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weiter unterhalt zahlen füe schwangere ex frau, NICHT von mir schwanger !!

 
(@hannes-04)
Schon was gesagt Registriert

hi zusammen
bin das erste mal hier
bin seit 2009 von meiner ex getrennt,seit 2010 geschieden, wieder verheiratet ( mit meiner jugendliebe 🙂  suuuper glücklich
habe mit meiner ex 3 kinder 12,19 und 21 jahre, für die kleine zahle ich noch , mache ich auch gern, für die ex zahle ich 238 euro , mache ich nicht gern 😉  die 238 euro hat mein anwalt ausgerechnet, die ex kann vollzeit mit mindeststundenlohn arbeiten..war 16 jahre mit ihr verheiratet

jetzt kommts    die ex ist im 4. monat schwanger ,  von ihrem freund , keine ahnung wie er finanziell da steht, geht arbeiten , läuft  aber ne private insolvenz

wenn die ex jetz wegen der schwangerschaft nicht mehr arbeiten gehen kann ( geht zur zeit auf teilzeit, ca 600 euro ; muss ICH dann weiter und noch mehr zahlen ???
gibts da nicht eine neue reglung , dass der erzeuger eines kindes nicht nur für das kind , sondern auch für 3 jahre für die mutter des kindes zahlen muss ??

mein anwalt hatte mir gesagt, im sommer kann man versuchen die unterhaltszahlung für die ex einzustellen, habe dann  4 jahre lang bezahlt, das sollte reichen

bitte helft mir

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.02.2014 19:53
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Gibt es einen Titel, einen Vergleich oder ein Urteil über den Unterhalt für deine Ex?

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2014 19:58
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Also dass du überhaupt noch zahlst ist schon fragwürdig.

Ich denke, die Ankündigung das bis zum Sommer einzustellen sollte reichen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2014 19:58
(@koala1)
Rege dabei Registriert

Servus,

ich hatte vor ca. 2 Jahren bei mir fast den gleichen Sachverhalt.
Im Gespräch mit meinen Anwalt kam schnell heraus, dass für meine Unterhaltsplichten weiterhin so getan wird, als ob Ex nicht schwanger wäre.

Also sukzessiv erhöhte Erwerbsobliegenheit! Für die neuen finanziellen Nachteile der Ex muss der Vater des neuen Kindes herhalten. Aber nicht Du.

Ob Du dann wirklich im Sommer keinen Unterhalt mehr leisten musst?????
Das sagt Dein Anwalt.
Meine Erfahrung ist es, dass Anwälte mit solchen Formulierungen oft nur einen möglichen "Fahrplan" beschreiben.

Grüße
Koala

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2014 21:41
(@hannes-04)
Schon was gesagt Registriert

danke für eure schnelle antworten  jetzt bin ich ein bißchen beruhigt 🙂    so eine scheidung kann ja nicht für immer der finanzielle tod sein 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.02.2014 06:49
(@hannes-04)
Schon was gesagt Registriert

nen titel oder ein urteil über unterhaltszahlungen gibt es nicht , zahle seit jahren brav , das  was der anwalt ausgerechnet hat

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.02.2014 06:51
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Umso besser.
Ich sehe nicht warum eine Frau die nur noch ein 12 Jähriges Kind zu betreuen hat nicht arbeiten sollte!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2014 11:36