Hallo,
wer hat lust mir meinen künftigen kindesunterhalt auszurechnen diesen ich zu bezahlen habe?
Welche beträge werden benötigt ausser netto lohn?
Welche versicherungen und sonsitigen ausgaben die angerechnet werden können?
mfg
Moin,
Nettolohn, Sonderzahlungen, Anzahl der Berechtigten (Kinder, Frauen), Alter der Kinder, berufsbedingten Aufwand, private Altersvorsorge.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Fahrtkosten zur Arbeitsstätte 21 km einfacher Weg
leasing Auto 150€
Rest Darlen 1100€ mit 130€/Monat
Einkommen netto 1700€
BU Versicherung 54€/Monat
Krankenversicherung Zahn 34€
Zusatzversicherung stationär 16€
Lebenversicherung Ehefrau 12€
Miete kalt 460, warm 600€
Nachtarbeitszuschlag: 150€ netto in einkommen enthalten
Berufsbedingte Aufwendungen: Pauschale 5% vom netto
Kindesbetreuungskosten: 130€
weitere versicherungen zahle auch ich, da ehefrau kein einkommen. ich der Nehmer , Sie die versicherte!
sofern relevant:
Eigener Haushalt: Kind ( 24 Monate ) + Ehefrau
Berechtigte: 1 Kind im alter von 25 Monaten
lg
Moin,
das Kind in Deinem Haushalt ist deins?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
nein, leider nicht ;( ich liebe ihn :redhead:
Hallo Hugo,
ich werd' das mal überschlägig rechnen:
Berufsbedingte Aufwendungen: Pauschale 5% vom netto
Vergiss die Pauschale, denn 5% von deinen 1.700 Euro sind nur 85 Euro - beim Einzelnachweis der Kosten bringen dir deine 21 Entfernungskilometer in Form der Fahrtkostenpauschale ca. 210 Euro berufsbedingte Kosten (es gibt mehrere, leicht unterschiedliche Berechnungsformeln; was für dich gilt, steht in den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien jenes Oberlandesgerichts, das am Wohnort des Kindes zuständig ist). Allerdings ist mit diesen ca. 210 Euro insbesondere auch die Leasing-Rate fürs Auto bereits abgefrühstückt. Jedenfalls dürftest du damit bereits bei einem bereinigten Netto unterhalb von 1.500 Euro landen; somit Zeile 1 der Düsseldorfer Tabelle.
Jetzt kommt es darauf an: Bist du wirklich nur deinem Kind zu Unterhalt verpflichtet? Dann kannst du nach Zeile 2 hochgestuft werden, und wahrscheinlich ist auch bei wohlwollender Prüfung deiner sonstigen potenziellen Abzugsposten der Bedarfskontrollbetrag von Zeile 2 (d.i. 1.050 Euro) noch gewahrt. Zeile 2 würde bedeuten: Zahlbetrag Kindesunterhalt sind 241 Euro.
Das Kind deiner Ehefrau ist nicht deines und daher m.E. unterhaltsrechtlich für dich ohne Belang, aber ich würde noch das folgende Argument versuchen: Deine Ehefrau betreut ein unter dreijähriges Kind und ist daher gemäß der allgemein akzeptierten Unrechtssprechung außerstande, für sich selbst zu sorgen - und wer sollte dafür wohl in die Bresche springen, wenn nicht du, als ihr Ehemann? Daher: Du hast, mindestens bis zum dritten Geburtstag des Kindes deiner Ehefrau, nicht einen, sondern zwei Unterhaltsberechtigte, nämlich dein eigenes Kind sowie deine Ehefrau. Daher bist du der Standardfall laut Düsseldorfer Tabelle, somit gibt's keine Hochstufung, es bleibt bei Zeile 1 und somit: Zahlbetrag Kindesunterhalt sind 225 Euro.
Kindesbetreuungskosten: 130€
Welches Kind? Dein Kind, oder das Kind deiner Frau? Betreuungskosten für das Kind deiner Frau sind m.E. unterhaltsrechtlich unerheblich (sozusagen ihr Privatvergnügen) - an den Kinderbetreuungskosten für dein Kind kannst du zusätzlich zum oben angegebenen Kindesunterhalt herangezogen werden, jedenfalls anteilig (um die korrekte Aufteilung dieser 130 Euro zwischen dir und deiner Ex zu berechnen, bräuchten wir allerdings auch noch Angaben über das Einkommen deiner Ex).
