Wer kann mir Rat ge...
 
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Wer kann mir Rat geben ?

 
(@nitram33)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ich bin Vater einer vier Jährigen Tochter und Seit drei Jahren von der Mutter geschieden.

Ich bin schwer erkrankt und  mußte Krankengeld beziehen und war einige Monate bereits auf Rente wegen voller Erwerbsunfähigkeit deshalb.

Nach einer 12 Wöchigen Reha bin ich Direkt wieder in Arbeit und habe ca 3 Monate Gesundheitlich durch gehalten bis ich
am 11.11.2008 wieder Gesudheitlich derart fertig war das ich Seit her Arbeitsunfähig wieder bin bis Heute.

Mein Arbeitgeber kündigte mir in der Probezeit noch am 11.11.2008 zum 25.11.2008.

Ab dem 26.11.2008 konnte ich bis zum 28.01.2009 noch Krankengeld beziehen und bin hier mitlerweile ausgesteuert weil ich die 78 Wochengrenze vom Krankengeldbezug hier leider schon erreicht habe.

Ab dem 29.01.2009 musste ich nun deswegen Leistungen bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen trotz weiterer
Arbeitsunfähigkeit und habe hier Leistungen von Monatlich 871,20 Euro bewilligt bekommen.

Ich habe noch für den Monat Januar 2009 Unterhalt von 202,00 Euro an die Kindesmutter Direkt überwiesen und Sie gebeten Unterhalts Vorschuss Leistungen ab Februar 2009 zu beantragen.

Die Kindesmutter hat mitlerweile ab Februar 2009 Unterhalts Vorschuss Leistungen für Unsere Tochter von 117,00 Euro
bewilligt bekommen.

Jetzt habe ich dem Jugendamt meinen Bewilligungsbescheid zukommen lassen und der Mitarbeiter äusserte sich bereits dahin das ich ab Februar  111,20 Euro Monatlich an das Jugendamt  zahlen müsse.

Ich habe keine weiteren Kosten wie Miete Strom unsw und lebe wieder mit meinen Eltern in einer Wohngemeinschaft in deren Eigenheim kostenfrei da es mir Gesundheitlich sehr sehr schlecht geht .

Meine Frage wäre ob diese Berechnung so korrekt ist?
Ich habe überhaupt keine Ahnung und bin Ehrlich gesagt überfordert.

Aber weil Selbst mein Arbeitslosengeld zunächst total falsch und zu meinen Lasten zu wenig berechnet war
denke ich lieber mal erkundigen denn Heut zu Tage ist ja alles möglich auf den Behörden.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.02.2009 22:12
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi nitram33

Existiert ein Titel? Wenn ja - von wann und wie lautet er?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2009 22:42
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich auch Hi!

Der genannte Betrag beruht jedenfalls auf der Differenz der von dir genannten Einkünfte und deinem Selbstbehalt von 770,- € für nicht Erwerbstätige.
Auf etwas in der Art wirst du dich also einstellen müssen, zumal du auch kaum Abzüge geltend machen kannst.

Evtl. wird dir sogar ein fiktives Einkommen wegen Mietfreien wohnens aufgelastet. Das kann allerdings nur ein Gericht. Evtl solltest du aber einen Mietvertrag mit deinen Eltern machen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2009 22:48
(@matraj63)
Rege dabei Registriert

Nabend,

Die Kindesmutter hat mitlerweile ab Februar 2009 Unterhalts Vorschuss Leistungen für Unsere Tochter von 117,00 Euro
bewilligt bekommen.

Jetzt habe ich dem Jugendamt meinen Bewilligungsbescheid zukommen lassen und der Mitarbeiter äusserte sich bereits dahin das ich ab Februar  111,20 Euro Monatlich an das Jugendamt  zahlen müsse.

Ist denn deine Zahlungsfähigkeit festgestellt worden?
Hab ich da jetzt einen Denkfehler ? Wenn du dem JA 111,20€ zahlen kannst, wieso zahlst du den Betrag nicht als KU? Da deiner Maus aber mehr KU zusteht, müsste das JA doch trotzdem UHV leisten, oder nicht?

