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Wer kann mir helfen?

 
(@iniurius)
Schon was gesagt Registriert

Hallo @ all,

ich bin neu hier und habe eine Frage.
Kurz zu meiner Geschichte.
Im Juli 2013 hatte ich eine Gerichtsverhandlung mit meiner EX wegen KU
und wurde zu 100% des Regelsatzes verdonnert.
Ich habe seit diesem Urteil regelmäßig meinen Unterhalt bezahlt.
Jetzt bekomme ich einen Anruf von meiner Ex
die zu mir sagt.
Das seit August 2013 für meine Tochter ein Rückstand angefallen sei
da sie ja seit August 2013 12 Jahre alt ist.
Ich aber den Unterhalt in Höhe von 272 statt 334 € geleistet hätte.
Der Rückstand soll jetzt im Nachhinein geleistet werden.
Ich hab Sie gefragt warum Ihre Anwältin mich nicht gleich im August vergangenen Jahres darüber informiert hat.
Sie meinte das wäre die Aufgabe meines Anwalts gewesen:
Meine Frage dazu
Ist das wirklich so dass sie ein Jahr später kommen kann und sagen ich muss den Rückstand zahlen?
Hätte mich Ihre Anwältin nicht unmittelbar informieren müssen?
Es liegt ja ein Urteil vom Juli 2013 vor an das ich mich das ganze Jahr gehalten habe.
Und jetzt auf einmal kommt sie mit Rückstandsforderungen, ist das rechtens??
Danke an euch..

Die schlimmste Art der Ungerechtigkeit ist die vorgespielte Gerechtigkeit
(Platon)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.08.2014 19:37
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn der Titel dynamisch ist, dann ist er an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen, also Änderung der DDT oder eben auch Änderung der Alterstufe. Darauf muss Dich niemand aufmerksam machen, dass ist Deine Pflicht. Dadurch ist tatsächlich ein Rückstand entstanden.
Was Du versuchen kannst ist, dass Du nicht den ganzen Rückstand zahlen musst, weil die Differenz ja fast ein Jahr lang nicht bemerkt wurde und damit offensichtlich auch nicht so dringend gefehlt hat. Das ist aber Verhandlungssache und kein Selbstläufer.
Auf alle Fälle musst Du ab sofort den höheren Unterhalt zahlen.

Zwar kann Unterhalt verwirkt sein, aber da geht man in der Regel von 1 Jahr aus und bei Dir ist gerade diese Grenze noch nicht überschritten.

Siehe auch http://www.frag-einen-anwalt.de/Kindesunterhalt-Dynamischer-Titel-Nachzahlung---f99983.html

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2014 20:33
(@iniurius)
Schon was gesagt Registriert

Danke Susi,

kann ich den Rückstand in Raten zahlen?
Dann biete ich Ihr eine Ratenzahlung an.
Oder kann Sie verlangen das ich alles auf einmal bezahlen muss?
Liegt es tatsächlich in meiner Pflicht mich darüber zu informieren was ich an Unterhalt zu Zahlen habe.
Ist ja wirklich wahnsinn.
Ich reg mich nur so über die Art auf wie Sie es mir mittgeteilt hat.
So richtig freudestrahlend, nach dem Motto"yuhuu ich kann Dir ein´s reinwürgen".
Hab das Gefühl ich trete gegen Mühlen und Sie bekommt immer recht.
Geht es nur mir so??

Die schlimmste Art der Ungerechtigkeit ist die vorgespielte Gerechtigkeit
(Platon)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.08.2014 20:50
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

kann ich den Rückstand in Raten zahlen?

Wenn sie zustimmt sicher

Dann biete ich Ihr eine Ratenzahlung an.

Mach das.

Oder kann Sie verlangen das ich alles auf einmal bezahlen muss?

Ja kann sie.

Liegt es tatsächlich in meiner Pflicht mich darüber zu informieren was ich an Unterhalt zu Zahlen habe.

