Hallo,
ein gesundes neues Jahr wünsche ich!
Lange gab es so nix Neues von uns: KM meldet sich noch immer nicht, Unterhaltspfändungen endeten dahingehend, dass die KM ihren Job kündigte und Konto wechselte. Immerhin erhielten die Kinder einmalig 180 € daraus. Das war im März 2014.
Man hört immer nur "um die Ecke", was da so abgeht im Wohnort der KM mit der KM.
Im Sommer soll sie für mehrere Monate in der Psychiatrie gewesen sein und hat ein Gutachten erstellen lassen, dass ihr Borderline und Depressionen bescheinigt. Im September hat sie über ihren Therapeuten ein Betreuungsverfahren angestrengt, das damit endete, dass sie nun einen vom Gericht bestellten Betreuer hat, der sich um Behördengänge kümmert, ihr Geld verwaltet. Seit Dezember lebt sie wohl auch in einem betreuten Wohnen für psychisch kranke Menschen.
Mal abgesehen davon, dass niemand in ihrer Umgebung glaubt, dass sie ernsthaft krank ist, zweifel ich auch dran, da sie das Feiern und Rumhuren nach wie vor nicht lässt.
Viel mehr interessieren mich aber die Konsequenzen, die sich daraus für die Kinder und meinen LG ergeben.
1. Seht ihr irgendeine Chance, doch noch Unterhalt zu bekommen? Über den Betreuer vielleicht?
2. Wie sieht es mit dem Titel aus, der noch immer existent ist? Bleiben die Schulden?
3. Wie sieht es aus wenn die KM viel später mal zu ihrer "Rente" noch Sozialleistungen dazubekommt? Werden die wahrscheinlich auf die Kinder zukommen, obwohl die KM ihrerseits nicht für Ihre Kinder gezahlt hat oder sonstiges und könnte sie sich darauf dann berufen, dass sie schließlich krank sei (gewesen wäre)?
Vielen lieben Dank für Eure Hilfe.
LG
Romy
P.S. Natürlich is die KM nun "erwerbsunfähig"...soll aber nur befristet sein...dann ein neues Gutachten.
Hallo,
da die KM offensichtlich betreut wird, würde ich eine Kopie des Unterhaltstitels an den Betreuer schicken mit bitte um Überweisung.
Aus meiner Sicht müsste er zuminest darauf reagieren und wie er reagiert könnte weitere Schritte auslösen.
Für das betreute Wohnen können die Kinder herangezogen werden, aber nur wenn sie volljährig sind und mehr als 1600 Euro Einkommen haben und dann auch nur die Hälfte (stand mal in einem anderen Beitrag glaube ich).
Da die KM aber nie Unterhalt gezahlt hat und sich auch sonst nicht gekümmert hat, gibt es gute Chancen, dass zumindest weniger gezahlt werden müsste, wobei das Problem für die minderjährigen Kinder zunächst nicht besteht.
VG Susi
Hi Susi64,
danke für deine Antwort.
Da es ja keinen Kontakt gibt und wir das alles nur von Verwandten und Bekannten wissen, wie sollen wir dann die Infos heraus bekommen? Ist normalerweise das Amtsgericht am Wohnort zuständig oder könnte es auch ein anderes Gericht sein?
Wieso sollen die Kinder für die Mutter bezahlen? Sie könnte ja auch in einer normalen Wohnung wohnen. Seh ich nicht ein. Das könnte ja dann schon bald sein, denn die Große wird in 6 Monaten 17. So wie die KM drauf ist, wird sie es sich bequem machen in dem Heim.
Gibt es dazu entsprechende §?
Hallo,
was Du glaubst die KM kann oder nicht kann spielt überhaupt keine Rolle.
Sie steht unter Betreung und ist vom Sozial- und Grundsicherungsamt vermutlich in dem betreuten Wohnen untergebracht.
Wenn die Verwandten wissen wo die KM lebt, würde ich versuchen beim betreuten Wohnen vorzusprechen und um die Adresse des Betreuers zu erhalten, ggf. geht das auch auf dem Postwege.
