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Was erwartet mich im Falle der Mangelfallberechnung?

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(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Bitte konzentriere Dich jetzt mal auf Deine aktuelle Situation. Da steht eine Schätzung oder ein Zwangsgeld im Raum, weil ihr Eure Steuererklärung nicht abgegeben habt. Das hat mit Schulden im erwähnten Sinn gar nichts zu tun.

Ich habe eine Erinnerung zur Abgabe der Steuererklärung bekommen, mit einer Frist und diesen Informationen:

Die Abgabe kann durch Auferlegung eines Zwangsgeldes nach Paragraph 333 der Abgabenordnung (AO) durchgesetzt werden. Bei Nichtabgabe kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlage nach Paragraph 162 AO schätzen.

Wegen verspäteter Abgabe oder bei Nichtabgabe der Steuererklärung können Zuschläge nach Paragraph 152 AO festgesetzt werden, wobei auch die Dauer der Fristsetzung zu berücksichtigen ist.

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Themenstarter Geschrieben : 17.07.2017 03:40
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

...wieso beantragst Du nicht einfach Fristverlängerung, sollte bis 30.09. doch kein Thema sein??

Weil die nette Frau vom FA nur eine Verlängerung bis zum 25.08 vorgeschlagen hat. Sie hat es sogar per Brief bestätigt, am Samstag kam es per Brief... 

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Themenstarter Geschrieben : 17.07.2017 03:47
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Also entweder es geht um eine Steuernachzahlung, dann kann man diese vom Einkommen abziehen. Oder Du begleichst eine andere gemeinsame Verpflichtung (dann ebenso, aber nur wenn es um Unterhaltsansprüche der Frau geht). Dazu braucht es aber kein Darlehen. Auch was die Darlehenszinsen angeht, wäre ich skeptisch.

Also nach jetziger Überlegung denke ich dass ein gerichtlicher Weg viel zu aufwändig und kostspielig ist. Ein Prozesskostenrechner zeigt mir ca. 1400€ für den Streitwert von 2800€* an... Ich kann die Klage im Brief nennen, aber tun werde ich das nicht.

*die Zahl 2.800€ kommt vom Elster-Formular, so hat dieses Programm berechnet.

Die Briefe direkt an die Frau zu schicken bringt auch nichts, da meine Frau dann sofort zur RA rennt. Sie ist Ausländerin und ich vermute sie hat ein bisschen Angst dass ich sie austricksen könnte. Ihr Verhalten wird momentan von der RA vorgegeben: totale Abschottung, nicht mal eine Antwort auf WhatsApp Nachricht.

Sie wird auch den Antrag auf Steuerklassenwechsel nicht unterschreiben. Ich habe ihr sogar erklärt, per WhatsApp, dass sie mehr Netto kriegt. Wie gesagt, keine Antwort.

Ich weiß nicht was für eine Berechnung noch vom Jobcenter kommt, das wird mein Konto auf jeden Fall zusätzlich belasten... Ich werde definitiv nicht in der Lage sein, die Steuernachzahlung in einem Betrag und nicht mal in 6 Beträgen zurückzuzahlen. Deswegen die Überlegung einen Kredit aufzunehmen und ihn später vom Unterhalt abzuziehen. Die Zinsen sind kein Problem für mich. Bei einer Stundung gibt es soweit ich weiß keine Zinsen.

Die Frage ist nur, werden solche Sachen wie Stundung beim FA und ein Kredit zur Begleichung der Steuerschulden gleichwertig beim Jugendamt anerkannt?

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Themenstarter Geschrieben : 17.07.2017 04:30
(@inselreif)
Moderator

Mit dieser Vorgehensweise kannst Du es auch gleich bleiben lassen...
Es ist übrigens ein himmelweiter Unterschied, ob Deine Exe mit Deinem Brief zur RA rennt oder ob Du die in dieser Sache überhaupt noch nicht mandatierte RA direkt anschreibst. Letzteres ist so gut wie das Schreiben in den Papierkorb zu werfen, das spart Dir wenigstens das Porto.

Und nochmal: egal ob Stundung oder Darlehen - es werden genau die Steuernachzahlungen anerkannt, die Du tatsächlich geleistet hast. Keine Zinsen.

PS: an Stelle des Jugendamtes würde ich mir allerdings (namens Deines Kindes) überlegen, Dir diese Steuernachzahlung nicht anzuerkennen, weil Du völlig kampflos einer gemeinsamen Veranlagung ausgewichen bist und damit viel Leistungsfähigkeit verschenkt hast.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2017 05:24
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Es ist übrigens ein himmelweiter Unterschied, ob Deine Exe mit Deinem Brief zur RA rennt oder ob Du die in dieser Sache überhaupt noch nicht mandatierte RA direkt anschreibst. Letzteres ist so gut wie das Schreiben in den Papierkorb zu werfen, das spart Dir wenigstens das Porto.

Was bedeutet mandatiert? Meine Frau ist Mandantin dieser RA. Am 22 Mai hat meine Frau eine Vollmacht bei dieser RA unterschrieben.

