Es gibt sogar extra § dafür:
https://dejure.org/gesetze/EStG/26.html
Ach egal, so schlimm wird es nicht sein. Im nächsten Jahr muss ich dann auch eine Steuererklärung machen, dann könnte ich vielleicht die Unterhalts kosten für die Frau absetzen, falls das Jobcenter irgendwas für die Frau berechnet. Mal abwarten.
Apropos, gegenüber dem FA ist man bei St.Kl. 1 nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben... Aber wie sieht es mit dem Jugendamt bzw. Jobcenter, kann man mich zwingen als Unterhaltspflichtigen, mit St. Kl. 1 eine Steuererklärung zu machen?
Und was noch wichtiger ist, wenn ich dann die Steuererklärung mache, in weiteren Jahren nach der Trennung/Scheidung, was passiert dann mit einer Steuererstattung, wird es vom Jugendamt eingesackt?
Servus noxin!
Und was noch wichtiger ist, wenn ich dann die Steuererklärung mache, in weiteren Jahren nach der Trennung/Scheidung, was passiert dann mit einer Steuererstattung, wird es vom Jugendamt eingesackt?
Steuererstattungen werden bei KU-Berechnungen grundsätzlich zum Nettoeinkommen dazugezählt. Ob das JA JETZT dies berücksichtigt glaube ich nicht, da für die Festlegung KU in Deinem Fall die letzten 12 Monate herangezogen werden (da hat es noch keine Erstattung gegeben).
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo,
aus Sicht Deiner Noch-Frau ist es günstig, wenn keine gemeinsame Veranlagung erfolgt. Bei 3/5 hat sie nämlich schon den höheren Steuerabzug gehabt und wenn sie jetzt noch mit Dir eine Steuernachzahlung teilen soll, dann zaht sie nochmals drauf.
Das ist die andere Seite des deutschen Ein-Verdiener-Modells. Bei 3/5 wird der, der das niedrigere Einkommen hat wesentlich höher besteuert, am Ende wird dann zwar ausgeglichen, aber ein Ausgleich erfolgt nur dann, wenn man wirklich zusammen wirtschaftet.
Bei in etwa gleichem Einkommen ist das irrelevant.
Eine Steuererstattung ist Einkommen und wird mit 1/12 auf das regelmäßige Einkommen umgelegt. Auf diese Weise wird es angerechnet, aber nicht "eingesackt".
Machst Du keine Steuererklärung, dann gibt es auch keine Steuererstattung.
VG Susi
aus Sicht Deiner Noch-Frau ist es günstig, wenn keine gemeinsame Veranlagung erfolgt. Bei 3/5 hat sie nämlich schon den höheren Steuerabzug gehabt und wenn sie jetzt noch mit Dir eine Steuernachzahlung teilen soll, dann zaht sie nochmals drauf.
Ja. Das wird ihr auch die RA empfehlen, deswegen ist meine Mitteilung zum Teil sinnlos, außer man informiert die Frau...
Schlimm wird es im nächsten Jahr, wenn ich die Steuererklärung für das Jahr 2017 mache. Dann muss ich wirklich etwas nachzahlen!!!
Ich werde in diesem Jahr über 30.000€ Brutto verdienen und sie 12.000-13.000€ mit ihrem Halbtagsjob...
Laut diesem Rechner komme ich auf ca. 400€ oder mehr Ersparnis, wenn man zusammenveranlagt ist:
https://www.lohnsteuer-kompakt.de/rechner/veranlagungsrechner
Ich weiß nicht, ob das automatisch die gleiche Nachzahlung bedeutet...?!
Ob ich da noch die Unterhaltungskosten für die Frau absetzen kann... Ungewiss.
Nein, das ist nicht ungewiss sondern ausgeschlossen. Solange die Möglichkeit der Zusammenveranlagung besteht, und das ist im Jahr der Trennung der Fall, können Unterhaltsleistungen nicht als Sonderausgaben berücksichtigt werden.
Deine Ex muss Unterhaltsleistungen, die du als Sonderausgaben geltend machst, versteuern. Den Nachteil, den sie dadurch erleidet, zahlst du als sog. Nachteilsausgleich. Das gilt dann ab 2018.
Gruß LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Schlimm wird es im nächsten Jahr, wenn ich die Steuererklärung für das Jahr 2017 mache. Dann muss ich wirklich etwas nachzahlen!!!
Ich werde in diesem Jahr über 30.000€ Brutto verdienen und sie 12.000-13.000€ mit ihrem Halbtagsjob...
Auch das wäre ein Grund sofort in 4/4 zu wechseln.
