Was meint ihr BU
 
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Was meint ihr BU

 
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo
habe eine frage zu Betreuungsuterhalt . Kind jetzt 5 Jahre alt Trennung jan 2008 .
Wir waren nicht verheiratet wohnten jedoch 2 jahre mit gemeinsamen Kind zusammen.
Bezahle 260 Kinderunterh. 84 Euro kindergarten +30 Kindergartenessen,Kleidung und Möbel für unser Kind teilen
wir uns immer durch 2.
mein Verdienst 1800 Euro -260 KU-84 Kiga-30 Essen fürs Kind habe ein Arbeitsweg von 27 KM einfach.
Meine Ex Verdienst ca.1200 Euro !!!

was meint ihr zu BU????

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.09.2010 17:24
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

In Deinen Angaben taucht aber eine BU-Belastung nicht auf! Was soll allso dazu gesagt werden? In welche Richtung tendierst Du?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2010 17:33
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Oldie
nein bis jetzt nicht sie versucht  jetzt noch mehr zu holen, ich habe bis jetzt immer noch etwas dazu gegeben für Urlaub Schwimmbadkarte usw.sie droht mir jedoch bei jeder Gelegenheit das sie einiges mehr bekommen könnte sie müßte es nur beantragen!!!!!
Ich Liebe mein Kind über alles aber langsam bin ich Finanziel am Ende.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.09.2010 17:41
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Guru,

Ich Liebe mein Kind über alles aber langsam bin ich Finanziel am Ende.

Eigentlich ist der Fall ganz einfach: In dem Moment, wo die KM hier BU fordert, stellst du zuallererst mal sämtliche freiwilligen Zahlungen ein. Zum Beispiel ist Essensgeld für den Kindergarten nicht dein Bier, das ist mit dem Kindesunterhalt bereits abgegolten.

Aber ich frage mal so herum: Was verlangt sie denn konkret? So lange sie "nur" rummotzt, dass ihr "eigentlich" mehr zustünde, würde ich an deiner Stelle einfach die Ohren auf Durchzug stellen 😉

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2010 18:17
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Guru,

ein schlechtes Gewissen - oder gar Angst - brauchst Du derzeit meines Erachtens nicht zu haben.

Ein paar Fragen zwecks BU-Risikoabklopfung und "Ohren-auf-Durchzug-Untermauerung":

1. Frage: Arbeitet Deine Ex Vollzeit ?
BU würde maximal die Differenz zu Vollzeitarbeit ausmachen.
Arbeitet sie Vollzeit –> kein BU (es sei denn, sie hat wegen der Kindererziehung eine besser notierte Stelle aufgeben müssen).

2. Frage: Wie sieht die Betreuungssituation vor Ort aus ?
Diese Frage muss Deine Ex bei BU-Begehren darlegen, sprich: sie muss substanziert darlegen, dass sie ihre Tätigkeit nicht ausweiten kann, weil eine weitere Betreuungsmöglichkeit nicht gewährleistet ist.

3. Frage: Teilt Ihr Euch die KG-Kosten ?
Wenn dem so ist, müsstest Du das auch bei ihrem EK mindernd ansetzen.
Wenn nein, dieses ist Mehrbedarf, daran dürfte eigentlich auch sie sich beteiligen.
Essensgeld ist grundsätzlich mit KU abgegolten, d.h. bräuchtest Du nicht zu übernehmen.
Diese beiden Punkte lediglich als Argumentationshilfe, wenn es heißt „ich will nur, was mir zusteht“ ...

Gem. Deiner Angaben würde ein bereinigtes Einkommen als Basis für KU von ca. 1.470 EUR herauskommen
(so Du denn keine Sonderzahlungen erhältst und keine Beiträge zur Altersvorsorge leistest, 1.800 EUR netto abzüglich berufsbedingter Aufwand
– abhängig von URL des zuständigen OLG - Annahme: 54 km x 0,30 x 240 Tage / 12 Monate).

D.h. DDT Einkommensgruppe 1, da nur ein Unterhaltsempfänger Hochstufung auf 2 -> 241 EUR KU (für 5jährigen).

Da Du derzeit mehr zahlst (und es Dir wohl eher darum geht, nicht noch mehr zu zahlen, als darum, Deine Zahlbeträge zu reduzieren), landest Du nach Abzug Deiner Zahlungen bei ca. 1.100 EUR.

