Wer ist "Unter...
 
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Wer ist "Unterhaltsberechtigter" nach Düsseldorfer Tabelle?

 
(@dalli67)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Leidensgenossen,

ich hätte da mal eine Frage:

In der Düsseldorfer Tabelle steht seit 2010 unter Punkt 1 folgendes:

"Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf
aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang."

Vor 2010 waren das ja 3 Unterhaltsberechtigte.

Nunmehr ist mir eine Forderung ins Haus geflattert, nach der ich um eine Stufe höher gestuft werden soll. Es würden nur die Kinder als Unterhaltspflichtige im obigen Sinne zählen.

Kann ich nicht ganz glauben, da eindeutig von "ohne Rücksicht auf den Rang" die Rede ist. Kinder -egal in welcher Reihenfolge, ob ehelich oder Unehelich- sind ja im 1. Rang.

Bei mir gibt es noch eine Unterhaltsverpflichtung gegen die Ex -zugegeben mit 72,05 € mtl. nicht berauschend- und meine 2. Ehefrau muss ich auch unterhalten. Somit komme ich -nach meiner Rechnung- auf:

1. Unterhaltsberechtigter: Kind
2. Unterhaltsberechtigter: Ex-Ehegatte
3. Unterhaltsberechtigter: Ehegatte.

Wären dann 3 Unterhaltsberechtigte welche dann eine Rückstufung machen würde... zur Forderung also mal Glatt zwei Stufen Differenz.

Meine Frage: Wer gilt als "Unterhaltsberechtigte"? Nur Kinder oder (da "ohne Rücksicht auf den Rang") jeder Unterhaltsberechtigte. Also Kinder, Exen, Ehegatten, Eltern... eben alles was Kohle bezieht.

Danke für Eure Hilfe

Grüße
Jürgen

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.12.2011 19:50
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Du hast recht.
Selbst wenn für die beiden Frauen nur 1 Cent übrig bliebe, wären sie immer noch mit zu zählen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2011 22:25
(@lima65)
Rege dabei Registriert

Hallo dalli,

bei mir hat JA vor zwei Jahren genau den gleichen Trick gemacht und ist, weil ich zu blöd war nachzufragen  :knockout:  ;(, damit auch durchgekommen. Im Ergebnis zwei Jahre zwei Stufen zu viel bezahlter KU. Und da die das geschickterweise nicht so in den Titel reingeschrieben haben, sondern nur noch die Prozente, komme ich davon ohne weiteres auch nicht mehr runter!

@Beppo: du hast ja (an anderer Stelle hier im Forum) schon sehr deutliche Worte für dieses Verhalten gefunden:

Man kann dieses Drecksurteil wirklich nur so interpretieren, dass der Betrug durch JA und Gerichte Bestandsschutz genießt.

Selbstredend nur zulasten, des Pflichtigen.

Wenn es um Unterhaltserhöhung geht, gilt das natürlich nicht.

Stimme voll zu  :genau:

Nicht, dass ich das Geld nicht sowieso für mein Kind ausgeben würde, dennoch finde ich es natürlich besser, wenn ich entscheiden darf, wofür.
Scheint in JA-Kreisen gang und gäbe zu sein, so wie andere (oder dieselben Leute?) beim Autofahren ohne Freispreche völlig schamlos telefonieren... Ist ja auch nicht ihr Geld, das sie da großzügig verschieben.
Ich habe kürzlich von meiner JA-Tante eine Stellungnahme dazu angefordert, auf die Antwort warte ich noch, JA genehmigt sich momentan eine "Schließzeit" von zwei Wochen (damit die ihre Weihnachtseinkäufe erledigen können vielleicht).

Gruß von lima

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2011 10:46
(@dalli67)
Zeigt sich öfters Registriert

@ lima

um welches "drecksurteil" geht es denn da? gibt es da im forum irgend einen link zu diesem thread?

grüße
jürgen

bin selber fündig geworden. teste gerade bischen die suchfunktion 🙂

http://www.vatersein.de/Forum-topic-21426-start-msg264849.html#msg264849

bei mir ist da JA aber unschuldig. die waren immer fair zu mir... nachdem sie erfahren hatten das meine hartz IV beziehende ex ein nagelneues auto und 14.500 euro abfinden eingestrichen hat ohne es offensichtlich ordnungsgemäß der behörde zu deklarieren  :rofl2:

exens anwalt... also so -wie bei mir- immer...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.12.2011 14:22
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

"Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft,

Das ist eminent wichtig. Das JA kann schreiben und stänkern wie sie wollen. Die DT hat keine rechtlich bindende Wirkung. Die sollen sich an das BGB halten und gut ist. Wollen Sie aber nicht, weil darin "nur" der (Mindest-)KU festgelegt ist.

sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang."

Es geht ganz klar um Unterhaltsberechtigte und nicht um Unterhaltsempfänger. Wer also berechtigt wäre, Unterhalt zu empfangen, zählt dazu - auch wenn das Einkommen nicht ausreicht, um ihn zu einem Unterhaltsempfänger zu machen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2011 18:45