe, hatte ich ein ähnliches Erinnerungsschreiben wie du auch einige Male bekommen - damals konnte man auf der Rückseite gleich eine Antwort angeben.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2017 01:19
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Warum Du allerdings Dir nochmal die Mühe machen willst, hierüber mit der Ex und dann auch noch via Anwalt zu kommunizieren, erschließt sich mir nicht. Da kann es nur um die klammheimliche Freude gehen, dass Ex den Anwalt bezahlen

Wie gesagt, nach der Trennung, ca. 2 Tage später, kam eine Vollmacht und da stand ich soll jede Kommunikation nur durch diese verdammte Kanzlei durchführen.

Beim Thema Umgang, also Vereinbarung von Terminen, da hat mir die RA geschrieben, ich soll das direkt mit der Frau klären. Da ich keine Lust mehr habe sie irgendwann mal anzusprechen, erledigen das für mich meine Kinder. Wenn wir uns treffen wollen, dann wähle ich die Nummer der Kinder und so mache ich mit ihnen die Termine.

Im Prinzip benötige ich nur die Jahresabrechnung und die Daten zur Kfz-Versicherung. Alles andere sind Pauschalen.

Übrigens, wenn ich mit diesem Rechner die Ersparnis durch die Zusammenveranlagung ausrechne, dann komme ich auf fast keine Ersparnis!!! Komisch oder? Wieso?

https://www.lohnsteuer-kompakt.de/rechner/veranlagungsrechner

PS: Mein IPad macht ab und zu mal die Autokorrektur und das sieht man erst nach dem Absenden...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.07.2017 03:38
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Erfahrungsgemäß ist es häufig möglich, mit einem formlosen Schreiben an das Finanzamt eine Fristverlängerung bis zum 30. September zu bekommen. Als Begründung kannst du in deinem Fall ja völlig wahrheitsgemäß angeben, dass du wegen der gerade laufenden Trennung von deiner Noch-Ehefrau leider noch nicht dazu gekommen bist, die Steuererklärung zu erstellen. Möglicherweise geht's auch telefonisch, das habe ich selbst allerdings noch nie probiert.

Ich überlege mir auch, vielleicht ist es besser den Brief zu schicken und bitten mir das ganze schriftlich zu bestätigen. Mal schauen.

Meine Steuererklärung ist eigentlich primitiv, die kann man schnell erledigen, nur wegen der fehlenden Daten der Frau kann es etwas länger dauern. Das Elsterformular habe ich heute updatet.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.07.2017 03:56
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Im Prinzip benötige ich nur die Jahresabrechnung und die Daten zur Kfz-Versicherung. Alles andere sind Pauschalen.

Ich glaub Dir, dass das kein Hexenwerk ist. Aber meine Erwartung ist, dass Ex aus Prinzip od Boshaftigkeit keinerlei Kooperation mit Dir zeigen will. Egal ob sie müsste, gar einen Vorteil davon hätte od. es eigentl nicht weh tut

Nochmal
1. Fristverlängerung beim FA (mdl od. schriftl; ich habe mit Anrufen gute Erfahrung gemacht)
2. Weiterleitung des FA -Schreibens an Ex (od RA)  mdB Dir die Unterlagen fristgerecht  zuzusenden. Du kümmerst Dich dann.
3. Macht Ex das nicht,  dann wie Kasper. Evtl. geht das dann nicht mit Elster online bzw. muss separat in einem Brief erläutert werden.

also einfach kann das sein. Kein Grund hier über die Maßen Lebensenergie drauf zu verwenden.

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2017 09:45
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Toto,

ich habe gerade mein niedersächsisches FA angerufen.

Die Frist wurde bis zum 25.08.2017 verlängert, das ging sogar telefonisch, ich habe einfach meine ganze Geschichte erzählt und da hatte die junge Frau etwas Mitgefühl. Auf jeden Fall war das nett von ihr.

Ich verschicke heute die Kopie des gestrigen Briefes und ein paar Zeilen an die RA meiner Frau.

Übrigens, was nicht so gut klingt, ist die Information vom FA: Wenn meine Frau keine Unterschrift setzt, dann muss ich die Steuererklärung für das Jahr 2016 mit getrennter Veranlagung abgeben!!!  😡

Ich weiß nicht, ist das überhaupt rechtens?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.07.2017 11:05
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Jaja, im Finanzamt arbeiten Menschen  😉

Ja, das ist rechtens. Steuerrechtlich gibt es keine Pflicht für den anderen Ehegatten der Zusammenveranlagung zuzustimmen, wenn er/sie selbst Einkünfte erzielt.
Das ist eine "familienrechtliche Verpflichtung" im Rahmen der nachehelichen Solidarität.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2017 11:18
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Das ist eine "familienrechtliche Verpflichtung" im Rahmen der nachehelichen Solidarität.

LG LBM

Die sich zur Not auch einklagen lässt und man das EKS-Verfahren am Finanzamt solange ruhend stellen lassen kann.
Die Zustimmung ist gerade dann zu erteilen, wenn man den getrennt lebenden Partner von einer möglichen Steuernachzahlung
freistellt.
Meine Ex war nur zu einer Zustimmung zur Zusammenveranlagung zu bewegen, wenn sie vorher von mir schriftlich bekam, daß ich im Fall einer
Steuernachzahlung allein dafür aufkommen würde. Natürlich mußte ich dann auch zwei mal alleine nachzahlen.
Aber das war vermutlich zum Einen billiger, als ein Gerichtsverfahren und ein Anwalt gekostet hätte und es hat auch die Nerven geschont.
Wir reden da über 400-500 Euro in zwei Jahren.

Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2017 11:50




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