nochmals ein hilfebedürftiges hallo an alle!
welcher unterhalt wird nach welcher steuerklasse berechnet?????
zunächst ganz kurz zu meiner situation, falls erforderlich gehe ich natürlich auf alle fragen ein.
ich bin verheiratet und habe einen 15 jährigen sohn mit meiner ehefrau.
seit oktober letzten jahres habe ich ein uneheliches kind, für das ich auch unterhalt zahle.
die arge hat meine ehefrau und mich für die berrechnung des BU jeweils in steuerklasse VI gepackt.
jugendamt hat den kindesunterhalt für den kleinen nach steuerklasse III berechnet = 290€, diesen betrag hat die arge einfach übernommen.
die arge hat den kindesunterhalt für den älteren sohn, im gleichen bescheid wegen BU, nach steuerklasse VI berechnet. = 466€
1. nach welcher steuerklasse müssen die kinder berrechnet?
2. nach welcher steuerklasse wird der unterhalt meiner ehefrau berrechnet?
( sie ist tatsächlich in der steuerklasse V mit einem Netto von 960€ und bereinigt 621€. die arge hat sie in Steuerklasse VI gepackt mit einem Netto von 1289€ und bereinigt 950,73€) die arge hat überhaupt nicht geprüft, ob ihr auch unterhalt zusteht.
3. wie berechnen wir den unterhalt meiner ehefrau?
ich habe lt. steuerklasse III ein bereinigtes Netto von 2568€, davon müssen die kinder und ehefrau? abgerechnet werden.
und nach steuerklasse VI habe ich ein bereinigtes Netto von 1996€, davon müssen die kinder und ehefrau? runter
4. was ist mit dem Erwerbstätigenbonus???
Wir bitten immer noch um dringende Hilfe, weil wir jetzt überhaupt nicht mehr durchsteigen und die arge alles nach steuerklasse VI berechnet hat, außer den kindesunterhalt für den kleinen!!! (s.o)
arge und rechtsamwalt meinen, dass meiner frau kein unterhalt zusteht, weil sie 1289 € verdient aber das ist das einkommen nach steuerklasse VI. sie ist aber tatsächlich in steuerklasse v und hat 960€ wie bereits obern geschrieben!!
kann uns jemand licht in diese zahlenwelt bringen????
wir wissen jetzt überhaupt nicht mehr, was für den BU übrig bleibt!
der ursprung des ganzen ist auch hier http://www.vatersein.de/forum-topic-9094.0.html zu finden.
dort sind auch die zahlen genannt.
vielen dank schon vorab für das lesen und hoffentlich kommentieren / beantworten !!
das forum ist klasse
Hallo Duras,
ich bins wieder... vielleicht bring ich doch noch Licht ins Dunkel.
Zu der Frage, ob Deine Frau berechtigt ist:
Kann es sein, dass Arge und Anwalt die ursprüngliche Version der Unterhaltsreform vorwegnehmen wollten? Danach
wären beide Mütter gleichrangig berechtigt gewesen, dann wäre Deine Frau mit ihrem Einkommen in der Tat raus gewesen und dann wäre auch die Steuerklassenumrechnung notwendig gewesen.
Hätte, könnte, wäre, ist aber nicht, seit letzter Woche ist das Thema vom Tisch, Deine Frau ist und bleibt vorrangig berechtigt.
Steuerklassenumrechnung kann man natürlich trotzdem machen, aber wenn dann so, dass die Summe der beiden Einkommen dieselbe bleibt. Es ist nämlich die Summe nach Steuerklassen III/V:
2568 + 621 = 3189 Euro
Und nach Steuerklassen IV/IV:
1996 + 960 = 2956 Euro
Also mehr als 200 Euro weniger. Das ist der Splittingeffekt, aber das Geld ist ja nicht weg, würdet Ihr Eure Steuerkarten tatsächlich umtragen lassen, dann gäbe es dieses Geld mit dem Lohnsteuerjahresausgleich. Teilt man den zu gelichen Teilen auf Dich und Deine Frau, hat jeder noch 117 Euro mehr, also
2113 + 1077 = 3190 Euro
Diese 117 Euro mehr zahlst Du dann auch mehr an BU, geneüber meienr letzten Rechnung:
Zusammen mit dem ums halbe Kindergeld reduzierten KU zahlst Du also 170 + 276 - 77 = 369 Euro.
Also 287+276-77 = 486 insgesamt für BU + KU.
Wenn Du dieseble Rechnung machst ohne Umrechnung der Steuerklassen kommt fast dasselbe raus, weils ja ohnehin ein Topf ist, bis auf eine kleine Differnez beim Erwerbtätigenbonus. Und wenn Du die 290 KU einsetzt machts auch nur paar Euro Unterschied.