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welcher Betrag wäre richtig?

 
(@erderanerwh)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ihr lieben,

ich stehe vor einem Problem und zwar weiss ich nicht, wie hoch der Unterhaltbetrag  für meine volljährige Tochter ausfallen muss. Unsere Tochter 18 , ist noch Schülerin und wohnt bei der mama. Unser Sohn, 16, wohnt bei mir und meiner Lebensgefärtin. Für meine Tochter habe ich bis lang KU 334€ bezahlt, für den Sohn gab es von seiner mama nichts, da nur 700€ Einkommen.
Ich weiss, das Thema nervt und wurde bestimmt schon tasend mal durchgekaut und habe ich auch schon sämtliche Online-Rechner probiert und da ich auch mein Problem. Alle spucken was anderes aus. Kann mir einer sagen, wie ich die Rechnug vernutftig aufstelle?
Meine Daten:
Netto unbereinigt 2050€ +13 Monatsgehalt (Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld);
18 km Arbeitsweg mit pr.-PKW;
Hauskredit mit nur noch 70€ Zinszahlung;

Kann mir da einer helfen? Danke sehr im Vorraus!

leben und leben lassen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.07.2015 01:40
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin erderanerwh,

ist der Unterhalt tituliert ? Wenn ja, was steht im Titel ?
Wer will die Neuberechnung ?

334 EUR klingen nach Mindest-KU in Altersstufe 3 (12-17). Demzufolge wäre der zu deckende Barbedarf in Altersstufe 4 bei 304 EUR.

Da KM nicht leistungsfähig kann man sich die Bedarfsermittlung auf Basis beider Einkommen sparen.

Kurz das Rechenschema zur Bereinigung:
  2.220 EUR netto (grob überschlagen, Weihnachts-/Urlaubsgeld wird aufs Monatsnetto umgelegt)
./. 207 EUR Berufsbedingter Aufwand (18 km x 2 Fahrten x 230 Tage x 0,30 EUR / 12 Monate) -> ggf. Leitlinien des zuständigen OLG prüfen
./.    x EUR Altersvorsorge (Lebensversicherung ?, Tilgung zum Hauskredit)
+      x EUR Vorteil mietfreien Wohnens (so gemeinsames Eigentum: 50% Vergleichsmiete ./. 50% Zinsen Hauskredit ./. 50% nicht-umlagefähige Nebenkosten)
--------------
  2.013 EUR Bereinigtes EK -> Einkommensstufe 3, Herabstufung um 1 wegen drei UH-Berechtigten (2 Kinder + jetzige Frau) -> Einkommensstufe 2

Der Bedarfskontrollbetrag für EK-Stufe 2 liegt bei 1.180 EUR.
  2.013 EUR
./. 329 EUR KU (18)
./. 356 EUR KU (16)
./.    x EUR Fiktive UH-Anspruch der jetzigen Frau (abhängig von ihrem eigenen EK)
--------------
  1.328 EUR (d.h. es bleibt bei Stufe 2)

Wesentlicher Knackpunkt ist ein etwaiger UH-Anspruch Deiner jetzigen Frau sowie die Bewertung Eures (bzw. Deines) Wohnvorteils.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2015 10:21
(@erderanerwh)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Uni@ted,
vielen Dank für deine Berechnung. Kam im I-Net auf Beträge von 160 bis 630€, da nie vollständige Angaben möglich sind.
Ja, der Unterhalt für die 18 jährige Tochter war tituliert und läuft bis erreichen des 18-ten Lebensjahr. Als dieser erstellt wurde, wahren beide Kinder noch bei der KM, seit gut 3 Jahren wohnt der Sohn nun bei uns.
Wer will die neue Berechnung? Ich. Bin ja meinen Kindern gegenüber verpflichtet.
Die Situation bei der KM ist so, (sie und unsere Tochter) dass sie halbtags arbeitet (rund 700€ netto), Kindergeld 184€, KU von mir 334€ und Unterstützung vom Amt in Summe X. Die beiden müssen alles frei legen, selbst die Kontoauszüge meiner Tochter müssen vorgelegt werden. Was passiert bei der nächsten Überprüfung, wenn das KU fehlt oder gemindert wird? Kommt das Amt auf mich zu? Das will ich nicht, deshalb möchte ich schon so zahlen, dass meine Tochter über die Runden kommt und ich nicht immer meine ganzen Belege jede paar Monate dort vorlegen muss. Oder ist es nicht so und ganz anders?
Im Moment ist es äh doof, jeden Euro, den meine Tochter bei zbs. Ferienjob dazu verdient, wird verrechnet und die Hilfe entsprechend gekürzt. Was hilft es also, wenn ich mehr zahle und die Hilfe gekürzt wird, hat meine Tochter nichts von. Dann lieber den kleinstnötigsten Betrag überweisen und Rest auf die Hand, oder? Würde am liebsten alles ihr so geben, denn so wirklich was davon sieht sie nicht, ist aber ein anderes Thema.
Zu unseren Einkünften:
meine stehen oben, meiner Frau so ähnlich, je nach schicht;
Gesamtkreditsumme fürs Haus monatlich 650€ ;
Nebenkosten (Öl/Wasser usw.) ca. 270€
Lebensversicherung keine.
Ändert es die Berechnung von vorhin?
Vielen Dank m Vorraus.
Gruß

leben und leben lassen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.07.2015 15:26
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin nochmal,

Kommt das Amt auf mich zu?

