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Wer hilft mir: UVG/Rückstand KU

 
(@allesungerecht)
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Hallo,

ich habe mal einen kleinen Test gemacht. Seit einem halben Jahr, darf ich meinen Kleinen nicht mehr sehen (KM verbietet es).
Also habe ich mir gedacht, keine Leistung (= sehen meines Sohnes), kein Unterhalt. Ganz einfach.
Habe jetzt seit 3 Monaten nichts gezahlt.

Vorgeschichte:
KM hatte Beistandschaft beantragt. Ich bekam einen Brief von JA, ich solle alle Gehaltsnachweise einschicken. Habe ich gemacht. Aufgrund der Düsseld. Tabelle habe ich dann selbst erstmal immer 216,- € überwiesen. Dann hörte ich vom JA fast 1 Jahr nichts mehr. Dachte ja, ich bekomme eine Berechnung, diesen Titel oder was das da ist usw. Nichts kam. Ich da angerufen: "ja, ähm, momentan sind wir total überlastet, weil irgendein Gesetz geändert wurde und wir müssen alle Väter anschreiben." Auch eine E-Mail an die direkte Beistandschaft-Mitarbeitern vom Jugendamt wurde gar nicht erst beantwortet.

Naja, jetzt kam ein Brief vom JA: Gewährleistung von Leistungen nach dem UVG für x.
Berechnung der Leistung ab x
Mindestunterhalt 281,-
Kindergeld -164
Leistungsanspruch 117,-

Ansonsten stehen da jetzt noch irgendwelche Paragraphen und das der Unterhaltsanspruch auf das vertretene Land übergeht.
Sämtliche Unterhaltszahlungen überweisen sie bitte unter Angabe AZ x.

Fragen:
Wieviel bekommen die jetzt von mir?
Wäre der nächste Schritt Verzug, Pfändung usw.?
Habe nichts unterschrieben, keinen Titel usw.

Danke!
Gruß

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.05.2009 22:23
 elwu
(@elwu)

Hallo,

you lose. Unterhalt und Umgang zu verknüpfen ist jedenfalls für Väter keine Option. Was du machen solltest: den ausstehenden Unterhalt an die Ex überweisen, Kopie der Nachweise der Überweisung an das JA. Mit Hinweis, nun weiter an die KM Unterhalt von 281 - 164/2 = 199€ zu zahlen.

Und umgehend die Umgangssache angehen. Das ist aber ein separates Thema.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2009 23:53
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

also seit 3 Monaten hast du keinen KU mehr gezahlt.

Vor 1 jahr wurdest du vom JA angeschrieben, hast ordnungsgemäß deine Unterhalgen eingereicht und dann nichts mehr gehört.

So nun die Preisfrage:

Naja, jetzt kam ein Brief vom JA: Gewährleistung von Leistungen nach dem UVG für x.
Berechnung der Leistung ab x
Mindestunterhalt 281,-
Kindergeld -164
Leistungsanspruch 117,-

Ab wann wurde diese Leistung an das Kind bzw. die KM ausgezahlt?

Kannst du nachweisen das du, bis auf diese 3 Moante den KU gezahlst hast? Also steht auf den Überweisungen Unterhalt für Kindchen Monat x.

Sollte das JA für die vergangenen 3 Moante in Vorleistung gegan gen sein ,wirst du diese nachzahlen müssen.

Sollte Madame schon länger UV kassieren und du kannst nachweisen, das du aber den KU korrekt überwiesen hast, lege dem JA die Nachweise in Kopie vor und erkläre, das du den geschuldeten KU gezahlt hast und damit kein Anspruch des JA gegen dich besteht, sondern vielmehr die KM durch Verschweigen deiner Zahlungen Leistungsbetrug begangen hat.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2009 00:48
(@allesungerecht)
Schon was gesagt Registriert

Danke für Eure Antworten.

Was ich wohl sagen muß: also, seitdem dieser Beistand besteht muß ich den Unterhalt direkt an die Stadt überweisen unter einem Aktenzeichen.

In dem Brief von heute steht einfach Berechnung der Leistung ab 01.03.2009.

Mir kommt das alles ein bißchen vor, wie ein einfacher Informationsbrief, aus dem hervorgeht das die KM jetzt nur 117,- aktuell bekommt, da ich nicht zahle, aber beim JA in Verzug komme. Was mich nur wundert, es steht irgendwie keine Zahlungsaufforderung drin.

"Für die Zeit der Leistungsgewährung geht der Unterhaltsanspruch Ihres Kindes gegen Sie gem. §7 UVG bis zur Höhe der erbrachten Leistung auf das durch mich vertretene Land x über."

und dann eben:

"Sämtliche Unterhaltszahlungen für Ihr Kind überweisen Sie bitte, auf eines der o.g. Konten der Kreiskasse, unter Angabe des Aktenzeichens x."

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.05.2009 02:08
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Allesungercht!

"Sämtliche Unterhaltszahlungen für Ihr Kind überweisen Sie bitte, auf eines der o.g. Konten der Kreiskasse, unter Angabe des Aktenzeichens x."

DAS ist die Zahlungsaufforderung, auch wenn ein "bitte" drin steht ... man ist eben höflich!

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2009 08:35
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ein Leistungsgebot muss aber inhaltlich hinreichend bestimmt sein. Sonst kann er auch monatlich einen Euro bezahlen und ist der Forderung nachgekommen.

@ Allesungerecht: Stell das Schreiben doch mal richtig im Wortlaut mit Zahlenwerk ein. Anonymisiert natürlich.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2009 08:51