Wie wird es gemacht?
zu Gericht Klage einreichen
Wie wird es gemacht?
Zu allererst nicht irgend etwas kommentarlos in den Kasten werfen sondern
-> klare Aufforderung zur Zustimmung
-> Fristsetzung um das zu tun
-> nachgewiesener Zugang (mindestens Einschreiben)
Wenn die Frist verstrichen ist: gerichtlichen Antrag stellen (oder VKH beantragen, das hilft oft auch schon)
Gruss von der Insel
Zu allererst nicht irgend etwas kommentarlos in den Kasten werfen sondern
Ich wollte sie erstmal mit der Realität konfrontieren. Sie ist Auslöser dieser Briefe, sie muss auch ab und zu mal was lesen, was unangenehm ist und Angst macht. Meine Aktion gestern war nur informativ. Ich weiß, ich muss trotzdem alles über ihre RA machen, offiziell auffordern usw.
Vielleicht hat sie schon selber keine Lust wegen jeder Sache zur RA zu laufen... Mal schauen. Es ist letztendlich ein Versuch.
Mein Kollege in der Firma hat genau das gleiche Problem jetzt, wegen Veranlagung, er löst es mit dem Anwalt. Notfalls muss ich ihn befragen, wie erfolgreich seine Aktion ist.
DAS musst Du nicht. Auch wenn die RA'in es fünf mal gerne so hätte, kannst Du gerne auch den nächsten Brief an die Exe direkt schicken. Nur eine saubere Aufforderung muss es sein.
OK.
Übrigens, wie gut sind die Chancen, dass Mann sich durchsetzt in so einem Fall, allgemein, per Anwalt oder Gericht?
Prinzipiell bin ich bereit für dieses Geld zu klagen nur wenn die Erfolgsaussichten gut sind. Es geht um eine schöne Summe, ca. 2.800€, damals hatten wir eine intakte Familie, alle Kosten was unser Leben angeht, also für die Wohnung und Lebensmittel wurden ausschließlich von mir getragen.
-> klare Aufforderung zur Zustimmung
-> Fristsetzung um das zu tun
-> nachgewiesener Zugang (mindestens Einschreiben)
Hallo Inselreif,
wie soll ich den Brief am besten formulieren?
Ich werde am Montag so machen wie du es aufgelistet hast.
Apropos, bis jetzt von der Frau keine Reaktion, genauso wie auf meine Whatsapp Nachricht...
Wenn die Frist verstrichen ist: gerichtlichen Antrag stellen (oder VKH beantragen, das hilft oft auch schon)
Wie viel kostet es, einen Antrag beim Gericht zu stellen? Muss ich das unbedingt mit dem Anwalt tun?
Was ist VKH? Vielleicht Verfahrenskostenhilfe ?
Keine Antwort?
Moin
Du wirst keinen hier finden, der Dir irgend was garantiert. Denn genau das existiert nicht. Ob Du das nun magst oder nicht.
Dir wurden haufenweise Ratschläge, mitunter bis ins Detail, gegeben. Was erwartest Du überhaupt? Ne' Versicherung bis zur Endzeit, ein an die Hand nehmen bis zum Kadi? Entschuldige, aber ein wenig mehr Selbstständigkeit würde Dir nicht schaden. "Eigene Erfahrung" nennt sich sich deshalb so, weil es EIGENE ERFAHRUNG ist. Wer soll denn für Dich die Kartoffeln ais dem Feuer holen? Bist Du so verföhnt?
oldie - diesmal ohne Grüße, da einfach nur sauer
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin
Falls Du Dich jetzt angepisst fühlen solltest schlage ich Dir vor, doch mal eine eigene, auf Deinem Mist gewachsene, Formulierung in die Runde zu werfen. Und dann wird geschaut, was verbessert werden sollte. Dann kann geschaut werden, wie Du tickst. Denn bei Letzterem habe ich Zweifel ob Deiner Aufrichtigkeit. Ok, mein Problem.
Gruss oldie
PS: Geben und Nehmen. Beides muss gelten, damit alles funktioniert. Ich sehe da ein Defiziet bei Dir.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Du wirst keinen hier finden, der Dir irgend was garantiert.
Ich suche auch keinen, der mir etwas garantiert. Ich habe mein ganzes Leben einfach Glück gehabt, erst dank meiner Frau ging ich zum erstem Mal überhaupt zum Rechtsanwalt, jetzt werde ich wahrscheinlich klagen müssen... Was auch mit Risiken verbunden ist. Es kann auch sein dass ich Pech und noch mehr Schulden wegen der verlorenen Klage habe! Und das ist nicht meine Ziel!
Ich suche einfach nach Menschen, die gewisse Erfahrung mit solchen Situationen haben. Hier im Forum habe ich bis jetzt kein Thema gefunden, wo es um eine Klage wegen Veranlagung geht.
Ich habe mich ein bisschen gestern informiert, bei Klagen bis 5000€ kann man ohne RA klagen, die meisten Ausgaben verursachen RAe, deswegen kam auch die Frage von mir.
Wenn ich klagen werde, dann sehr wahrscheinlich ohne RA.
Dann gab es bei mir eine Überlegung, vielleicht kann man in diesem Fall nachgeben, also einer Einzelveranlagung zustimmen und die Summe 2.800€ in Kauf nehmen, dafür aber dann diese Summe als Schulden bei der Berechnung des Unterhaltes bzw. Unterhaltsvorschusses angeben?
