Was gilt? Unterhalt...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Was gilt? Unterhaltstabelle 2007 oder 2008?

 
(@Areon)

Hallo erstmal,

ich benötige mal wieder fach- und sachkundigen Rat in zwei Angelegenheiten. Heute war Post vom Amtsgericht da, ich soll zum Gesuch um Prozesskostenhilfe Stellung nehmen.

Worum gehts?

Der gegnerische Anwalt will mich verklagen, weil ich seit diesem Monat 16,- € zu wenig Kindesunterhalt zahle. Das stimmt auch, war ein Rechenfehler von mir. Gemäß der beiliegenden Klageschrift soll ich nun vor Gericht dazu verdonnert werden, ab dem 01.02.08 diese zusätzlichen 16,- € zu zahlen. Keine Frage, das mache ich, geht schließlich um mein Kind und dessen Unterhalt. Hätte er mir auch per Brief mitteilen können oder sogar mündlich oder per Telefonanruf durch die zukünftige Ex. Na ja, ein Anwalt muss auch leben.

1. Frage:
Was mich wundert ist der Umstand, dass er sich auf die Thüringer Tabelle vom 01.07.2007 bezieht. Müsste nicht die aktuelle Tabelle von 2008 herangezogen werden? Dann wären 19,- € mehr zu zahlen. Es gibt übrigens keinen Titel.

2.Frage:
Was mache ich mit dem Gericht? Ich zahle, dazu bedarf es nicht des königlich-thüringischen Amtsgerichts. Ich würde halt gerne wie folgt zurück schreiben:

"SgH XXXXX,

zum vorgelegten Antrag auf Prozesskostenhilfe werde ich keine Stellungnahme abgeben. Aus meiner Sicht ist ein Klageverfahren gegen mich unnötig, da ich die von Herrn RA YYYY geltend gemachte Forderung anerkenne. Ich habe die Zahlungsanweisung wie gefordert ab dem 01.02.08 auf 291,- € geändert.

Mit freundlichen...."

Geht das, dass ich so reagiere? Oder muss ich mich verklagen lassen, eventuell alle Kosten tragen, um dann vor dem hohen Gericht obige Erklärung abzugeben?

Gruß Bernd

Zitat
Geschrieben : 23.01.2008 21:02
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Areon,

für Forderungen aus dem alten Jahr sind die dort jeweils geltenden Tabellen anzuwenden, für Forderungen ab 1.1.08 natürlich die neuen Tabellen.

Wenn kein Titel existiert, wie habt ihr euch geeinigt, also mündlich, schriftlich, immer nach aktueller Tabelle etc. Der Anwalt muss ja seine Forderung irgendwie begründen.

Wenn Du den strittigen Betrag gleich überweist (auch den für januar), ansonsten Dich an die Forderungen hältst und den gegn. Anwalt darüber informierst möchte ich mal das Gericht sehen, was da noch seine Zeit verplempern will. Mach es so wie Du es geschildert hast, dass sollte ok sein, da dann keine strittige Forderung mehr existiert, und das zeitnah.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2008 11:30
(@Areon)

Hallo Oldie,

dann werde ich es so machen. Dauerauftrag ändern, Differenz auch rückwirkend für Januar überweisen und Herrn Anwalt sowie das Gericht informieren.

Danke für den Rat.  🙂

Gruß Bernd

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2008 17:11