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Hugo,
Nachtrag, weil ich im Eifer des Gefechtes etwas Wichtiges vergessen habe:
aber ich würde noch das folgende Argument versuchen: Deine Ehefrau betreut ein unter dreijähriges Kind und ist daher gemäß der allgemein akzeptierten Unrechtssprechung außerstande, für sich selbst zu sorgen
Dies gilt natürlich nur, wenn beim Vater des Kindes nichts zu holen ist. Ist sie auf diesem Weg bereits "versorgt", taugt das obige Argument für dich nix.
Viele liebe Grüße,
Gerhard.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Dies gilt natürlich nur, wenn beim Vater des Kindes nichts zu holen ist. Ist sie auf diesem Weg bereits "versorgt", taugt das obige Argument für dich nix.
Hi Hugo,
als Ehemann bist du deiner Ehefrau unterhaltsverpflichtet. Wenn sie kein Einkommen hat - warum auch immer - bist du ihr nächster UH-Zahler.
Wäre die Lady nur deine Freundin, nicht deine Ehefrau, wäre der Vater deines 24 Monate jungen Mitbewohners in der Wertung.
Im übrigen hätte ich wie Malachit gerechnet.
Du ersparst dir vermeidbaren Ärger, wenn du den Mindestunterhalt ohne wenn und aber anerkennst.
Um alles andere könnte KM streiten.
Die meisten Jugendämter zeigen allerdings geringes Engagement, solange sie keinen UH-Vorschuss zahlen müssen.
Gruß 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Super, endlich ein paar Antworten :thumbup:
Das die Hälfte der kita Gebühren fällig werden können ist mir bewusst!
@Malachit : die ex arbeitet nichts! ich weiss aber noch, das sie gearbeitet hat wärend sie schwanger war, am anfang zumindest.
Auf den Nenner gebracht steht folgendes im Raum:
Das Kind hat Anspruch auf Kindsunterhalt ab Geburt !
Die Kindsmutter hat Anspruch auf Unterhalt ! Lebt die Kindsmutter mit einem Lebensgefährten (Lebensgemeinschaft, Ehegemeinschaft) zusammen so braucht der biologische Kindsvater keine Unterhaltsleistungen mehr an die Kindsmutter leisten. Weiterhin kann Sie erst einen Anspruch geltend machen wenn Sie dies einklagt. Dann läuft, im Falle einer Verurteilung die Zeit. Nicht Rückwirkend !!
Wenn die Mutter falsches Zeugnis über den biologischen Kindsvater gemacht hat, hat Sie eine Ordnungswidrigkeit begangen. Diese wird mit einer Geldbuße geahndet. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass das Kind Anspruch auf Kindsunterhalt hat.
Theoretisch kann der biologische Kindsvater nun die Mutter seines Kindes verklagen und auf Rückzahlung eines Teiles des dem Kind vorenthaltenen Kindsunterhalt zurückzuzahlen. Hier kannst du alle deine Bemühungen um Klärung, ob du der Kindsvater warst oder nicht anbringen.
Dies hat mir jemand aus meiner verwantschaft geschrieben!
Mir gehts in erster Linie darum:
1. Ist überhaupt irgendwas rückwirkend zu zahlen? Sofern ja wie schaffe ich es das die KM sich zur hälfte beteiligt?
2. Wenn die Ex auf die Idee kommt, für sich selbst noch Unterhalt zu fordern? rückwirkend + aktuell
3. aktuell monatliche Raten, nehme ich bei richtiger berechnung ohne wenn und aber zur kenntniss und werde zahlen!
Hallo Hugo,
hier hab' ich leider noch 'ne Enttäuschung für dich:
Das die Hälfte der kita Gebühren fällig werden können ist mir bewusst!
Da deine Ex nicht arbeitet, können für dich sogar die ganzen Kita-Gebühren fällig werden, denn diese werden anteilig nach dem Einkommen der Eltern aufgeteilt. Folglich: Verdienst du Geld, aber deine Ex nicht, dann beträgt ihr Anteil 0% und dein Anteil 100%. Und ja, die Vollpfeifen beim BGH haben das tatsächlich so beschlossen: An den Kita-Gebühren hat der Vater sich grundsätzlich zu beteiligen, auch wenn die Ex mangels Arbeit alle Zeit der Welt hätte, sich um Junior zu kümmern - und die Kosten werden eben nicht halbiert, sondern anteilig anhand des Einkommens aufgeteilt.
