Hallo ihr Lieben,
die Mutter meiner Tochter und ich sind auf einem guten Weg den Unterhalt nach Umstellung auf ein richtiges Wechselmodell neu festzulegen.
Beim Kindergeld bin ich jetzt schlichtweg überfordert den Text zu interpretieren und bitte um Eure Hilfe.
https://www.familienrecht.de/wechselmodell/wechselmodell-kindergeld-isolierter-ausgleich/
Annahme:
Unterhaltsrechtliches Einkommen ist 3/4 zu 1/4. Sprich 75% der Kosten übernehme ich aufgrund meines höheren Einkommens.
Wie ist denn obiges Urteil jetzt zu verstehen was den Barunterhaltsanteil des Kindergeldes angeht. Soll da 75% an mich oder oder an die Mutter gehen?
Hallo,
es gibt verschiedene Urteile zur Aufteilung des Kindesgeldes mit teilweise bizarren Vorschlägen.
Das Urteil besagt:
„Ein Anspruch auf Auskehrung des hälftigen Kindergeldes kann sich aus dem familienrechtlichen Ausgleichsanspruch ergeben. Die auf den Barunterhalt entfallende Hälfte des Kindergeldes ist nach den Einkommensverhältnissen der Eltern zu verteilen; BGB § 1606 Abs. 3, BGB § 1612b Abs. 1“
Der zweite Satz besagt, dass nur die Hälfte (nämlich die auf den Barunterhalt entfallende Hälfte!!) nach den Einkommenverhältnissen zu verteilen ist. Die andere Hälfte (die für den Betreuungsunterhalt) ist zu teilen, weil man sich die Betreuung teilt.
Weiter:
"Die hälftige Anrechnung des Kindergeldes auf den Barbedarf des Kindes nach § 1612b Abs. 1 Nr. 1 BGB hat beim Wechselmodell zur notwendigen Folge, dass der besser verdienende Elternteil durch das Kindergeld in einem größeren Umfang entlastet wird. ...
Dagegen steht der auf den Betreuungsunterhalt entfallende Anteil am Kindergeld den Elternteilen beim Wechselmodell aufgrund der von ihnen gleichwertig erbrachten Betreuungsleistungen hälftig zu."
D.h. Du bekommst 1/4 KG als hälfte des Betreuungsanteils und 3/4*1/2 = 3/8 KG, da Du 75% des Unterhaltsbedarfs trägst.
Also 1/4+3/8 = 5/8 und Deine Ex bekommt 3/8 .
Ich halte das für Quatsch und da ihr euch auch ohne Gericht auf Unterhalt einigen könnt würde ich das KG schlicht und ergreifend teilen.
VG Susi
Hallo,
Nachtrag: Ich halte diese Aufteilerei für Unfung, einfach weil bei einem höheren Einkommen zwar mehr Unterhalt zu zahlen ist (siehe DDT), aber trotzdem immer die Hälfte des KG angerechnet wird.
Das bedeutet aber, dass auch diese Hälfte des KG nichts mit dem Unterhalt an sich zu tun hat.
Aus meiner Sicht ist deshalb die hälftige Teilung des KG nach wie vor die beste Variante.
VG Susi
Hallo Susi,
ich habe da eine andere Meinung, denn auch bei mir wird das Kindergeld nicht hälftig geteilt.
Unterhalt im WM wird durch DD Tabelle errechnet, wobei jeder Elternteil seinen Anteil nach Quote trägt. Danach wird das halbe Kindergeld angerechnet. Im WM werden aber auch die Fixkosten der Kinder gemäß Quote geteilt, also würde im obigen Bsp. der Vater 75% vom Vereinsbeitrag zahlen, die Mutter nur 25%. Warum sollte er dann nicht auch mehr vom Kindergeld bekommen (meiner Meinung nach sogar genau 75% und nicht nur 62,5%).
Aber natürlich ist korrekt, dass Phineas nur 5/8 des Kindergeldes zusteht.
Hallo,
wenn es nur einen Unterhaltszahler gibt, dann zahlt er nach DDT und es wird 1/2 KG angerechnet, Mehr- und Sonderbedarf wird gequotelt.
Im Wechselmodell wird der Unterhalt nach DDT bestimmt und der Anteil eines jeden Elternteils gequotelt. Das entspricht der Zahlung des Unterhalts nach Einkommen. Der Mehr- und Sonderbedarf wird gequotelt genauso wie bei nur einem Unterhaltszahler.
Die DDT gibt jedem Unterhaltszahler die Hälfte des KG unabhängig davon ob er wenig oder viel zahlt. Warum sollte das beim Wechselmodell dann anders sein.
Letzlich ist das alles eine verquere Rechnung.
VG Susi
Die DDT gibt jedem Unterhaltszahler die Hälfte des KG unabhängig davon ob er wenig oder viel zahlt. Warum sollte das beim Wechselmodell dann anders sein.
Hallo Susi,
im Residenzmodell bekommt der betreuende Elternteil das halbe KG für seine Betreungsleistung, der zahlende Elternteil das halbe KG, weil er alleine für den Regelbedarf des Kindes aufkommt. Im WM wird das halbe KG gleichmäßig auf beide Eltern aufgeteilt, weil beide betreuen, die andere Hälfte wird auf beide Eltern auch aufgeteilt, weil ja auch beide zahlen. Nun zahlen aber beide nicht gleich viel, sondern nach Quote, also wird das halbe KG auch nach Quote verteilt, das macht schon Sinn.
Fraglich ist für mich eher, warum es einen Anspruch auf Barunterhalt im WM gibt. Ich sehe ein die Fixkosten meiner Kinder gemäß Quote zu bezahlen, ich verdiene ja mehr und diese Kosten betreffen die Kinder unmittelbar auch bei mir. Aber warum ich für jedes Brötchen, dass sie bei meiner Ex essen oder die Miete ihrer Wohnung auch anteilig Geld an sie abführen soll, das erschließt sich mir nicht. Wenn ich mehr verdiene, profitieren die Kinder durch einen höheren Lebensstandard bei mir. Aber warum ich diesen jetzt senken muss, um den bei der Mutter zu erhöhen, das verstehe ich nicht wirklich. Das ist Gleichmacherei von Dingen, die nicht gleich sind.
Wenn ich mehr verdiene, profitieren die Kinder durch einen höheren Lebensstandard bei mir. Aber warum ich diesen jetzt senken muss, um den bei der Mutter zu erhöhen, das verstehe ich nicht wirklich. Das ist Gleichmacherei von Dingen, die nicht gleich sind.
Dies ergibt sich aus der Begründung, warum eine Zypresse einen doppelten KU Satz für notwenig erachtete, der lautete in etwa so, wenn es der Mutter gut geht, dann geht es auch den Kindern gut! Damit ist also eine bewusste Quersubventionierung gewollt. s wird sich ändern, wenn Väter über 50% der Betreuung aller Trennungskinder leisten und viele Mütter KU zahlen müssen ... dann wird ein Grund gefunden, dass wieder umzudrehen ;-).
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.