Ja, Es ist deine Pflicht. Du hast entweder einen Titel oder ein Urteil. Dort stehen die Beträge und die Grundlagen dafür. Wahrscheinlich auch, dass der KU mit neuer DDT oder Erreichen einer anderen Alterstufe angepasst wird. Es ist deine Aufgabe das ohne Aufforderung oderErinnerung zu tun.

Ist ja wirklich wahnsinn.

Nö. Eigenverantwortung eines Erwachsenen. Dein Arbeitgeber wird ja auch, wenn er einmal gesagt hat das dr Jahresulaub bis zum xx.xx.xxxx einzureichen ist dich auch nicht jedes Jahr neu dazua uffordern oder dich daran erinnern, sondern davon ausgehen, dass du das von selbst tust.

Ich reg mich nur so über die Art auf wie Sie es mir mittgeteilt hat.

Warum? Wie wärs dir denn lieber gewesen? Sie hätte dir auch gleich einen GV odereine Lohnpfändung schicken können.

So richtig freudestrahlend, nach dem Motto"yuhuu ich kann Dir ein´s reinwürgen".

Das ist dein Eindruck, viellleicht richtig, vielleicht auch nicht

Hab das Gefühl ich trete gegen Mühlen und Sie bekommt immer recht.

Naja, zumindest in diesem Fall hat sie kein Recht bekommen, sondern du hast etwas versäumt

Geht es nur mir so??

Mit Sicherheit nicht. Ich denke 90 % aller Menschen fühlen sich hin und wieder benachteiligt, übervorteilt oder ungerecht behandelt 😉

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2014 21:28
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo iniurius,

Im Juli 2013 hatte ich eine Gerichtsverhandlung mit meiner EX wegen KU
und wurde zu 100% des Regelsatzes verdonnert.

Kannst du mir bitte sagen, welches bereinigte Nettoeinkommen das Gericht bei dir zugrundegelegt hat, um auf diese Unterhaltsfestsetzung zu kommen?

Hintergrund: Ich habe dich jetzt so verstanden, dass du nur ein einziges Kind hast - und wenn dem so ist, dann gibt es nur eine vergleichsweise schmale Spanne für das bereinigte Nettoeinkommen, in der diese Festsetzung überhaupt korrekt ist (unterhalb von 1.272 Euro wärest du bereits ein Mangelfall gewesen; oberhalb von 1.390 Euro hätte man dich normalerweise bereits auf 105% hochgestuft). Kann natürlich sein, dass dein Einkommen irgendwo innerhalb dieser Spanne liegt ... kann aber auch sein, dass der Richter dich über den Tisch gezogen und dein Anwalt gepennt hat!

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2014 00:54
(@iniurius)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Malachit,

also das ist ein wenig kompliziert.
Ich habe zwei Kids 15 und 13.
Mein großer fängt eine Lehre an im Sep.
wesegen ja der Unterhalt neu berechnet werden muss.
Dabei ist meiner Ex Ihrer Anwältin aufgefallen das ich für meine Tochter
nicht den vollen Unterhalt bezahle seit 2013.
Ich war der Meinung dass das Gerichtsurteil (Juli2013) den Unterhalt komplett
für beide beinhaltet.
Da mein Selbstbehalt vom Gericht sowieso schon auf 750€ angesetzt wurde.
Mein bereinigtes Netto liegt bei knapp 1300€.
Der Richter hat das Gehalt meiner Lebensgefährtin voll berrechnet.
Und hat gemeint das mein Selbstbehalt ausreichend ist und wenn nicht sollt ich noch
2-3 Nebentätigkeiten ausüben.
Ich muss ehrlich sagen ich hab keine Lust mehr zum Anwalt zu gehen.
Es kostet mich nur Nerven und meine Ex bekommt sowieso recht.

Ich warte jetz mal auf den Brief von Ihrem Anwalt.

Danke nochmal...
Hoffe ich konnte Deine Frage beantworten Malachit???

Die schlimmste Art der Ungerechtigkeit ist die vorgespielte Gerechtigkeit
(Platon)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.08.2014 16:30
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn dem so ist, dann solltest Du mal nachschauen ob es nicht doch ein statischer Titel ist, auch wenn es so nicht klingt.
Wie lautet die Formulierung denn genau?

