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Welcher KU

 
(@stkriege)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ,
Der EU für meine EX soll neu berechnet werden.#Bin zum zweitenmal verheiratet und habe 2 Kinder aus dieser Ehe.
Aus der ersten Ehe habe ich einen Sohn.
Ich hab verstanden, dass das unterhaltsrelvante Gehalt nach Steuerklasse 1 berechnet wird.
Werde alle 3 KUs abgezogen ?

Gruß
StKriege

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.06.2005 23:55
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin stkriege,

yep, es werden alle 3 KUs abgezogen und zwar nicht mit dem Zahlbetrag gem. Anlage A zur DT sondern mit dem Bruttobetrag nach DT.

Die Grundlage deines Einkommens wird den KU betreffend aber eher nicht nach StKl 1 gebildet. Das BVerfG hat zwar den Splittingvorteil (und damit die StKl 3) der neuen Ehe zugebilligt, dies jedoch nur den EU und nicht den KU betreffend.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2005 10:15