...schlage ich Dir vor, doch mal eine eigene, auf Deinem Mist gewachsene, Formulierung in die Runde zu werfen. Und dann wird geschaut, was verbessert werden sollte. Dann kann geschaut werden, wie Du tickst...
Ich habe den Brief bereits geschrieben. Die Formulierung habe ich einfach bzw. primitiv gehalten:
Hiermit fordere ich Ihre Mandantin Frau xxxxx zur Abgabe der gemeinsamen Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2016 auf.
Für die Abgabe der Steuererklärung benötige ich folgende Unterlagen von Ihrer Mandantin in Kopie:
- Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2016
- Unterlagen über die Höhe der Werbungskosten
Ich setze Ihrer Mandantin dafür eine Frist bis zum 21.07.17.
Die Frist ist aber mehr als knapp.
Die Frist ist aber mehr als knapp.
OK! Nehmen wir 24.07...
Die Frist zur Abgabe der EStErklährung beim FA habe ich bis zum 25.08 verlängert...
Ein bisschen Zeit habe ich noch.
Ich habe mich ein bisschen gestern informiert, bei Klagen bis 5000€ kann man ohne RA klagen,
Wir befinden uns hier im Bereich des FamFG. Da besteht (Familienstreitsache) Anwaltszwang. Ein Antrag auf VKH (Verfahrenskostenhilfe) darf auch ohne Anwalt gestellt werden. Aber dazu kommen wir dann, wenn es soweit ist.
Dann gab es bei mir eine Überlegung, vielleicht kann man in diesem Fall nachgeben, also einer Einzelveranlagung zustimmen und die Summe 2.800€ in Kauf nehmen, dafür aber dann diese Summe als Schulden bei der Berechnung des Unterhaltes bzw. Unterhaltsvorschusses angeben?
Es wäre eine ganz normale Einkommensteuernachzahlung, die Dein monatliches Einkommen um 233 Euro senkt. Damit landest Du mit Glück, vielleicht, in der DT eine Stufe tiefer und sparst etwa 30,- pro Kind. Ich denke nicht, dass sich dieses Geschäft lohnt.
Liebe Exe, (wieso an den Anwalt schreiben? Dafür gibt es keinen Grund)
wie Du weisst, hat das Finanzamt die Abgabe unserer gemeinsamen Steuererklärung bereits angemahnt. In der Anlage erhältst Du die vorgefertigte und von mir unterschriebene Steuererklärung mit der Bitte,
- in Anlage N (Ehefrau) Dein Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit, Werbungskosten usw. ordnungsgemäß zu erklären
- entsprechende Belege beizufügen
- die Steuererklärung zu unterschreiben und
- beim Finanzamt einzureichen oder an mich zurückzuleiten.
Für die Erledigung habe ich mir den 31.07.2017 vorgemerkt. Solltest Du Deiner Verpflichtung aus nachehelicher Solidarität bis dahin nicht nachgekommen sein, muss ich leider gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Gruss von der Insel
Der Brief ist also noch nicht abgeschickt?
Wenn er Montag rausgeht, muss man großzügig bis Mittwoch rechnen bis sie ihn erhält, ich finde auch den 24. frech, aber dass ist ja deine Sache. Rechne dann später nur nicht damit, dass man dir ausreichend Zeit gibt.
Vor allem trägt der TO später die Kosten des gerichtlichen Verfahrens, wenn er nach einer unangemessen kurzen Frist klagt.
Wer ist TO?
In einem anderen Forum hat man mir gesagt, es kann sein dass das Finanzamt der Stundung nicht zusagt und das ganze Geld sofort in einem Betrag fordert. Oder man wird mich pfänden!
Angeblich besteht die Möglichkeit um die Schulden beim FA zu begleichen, einen Kredit bei einer Bank aufzunehmen. Und dann kann man den Kredit beim JA angeben.
Stimmt das?
Hi TO (das bist Du),
In einem anderen Forum hat man mir gesagt, es kann sein dass das Finanzamt der Stundung nicht zusagt
kann passieren. Das Finanzamt hat keine Verpflichtung, Euch zusammen zu veranlagen, wenn ihr die gemeinsame Steuererklärung nicht auf die Reihe kriegt.
Angeblich besteht die Möglichkeit um die Schulden beim FA zu begleichen, einen Kredit bei einer Bank aufzunehmen. Und dann kann man den Kredit beim JA angeben.
Also entweder es geht um eine Steuernachzahlung, dann kann man diese vom Einkommen abziehen. Oder Du begleichst eine andere gemeinsame Verpflichtung (dann ebenso, aber nur wenn es um Unterhaltsansprüche der Frau geht). Dazu braucht es aber kein Darlehen. Auch was die Darlehenszinsen angeht, wäre ich skeptisch.
Aber: Bitte konzentriere Dich jetzt mal auf Deine aktuelle Situation. Da steht eine Schätzung oder ein Zwangsgeld im Raum, weil ihr Eure Steuererklärung nicht abgegeben habt. Das hat mit Schulden im erwähnten Sinn gar nichts zu tun. BTW, wieso beantragst Du nicht einfach Fristverlängerung, sollte bis 30.09. doch kein Thema sein??
Wenn ich klage mit RA und gewinne, welche Kosten muss ich in diesem Fall zahlen?
Diese Frage stellst Du bitte dem zuständigen Richter. Zwischen der Hälfte der Gesamtkosten und gar nichts ist so ziemlich alles denkbar. Aber auch das steht jetzt noch gar nicht zur Debatte.
Gruss von der Insel