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2014 18:14
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Für beide Kinder sind i.M. lt. Deiner Beschreibung der Aussage des Richters (ist das ein Beschluss oder ein Vergleich?) jeweils 334€ fällig, zusammen sind das 668€. Wenn sich Dein EK nicht geändert haben sollte, verbleiben Dir 1300€ - 668€ = 632€.
Dein SB jedoch beträgt 1000€. Das würde bedeuten, dass Dir eine Haushaltsersparnis wegen Zusammenlebens von 36,8% unterstellt wird. Für mich wäre das ein Grund, gegen die Entscheidung des Gerichts vorzugehen. Üblich sind max. 25% bzw. Absenkung des SB auf 750€, und auch das müsste gut begründet sein. Auch vorher schon wurden besagte 750€ unterschritten, nämlich 1300€ - 272€ - 334€ = 694€. Irgendwas stimmt hier nicht.

Falls Deine LG nicht mehr als 1200€ + 250€ verdienen sollte, halte ich die Gerichtsentscheidung sowieso für zweifelhaft, da sie dann direkt unterhalb ihres fiktiven SB lt. DT landet.

Ich finde es schwer einzuschätzen, was da vor Gericht gelaufen ist und aus welchen Gründen so entschieden wurde.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2014 18:30
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo iniurius,

Hoffe ich konnte Deine Frage beantworten Malachit???

Ja, hast du; d.h. deine Situation ist doch deutlich anders als ich zunächst gedacht hatte; und offen gesagt, sogar noch katastrophaler als ich zunächst vermutet hatte.

Wie Susi64 schon geschrieben hat: Wir bräuchten jetzt bitte mal den genauen Wortlaut des Gerichtsbeschlusses (anonymisiert, versteht sich), soweit er sich auf den Unterhalt bezieht.

Eine paar Nachfragen habe ich noch:

Mein bereinigtes Netto liegt bei knapp 1300€.

Ist das eine Vollzeitstelle oder nur Teilzeit? Falls Vollzeit, wie kommt das Richterlein auf das dünne Brett, zusätzlich seien noch "2-3 Nebentätigkeiten" möglich?!?

Da mein Selbstbehalt vom Gericht sowieso schon auf 750€ angesetzt wurde.
(...)
Der Richter hat das Gehalt meiner Lebensgefährtin voll berrechnet.

Ähm, Moment - ist das ein Sachverhalt, oder zwei? d.h. hat der Richter argumentiert "Die Lebensgefährtin verdient selbst genug um ihren Beitrag zur Haushaltskasse beisteuern zu können, und deshalb kann ich dem iniurius den Selbstbehalt brachial zusammenstreichen" - oder hat der richterliche Armleuchter sogar gemeint "Den Selbstbehalt streiche ich dem iniurius sowieso zusammen und weil mir das immer noch nicht reicht, greife ich zusätzlich noch auf das Einkommen der Lebensgefährtin zu"?

Ach so, eines noch: Je nach Einkommen deiner Lebensgefährtin kommt hier auch aufstockendes Hartz IV in Betracht (dazu können andere dir allerdings mehr sagen als ich). Die wesentliche Grundvoraussetzung dafür, nämlich niedriges eigenes Einkommen sowie gerichtlich festgesetzter Unterhalt, sind jedenfalls schon mal gegeben.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2014 19:07
(@iniurius)
Schon was gesagt Registriert

wenn dem so ist, dann solltest Du mal nachschauen ob es nicht doch ein statischer Titel ist, auch wenn es so nicht klingt.
Wie lautet die Formulierung denn genau?

Der Antragsgegner ist verpflichtet laufenden UH in Höhe von mtl. 100% des Mindestunterhalts der 3 und 2 Altersstufe zu leisten.
Dazu muss ich noch sagen, dass ist das Urteil vom AG, wir sind auch noch auf das OLG gegangen weil mein Anwalt meinte das kann so nicht sein.
Da saßen 3 Richter die meinten was ich überhaut will, das Urteil vom AG ist rechtskräftig.