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Themenstarter Geschrieben : 17.07.2017 05:30
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Und nochmal: egal ob Stundung oder Darlehen - es werden genau die Steuernachzahlungen anerkannt, die Du tatsächlich geleistet hast. Keine Zinsen.

Na und. Wo ist das Problem? Ich bin auch in dieser Situation einigermaßen zufrieden.

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Themenstarter Geschrieben : 17.07.2017 05:35
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

PS: an Stelle des Jugendamtes würde ich mir allerdings (namens Deines Kindes) überlegen, Dir diese Steuernachzahlung nicht anzuerkennen, weil Du völlig kampflos einer gemeinsamen Veranlagung ausgewichen bist und damit viel Leistungsfähigkeit verschenkt hast.

Wie kampflos? Den Kampf hat meine Frau angefangen und bereits gewonnen. Ich bemühe mich jetzt einigermaßen um Schadensbegrenzung

Ich bin kein Bill Gates, meine finanziellen Möglichkeiten sind begrenzt. Vor 7 Tagen habe ich 226€ für die Erstberatung am 1 Juni bezahlt. Die Bedeutung dieser Beratung war rein informativ.

Für die gemeinsame Veranlagung kann ich nur vor Gericht klagen und das bedeutet noch mehr Geld aufs Spiel setzen! Steuertechnisch ist das Gesetz auf der Seite der Frau, der Staat ist nicht dumm, der weiß ganz genau, dass die Frauen in solchen Situationen nein sagen. Das wird im Internet auch als "böse Falle" genannt. Und dann bleibt dem Mann nur die Klage. Und hoffen, dass diese Klage funktioniert...

Viele haben mir hier im Forum den Wechsel der Steuerklasse auf 4 empfohlen. Nach dem Motto es ist ganz leicht und jede Frau wird sofort unterschreiben... Von wegen!!! Gesagt - getan, am Freitag den Antrag bei der Frau abgegeben. Später per WhatsApp erklärt, sie würde dadurch 100€ mehr im Monat haben. Als Antwort darauf hat sie mich bei WhatsApp blockiert.

Theorie und Praxis sind zwei verschiedene Sachen!

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Themenstarter Geschrieben : 17.07.2017 06:03
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Meine Güte!!!!!!!

Jetzt gib endlich die bescheuerte Steuererklärung ab, fordere deine Frau schriftlich über ihre Anwältin auf, der Zusammenveranlagung zuzustimmen und benenne von mir aus noch Urteile, die sie dazu verpflichten.

Du stellst dich echt an wie der erste Mensch, der nach Trennung eine Steuererklärung machen muss.

Man kann das natürlich noch 30 Seiten weiter totdiskutieren. *zauderzauder*

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 17.07.2017 08:59
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

Das Problem ist, ich weiß nicht wie man jetzt vorgehen soll, ich habe absolut keine Daten von meiner Frau, was ihre Jahresabrechnung angeht... Ich weiß nur, dass sie im letzten Jahr ca. 2000-2200€ Brutto monatlich verdient hat.

Ich werde in diesem Jahr über 30.000€ Brutto verdienen und sie 12.000-13.000€ mit ihrem Halbtagsjob...

und das JC soll auch noch im Spiel sein. :rofl2:

Da passt aber auch nicht wirklich viel in der Fallschilderung zusammen.
Für Noxin od. Nixon zur Info:
Eine Steuerschuld wäre auch entsprechend der Einkommen aufzuteilen. Rechnet dir das Finanzamt aus wenn du es in einem Anschreiben mit erbittest.

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2017 09:09
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

und das JC soll auch noch im Spiel sein. :rofl2:

Da passt aber auch nicht wirklich viel in der Fallschilderung zusammen.

...JC ist nur deswegen im Spiel, weil ihre Wohnung zu teuer ist, erlaubt ist max. 556€... sie hat 760€ kalt!
...bei einer Steuerrückerstattung für sie wird das JC auch die Hände reiben... 😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.07.2017 21:59




(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Jetzt gib endlich die bescheuerte Steuererklärung ab, fordere deine Frau schriftlich über ihre Anwältin auf, der Zusammenveranlagung zuzustimmen und benenne von mir aus noch Urteile, die sie dazu verpflichten.

Ich habe heute eine Aufforderung zur Abgabe der gemeinsamen Steuererklärung und zur Übersendung von fehlenden Unterlagen (Lohnbescheinigung 2016 + Unterlagen zu Werbungskosten) an die RA geschickt und zwar als Einschreiben. Mit Androhung einer gerichtlichen Klage. Die Frist ist bis zum 26.07 gesetzt. Länger möchte ich nicht. Zusätzlich noch ein Brief, mit dem Antrag auf Steuerklassenwechsel. Mal schauen was kommt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.07.2017 22:09
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

...JC ist nur deswegen im Spiel, weil ihre Wohnung zu teuer ist, erlaubt ist max. 556€... sie hat 760€ kalt!

was du schreibst ist doch Müll.
Wer schreibt einem vor wie teuer meine Wohnung sein darf? Das passiert doch nur wenn ich Sozialgeld kassiere und das ist bei eigenem Einkommen in der angegebenen Höhe eher unwahrscheinlich.

