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Was tun: volljährig, KV hat nie Unterhalt gezahlt oder Interesse gezeigt

 
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen, ich frage hier für eine sehr gute Bekannte:

- KV hat nie Unterhalt gezahlt, stattdessen gab es bis zum 18. Lebensjahr UHV

- KV interessiert sich bzw. kümmert sich auch nicht. Hat auch nie etwas beigesteuert bei Anschaffungen jeglicher Art o.ä.

Dieser Zustand hält nun seit über 10 Jahren an. Wie gesagt, Vater interessiert sich leider '0' für die Kids und sobald dieser das Wort 'Geld' sucht er das Weite.

 

Was für Möglichkeiten hat das nun 18 jährige Mädel, um vom Vater Unterhalt einzufordern? Bestehen hier nun mehr Möglichkeiten, da ja quasi die Mutter raus ist? 

Anwalt nehmen?
Könnte man sowas wie einen Titel erwirken o.ä.?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.03.2022 10:39
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Brave!

Ich würde ihn erst mal (per Einschreiben) anschreiben, den Anspruch geltend machen und zugleich die Rechtmäßigkeit des KU-Anspruches (z.B. Erstausbildung) belegen, womöglich auch eine Kopie der Ermittlung seines KU-Anteils (Mutter ist nicht ganz raus 😉) beilegen.

Das Ganze mit der Bitte um Rückäußerung bis zu einer angemessen Frist (z.B. 4 Wochen nach Versand).

Passiert hier nix, kann Tochter sich beim JA beraten lassen oder direkt einen Anwalt konsultieren.

Auch als Volljährige hat sie Anspruch auf einen Titel.

Geschrieben von: @brave

- KV hat nie Unterhalt gezahlt, stattdessen gab es bis zum 18. Lebensjahr UHV

War/ist KV nicht leistungsfähig bzw. wie kam es dazu?

Grüßung

Marco

 

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2022 12:21
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

@82marco 

Brave sollte auch mal in Erfahrung bringen ob Kind studieren will oder noch weiter in die Schule geht. Dann kann Kind auch Antrag auf Bafög ( auch Schüler Bafög) mit gleichzeitigem Antrag auf Vorausleistung stellen. Wenn dem Antrag stattgegeben wird, kümmert sich das Bafög Amt um die Eintreibung und gegebenenfalls die Klage gegen den KV.

LG der Frosch

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2022 12:29
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke Marco! KV hat sich wohl damals 'arm-gerechnet' d.h. aus dem Vollzeit-Job wurde plötzlich ein Teilzeit-Job. Der Rest dann wohl unter der Hand, denn leben tut er wohl immer noch gut. Manche Arbeitgeber machen sowas tatsächlich mit.

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Themenstarter Geschrieben : 24.03.2022 12:30
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

@brave 

Versucht doch mal für das Kind Schüler Bafög bzw. Bafög zu beantragen, gleichzeitig Antrag auf Vorausleistung stellen, da Vater seiner Pflicht nicht nachkommt. Das Bafög Amt kümmert sich dann um alles ( wenn Antrag erfolgreich) gegebenenfalls sogar um die nötige Klage.

LG der Frosch

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2022 16:10
Brave, Brave and Brave reacted
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

@der-frosch, Danke Dir. Das Kind macht gerade Abi und lebt bei der Mutter. Dauert noch etwas mit dem Bafög.

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Themenstarter Geschrieben : 24.03.2022 16:17
(@ollit)
Nicht wegzudenken Registriert

Also ich bin bei dem Thema ein gebranntes Kind. Auch mein Vater hat bis zum 18. Geburtstag nie Unterhalt gezahlt. Irgendwie hat er sich immer herausgewunden. Ich bin direkt mit 18 zum Anwalt und habe den Unterhalt eingeklagt und er hat dann auch gezahlt. Ich würde da auch nicht vorher hinschreiben. Ich hatte auch keinen Umgang mit ihm. Denn den wollte er ja nicht. Briefe zu seinen Geburtstagen gingen immer ungeöffnet zurück und zu meinem Geburtstag gab es nichts. Also warum so einen Vater noch anschreiben, wenn er über Jahre nichts von seinem Kind wissen wollte.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2022 23:27
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

@ollit, leider wird es wohl in die ähnliche Richtung gehen (müssen), da das bei dir sehr ähnlich klingt. Hat sich dein KV auch arm gerechnet oder einfach nur geweigert?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.03.2022 09:30
(@maxmustermann1234)
Registriert

@brave Ich frag mich auch immer wieder wie sowas geht. Meiner hat ein Unternehmen im Ausland im Bereich Bergbau mit 30 Angestellten, privater Fahrer, das Haus wird durch einen privaten Sicherheitsdienst geschützt,.... Er vermittelt Dienstleistungen rund um diese riesigen Bergbaubagger. Aber als es um Unterhalt ging: mehr als 80 EUR konnte er gemäß Gerichtsbeschluss nicht zahlen. 

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Geschrieben : 29.03.2022 12:49
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

solange ein Unterhaltsanspruch besteht kann dieser auch eingeklagt werden. Der erste Schritt dazu wäre eine Einkommenauskunft von Vater und Mutter fordern und dann den Unterhalt ausrechnen. Die Mutter ist jetzt ja genauso barunterhaltspflichtig wie der Vater. Kommt keine Auskunft über das Einkommen, dann eine Stufenklage anstreben, wo als erstes die Auskunft eingeklagt wird. Bei Unterhaltsfragen besteht Anwaltszwang.

Warum sollte die Tochter mehr Möglichkeiten haben als die Mutter? Zu Zeiten der Minderjährigkeit hätte die KM versuchen können einen Titel über den Mindestunterhalt zu erhalten indem sie das vereinfachte Verfahren anstrebt. Das ist kostengünstig und auch effektiv. Das ist jetzt nicht mehr möglich.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2022 15:40