Im Klartext: Je fauler so eine Frau ist, desto mehr Geld hat der Mann auf den Tisch zu legen ;-(
Wenn die Mutter falsches Zeugnis über den biologischen Kindsvater gemacht hat, hat Sie eine Ordnungswidrigkeit begangen. Diese wird mit einer Geldbuße geahndet.
Kann schon mal sein - viel wahrscheinlicher ist es aber, dass Madame vom Richter ein mahnendes "Du-Du! das macht man aber nicht!" erntet, und ihr ansonsten genau gar nichts passiert.
1. Ist überhaupt irgendwas rückwirkend zu zahlen?
m.E. nicht; es sei denn, sie hat dich nachweislich in Verzug gesetzt, d.h. zur Zahlung aufgefordert (dafür reicht es, wenn sie den Anspruch dem Grunde nach anmeldet; ab diesem Moment bist zu nachzahlungspflichtig, auch wenn der genau Betrag erst zu einem späteren Zeitpunkt ermittelt wird).
2. Wenn die Ex auf die Idee kommt, für sich selbst noch Unterhalt zu fordern? rückwirkend + aktuell
Rückwirkend geht wie schon gesagt im Normalfalls nichts, aber wenn sie nicht arbeitet, wird sie mutmaßlich in irgendwelche Sozialtöpfe reingreifen und dann wird sich über kurz oder lang z.B. die ARGE bei dir melden. Wenn von der Ex oder von der ARGE so eine Forderung kommt, bitte ruhig bleiben und den Sachverhalt hier im Forum schildern. Gerade die ARGE ist berühmt-berüchtigt dafür, hier den denkbar größten Unfug zu deinen Lasten zu behaupten, d.h. wir schauen uns das im Fall des Falles besser gemeinsam an.
Ansonsten - ich weiß nicht, ob es dich beruhigt oder eher beunruhigt, aber bei einem bereinigten Netto von weniger als 1.500 Euro, Kindesunterhalt von 225 Euro bzw. 241 Euro, und Kinderbetreuungskosten von 130 Euro bleibt kaum noch Spielraum für Unterhalt an Madame, denn dort ist der Selbstbehalt höher als beim Kindesunterhalt: 1.050 Euro müssen da für dich selbst übrig bleiben.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Autsch :exclam: gibts denn eine möglichkeit das ich etwas bewegen kann? kind in der kita und die ex liegt daheim in der kiste? also in dieser kita zeit kann man arbeiten gehen.
ein zumutbarer job wird sich da wohl sicher finden lassen! wer übt da druck auf die KM aus bezüglich arbeiten gehen? zudem hat sie nicht mal eine ausbildung!
und Deutschland meint, wenn einem vater 1050€ übrig bleiben das er hiervon die miete zahlt 600€ , Lebensmittel, Versicherungen etc. da kommt man ja ins minus! dazu noch Frau und nicht leibliches kind im haushalt! So funktioniert das nicht :puzz:
Das Ergebniss des Vaterschaftestes liegt ab Mittwoch bis Freitag in meinem Briefkasten! :thumbup: :dauendrueck:
Hi
Ähm - 1050€ nur, wenn BU gezahlt wird. Beim KU sind es lediglich 950€. Also Dein worst case wäre der, dass Dir lediglich 950€ verbleiben könnten. Nur so zur Einstimmung. Und Ja, KiTa-Gebühren gehören zum KU da Mehrbedarf. Fraglich bleibt lediglich, welcher SB hier gilt. Da entscheiden die OLG's schon mal unterschiedlich.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo allerseits,
mein bauchgribbeln setzt so langsam ein :redhead: heute war leider nichts im briefkasten! Mein Finaler Tag wird morgen der Freitag sein!
Vater sein oder nicht ?! Wie stehen meine Sterne? Was entscheidet mein Schicksal? Zahlen und Lieben oder nochmal Glück gehabt :exclam:
Moin,
was würdest du dir als Ergebnis wünschen?
Gruß Zahltag
Ich muss mich noch bis Montag gedulden! nach rücksprache mit meinem labor erhalte ich das ergebniss montag!
Da bis dato keine bindung zwischen kind und mir besteht, lass ich die welt der gefühle nicht zu!
ich kann nicht eins auf überglücklich machen, wenn der test negativ ausfallen sollte! bei positivem ergebniss werde ich wohl ein sinnbild von glücksgefühlen erleben!