Bei einem Selbstbehalt von 1.000 EUR bzw. unter Berücksichtigung ihres Einkommens (was Du allerdings auch bereinigen müsstest), dürfte jedenfalls nicht viel für BU übrig bleiben ...

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2010 18:31
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

ja mache ich auch aber langsam macht mich die Situation echt fertig, sie Kauft ein Bett für 400 Euro und sagt es   ist für unser Kind also  200 Euro.komme ich der Forderung nicht nach gibt es am We kein Kind !!!!mit der Info am Mo gehe ich zum Anwalt!!!!!

Ich wollte nur wissen wenn ich wirklich nur KU +Kiga bezahle und es wirklich zum Anwalt gehet wie sehen meine Chancen da aus schlecht nehme ich an ????

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.09.2010 18:40
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

also meine Ex arbeitet in der Firma ihrer Familie sie Arbeitet glaube ich 3,5 Stunden am Tag oder daheim wie sie Lust hast Kind geht von 8.30 bis 12.30 in Kiga.
Kiga Kosten bezahle ich alleine ,hole mein Kind an 1-2 tagen in der Woche vom Kiga ab was sie an diesen mittagen macht weß ich nicht jedenfalls nicht Arbeiten 🙂
Wir habe es nach der Trennnung so ausgemacht das ich Kiga bezahle und Kind 1-2 x in der Woche am Mittag nehme sowie jedes zweite WE von Fr-So.Ich habe auch nie BU gezahlt auch nicht als unser
Kind 2 jahre  alt war.Jetzt hat die Dame Wind bekommen das es ein neues Recht bei nicht ehelichen Kindern gibt und schon geht es los!!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.09.2010 18:51
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Guru

Dieses Recht, worauf die KM zu pochen scheint, trat am 01.01.2008 in Kraft. Das ist mittlerweile über 2,5 Jahre her. Wenn sie bisher klargekommen ist spricht nichts dagegen, dass sie es auch weiterhin kann. Welches Einkommen hatte sie denn vor dem Kind?

Einen RA kannst Du Dir derzeit bzgl. BU sparen. Da gibt es nichts, was im Moment zu regeln wäre. Viel gewichtiger stellt es sich beim Umgang dar. Du solltest schnellstens raus aus der Position des erpressbaren KV. Es ist Dein Verhalten, welches sie ermutigt, immer frecher zu werden. Ist sie uneinsichtig musst Du den Umgang zur Not gerichtl. klären lassen. Dabei wird erwartet, dass Du als Erstes mit der KM versuchst Dich zu einigen, scheitert dies ist das JA um Vermittlung zu bemühen. Erst danach ist der Gang zum Gericht ratsam.

Trenne strikt Unterhalt und Umgang, das hat nichts miteinander zu tun. Wenn Du hier eine Verbindung zulässt wundere Dich nicht, dass die KM diese ausnutzt.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2010 19:54
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Oldie
ja ich glaube da hast du Recht ,ich sollte mir nicht mehr alles gefallen lassen,ich habe mich bereits mit dem JA in KA in verbindung gesetzt diese sagten ich solle sämtliche Zahlung einstellen was über KU und die Hälfte der Kiga Kosten sind .
Diese sagten auch so einfach würde das mit Bu nach dieser Zeit nicht gehen.
Problem meine Ex hatte ein Gehalt vor der Geburt von ca. 1550 Euro ich könnte unmöglich 350 Euro bezahlen von meinem Gehalt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.09.2010 20:01
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Oh, ein JA, welches lebensbezogene Betrachtungen anstellt - schön für Dich. Die dürfen zwar zu BU nichts sagen (und Du solltest sie auch nicht unbedingt darauf ansprechen, zumal es ausschliesslich die Meinung des JA-MA darstellt), aber es könnte Dir helfen, einen aufgeschlossenen JA-MA anzutreffen, der im Sinne des Kindes an einer Umgangsregelung interessiert ist.

Diese sagten auch so einfach würde das mit Bu nach dieser Zeit nicht gehen.