Die Kosten für die Unterbringung hat der Betroffene bzw. die Unterhaltsverpflichteten, in diesem Fall die Kinder, gemäß ihrem Einkommen mit zu tragen. Das Sozial- und Grundsicherungsamt folgt damit den gesetzlichen Vorgaben. Die volljährigen Kinder haben einen Selbstbehalt von 1600 Euro und müssen von allem darüber die Hälfe abgeben (siehe <a href="http://www.welt.de/finanzen/article124912101/Kinder-haften-fuer-ihre-Eltern-aber-nicht-unbegrenzt.html>hier</a>)."
Dazu kommt es aber erst, wenn das Sozial- und Grundsicherungsamt dazu auffordert, dem kann man sehr wohl mit dem Hinweis widersprechen, dass sich die KM nie gekümmert hat, wird allerdings auf ein Gerichtsverfahren hinauslaufen.
VG Susi
Ok, danke. Die Verwandten werden uns nicht helfen, sie werden uns nicht die Adresse des Heimes nennen. Wir können nur das AG anschreiben. Ob die uns antworten, bleibt abzuwarten.
Unter diesen Umständen: wie sieht e.M.n. die Chance aus, das ASR einzuklagen? Kümmern tut sie sich eh nicht. Seit 4 Jahren nicht.
Moin Romy.
Abgesehen davon, dass es natürlich das gute Recht des KV(!) und auch der Heranwachsenden Kinder ist, Möglichkeiten zu eruieren, ob und wie doch noch KU fließen kann, fällt aber folgendes auf:
Dieses hier:
P.S. Natürlich is die KM nun "erwerbsunfähig"...soll aber nur befristet sein...dann ein neues Gutachten.
und so manch andere Formulierung lässt mich vermuten, dass ihr (Du?) es nicht glaubt, dass KM ernsthaft krank ist und deshalb an einer auskömmlichen Erwerbstätigkeit gehindert ist, um ausreichend KU bezahlen zu können.
Klinik, Gutachten, Betreuer, betreutes Wohnen lassen allerdings etwas auf anderes schließen.
Wie oft wird hier von BET berichtet, die all das wollen, was ihnen "zusteht" und dabei keine Rücksicht auf die aktuellen Lebenslagen der Umgangs-/ ZahlET nehmen und ihnen kaum die Luft zum Atmen lassen. Ich persönlich finde das ziemlich erbärmlich, da ich nicht verstehen kann, dass man als zivilisierte, erwachsenen Menschen nicht versucht, einen für beide Seiten leistbaren Kompromiß zu erreichen (Ausnahmen mag es geben). Und ganz so ähnlich liest es sich hier - wobei ich Hintergründe, Historie natürlich nicht kenne.
Kann es nicht sogar sein, dass die Kinder mit zunehmenden Alter sogar Interesse entwickeln, wie es ihrer kranken Mama geht? Ich kann es mir kaum vorstellen, dass es nicht so ist...!? :puzz:
Das könnte ja dann schon bald sein, denn die Große wird in 6 Monaten 17.
Naja, bis sie mehr als 1600€ Einkommen (netto?) erzielt, gehen vermutlich noch ein paar Jahre ins Land...
Seh ich nicht ein.
....
Gruß, Toto
Danke Toto,
ich schätze deine Meinung. Da du die KM aber eben nicht kennst, kannst du dir leider auch kein Urteil erlauben. In ihrem direkten Umfeld glaubt auch niemand daran.
Nichtsdestotrotz möchte ich dennoch Möglichkeiten wissen.
Und im Übrigen sind die Kinder wirklich nicht interessiert. Zuviel ist passiert, was sie ihr niemals verzeihen werden. Ganz ohne Grund leben sie nicht bei uns.
Ganz ohne Grund leben sie nicht bei uns.
:question: :question:
Äh, der Grund ist zunächst einmal einer von zweien: nämlich der KV...
Der Grund ist das Verhalten der KM, als die Kinder noch bei ihr lebten. Wäre das nicht gewesen, wäre es nie so weit gekommen.
Ich frag mal anders:
Glaubst du, dass KM als nicht Erwerbstätige/ -fähige nennenswert mehr als 880 Euro Einkommen hat?
Wenn die Antwort ja lautet: such den Betreuer.
Wenn die Antwort nein lautet: schließe dieses Kapitel ab.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."