1. Im laufe der nächsten Woche als Papa eintragen lassen
2. Abgabe meines Einkommens
3. sofortiger Antrag auf GSR
4. Papa besucht sein Kind das erste mal
wie ist das bei einem 2 jährigen Kind?
darf ich "mein" kind abholen ohne das die KM dabei ist? oder hockt die KM anfangs immer dabei, da eingewöhnung?
mfg
Hi,
bevor die Vaterschaft nicht anerkannt ist, hast Du noch keine Rechte und Pflichten. Die KM muss erst mal zustimmen. Zwar hast Du dann ein Umgangsrecht, aber von dem Gedanken, das Kind einfach mitzunehmen, kannst Du dich verabschieden. Du sagst ja selbst, es besteht noch keine Bindung, was meinst Du, wie sich das Kind dann fühlt, wenn ein fremder Typ kommt, ihm freudestrahlend sagt "ich bin dein Papa" und es mal eben mitnimmt? Das kriegt doch nen Schock fürs Leben!
Du wirst Dich anfangs wohl mit KM arrangieren müssen und wenn die Umgänge dann gut laufen, wirst Du es auch mitnehmen können. Aber erst mal muss die Bindung aufgebaut werden.
Den Antrag auf GSR würde ich in dem Zeitpunkt auch von vornherein zum Scheitern verurteilt sehen. Nicht, weil ich finde, Du sollst das Recht nicht haben, sondern weil daran noch reihenweise Väter scheitern, die von klein auf mit dem Kind Umgang haben.
Ich würde erst mal alle Kraft in den Umgang investieren und auch die Basis mit der KM aufbauen und dann in einigen Monaten mal mit ihr drüber reden. Beantragen kannst Du das GSR immer noch.
Wie tickt die KM so grundsätzlich?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ok Hast recht mama! Nichts überstürtzten!
Ist das echt so? EIne Mutter beantragt beistandschaft. Es wird erstmal behauptet xyz ist der vater!
die einen erkennen die vaterschaft sofort an und die anderen wie ich es bin, lassen sich erstmal testen!
Wenn der test positiv ausgeht, muss eine KM dem ganzen zustimmen bezüglich eintragung der vaterschaft?
Wo ist da die logik? Das mit dem zustimmen ist ein schritt zuviel des guten!
Wie tickt sie?
Ein Mensch der lügen kann ohne das man es demjenigen ansieht
ein Gefühlsloser Mensch
Eine wahrhaftige Schauspielerin im Unterstellen!
Sie ist mit vorsicht zu geniessen! ich habe mir immer gesagt, Junge, treffe dich mit ihr nur wenn Zeugen dabei sind! So hat sie keine angriffsfläche!
Allein schon die aussage: Mein ex hat mir in den Bauch geboxt , ich möchte nicht das er zu meinem Kind und mir kontakt hat! das zeigt mir doch schon alles!
Das sind alles so kleine beweise die ich schwarz auf weiss gesammelt habe :thumbup:
Hi,
ein privater Test ist i. d. R. erst mal nicht gerichtsverwertbar. Auch wenn Du die Vaterschaft anerkennst, muss sie gem. § 1595 BGB zustimmen. Sonst könnte ja auch jeder einfach eine Vaterschaft anerkennen. Wieso ist das zuviel des Guten? Vielleicht hatte sie auch was mit einem Anderen, der genauso in Frage käme, also sollte sie auch das Recht haben, die Vaterschaft eindeutig zu klären und nicht einfach irgendwen auf Zuruf eintragen lassen, so frei nach dem Motto, wer zuerst kommt mahlt zu erst.... Das ist für mich schon logisch.
Wenn sie eine Schauspielerin ist, lügt, gefühllos ist, dann würde ich mich schon mal auf einen Umgangskrieg gefasst machen. Dann wird sie Dir "ihr" Kind nicht einfach so überlassen. Und die Aussage unten stützt das. Wenn Du also Umgang willst, dann würde ich das mit dem Dreisprung:
1. Gespräch mit ihr
2. Gespräch mit dem JA und ihr und wenn es dann zu keiner Einigung kommt
3. Umgangsklage
in Angriff nehmen.
Wenn sie so tickt wie sie tickt ist das GSR gerade Dein geringstes Problem.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
gleich gehts ab! wartezeit bis 240min ... dann ist er da, der test :crash: :phantom: :exclam:
Ich bins!!!!