Eben, hier greift §242 BGB. Der sagt allgemein, Du kannst Dich auf die gelebte Vergangenheit berufen. Erst bei Änderung der Umstände könnte (!!) etwas anderes herauskommen. Hinzu kommt, dass ab dem 3.Geburtstag des Kindes die KM beweispflichtig wird, dass sie BU benötigt. Jetzt noch Nachteilsausgleich zu fordern - um etwas anderes geht es ja nicht - halte ich für sehr schwierig. Hier eine Klageerwiderung zu formulieren mit geschickt platzierten Hinweisen auf "Erpressung" (Verbandelung von UH und Umgang seitens der KM) könnte zudem manches im Kopf des Richters bewirken. Doch - soweit ist es noch nicht. Und es wäre klug, schnell auf eine Umgangsvereinbarung hinzuarbeiten sprich die notwendigen Massnahmen anzugehen bzw. dann einzuleiten.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2010 20:35




 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

vielen Dank Oldie
Ja das hat mir die Mitarbeiterin des JA auch gesagt alles hat natürlich keine rechtliche Aussagekraft das JA kann keine endgültige Entscheidung für evtl BU treffen!!!
Meinst du wenn es ganz hart kommmt könnte ich mich auf § 242 berufen???

und noch eine frage ist das richtig das ich für meinen gefahrenen Km zu Arbeit 0,30 cent angerechnet bekommen würde ich dachte es sind max. 5% des netto eink. zuständig OLG Karlsruhe

vielen dank nochmalsl !!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.09.2010 20:44
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Guru,

und noch eine frage ist das richtig das ich für meinen gefahrenen Km zu Arbeit 0,30 cent angerechnet bekommen würde ich dachte es sind max. 5% des netto eink. zuständig OLG Karlsruhe

OLG Karlsruhe sagt zu berufsbedingten Kosten u.a.:

10.2.1 Bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte kann eine Pauschale von 5 % des Nettoeinkommens angesetzt werden. Übersteigen die berufsbedingten Aufwendungen die Pauschale, so sind sie im Einzelnen darzulegen. (...)

10.2.2 Für die notwendigen Kosten der berufsbedingten Nutzung eines Kraftfahrzeugs kann der nach den Sätzen des § 5 II Nr. 2 JVEG anzuwendende Betrag (derzeit 0,30 €) pro gefahrenen Kilometer angesetzt werden. Damit sind i.d.R. Anschaffungskosten erfasst. Bei langen Fahrtstrecken (ab ca. 30 km einfach) kann nach unten abgewichen werden (für die Mehrkilometer in der Regel 0,20 €).

Das heißt im Klartext: Die von dir genannten 5% vom Netto sind eine Pauschale, die du ohne Nachweis anerkannt bekommst - willst du mehr geltend machen, dann geht das, aber nur gegen Nachweis. In deinem Fall kannst du Fahrtkosten nachweisen, mit 27 km liegst du noch unter der Grenze, ab der die Kilometerpauschale gekürzt wird, d.h. ja, du kannst statt der Pauschale die 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer geltend machen, das sind 16,20 Euro pro Arbeitstag. Ob du 240 Tage im Jahr durchbekommst weiß ich nicht, aber 220 Tage im Jahr sollte auf alle Fälle durchgehen, das wären dann aber auch schon 297 Euro im Monat und somit deutlich mehr als die Pauschale. Falls du noch weitere Kosten nachweisen kannst, kommt das ggf. noch obendrauf.

ja mache ich auch aber langsam macht mich die Situation echt fertig, sie Kauft ein Bett für 400 Euro und sagt es  ist für unser Kind also  200 Euro.komme ich der Forderung nicht nach gibt es am We kein Kind !!!!mit der Info am Mo gehe ich zum Anwalt!!!!!

Nun, was die KM da treibt nennt sich Erpressung und mit Erpressern verhandelt man nicht. Falls sie damit wirklich ernst macht, würde ich an deiner Stelle

  • Sofort beim Jugendamt darum bitten, dass sie Madame hochoffiziell zu einem Vermittlungsgespräch einladen, und wenn das scheitert, eine Umgangsregelung vor Gericht einklagen; und außerdem
  • Sämtliche Zahlungen auf das absolut notwendige Minimum beschränken. Also: KU nach Düsseldorfer Tabelle (so wie's aussiehst, zahlst du derzeit etwas mehr), Kindergartenkosten ohne Essensgeld, und in puncto BU kannst du ihr sagen, dass sie dir erst mal die Rechtsgrundlage für ihre Forderung nennen soll.