VG Susi
Moin
Du lavierst rum und begeisterst Dich am derzeitigen höheren Netto-EK durch StKl.3. Daß Dir das auf die Füße fallen kann, versuchst Du Dir ggü. auszutricksen. Wird Dir gesagt, Du bist ein 'Traumtänzer', kommst Du mit "neuen" Ansätzen - aber eigentlich weiterhin die gleiche Aussage. Bevor ich jetzt anfange zu spekulieren:
Vielleicht behältst Du die StKl.3 einfach und berichtest in 1-2 Jahren, wie es Dir ergangen ist.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Du lavierst rum und begeisterst Dich am derzeitigen höheren Netto-EK durch StKl.3.
Die Änderung der Steuerklasse ist eben kein leichtes Spiel!!!
Ich kann nichts ohne Unterschrift meiner Frau tun. Es geht nicht um die Frage, ob ich die Lust daraf habe oder nicht.
Wenn ich jetzt das Formular ausfülle, dann kann sie es einfach wegschmeißen und ich bleibe bis zum 31.12.17 weiter in der Steuerklasse 3! 😉
Die RA wird ihr sofort erklären, wieso ich versuche, bereits in diesem Jahr, die Steuerklasse zu ändern.
Wenn das klappt und sie dem Wechsel zustimmt, werden die JA und Jobcenter das akzeptieren?? Ich weiß nicht. Was passiert, wenn die sagen, ich muss weiter wie im Juli bezahlen und ab August habe ich plötzlich deutlich weniger Netto??
Ich kann nicht mal die Steuererklärung für das letzte Jahr mit Zusammenveranlagung anfertigen, ohne eine Unterschrift von meiner Frau. Wenn sie dagegen ist, dann muss ich eben getrennte Erklärung machen. Für das nächste Jahr das gleiche Spiel, sie kann immer die Unterschrift verweigern und im nächsten muss ich dann nachzahlen.
Moin
Die Änderung der Steuerklasse ist eben kein leichtes Spiel!!!
Die Änderung selbst geht locker vonstatten - damit zu Leben ist was anderes.
In Wiederholung:
Vielleicht behältst Du die StKl.3 einfach und berichtest in 1-2 Jahren, wie es Dir ergangen ist.
Philosophische Betrachtungen zu möglichen Konstellationen sind noch unfruchtbarer wie die Quadratur des Kreises.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo noxin,
Die RA wird ihr sofort erklären, wieso ich versuche, bereits in diesem Jahr, die Steuerklasse zu ändern.
Jetzt lass mal die Kirche im Dorfe.
Deine Demnächst-Ex hat derzeit die für sie ungünstigere Steuerklasse V, und du bietest ihr an, dass sie in die für sie günstigere Steuerklasse IV wechseln kann. Für ihren Halbtagsjob mit ca. tausend Euro brutto im Monat bedeutet dies, dass sie derzeit, mit Steuerklasse V, ca. hundert Euro pro Monat an das Finanzamt abdrücken muss (Lohnsteuer und ggf. Soli); mit Steuerklasse IV wird sie aber voraussichtlich keine oder fast keine Lohnsteuer mehr von ihrem Brutto abgezogen bekommen. Der Abzug der Sozialversichrungsbeiträge ist davon unberührt, der beträgt so oder so ca. 20%.
Heißt also: Bislang hat sie ca. siebenhundert Euro netto, denn von den tausend Euro brutto gehen zweihundert Euro Sozialversicherungsbeiträge und hundert Euro Steuern ab. Nach dem Steuerklassenwechsel wird bei ihr keine oder kaum noch Steuer abgezogen, also hätte sie dann ca. achthundert Euro netto. Also einen Hunderter mehr pro Monat - einfach nur dadurch, dass sie dir diesen Wisch unterschreibt.
Es ist also keineswegs so, als hättest nur du ein Interesse daran, diesen verdammten Steuerklassenwechsel möglichst zügig über die Bühne zu bringen ... möglicherweise rennst du bei ihr sogar eine offene Tür ein, wenn du sie darauf ansprichst.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Malachit,
die Sache mit 100€ mehr Netto für sie war mir auch früher bekannt, das ist überhaupt nicht wichtig, zumindest nicht für mich. 😉
Es ist viel wichtiger für mich, wie reagieren das Jugendamt und das Jobcenter auf diese Änderung?
Das Jugendamt bekommt momentan 2 x 201€, (habe übrigens gestern für Juli überwiesen), das ist nur Vorschuss und kein Unterhalt im endgültigen Sinne... Wenn ich die 4 Klasse nehme, dann bleibt es vermutlich bei diesen 2 x 201€... Was passiert aber mit dem Jobcenter? Wird das JC nach dem Einkommen in der 3 oder 4 Klasse berechnen? Ich warte immer noch auf die Berechnung vom JC.
Apropos, ich habe kurz die Steuererklärung gemacht und zwar als getrennt veranlagt. Also komplett ohne Frau in Steuererklärung.
Die Erklärung habe ich noch nicht abgeschickt, nur berechnet.
