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Was kann mich erwarten?

 
(@trauriger_papa)
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Guten Tag,

einige haben vielleicht meine etwas verworrene Beziehungs-Geschichte schon gelesen in Unterforum Vaterschaft. Wie die ganze Geschichte enden wird steht noch aus, aber es ist nach aktueller Beziehungslage doch denkbar, dass Sie sich von Ihrem Ehemann trennen wird.

Scheinvater=Ehemann 38.000€ BJG
KM=Ehefrau 36.000€ BJG
Geburtstermin Kind April/Mai 2011
ich=biologischer Vater 52.000€ BJG

Ich selbst zahle für die von mir getrennt bei meiner EX (waren nicht verheiratet) lebenden beiden Kinder (5/6Jahre) einen Barunterhalt in Höhe von 300€ in Summe.

Eine Scheidung ist noch von keiner der beiden Parteien eingereicht worden. Scheinvater hat der KM gesagt, dass er Ihr niemals die Beziehung mit mir verzeihen kann. Das Zusammenleben der Beiden ist derzeit überwiegend von Streit geprägt. Nun hat sie mich gefragt, was ich denke welcher Zeitpunkt der Richtige ist um zu gehen (sie hat den Entschluss aber noch nicht endgültig gefasst zu gehen), jetzt oder wenn das Kind da ist. Ich habe ihr wirklich uneigennützig (!!!) meine Sichtweise dargelegt, ihr versucht objektiv als Freund und nicht als Mann der sie liebt zu antworten. Wenn Sie jetzt geht, dann hat sie die Möglichkeit sich in Ruhe eine neue Wohnung zu suchen und kann es sich dort so für sich und das Kind herrichten, wie es Ihren Vorstellungen entspricht. Geht Sie erst, wenn das Kind da ist, dann hat sie das Problem, dass mit Säugling auf dem Arm alles schwieriger wird, zumal ihr dann auch die Zeit und Kraft fehlen wird für Wohnungssuche, Umzug, gemütliches Herrichten etc. Natürlich wäre es mir am liebsten, wenn Sie zu mir zieht, aber ich möchte keinerlei Druck aufbauen. Wenn Sie kommt, dann hurra, wenn sie erst einmal für sich alleine sein möchte und eine "Findungsphase" braucht, ist das auch absolut okay.

Nun zu meiner eigentlichen Frage... Wenn der Scheinvater die Vaterschaft anfechtet, sie aber noch mit ihm zusammenwohnt (gemeinsames Haus KP 150.000€, Restschuld 95.000), welche Ansprüche kann er dann gegen mich stellen? KMU fällt ja im ersten Jahr wegen des Mutterschaftsgeldes weg denke ich. Wenn er den KU nicht nachweislich auf ihr Konto (haben beide getrennte Konten) ueberweisst, kann er mich dann regress nehmen? Kindsmutter kann von mir alles bekommen was ihr zusteht und wenn ich "etwas von den Kind habe" auch gern mehr als ihr zusteht. Wie gesagt, Tatsachen sind noch keine geschaffen. Möchte einfach nur wissen, was mich erwarten kann. Danke vorab für hilfreiche Antworten.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.11.2010 00:22
(@papi74)
Registriert

Hallo,

Ich selbst zahle für die von mir getrennt bei meiner EX (waren nicht verheiratet) lebenden beiden Kinder (5/6Jahre) einen Barunterhalt in Höhe von 300€ in Summe

Bischen sehr wenig für 2 Kinder ...oder?

Wenn der Scheinvater die Vaterschaft anfechtet, sie aber noch mit ihm zusammenwohnt (gemeinsames Haus KP 150.000€, Restschuld 95.000), welche Ansprüche kann er dann gegen mich stellen?

Gerichtskosten (mit Guachten ca. 3.000€) + monatlichen Unterhalt

Wenn er den KU nicht nachweislich auf ihr Konto (haben beide getrennte Konten) ueberweisst, kann er mich dann regress nehmen?

Er braucht bei ausgeschlossener Vaterschaft und Deiner bestätigten Vaterschaft gar nichts bezahlen...die jedoch den KU.

Kindsmutter kann von mir alles bekommen was ihr zusteht und wenn ich "etwas von den Kind habe" auch gern mehr als ihr zusteht.

Der Unterhalt steht nicht der KM zu sondern dem Kind. Wenn du der Vater bist und alle Pflichten anerkannt hast, so hättest du ein theoretisches Umgangsrecht. Jedoch kann dieses evtl. verwehrt werden, wenn die KM sich nicht trennt und die Ehe weiterhin bestand hat.
Die Ehe steht unter dem besonderen Schutz und du könntest als "Einbrecher" in die Ehe deklariert werden und somit könnte der Umgang verwehrt werden.

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2010 12:07
(@papajo)
Nicht wegzudenken Registriert

moin,

äähh....

ich=biologischer Vater 52.000€ BJG

hab ich was verpasst? Ist der Test schon durchgeführt worden? Im Mutterleib? mmhh... naja...

Nun hat sie mich gefragt, was ich denke welcher Zeitpunkt der Richtige ist um zu gehen (sie hat den Entschluss aber noch nicht endgültig gefasst zu gehen)

Wer von euch beiden hat eigentlich mehr einen an der Klatsche?
Sie fragt DICH ? Will aber noch gar nicht ausziehen.
Warum fragt sie dann?
Also, imho wirst Du warm gehalten und mit Blick auf Dein BJG solltest Du Dich warm anziehen!

grüßle
jo

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2010 12:47
(@trauriger_papa)
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Hallo,

Bischen sehr wenig für 2 Kinder ...oder?
Mfg

papi74

...das war Ihr Vorschlag, sie meinte das reicht ihr, weil Sie selbst genug verdient...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.11.2010 14:50
(@schwarzwaldmaedel)
Nicht wegzudenken Registriert

Das ist aber nicht IHR Geld, sondern das der Kind und was sie heute sagt, ist morgen unter Umständen Schall und Rauch...

LG das Schwarzwaldmädel

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2010 14:55
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

das ist nun alles noch sehr theoretisch und erinnert an die Trapper, die um das Fell eines Bären feilschen, bevor sie ihn erlegt haben: Bislang ist dieses Kind ja noch nicht einmal geboren und die biologische Vaterschaft mithin noch gar nicht feststellbar.

Und darüber, ob es eine tragfähige Basis für ein glückliches Familien- und Beziehungsleben ist, sich je nach "Ausgang" der Schwangerschaft zu entscheiden, ob man im angestammten Bett liegenbleibt oder flugs in ein anderes wechselt, kann man sowieso endlos spekulieren.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2010 15:03