Das kommt darauf an, um was für Leistungen es sich handelt.
So es sich um HartzIV-Leistungen (oder Aufstockung) handelt, gehen UH-Ansprüche auf das Amt über.
Dann müsstest Du aber schon mal einen entsprechenden Schrieb (mit Auskunftsforderung und Überleitungsanzeige) bekommen haben.

Die genannten Nebenkosten sind verbrauchsabhängig (und somit umlagefähig), spielen somit keine Rolle.

Dadurch, daß Deine Frau ein ähnliches EK hat, wird der Bedarfskontrollbetrag so oder so gewahrt bleiben, es bliebe ber der Herabstufung um eine EK-Stufe.

Aus der genannten Hypothekenrate (650 EUR -> 70 EUR Zins, 580 EUR Tilgung) ergibt sich folgende Anpassung:
Deine Altersvorsorge (so Gemeinschaftseigentum) beläuft sich auf 290 EUR, max. können 4% des Brutto angesetzt werden, d.h. bummelig  145 EUR (4% von ca. 3.600 EUR).

Für die Ermittlung des "Vorteils mietfreien Wohnens" ergibt sich: Mietwert (hier ist eine fiktive Miete für ein vergleichbares Objekt anzusetzen) z.B. 500 EUR Miete, davon 50% -> 250 EUR ./. 35 EUR -> 215 EUR.

Somit ergäbe sich ein Bereinigtes Netto von ca. 70 EUR mehr.

Da die nächste EK-Gruppe bei 2.300 EUR anfängt, liegst Du damit immer noch klar in EK-Stufe 3, was die 329 EUR untermauern würde.

Da das Delta zum aktuellen Betrag marginal ist, solltest Du überlegen, einfach in unveränderter Höhe weiter zu zahlen.

Wenn Deine Große nach Beendigung der Schule eine Ausbildung bzw. ein Studium beginnt, wäre neu zu rechnen (zu beachten ist, daß sie vorrangig BAföG zu beantragen hat).

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2015 16:33
(@erderanerwh)
Schon was gesagt Registriert

Vielen, vielen Dank Dir, United!

Vom Amt hatte ich bis lang noch keine Post. Werde die Zahlung so beibehalten.´, mit der Ausnahme, dass diese jetzt an meine Große überwiesen wird. das ist doch so, oder?

Wie sieht es ab 21 aus? Zahlungsstop wenn noch wohnhaft bei mama?  Wenn selbsversorgend (Wohnung usw.) im Studium/Ausbilding ist klar, werden wir uns einig.

Einen schönen Abend und sonniges Weter am WE!

leben und leben lassen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.07.2015 23:06
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

..., mit der Ausnahme, dass diese jetzt an meine Große überwiesen wird. das ist doch so, oder?

Jein. Das vollj. Kind hat das Zielkonto für seinen Unterhalt expliziet anzugeben. Von daher wäre es notwendig das Kind aufzufordern, dies (am besten schriftlich) mitzuteilen. Wer da Kontoinhaber ist, dürfte Dir völlig egal sein. Das vollj. Kind muss allerdings bestimmen, wohin sein Unterhalt zu überweisen ist. Bis dahin bist Du einigermaßen gut beraten, nach dem alten Schema zu verfahren. Aber mehr als 3 Monate ohne Miteilung sollten nicht vergehen. Dann würde ich den KU einstellen und ein Treuhandkonto einrichten, wohin ab dann das Geld überwiesen wird. Daraufhin wird garantiert eine Reaktion erfolgen.  :rofl2:

Wie sieht es ab 21 aus? Zahlungsstop wenn noch wohnhaft bei mama?

Ähm, was passiert da grossartig? Ausser das die Privilegierung grundsätzlich wegfällt und daher eine neue Berechnungsgrundlage vorliegen müsste, ist mir nix bekannt. Dabei ist es egal, wo das Kind seinen Wohnsitz hat. Die Privilegierung fällz sowohl bei eigenem Wohnsitz des vollj. Kindes als auch nach Vollendung des 21. Lebensjahres weg. Entweder - oder. Eines von beiden genügt.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2015 23:19
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Also wenn der TO ein konkretes Kto der Großen kennt (und so lese ich ihn), dann spricht aus meiner Sicht nichts dagegen, an dem 18. Geb. den KU dorthin zu überweisen. Das finde ich sogar sicherer, als für ne Übergangsphase ohne schriftliche Anweisung weiter wie bisher an Muddern zu überweisen.
Gruß, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2015 23:55
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Wenn er das Konto kennt, wäre es auch aus meiner Selbstverständlichkeit logisch. Zumindest kann das Kind nicht leugnen, dass der UH ihm nicht zur Verfügung steht. Ob das auch ein Gericht oder deren willige Vollstrecker es so sehen - also im Gegensatz zum Titel oder dem "Kindeswillen" - so zu handeln, mag ich nicht beurteilen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2015 00:09
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ob das auch ein Gericht oder deren willige Vollstrecker es so sehen - also im Gegensatz zum Titel oder dem "Kindeswillen" - so zu handeln, mag ich nicht beurteilen.

