Weihnachtsgeld an E...
 
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Weihnachtsgeld an Ex

 
(@enzo11da)
Rege dabei Registriert

Hallo ich lebe mit meiner Frau seit Juli in Trennung und zahle seit dem auch unterhalt für Sie und meine beiden Kinder die durch ihren Anwalt berechnet worden sind  !!!
Bekommt meine nochfrau eigentlich auch ein teil des Weihnachtsgeldes von mir extra mit ??????????

Bin ein wenig Ratlos !!!!!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.12.2010 14:51
(@papi74)
Registriert

Hallo,

wenn ich Dich verstehe, zahlst du KU und TU auf Grundlage der Berechnung Ihres Anwaltes...mmh, ob das so wirklich richtig ist (die Höhe)?

Normalerweise ist in einem Titel der monatlich zu bedienen ist, dass Weihnachtsgeld schon mit reingerechnet. (Jahreseinkommen+Sonderzahlungen/12= Grundlage für die Berechnung von KU & TU).

Ich empfehle Dir, dass du einfach mal Deine Zahlen hier reinstellst, sowie die Forderungen des RA's und wir schauen alle mal 🙂

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2010 15:01
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Enzo,

eine Anwaltsberechnung und -forderung ist noch kein Titel; egal, ob richtig berechnet wurde oder nicht. Die Weihnachtsgeldfrage stellt sich damit zumindest nicht automatisch.

Aber die Einkommens- und Unterhaltszahlen solltest Du schon einmal hier einstellen, damit die Unterhalts-Cracks dem Gegenanwalt auf die Finger schauen können.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2010 15:33
(@enzo11da)
Rege dabei Registriert

Hallo
Danke die Zahlen hatte ich schon mal reingestellt ! Und es war soweit alles ok !!!!
Meine frage ist bekommt meine Frau gesondert ein anteil meines Weihnachtsgeldest jetzt oder wird es jetzt bei der Neuberechnung einfach mit dazugerechnet !!!Die ich jetzt auf grund meiner ab Januar wechselnden Steuerklasse jetzt auch selber veranlassen werde ?????

Vielen dank schon Mal !!!
Ihr seit alle echt schnell !

Ich werde die Tage die Aktuellen letzten 12 mon Abrechnungen reinstellen ! Um mir schon mal von euch einen ersten eindruck machen zulassen was ihr mir Berechnen würdet !!!!
Was braucht ihr dazu alles ?????

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.12.2010 16:23
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

der Unterhalt wird ja auf Basis deines durchschnittlichen Monatseinkommens errechnet, also Jahresbrutto durch 12 Monate. Im Jahresbrutto sind Weihnachtsgeld plus eventuelle Prämien etc. enthalten.

Du bist also definitiv nicht verpflichtet, vom Weihnachtsgeld auch noch was abzugeben.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2010 16:54
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

das wurde in Deiner Berechnung ebenso gemacht (an den benötigten Angaben hat sich nichts geändert).

Unterhalt Enzo

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2010 17:01