Kannst du mir bitte sagen, welches bereinigte Nettoeinkommen das Gericht bei dir zugrunde gelegt hat, um auf diese Unterhaltsfestsetzung zu kommen?

Er erzielt ein monatliches Nettoeinkommen von 1289.56€ dem liegen 161 Arbeitsstunden pro Monat zugrunde.
Der Antragsgegner kann bei diesem Einkommen 606€ für beide Kinder insgesamt leisten.

Der Antragsgegner kann im gesetzlich zulässigen Rahmen 200 Stunden monatlich arbeiten.
Das entspricht Nach § 3 einer wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden.
Zum anderen unterfällt der Antragsgegner bei einem Grad der Behinderung von 30% nicht dem Behindertenrecht so das im zuzumuten
ist eine 200 Std. monatlich zu arbeiten.
Wegen des Zusammenlebens mit seiner Lebenspartnerin ist der Notwendige Selbstbehalt von 950 bzw. 1000€
um jeweils 35% zu kürzen.
Da sie über ein Nettoeinkommen von 1290€ verfügt.
Hierbei spielt es keine Rolle das Sie die ganze Woche auswärts eine Unterkunft hat.

Das ist im großen und ganzen was da drin steht.
Mein Anwalt war ganz perplex und hat beim OLG gar nichts mehr gesagt.
Ich musste sogar trotz PKH die Kosten von meiner Ex komplett übernehmen und bezahlen.
Ich sag ja schön langsam kann ich nimmer..
Ich Arbeite 3 Schichten Vollzeit und das reicht den Richter immer noch nicht??

Danke @ all

Änderung durch Malachit: Zitate als solche kenntlich gemacht.

Die schlimmste Art der Ungerechtigkeit ist die vorgespielte Gerechtigkeit
(Platon)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.08.2014 22:30




(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo iniurius,

das sieht mir nun freilich nach einem besonders dreisten Fall von staatlich verordneter Unterhalts-Abzocke aus.

Der Antragsgegner ist verpflichtet laufenden UH in Höhe von mtl. 100% des Mindestunterhalts der 3 und 2 Altersstufe zu leisten.

So wie ich das sehe, ist der Unterhalt genau so glasklar dynamisch wie widerrechtlich in den Beschluss geschrieben - dein Einkommen gibt den Mindestunterhalt nicht einmal ansatzweise her. Dass ein durchgeknallter Obervollpfosten von Amtsrichter so etwas in einem Anfall von vollständiger geistiger Umnachtung trotzdem in einen Beschluss reinschreibt, nun gut, Halbidioten gibt's überall; aber wenn ...

Dazu muss ich noch sagen, dass ist das Urteil vom AG, wir sind auch noch auf das OLG gegangen weil mein Anwalt meinte das kann so nicht sein.
Da saßen 3 Richter die meinten was ich überhaut will, das Urteil vom AG ist rechtskräftig.

... das OLG diesen Schwachsinn auch noch durchwinkt, dann lässt mich das doch mal wieder daran zweifeln, in was für einer Art von Staat wir hier eigentlich leben. Kannst du mir bitte in kurzen Worten die Begründung liefern, die dein Anwalt dem OLG vorgelegt hat?

Für die Statistik: Welches OLG ist's denn gewesen? Eventuell OLG Hamm? denn dieser Truppe würde ich so einen Mist noch am ehesten zutrauen. Ist der OLG-Beschluss irgendwo veröffentlicht, bzw. kannst du mir mal das Aktenzeichen nennen?

Nun gut. Wenn du ohnehin schon beim OLG gewesen und dort abgeblitzt bist, dann ist der "übliche" Rechtsweg damit mutmaßlich bereits erschöpft. Das sehr und hoch geschätzte OLG wird dir unter diesen Umständen wohl kaum das Recht eingeräumt haben, wegen der besonderen Bedeutung des Falles in Revision gehen zu dürfen. Wie das jetzt also weitergehen soll, weiß ich irgendwie auch nicht so recht. Eventuell versuchen, die Presse auf den Fall zu hetzen? Obwohl, für diese Art von Geschichten interessiert sich unsere Journaille normalerweise leider eher weniger ...