Umgangsboykott ist wie Waldbrand nach zwei Monaten ohne Regen: Je schneller man dagegen vorgeht, desto besser; sonst wird da schnell eine Katastrophe draus.

Allerdings, warte erst mal ab, ob sie wirklich auf Krawall aus ist, oder ob sie nur heiße Luft absondert. In letzterem Fall brauchst du (a) keinen Anwalt sondern (b) lediglich ein dickeres Fell 😉

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2010 01:10
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke Malachit
so würde ich ca. auf 1000 Euro Selbstbehalt runter kommen und BU hätte sich fast erledigt!!!
Ich Lebe mit einer neuen Partnerin zusammmen würde sie mir evtl. mein Selbstbehalt auf unter 1000 Euro kürzen ????oder was ist der Selbstbehalt in diesen Fall.
In diesem Fall hätte meine EX ja mit 1200 Euro Gehalt mehr als ich, würde ja auch nicht gehen sehe ich doch richtig oder???

Mfg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.09.2010 12:53
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Guru,

nun, vor Gericht und auf hoher See ist man bekanntlich in Gottes Hand, aber gegen Betreuungsunterhalt schützen dich drei Verteidigungslinien:

  • Zuallererst muss die KM mal einen guten Grund liefern, warum BU überhaupt nötig ist. Das Kind ist schließlich deutlich älter als drei Jahre und im Kindergarten untergebracht.
  • Madame ist bislang auch ohne BU ausgekommen und hat daher außerdem einen Erklärungsnotstand, warum es bislang auch ohne BU ging und jetzt plötzlich nicht mehr.
  • Wenn man bei dir alle relevanten Ausgaben fürs Kind und für berufsbedingte Kosten abzieht, und bei ihr ebenfalls die berufsbedingten Kosten abzieht, dann dürfte das verbliebene Einkommen bei euch beiden in etwa gleich sein. Auch da wird sie argumentieren müssen, warum du ihr trotzdem ausgleichspflichtig sein sollst, wenn du auch nicht mehr hast als sie.

Bevor wir also über reduzierte Selbstbehalte reden, muss sie erst mal durch die obigen drei Barrieren durch. Ich denke, du kannst an dieser Stelle erst mal abwarten, was da von ihrer Seite kommt, bzw. ob überhaupt. Mein Eindruck ist: Sie versucht, dir ein schlechtes Gewissen einzureden - ohne dass sie tatsächlich viel gegen dich durchsetzen könnte.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2010 13:35
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Guru,

Mein Eindruck ist: Sie versucht, dir ein schlechtes Gewissen einzureden - ohne dass sie tatsächlich viel gegen dich durchsetzen könnte.

Mein Eindruck ist: Ihr ist das ziemlich gut gelungen ...

Mach Dir keinen Kopf um BU – ihre Baustelle.

Deine Baustelle könnte Umgang werden, wenn sie ihre Androhungen wahr macht ... dass Dir bei dem Gedanken unwohl wird, ist verständlich (erpressen lassen, solltest Du Dich damit aber nicht).

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2010 14:03
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Morgen

jetzt geht  meine Ex so richtig ab,am Sa  hatte ich ein Telefonat mit meiner Ex.
Sie hätte sich Informiert über BU mit einer Rechtsanwätin und ob ich einer Zahlung zustimmen würde???? die IHRE ANWÄTIN berechnet für mich!!!!! :rofl2:
Sollte ich dieser Forderung nicht nachkommen würde es vor Gericht gehen und würde mir nur Kosten bereiten........Die ist glaube ich nicht mehr ganz sauber diese.............Frau.Und es geht noch weiter der Witz der Betrag würde ca. bei 300 Euro liegen die genauen Zahlen würde ich durch ihre Anwältin noch schriftlich bekommen!!!gibt es so was .
Ich fragte sie wie sie auf 300 Euro kommen würde,Die Antwort ist gut ich müßte ja nicht mehr so viel Miete bezahlen Essen usw durch meine Lebenspartnerin  weil wir ja zusammen wohnen.
Das mein Kind aber an 12 Tagen bei uns  ist hat so wohl vergessen kostet ja nix oder?????
wenn so eine Person in diesem Land Recht bekommen sollte ,wird es Zeit zum Auswander mal schauen was in diesem Land so möglich ist .

ich sollte mir glaube ich eine Landkarte von Panama kaufen und Spanisch lernen.........

