Wer bezahlt den Kin...
 
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Wer bezahlt den Kindergarten?

 
(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

Mahlzeit zusammen,

wenn ein Dreijähriger in den Kindergarten geht, wer bezahlt diesen wenn der Besuch NICHT berufsbedingt ist?

Ich finde irgendwie nur die Aussage „gequotelt“ aber es gibt m.E. noch die Vorschrift, vorher die Hälfte des Kindergeldes abzuziehen.

Was ist, wenn das Wechselmodell dazu kommt?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.08.2019 11:39
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

"Kindergartenbeiträge  bzw.  vergleichbare  Aufwendungen  für  die  Betreuung  eines  Kindes  in  einer  kindgerechten  Einrichtung  sind  in  den  Unterhaltsbeträgen,  die  in  den  Unterhaltstabellen  ausgewiesen  sind,  unabhängig  von  der  sich  im  Einzelfall  ergebenden  Höhe  des  Unterhalts  nicht  enthalten.  ...  Die  in  einer  Kindereinrichtung  anfallenden  Verpflegungskosten  sind  dagegen  mit  dem  Tabellenunterhalt abgegolten. BGH, Urteil vom 26. November 2008 - <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2008&Sort=3&Seite=12&nr=47852&pos=369&anz=3621>XII" ZR 65/07</a>"

Daraus folgt das der Kindergartenbeitrag als Mehrbedarf gequotelt nach Einkommen der Eltern zu bezahlen ist, auch im Wechselmodell. Das Kindergeld ist davon unabhängig und wird im Zahlbetrag des Unterhalts berücksichtigt. Im Wechselmodell wäre es zu teilen.
Hintergrund ist, dass der Kindergarten nicht als Betreuungseinrichtung alleine angesehen wird sondern eben pädagogisch wertvoll ist. Deshalb bedarf es auch keiner Betreuungsnotwendigkeit.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2019 12:13