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2017 08:33
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

was du schreibst ist doch Müll.
Wer schreibt einem vor wie teuer meine Wohnung sein darf? Das passiert doch nur wenn ich Sozialgeld kassiere und das ist bei eigenem Einkommen in der angegebenen Höhe eher unwahrscheinlich.

Schlechte Laune? Wohl zu viel Zeit mit der Frau verbracht?  :rofl2: OK. Das war nur Spass!

Ich sage es so, ich habe das JC angeschrieben und es kamm eine Antwort mit der Info:

...das sie jetzt die Leistungen nach SGB II bekommt, für sich und die Kinder, als Aufstockerin, so gilt für sie und die Kinder eine angemessene Wohnung in Höhe von 556€ kalt, 75qm und 1,57€ Heizungskosten inkl. Warmwasserantel pro qm.

Ich vermute die Wohnung wird bis zur Mietobergrenze bezahlt, den Rest muss sie selber bezahlen... Oder als Übergangslösung, für gewisse Zeit wird es komplett übernommen und dann muss sie neue Wohnung suchen.

Also Müll schreibst DU!!!

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Themenstarter Geschrieben : 18.07.2017 17:52
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Noxin,

rechnen wir doch mal:

Einkommen KM ca. 1250,-€ + 594,-€ KU + 384,-€ Kinderg.

ergibt  2228,-€

und du möchtest mir jetzt weissmachen das sie damit aufstocken kann?

Warum habe ich mich eigentlich nie mit ALG2 beschäftigt? Mein Leben wäre so schön gewesen.  :rofl2:

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2017 20:18
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sturkopp:

Ich weiss ja nicht wie du von einem Jahresbrutto der KM von 13.000 auf 1250,- (plus den Rest) netto zur Verfügung stehendes Einkommen kommst, aber gut.

Ich halte es für wahrscheinlicher, dass sie durchaus aufstocken muss

Warum habe ich mich eigentlich nie mit ALG2 beschäftigt? Mein Leben wäre so schön gewesen.  rofl2

Weil es evtl. schon am Unterschied zwischen Brutto und Netto scheitert  :rofl2:

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 18.07.2017 21:14
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Midnightwish,
dazu müsste der TO mal alle Zahlen darlegen.

siehe hier:
http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=11562

und hier ein Auszug:
Ja, wir haben ungefähr das gleiche verdient, ich 2.400€ und sie ca. 2000-2.200€ brutto (sie hat es geheim gehalten)

Das sind Zahlen die auch in diesem Thread genannt wurden. Ich habe also eher zu tief gerechnet, aber bei Steuerkl. 5 wirds wohl hinkommen.

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2017 21:53
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich werde in diesem Jahr über 30.000€ Brutto verdienen und sie 12.000-13.000€ mit ihrem Halbtagsjob...

Das war das letzte was ich dazu gefunden habe. ALso hat sie wohl von Ganz- auf Halbtags reduziert und dann dürfte das hinkommen.

Warum sollte ich auch noch in anderen Foren querlesen und mir Infos zusammensuchen. Man nimmt eben das, was derjenige aktuelle preisgeben will 😉

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2017 22:28
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Midnightwish,
dazu müsste der TO mal alle Zahlen darlegen.

siehe hier:
http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=11562

und hier ein Auszug:
Ja, wir haben ungefähr das gleiche verdient, ich 2.400€ und sie ca. 2000-2.200€ brutto (sie hat es geheim gehalten)

Das sind Zahlen die auch in diesem Thread genannt wurden. Ich habe also eher zu tief gerechnet, aber bei Steuerkl. 5 wirds wohl hinkommen.

Herr Sturkopp!

Sie lesen wohl gerne andere Foren? 🙂

Meine Frau hat tatsächlich 2.000-2.200€ verdient, aber nur im Jahr 2016!!!

Sie hat in Deutschland nur 1 Jahr auf Vollzeit gearbeitet!

Seit Anfang 2017 hat sie 4 Stundenjob, deswegen hatte sie so viel Zeit, um etwas "gutes" zu planen!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.07.2017 22:34
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Abwarten, was jetzt die RA als Antwort auf meinen Brief sagt...

Ansonsten könnte man tatsächlich klagen. Man könnte auch die Steuern zurückzahlen, in Raten und später auf Schadensersatz klagen. Oder nur zurückzahlen, das Jugendamt habe ich schon am letzendem Donnerstag informiert, die haben mir geschrieben dass alles neuberechnet wird. Das Jobcenter ist auch am gleichen Tag informiert worden, die Leute von JC lieben Rückzahlungen! 🙂 Um die Besuche bei der RA genießen zu können, hat sie PKH oder VKH beantragt... vermute ich mal... ich weiß nicht, ob das gut ist, wenn man sowas beantragt und ca. 2.400€ Rückzahlung kriegt!? 🙂

Ich glaube am Ende ist es für sie doch einfacher, mit mir eine Steuererklärung zu machen...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.07.2017 22:57
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