Ein paar unsortierte Gedanken:

Mein großer fängt eine Lehre an im Sep.
wesegen ja der Unterhalt neu berechnet werden muss.

Das sollte dann wenigstens eine gewisse finanzielle Entlastung für dich bedeuten, weil nämlich seine Ausbildungsvergütung teilweise auf den Unterhalt angerechnet wird. Allerdings, da mutmaßlich das gleiche Gericht und vermutlich sogar das gleiche Richterlein zuständig sein wird wie beim vorigen Mal - na ja, nicht dass diese ehrenwerte Gesellschaft den geringeren Unterhalt für das ältere Kind zum Anlass nimmt, den Unterhalt für das jüngere Kind nochmals in die Höhe zu schrauben ;-(

Mein Anwalt war ganz perplex und hat beim OLG gar nichts mehr gesagt.

Was natürlich schlecht ist. Zumindest hätte er den OLG-Richtern süffisant nahelegen sollen, die Begründung ihres Beschlusses doch bitte sorgfältig zu formulieren.

Nebenbei gefragt, wie gut oder schlecht fühlst du dich bei diesem Anwalt aufgehoben? Eventuell wäre es sinnvoll, in der nächsten Runde mit einem anderen Anwalt anzutreten ...

Zum anderen unterfällt der Antragsgegner bei einem Grad der Behinderung von 30% (...)

Was immer es auch ist, woran du leidest - wäre es denkbar, dass es sich in letzter Zeit in einer Art und Weise verschlechtert hat, dass du bei einer erneuten Überprüfung einen höheren GdB oder ein zusätzliches Merkzeichen im Behindertenausweis eingetragen bekommen kannst?

Wegen des Zusammenlebens mit seiner Lebenspartnerin ist der Notwendige Selbstbehalt von 950 bzw. 1000€
um jeweils 35% zu kürzen.

Wie genau kriegt so ein Richterlein es im Jahr 2013 noch in seine hohle Birne, sich auf einen Selbstbehalt von 950 Euro zu berufen?!? Der Selbstbehalt von 950 Euro galt letztmals für das Jahr 2012, seit Januar 2013 sind es definitiv 1.000 Euro.

Und woher nimmt der Bursche die Frechheit, die Haushaltsersparnis (a) mit 35% anzusetzen und (b) diese ausschließlich dir anzulasten, anstelle die Haushaltsersparnis hälftig über dich und deine Lebensgefährtin zu verteilen? Deine Gerichtsverhandlung war im Juli 2013 - gerade mal sechs Monate vorher, nämlich am 30. Januar 2013, gab es ein höchstrichterliches Urteil vom BGH, Aktenzeichen XII ZR 158/10, in dem die Haushaltsersparnis auf 25% des in diesem Altfall noch maßgeblichen Selbstbehaltes von 900 Euro festgeschrieben wurde, aber in der Art, dass diese Haushaltsersparnis auf beide Lebenspartner verteilt wurde. Effektiv bedeutete dies also eine Absenkung des Selbstbehaltes um 12,5%, also von 900 Euro auf 788 Euro. Übertragen auf deinen Fall hieße das: Selbstbehalt 1.000 Euro, Haushaltsersparnis von 25% gleich 250 Euro je zur Hälfte bei dir und bei deiner Lebensgefährtin angerechnet, dein Selbstbehalt sinkt also "nur" um 125 Euro auf 875 Euro.

Und ja, verdammt, es handelte sich um ein aktuelles BGH-Urteil, und an so einem Urteil darf sich nach gängiger Rechtsauffassung auch ein verschissenes Oberlandesgericht orientieren - oder, wenn das OLG das nicht möchte, dann wird es zumindest sauber begründen müssen, warum dieser Fall völlig anders gelagert ist, d.h. warum es auf "35% allein beim Pflichtigen" hinausläuft. Ein hingerotztes "die meinten was ich überhaut will, das Urteil vom AG ist rechtskräftig" sollte da als Begründung eigentlich nicht ausreichen dürfen!

