Guten Morgen zusammen!
Ich brauche nochmal eure Hilfe zur Berechnung des KU.
- Nettogehalt 3100€
- 3 Kinder mit Ex-Frau
- 1 Kind 14 Jahre lebt bei mir
- 2 Kinder (11 und 16 Jahre) leben bei der Ex
- ich bin wieder verheiratet
- Ex hat 2000 € netto
Könnt ihr mir sagen, welche Stufe für mich gilt und ebenfalls welche für die Ex herangezogen werden muss?
Vielen Dank im Voraus.
Viele Grüße,
Rohga
Hallo Rohga
Als erstes musst Du das Einkommen von Dir und Deiner Exfrau bereinigen, entweder mit der 5 % Pauschale oder den tatsächlichen Werbungskosten, dann wird das daraus resultierende Netto von euch beiden zusammen gerechnet und in der entsprechenden Spalte nachgeschaut. Bei zusammen gerechneten 5000€ wäre das in der Tabelle 2017 die Stufe 10, welche aber um eine Stufe runtergestuft wird , da jeder von euch beiden 3 Personen Unterhaltspflichtig ist. AB 2018 wäre es die Stufe die Stufe 9 bzw. Stufe 8 wegen den drei Unterhaltspflichten.
LG der Frosch
....Ähm....das ist mir aber ganz neu, dass unsere Nettogehälter zusammen gerechnet würden!?
Und ich bin doch 4 Personen unterhaltsverpflichtet, oder nicht? (weil wiederverheiratet)
LG,
Rohga
Hallo,
die Düsseldorfer Tabelle unterscheidet nicht nach Bar- bzw. Betreuungsunterhalt.
Und sie geht von 2 Unterhaltsberechtigten aus.
Damit hat deine Exfrau 3 Unterhaltsberechtigte (1 Stufe nach unten)
Du 4, da deine Ehefrau mitzählt (2 Stufen nach unten)
Also 3.100 - berufsbedingte Aufwendungen (5 % oder nach Aufwand) - zus. Altersvorsorge (4 % vom Brutto), wenn es angespart wird = anrechenbares Netto
Bzw. 2.000 - berufsbedingte Aufwendungen - zus. Altersvorsorge = anrechenbares Netto
Wobei noch zu berücksichtigen ist, dass das Jahresnnetto genommen werden sollte plus Steuererstattung minus Steuernachzahlung und das Ergebnis dann durch 12 Monate. Dann hat man das durchschnittliche Netto.
Du nimmst dann den Nettobetrag nach der Bereinigung und schaust in welcher Stufe du landen würdest. Davon gehst du zwei Stufen nach unten. Und dann liest du die Beträge für die beiden bei der KM lebenden Kinder ab, ziehst entweder vom Tabellenbetrag das halbe Kindergeld ab oder nimmst die Tabelle mit dem Zahlbetrag. Dann schaust du noch ob der Selbstbehalt gewahrt bleibt. Die Kinder gehen deiner Frau vor. Wenn also nur Geld für die Kinder da ist geht sie leer aus.
Bei deiner Ex ist es das gleiche, wobei sie um nur eine Stufe runterrutscht und sollte sie nach der Bereinigung in Stufe 1 sein, bleibt sie auch dort und wird nicht weiter runtergestuft. Bei ihr muss auch der Selbstbehalt gewahrt sein.
Und ab 2018 gibt es eine andere Tabelle, das könntest du dann auch gleich ablesen.
Sophie