Zunächst mal Hallo an Alle hier im Forum,
ich habe mich jetzt mal intensiv mit einigen Themen hier beschäftigt... z.T. sehr interessant und aufschlussreich.
Nun habe ich aber auch eine Frage an das Forum, die mich seit einiger Zeit beschäftigt.
Ich bin schon seit März 99 geschieden und zahle immer brav meinen Unterhalt für 2 Kinder (13 + 11 J.) in Höhe von rund 600,- Euro.
Meine Ex hat vor ca. 3 Jahren wieder geheiratet, da sie mit ihrem neuen Ehemann ein Kind bekommen hat. Dieses Kind ist also mittlerweile 3 Jahre alt.
Meine Frage ist nun:
Da meine beiden Kinder ja mit 13 und 11 Jahren bereits über die 100%-ige Betreuungsbedürftigkeit hinaus sind, wäre es doch im Grunde meiner Ex zuzumuten, dass sie wenigstens halbtags arbeitet.
Aber... sie hat ja nun das 3-jährige Kind mit ihrem neuen Ehemann und kann deshalb nicht arbeiten.
Muss ich dennoch weiter den vollen KU zahlen, obwohl das dritte Kind gar nicht von mir ist?
Ich muss dazu ergänzen, dass ich kürzlich in einem Bericht gelesen habe (Quelle leider nicht mehr bekannt), dass es im Grunde egal ist, ob die Ex einer Arbeit nachgeht, da sie ja nur den Naturalunterhalt zahlt und der Ex-Mann (also ich) den Barunterhalt. Sie leistet den Unterhalt, indem sie kocht, wäscht, den Kindern zu essen gibt und ein Dach über dem Kopf....
Ist es somit also vollkommen egal, ob die Ex arbeitet oder nicht? Wenn ja, dann wäre es im Grunde ja auch egal, ob sie nun das 3-jährige Kind mit ihrem neuen Mann hat und deshalb noch nicht arbeiten kann.
Noch ne kleine Frage:
Stimmt es, dass man seine private Altersversorgung in Vorabzug bringen kann bei der Berechnung des KU?
Ich hoffe, meine Ausführungen sind nicht allzu kompliziert geworden.
Freue mich über alle Antworten.
Thanks & Grüsse aus Bonn,
Ingo
Hallo,
*grübel* :question: was hat KU mit der Erwerbstätigkeit deiner Exfrau zu tun? KU zahlst du bis die Kinder 18 Jahre sind (wenn sie studieren eventuell länger). An der Höhe des KU ändert sich nur etwas wenn sich dein Einkommen ändert!
Man möge mich berichtigen falls ich irre.... :knockout:
Lg
J.
Moin,
du irrst nicht, tom1904.
Die Altersvorsorge kann z.B. als Riesterrente durchaus anerkannt werden, wenn hierdurch der KU nicht gefährdet ist. Es gibt aber schon Urteile, die auch dann die Altersvorsorge positiv bescheiden.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo,
selbst wenn die Dame Bill Gates heiraten würde... wenn sie 6 mal hintereinander 6 Richtige im Lotto hätte ....... Du würdest Deinen KU zahlen müßen... Keinen Cent mehr (ausser du willst das selber) und keinen Cent weniger.
Die Höhe des Unterhalts ndert sich nur, wenn Du mehr oder weniger verdienst und nach den Altersstufen der Kinder. Die Altersstufen kannst Du in der Düsseldorfer Tabelle nachlesen.
ABER: Du zahlst NUR für Dein Kind...nicht für die Kinder des anderen Mannes (aber für so intelligent halte ich Dich schon, das Du das nicht tust :wink:)
Das mit dem Naturalunterhalt hast Du auch richtig verstanden.
Und nochwas: Auch sollte Dein Kind in den Ferien 6 Wochen am Stück bei Dir sein, musst Du den Unterhalt an die Mutter weiterzahlen.
Liebe Grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Ich weiß was du meinst, Taccina, doch liegst du im Rahmen deiner Übertreibung falsch. Wenn der Betreuungselternteil ein Einkommen hat, das gegenüber dem des Unterhaltsverpflichteten das 6fache und mehr beträgt, ist die KU-Schuld i.a.R. aufgehoben. In deinem Beispiel wäre allein der Taschengeldanspruch schon als Einkommen über der benannten Grenze.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Danke Deep für die Berichtigung...man lernt eben nicht aus
Dachte immer das kommen kann was will, das der KU zu zahlen wäre...
Aber wenn ich 6 mal soviel verdienen würde wie mein Ex...Himmel...das wär was..... Dann wäre der KU tatsächlich nur noch Taschengeld 🙂
Liebe Grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
OK... danke Euch für Eure netten Kommentare.
Irgendwie hatte ich schon geahnt, dass sich an der Zahlung nichts ändert... daher ja auch mein Zusatz mit dem Natural- und Barunterhalt.
Manchmal jedoch gibt es ja doch gesetzliche Regelungen, die man halt so nicht kennt und dafür gibt es ja solche Foren wie dieses hier 🙂
Wünsche Euch noch nen schönen Restabend / -Tag
Ingo