D.h. nur Hauptvordruck, Kinder (Hälfte des Kindergeldes eingegeben), Anlage N für mich und Anlage Vorsorgeaufwendungen.
Im letzten Jahr hatte ich 31.943€ Brutto, davon 1.590€ Lohnsteuer bezahlt.
Das Elsterformular berechnet eine Nachzahlung in Höhe von 2787,59€!!!
Wow. Wie kann es sein??
Ich kann nicht mal die Steuererklärung für das letzte Jahr mit Zusammenveranlagung anfertigen, ohne eine Unterschrift von meiner Frau. Wenn sie dagegen ist,
dann klagst Du eben auf Zustimmung. Wo ist das Problem?
Ich warte immer noch auf die Berechnung vom JC.
Genau da liegt Dein Problem: Du wartest jetzt so lange, bis alles zementiert und tatsächlich nichts mehr zu machen ist.
Gruss von der Insel
Hallo,
du hast im letzten Jahr nach Steuerklasse III/2 Kinderfreibeträge Steuern gezahlt.
Nun gibst du an, dass du nach Steuerklasse I/1 Kinderfreibetrag zu veranlagen bist. Das macht den Unterschied ist.
Und genauso wäre das in diesem Jahr, wenn du die Steuerklasse nicht so schnell als möglich auf IV/1 ändern lässt.
Für 2016 kannst du die Zustimmung deiner Nochfrau verlangen, in 2017 wird das schwieriger.
Deswegen sagt dir hier jeder, dass du sofort die Steuerklasse wechseln sollst.
Sophie
Deswegen sagt dir hier jeder, dass du sofort die Steuerklasse wechseln sollst.
Wird gemacht. Heute noch.
Für 2016 kannst du die Zustimmung deiner Nochfrau verlangen...
Aber wenn ich das verstehe, ich habe fast keine Chance, wenn sie dagegen ist:
https://dejure.org/gesetze/EStG/26.html
Oder?
Es wird so gemacht, wie sie will...
Servus noxin!
So wie ich das sehe, wurden Dir die Möglichkeiten und mögliche Auswirkungen im Fall einer Weigerung aufgezeigt ... wie das Ganze ausgeht, weiss keiner von uns.
Wenn DU jetzt aber nicht aktiv wirst, wirst Du es auch nicht rausfinden; ich denke Du musst aufpassen, dass Du Dir vor lauter "was-wäre-wenn" nicht selbst im Weg stehst.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo,
für 2016 hätte gegolten:
"Die Verpflichtung, der gemeinsamen steuerlichen Veranlagung zuzustimmen, besteht bereits dann, wenn es (nur) möglich ist, dass das Finanzamt die gemeinsame Veranlagung anerkennt. Die Anerkennung durch das Finanzamt muss keineswegs sicher sein (OLG München FamFR 2013,524)" (<a href="https://www.scheidung-online.de/finanzen-vermoegen/steuern/anspruch-auf-gemeinsame-veranlagung/>hier</a>)."
Für 2017 ist das so nicht mehr richtig, jetzt müsstet Du Deiner Frau den steuerlichen Nachteil ausgleichen.
VG Susi
"Die Verpflichtung, der gemeinsamen steuerlichen Veranlagung zuzustimmen, besteht bereits dann, wenn es (nur) möglich ist, dass das Finanzamt die gemeinsame Veranlagung anerkennt. Die Anerkennung durch das Finanzamt muss keineswegs sicher sein (OLG München FamFR 2013,524)" (hier).
OK. Aber wie gesagt, das ist nicht sicher, das es so endet. Ich kann nur hoffen, aber mit dem SCHLIMMSTEN rechnen. :puzz:
Es wird so gemacht, wie sie will...
Du musst bitte mal unterscheiden:
Steuerrecht: Das Finanzamt, § 26 EStG, macht tatsächlich "was Frau will"
Familienrecht: Frau ist aus nachehelicher Solidarität verpflichtet, der gemeinsamen Veranlagung zuzustimmen. Ggf. mit Ordnungsmitteln durchsetzbar. Dann macht am Ende das Finanzamt das, "wozu Frau gezwungen wird, zu wollen". Bzw. es gibt Schadenersatz, falls es am Ende zu spät ist.
Gruss von der Insel
Familienrecht: Frau ist aus nachehelicher Solidarität verpflichtet, der gemeinsamen Veranlagung zuzustimmen. Ggf. mit Ordnungsmitteln durchsetzbar. Dann macht am Ende das Finanzamt das, "wozu Frau gezwungen wird, zu wollen". Bzw. es gibt Schadenersatz, falls es am Ende zu spät ist
Wie wird es gemacht?
Ich habe heute den Antrag auf Steuerwechsel und die Kopie des Briefes vom FA in den Briefkasten meiner Frau reingeworfen... Ohne jegliche Erklärung. Ich habe satt, dass nur ich blöde Briefe bekomme...