Der Titel ist doch befristet.
Und ohne Aussage auf welches Kto (trotz Aufforderung) würde ich eher zunächst gar nicht überweisen, als auf ein definitiv falsches, weil der KM gehörendes Kto. Kann sein, das  das Geld dann nachträglich gezahlt werden muss. Aber besser als doppelt. Oder eben, um das Kind nicht auf dem "trockenen" sitzen zu lassen eben auf ein eindeutig dem Kind gehörenden Kto

Gruß, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2015 09:45
(@erderanerwh)
Schon was gesagt Registriert

🙂
Ich danke Euch Allen viel Mals! Schade, dass es hier keinen "Danke" Button gibt!

Die Konto meiner Kinder sind mir natürlich bekannt, habe ich persönlich vor 6 Jahren Zweck Taschengeldüberweisung eingerichtet  😉
Mit der Größen bin ich natürlich auch immer im Kontakt, wohnt auch oft bei uns (Ferien/WE und auch so mal an Feiertagen), arbeitet in meiner Fa. zwischen durch in Ferien.

Ich werde wie folg vorgehen: die Gesamtsumme von 359€ (334KU + 25 Taschengeld), die ich bis lang fest überwiesen habe, werde ich spliten. 310 KU an die Große überweisen und 50 bar auf die Hand. So bekommt meine Große das gesamte Geld, kann entscheiden was sie von den 310 an die KM abgibt und die 50 sind ihr sicher.
Hoffe nur, das Amt (Mietunterstützung/Aufstockung) meckert nicht. Und wenn, die große spielt äh mit dem Gedanken auszuziehen und mit Freundinnen eine WG in der Stadt, nahe des Gymnasiums, zu gründen. So hätte sie auch mehr fürs "Geld". 360-ich+184KG =544€.

Dann würde ich den KU einstellen und ein Treuhandkonto einrichten, wohin ab dann das Geld überwiesen wird. Daraufhin wird garantiert eine Reaktion erfolgen.  :rofl2:

Oh ja! Die würde sich bemerkbar machen... :rofl2:
Der Großen habe ich es schon erzählt, dass das Geld nun auf ihr Konto geht, die KM weiss es noch nicht. Eine Reaktion folgt bestimmt!

leben und leben lassen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.07.2015 12:49




(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

So hätte sie auch mehr fürs "Geld". 360-ich+184KG =544€.

Das "mehr Geld" ist dabei eine relativ kurzsichtige Betrachtung.
Der Bedarf bei außerhäusiger Unterbringung ist nicht umsonst anders zu ermitteln.

Wieso Du nun 310 EUR überweisen möchtest, schnalle ich nicht so ganz. Wenn Du splitten möchtest, dann kann es beim Split "334 Überweisung /25 bar" bleiben.

Oh ja! Die würde sich bemerkbar machen... :rofl2:
Der Großen habe ich es schon erzählt, dass das Geld nun auf ihr Konto geht, die KM weiss es noch nicht. Eine Reaktion folgt bestimmt!

Da klingt mir zu viel Schadenfreude durch.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2015 10:47
(@erderanerwh)
Schon was gesagt Registriert

1.Wieso Du nun 310 EUR überweisen möchtest, schnalle ich nicht so ganz. Wenn Du splitten möchtest, dann kann es beim Split "334 Überweisung /25 bar" bleiben.

2.Da klingt mir zu viel Schadenfreude durch.

1. zu Splittung: mehr Bar auf die Hand, heißt weniger Abzüge vom Amt;

2. nein, keine Schadenfreude, sondern Kenntnis der Reaktion.

Gruß

leben und leben lassen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.07.2015 20:15
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Da klingt mir zu viel Schadenfreude durch.

Die muss gelegentlich einfach erlaubt sein ... Bei den Details so mancher Historie, ist das noch die mildeste Form einer Reaktion!

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2015 10:23
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

OT:

.. die mildeste Form einer Reaktion!

:rofl2:
Eben deshalb.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2015 19:28
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi erderanerwh, willkommen!

Wenn Du splitten möchtest, dann kann es beim Split "334 Überweisung /25 bar" bleiben.

Hi United, wie du selbst richtig angemerkt hast: Ab dem 18. Geburtstag nur noch 304 Euro pro Monat.

334 EUR klingen nach Mindest-KU in Altersstufe 3 (12-17). Demzufolge wäre der zu deckende Barbedarf in Altersstufe 4 bei 304 EUR.

Gruss Horst

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2015 17:21
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Ab dem 18. Geburtstag nur noch 304 Euro pro Monat.

Wenn hier ein unbefristeter Titel existieren würde. Den gibt es aber nicht.

Deshalb war die Idee, einfach weiter die 334 EUR zu zahlen (und somit 5 EUR mehr als die rechnerisch ermittelte Einstufung).

Ist am Ende aber mehr oder weniger Geschmackssache.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2015 17:56