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Das Ausbrechen aus "intakter Ehe" kann nach BGB 1579 Nr.6 ein schwerwiegender Grund für den Wegfall der Unterhaltspflicht sein.
Man kann natürlich argumentieren, daß wenn ein Partner aus der Ehe sich einem Neuen zuwendet die Ehe ja nicht intakt gewesen sein kann.
Ich habe demnächst einen Gerichtstermin, bei dem es darum gehen wird, nachzuweisen, daß ein Ausbruch aus intakter Ehe erfolgte.
Wie würdet ihr argumentieren?
Habe natürlich selbst einige Ideen, würde aber gerne noch ein paar neue Gedankenanregungen bekommen.
Danke und Gruß
Tom
Themenstarter Geschrieben : 27.08.2006 11:36