Muss man sich mal überlegen: Im Grunde genommen behaupten diese Realitätsverweigerer, wenn zwei Menschen unter einem Dach leben, dann betrage die Ersparnis hieraus in Summe siebenhundert Euro!

Hierbei spielt es keine Rolle das Sie die ganze Woche auswärts eine Unterkunft hat.

Ist diese Unterkunft eine Wohnung, oder ist sie von ihrer Firma her "nur" in einer Pension o.ä. untergebracht? Wenn sie nämlich ohnehin eine eigene Wohnung und noch dazu in einem anderen Ort hat - dann ist sie eben ab sofort nicht mehr deine Lebensgefährtin. Jedenfalls nicht offiziell, d.h. sie soll ggf. beim Meldeamt den Wohnsitz an den anderen Ort ummelden. Damit hat sich die Sache mit der Haushaltsersparnis (hoffentlich!) erledigt, und beim aufstockenden Hartz IV gibt's dann eventuell auch bessere Chancen für dich. (Und falls mir jetzt irgendein Moralapostel den erhobenen Zeigefinger zeigen möchte, dann winke ich mit dem ausgestreckten Mittelfinger zurück. Wenn nämlich der Staat seine Bürger derart unverschämt über den Löffel rasiert, dann braucht sich eben dieser Staat hinsichtlich der Loyalität und Ehrlichkeit eben dieser Bürger auch keine falschen Hoffnungen mehr zu machen.)

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2014 23:58
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

750€ Selbstbehaltabsenkung vs. 35% Kürzung wegen Haushaltsersparnis verträgt sich mathematisch nicht. Ebenso verträgt es sich nicht mit dem Gesetz, den LG im gleichen Umfang in die Verantwortung zu nehmen wie den UH-Schuldner.  Und jetzt war die Sache auch vor dem OLG? Mag ja sein, das Du frustriert bist, nur hier Häppchenweise die Brocken hinzuwerfen und Hilfe zu erwarten - die erwartest Du doch, oder? - verträgt sich nun mal nicht. Welches OLG ist es denn, und wann wurde dort verhandelt? Gibt es ein Aktenzeichen?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2014 00:07
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Abend iniurius,

Nebenbei gefragt, wie gut oder schlecht fühlst du dich bei diesem Anwalt aufgehoben? Eventuell wäre es sinnvoll, in der nächsten Runde mit einem anderen Anwalt anzutreten ...

Was Malachit hier schreibt war auch mein erster spontaner Impuls beim Lesen deiner Beiträge.

Die zahlreichen Ungereimtheiten hat Malachit sehr sorgfältig zusammengetragen. Deine Abänderungsklage sollte deutlich energischer und kompetenter vorgetragen werden. Bis dahin hilft mit solch haarsträubenden Gerichtsbeschlüssen wohl nur aufstockendes HartzIV. Es gibt hilfsbereite Menschen hier im Forum, die darüber besser Bescheid wissen als ich.

Welches OLG ist es denn, und wann wurde dort verhandelt? Gibt es ein Aktenzeichen?

Das würde mich auch interessieren.

Gute Nacht 🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2014 00:16
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Iniurius,

Was Malachit hier schreibt war auch mein erster spontaner Impuls beim Lesen deiner Beiträge.

Mein erster Gedanke war:
Respekt, dass Du bei einem derartigen Richterspruch den Karren noch nicht gänzlich in den Dreck gefahren hast ...

So schwachsinnig es klingt, als Ratschlag kann man Dir aktuell nur geben:
Ein Zusammenwohnen mit Deiner Freundin kannst Du Dir nicht leisten.

So sie bei Dir gemeldet ist, möge sie sich eine kleine Wohnung suchen.

Von dem, was Du bei einer Aufstockung mehr hast, könntest Du ihr diese vermutlich sogar bezahlen ...

Hast Du regelmäßigen Umgang mit Deinen Kindern ?
Sozialrechtlich wäre das (neben dem titulierten UH-Anspruch) ebenfalls im Rahmen einer temporären Bedarfsgemeinschaft zu berücksichtigen.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2014 10:11