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Weniger EU, falls KM nach der Scheidung arbeiten geht (Hausfrauenehe)?

 
(@john007)
Rege dabei Registriert

Wie konkret verändert sich de EU, falls KM nach der Scheidung arbeiten geht? Verstehe ich es richtig, daß dann ihr Einkommen das ehemalige eheprägende Einkommen erhöht, weil es als Ersatz für die Hausaarbeit in der Hausfrauenehe angesehen wird?

Zitat: aus Quelle: http://rhgsig.wordpress.com/2007/03/01/bgh-befristung-von-aufstockungsunterhalt/
"Die Ex-Ehefrau hatte die Surrogatrechtsprechung des BGH für sich in Anspruch genommen. ( BGHZ 148, 105 = FamRZ 2001, 986) Demnach ist die nach der Scheidung aufgenommene Berufstätigkeit ein Ersatz für die Haushaltsführung und Kindererziehung während der Ehe und deswegen bedarfsprägend in die Bedarfsermittlung einzustellen. Davor war das anders. Da wurde das erzielte Einkommen dann bedarfsdeckend abgezogen, bei der Bedarfsermittlung aber überhaupt nicht eingestellt. Die Folge hiervon war, dass die Haushaltstätigkeiten überhaupt nicht berücksichtig worden waren. Und die letzte Entscheidung des OLG war ja noch davor gefällt worden. Unter Berücksichtigung dieser Rechtsprechung hätte es mehr Unterhalt geben müssen."

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.11.2007 19:18