Mfg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.09.2010 12:09
 elwu
(@elwu)

Sie hätte sich Informiert über BU mit einer Rechtsanwätin und ob ich einer Zahlung zustimmen würde?

Hallo,

da würde ich gar nicht drauf reagieren und auch nicht mit der Ex darüber diskutieren, keine Silbe. Einfach abwarten, ob was schriftliches kommt. Das dann hier (anonymisiert) einstellen.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 20.09.2010 12:25
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Guru,

was konkret zu tun ist, hat elwu dir bereits gesagt. Wie schon vor zwei Wochen gesagt, ganz so einfach kriegt Madame dieses Ansinnen nicht durch.

Von mir aber noch eine Anmerkung hierzu:

Das mein Kind aber an 12 Tagen bei uns  ist hat so wohl vergessen kostet ja nix oder?????

Eigentlich solltest du die schlechte Nachricht bereits kennen - und wenn deine Ex dieses Ding bislang noch nicht gekannt hat, wird spätestens der Anwalt sie entsprechend geimpft haben: Dies ist, juristisch gesehen, tatsächlich vollkommen bedeutungslos. Du betreust dein Kind an 12 von 30 Tagen, das sind 40% der Zeit, und somit weniger als 50%. Somit hast du, was die Kostenbetrachtung betrifft, sozusagen den größen anzunehmenden Unfall an der Backe.

Die üblichen Verdächtigen haben nämlich in ihrer grenzwertigen Weisheit beschlossen: Wer sein Kind zu mehr als 50% betreut, dem steht 100% des Unterhaltes zu - auch wenn das, wie in diesem Fall, bedeutet, dass du zwar 40% der Betreuungsarbeit leistest und 40% des Naturalunterhalts trägst, aber dein Ex-Schnuckipucki sich trotzdem über den vollen Unterhalt freuen darf, denn sie macht mit ihren 60% ja mehr als die Hälfte - deine erweiterte Betreuung der Kinder ist juristisch gesehen einfach nicht existent.

Wenn du es für halbwegs aussichtsreich hältst, kannst du bei Ex an ihren Anstand und ihre Fairness appellieren. (Ergänzung: Aber erst dann, wenn der Dampfer erkennbar in die verkehrte Richtung fährt. Bis auf weiteres ist deine Verteidigungslinie, dass es überhaupt keinen Grund für BU gibt.)

Juristisch wirst du aber mit deiner erweiterten Kinderbetreuung mutmaßlich keinen Rabatt beim Unterhalt herausschlagen können.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.09.2010 21:17
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Malachit
Ja ich hoffe das es nicht ganz so leicht für sie wird ,sollte sie es doch versuchen!!!!
wenn ich aber mein Kind an 1-2 Tage die Woche betreue könnte ich viel. aber auch erwarten das sie ihre Arbeitszeiten aufstockt aber verpflichtet wird sie nicht sein dies zu tun????
Meine Taktik sollte es so weit kommen wird sein ,ich suche mir einen 400 Euro Job in diesem Fall hätte sie ihr altes Gehalt wieder von ca.1500 Euro und sie könnte mich mal.
Ich hoffe ich sehe das so richtig  oder ???mehr als vor der Geburt könnte sie nicht einklagen....
aber erst mal sollte sie mir  BU  beweisen ,aber wie ich das ihr gesehen habe wird das nicht so schwierig werden für sie.

Gruß und Danke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.09.2010 21:57
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Guru,

ich suche mir einen 400 Euro Job

:gunman:

Welcher Gehirnwäsche auch immer Du ausgesetzt warst ... Du solltest schleunigst mal den Reset-Knopf drücken.

Nochmal: Du brauchst kein schlechtes Gewissen zu haben !!!

Du wartest jetzt schön geduldig den angekündigten Anwaltsbrief ab und stellst den anonymisiert hier rein.
Dann hilft man Dir hier mit einer Antwort.

Wenn Du ganz viel Geld verdienen würdest, wäre Ihr altes Gehalt das höchste der Gefühle.
Aber Du verdienst nicht ganz viel Geld und zu einem Nebenjob wird man Dich für Exen-Unterhalt wohl eher nicht verdonnern (eine erhöhte Erwerbsobliegenheit ihr ggü. hast Du jedenfalls nicht - das sähe bei Nicht-Leistungsfähigkeit für KU anders aus).

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2010 11:47