Hallo,
habe vor einem dreiviertel Jahr die Unterhaltspflegschaft ( nennt man das so ? ) an das Jugendamt abgegeben.
Die haben meine Ex nun schon zweimal aufgefordert ihrer gesteigerten Erwerbsobliegenheit nachzukommen und sich zumindest um Arbeit zu bemühen . Diese Bemühungen solle sie nachweisen.
Bisher hat sie keinerlei Bemühungen nachgewiesen und wird das sicherlich auch nicht tun, da sie der Meinung ist, zwei Kinder zu erziehen sei ausreichende Beschäftigung.
Nun hat ihr das JA nochmals 2 Wochen Zeit gegeben um die Bemühungen nachzuweisen.
Was passiert, oder sagen wir sollte passieren, wenn sie es nicht tut ?
Hallo dwh,
ich weiß nicht genau was seitens des JA als nächstes unternommen wird. Ich würde auf jeden Fall Stellenanzeigen sammeln die für deine Ex passen könnten.
Schau im Web oder der Zeitung was es so an offenen Stellen gibt. Dann kann sie sich vor Gericht nicht herauswinden ´ich wollte ja, aber es gab halt nichts´
Gruß
Bart
PS: Du solltest ihr natürlich die gefundenen Stellen zukommen lassen. Am besten nachweisbar.