Hallo,
wie sieht eigentlich die Sache im Todesfall für meine Tochter aus die nicht bei mir lebt.
Erbt sie was?
Habe Unfallversicherung und Lebensversicherung? Alle laufen nur auf meine Frau.
Gru Sealjet
Die Versicherungen werden an den Begüsntigten ausgezalht und fallen nicht in die Erbmasse. Wenn dort immer noch deine Ex steht solltest du das schleunigst ändern. Gleichzeitig ein Testmant machen und einen Vermögensverwalter bestellen, der absichert, bzw. verfügen d,as das Kinde erst mit 18 über das Geld verfügen darf.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
@midnightwish
ne du, da steht meine jetzt Frau drin, d.h. das meine Tochter nix bekommen würde solange ich das nicht niedergeschrieben habe?
Gruß Seal
Ah, mir war entgangen, das du neu verheiratet bist.
Jepp. Deine Tochter bekommt nur das was in die Erbamsse fällt, also so Dinge wie Auto (falls es dir gehört), Vermögen, Haus, Gegenstände die dein Besitz sind und auch Schulden.
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge, nach der die Ehefrau 50 % des Erbes bekommt, Kinder die anderen
50 % ( bei mehr Kinder wird das eben durch die Anzahl der Kidner geteilt)
Was zur Folge haben kann das die Ehefrau das Kind ausbezahlen muß (wenn z.B. ein haus in deinem Besitz ist). Die kann man mit einem Berliner Testmant vermeiden, in dem geregelt wird, das zu Lebzeiten des Überlebenden Ehepartners die Kinder das Erbe nicht einfordern können.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo
Deine Tochter bekommt nur das was in die Erbamsse fällt,
Richtig, aber da gehört eine Lebensversicherung zu. Diese wird zwar an den Begünstigten ausgezahlt, dass ändert aber nichts daran, das die Kinder ein Anrecht auf ein Erbe auch aus der Versicherung haben.
Die gesetzliche Erbrangfolge lässt sich nicht so einfach aushebeln.
LG Jemmy
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Bist du dir da wirklich sicher jemmy?
Bisher kenne ich das so, das Personengebunde Versicherungen eben nicht in die Erbmasse fallen. Aber ich werd nochmal nachlesen.
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo
Ich bin mir absolut sicher, leider! Meine LV läuft auf meine LG und trotz alledem ist das Geld vor meiner EX nicht sicher, da sie die Verfügungsgewalt über das Vermögen ( Erbe ) meiner Kinder hat, wenn mir etwas passiert.
Aber mal ein Beispiel zur Verdeutlichung:
Ein Mann macht seinen Besitz zu Geld und investiert es in eine hohe LV damit es nur dem Begünstigten zugute kommt. Das funktioniert nicht, genau so wenig, wie das Geld zu verschenken, da innerhalb von 10 Jahren nur ein gewisser Betrag verschenkt werden kann.
Der Gesetzgeber hat schon dafür gesorgt, das Erbschaftssteuer auch wirklich fällig wird.
LG Jemmy
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
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Hallo Jemmy,
das kenne ich auch anders und hab das auch so im Internet gefunden. Schau mal hier:
"In den Versicherungsvertrag kann aufgenommen werden, dass die Versicherungssumme beim Tode des Versicherten an einen oder mehrere Personen ausbezahlt werden soll. Der Begriff für diese Vereinbarung lautet Bezugsberechtigung.
Hat der Versicherungsnehmer einen Bezugsberechtigten angegeben, erwirbt derjenige den Auszahlungsbetrag nicht im Wege des Erbrechts; es liegt vielmehr in den meisten Fällen eine Schenkung vor, und zwar in der Gestalt eines sog. ,,Vertrag zugunsten Dritter``. Die Lebensversicherung, d.h. der Auszahlungsbetrag zählt daher nicht zur Erbmasse. Vom sonstigen Nachlass und dessen Schicksal ist dieser Erwerb völlig getrennt."
http://www.brennecke-partner.de/2501/Wann-faellt-eine-Versicherung-in-die-Erbmasse-
Liebe Grüße
Andrea
Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama
Hallo
Ich hoffe doch mal, ihr habt Recht. Mein Versicherungsvertreter hat uns etwas anderes gesagt, darauf basierte auch meine Aussage. Das möchte ich jetzt genau und rechtsverbindlich wissen. Das kläre ich am Montag.
Ich werde berichten, wenn ich etwas erfahre.
LG Jemmy
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
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Guten Morgen,
da war ja meine Frage doch ganz interessant.
Gilt das ganz den auch für Unfallversicherungen? Die zahlen ja auch nicht gerade wenig bei Unfalltod.
Gruß Seal
Hi LBM,
das ist super, Danke.
Da mit kann man was Anfangen.
Gruß Seal
Hallo
So, hab ein bischen telefoniert! Ihr habt Recht und mein Versicherungsfutzi hat Quatsch erzählt.
