Hallo
Nee, dass kann so nicht funktionieren. Wenn GSR besteht, hat die KM nach dem Ableben des EX die Kinder wieder bei sich und, bedingt dadurch das nun ASR besteht, die alleinige Gewalt, über die Finanzfürsorge der Kinder. Selbst wenn ein Vermögensverwalter eingesetzt wurde, wird er sofort durch die nun ASR inhaberin
( KM ) entsorgt.
Die Finanzfürsorge ist Teil des SR und nicht auf Dritte übertragbar, für den Fall des Ablebens des Übertragenden.
Also jemanden als Begünstigten eintragen, der mit all dem nichts zu tun hat. Einen Freund, Bruder, Schwester, wie auch immer, also jemanden, der dafür sorgt, dass die Kiddys zum Beispiel mit 18 den ihnen zustehenden Teil des Geldes bekommen, welchen du für sie vorgesehen hast.
LG Jemmy
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Es gibt aber testamentarisch die Möglichkeit zu verfügen d,as die Kidenr erst ab einem bestimmten Zeitpunkt an das Geld kommen, dafür dürfen die Kinder dann aber wiederum nicht in der Police als Berechtigte auftauchen.
Da ein Testmant eh eine sehrsinnvolloe Sache ist wäre hier die Beratung durch eine nRA oder Notar durchaus eine sinnvolle Investition.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
meine Frau steht als Begünstigte drin. Heißt das jetzt das meine Frau eine Schenkung bekommt?
Hört sich ja dann etwas merkwürdig an.
Gruß Seal