Klare Aussage der Rechtsabteilung der Versicherung: Wenn ein Begünstigter eingetragen ist, fließt die Versicherungssumme nicht in die Erbmasse. Sie wird an den Begünstigten ausbezahlt. Wenn das Geld an die Kinder geht, bekommen sie es auch, wenn sie das Erbe an sich ausschlagen.
Wenn also jemand außerhalb der Familie als Bezugsberechtigt eingetragen wird, welchem man absolut vertraut, kann man so sicher stellen, dass das Geld bei den Kindern ankommt, wenn sie volljährig sind und es nicht an die EX geht, die ja in den meisten Fällen die Kinder wider bekommt und somit auch Zugriff auf die Versicherungssumme hätte.
Das beruhigt mich doch sehr.
Entschuldigung, für dieses " off topic ", doch ich glaube, dass diese Frage für viele hier von großer Wichtigkeit ist.
Ich möchte anregen, diesen Faden eventuell abzutrennen.
LG Jemmy
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
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@Jemmy,
wieso abtrennen?
Passt doch zur Frage.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi Beppo,
Ja, aber ursprünglich gings in dem Thread um die Reform und dasERgebnis für Selajet
Die Frage nach der Versicherung war dann ein Anhängsel.
*abgetrennt von Neue Unterhaltsreform und mein böses Erwachen
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
also wenn ich das hier jetzt Richtig verstanden habe, gilt dies alles für Versicherungen wo ein Begünstigter eingetragen ist. Sollte niemand eingetragen sein so fließt alles in die Erbmasse?
Und die Riesterrente? Das Geld ist beim vorzeitigen Tod ja auch nicht weg sondern bekommt Wer? Begünstigter?
Gruß Seal
Ist kein Begünstigter eingetragen fällt die Summe in die normale Erbmasse.
Ich denke mal das es so auch für die Riesterrente gilt, aber ich muß ehrlich gestehen ,das ich da nicht weiß, ob es einen anderen Begünstigten gibt als den Riesterrenteneinzahler.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi,
habe mal gerade meinen Riestervertrag gelesen, man muß jemanden angeben sonst fliesst es in die Erbmasse. Wie bei der Lebensversicherung.
Gruß Seal
Hallo,
um die Verwirrung zu vervollständigen, werfe ich an dieser Stelle mal einen weiteren (nicht unerheblichen finanziellen) Aspekt in die Runde:
...
Wenn also jemand außerhalb der Familie als Bezugsberechtigt eingetragen wird, welchem man absolut vertraut, kann man so sicher stellen, dass das Geld bei den Kindern ankommt, wenn sie volljährig sind und es nicht an die EX geht, die ja in den meisten Fällen die Kinder wider bekommt und somit auch Zugriff auf die Versicherungssumme hätte.Das beruhigt mich doch sehr.
...
ABER:
...
Hat der Versicherungsnehmer einen Bezugsberechtigten angegeben, erwirbt derjenige den Auszahlungsbetrag nicht im Wege des Erbrechts; es liegt vielmehr in den meisten Fällen eine Schenkung vor, und zwar in der Gestalt eines sog. ,,Vertrag zugunsten Dritter``.
Fazit: Die Versicherungssumme ist vor der "Familie" sicher und fließt nur dem Begünstigten zu. ABER: Vor dem Fiskus ist die Versicherungssumme nicht sicher: Handelt es sich dabei um eine "Schenkung", greift keiner der im Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz aufgeführten Freibeträge; der Schenkungssteuersatz ist maximal hoch ... Den Kindern kann also später im besten Falle vom vertrauenswürdigen Begünstigten nur ausgezahlt werden, was Fiskus und Begünstigter übriglassen.
Dann wohl doch lieber die Variante wie von Tina vorgeschlagen wählen:
Die Versicherungen werden an den Begüsntigten ausgezalht und fallen nicht in die Erbmasse. Wenn dort immer noch deine Ex steht solltest du das schleunigst ändern. Gleichzeitig ein Testmant machen und einen Vermögensverwalter bestellen, der absichert, bzw. verfügen d,as das Kinde erst mit 18 über das Geld verfügen darf.
Alle Klarheiten beseitigt? 😉
LG Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
Hallo pueppi,
...und einen Vermögensverwalter bestellen, der absichert, bzw. verfügen d,as das Kinde erst mit 18 über das Geld verfügen darf.
Die Variante gefällt mir sehr gut. Ich kann mir die Umsetzung noch nicht so recht vorstellen.
Das Geld aus meiner LV geht im Falle meines Todes an meine minderjährigen Kinder. Die können noch nicht darüber verfügen da minderjährig. KM darf auch nicht darüber verfügen weil ich zu Lebzeiten einen Vermögensverwalter für meine Kinder bestimmt habe. Richtig?
Wie bestimmt man einen Vermögensverwalter? Notar?
Gruß
Bart