Schau mal hier
http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article3216609.html

LG
Frank

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AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2009 22:57
(@matraj63)
Rege dabei Registriert

@Beppo

Bist du dir mit dem Selbstbehalt sicher?
Laut dieser Info und den Leitlinien für Schleswig Holstein ist der kleine Selstbehalt 900€
http://forum.jurathek.de/showpost.php?s=e713d377788f9ed96ca1385d8b3dc1ed&p=631403&postcount=8

Gruß
Frank

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AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2009 23:21
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Frank,
sicher ist in unserem Thema natürlich nichts, aber eigentlich kenne ich es so.

Ob jetzt die Süddänen da nun wieder ein eigenes Süppchen kochen, weiß ich aber auch nicht.

Müsste ja in deren URLs stehen.

Gruss Beppo

Nachtrag: Da steht unter 21.:

21.2 Der notwendige Selbstbehalt beträgt
bei nicht Erwerbstätigen 770 €,

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2009 23:33
(@matraj63)
Rege dabei Registriert

Ist dann wohl in diesem Jahr geändert worden, in den Leitlinien 2008 gabs nur den kleinen und den großen SB (900€ bzw. 1000€), hab beim googeln wohl den aus 2008 erwischt, mea culpa;-)

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AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2009 23:51
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ego te absolvo!  :amen:

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2009 23:53
(@schmusepapa)
Registriert

[off-topic]

Beppo, hast du auch das große Latrinum oder nur das kleine Asterixium und Obelixium?

[/off-topic]

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2009 00:10
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich habe ein ehrlich erworbenes kleines Latrinum!

Ich war sogar über Jahre hinweg, der Leistungsmaßstab meiner Klasse!

Aus der Anzahl meiner Fehler in einer Klausur ergab sich das Maß für die Note 5.
Anhand dieses Maßstabs wurden dann die Noten der anderen errechnet.

Lediglich im letzten Semester wurde uns ne Klausur angekündigt, in der 2-3 Sätze von der ersten Seite aus Caesars Bellum Gallikum vorkommen sollten.
"Gallia est omnis divisa in partes tres..."

Die habe ich dann auswendig gelernt, ne 1 geschrieben und mein Latrinum gerettet.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2009 00:20




(@nitram33)
Schon was gesagt Registriert

Also der Mitarbeiter des JU hat mir gesagt das sich meine Finanzielle Lage allem Anschein nach noch verschlechtern kann und wird aufgrund meines schlechten Gesundheits Zustandes mit 33 Jahren
z.b durch weitere Rente wegen voller Erwerbsunfähigkeit oder  das mein Anspruch auf  Arbeitslosengeld Leistungen
erschöpft sein wird und ich wegen der anhaltenden Arbeitsunfähigkeit dann in Hartz 4 fallen könnte,schluck.

Daher wäre es im Augenblick Sinnvoller zunächst bis Licht im Tunnel zu erblicken ist den Unterhaltsvorschuss weiter
laufen zu lassen und ich bis dahin die 111,20 Euro im Monat an das Ju zurück zahle und diese 117,00 Euro Unterhaltsvorschuss an die KM auszahlen.So sind auch Zahlungs Unterbrechungen ausgeschlossen und kann auch
keine Große Rückzahlsumme entstehen für mich.Eine Urkundeoder ein Titel besteht nicht.Ich habe bisher immer
freiwillig und pünktlich den Mindestunterhalt von 202,00Euro gezahlt.

Einen Mietvertrag möchten wir nicht schließen.Das wäre dann Einkommen meiner Eltern.
Allerdings muß ich die anfallenden Unkosten erstatten wie z.b Müllgebühren und Abwasser in Bar.
Diese Unkosten entstehen hier automatisch weil ich hier gemeldet bin und werden hier von der Gemeinde
nach Personen berechnet.Zu dem lebe ich wieder auf dem Land und habe ein kleines altes Auto.Ich musste es mir
anschaffen.Zum Arzt, zur Arbeit, meine Tochter zum Umgang abholen und zurück bringen .Hin und Rück 70 Kilometer.

Eine eigene Wohnung nehmen kann ich derzeit noch nicht. Ich hätte nur meine Kleidung und nicht ein Möbelstück.
Ich habe alles was ich mir aufgebaut habe mit der Scheidung verloren und kann nur sparen und hoffen das ich
es Gesundheitlich wieder schaffen werde Geld durch Ehrliche Arbeit verdienen zu können um meinen Lebensunterhalt
wieder Selbst Sicher zu stellen und Unterhalt für meine Kleine Tochter alleine zahlen zu können.

Ich Bewerbe mich Vorsorglich auf alles was sich anbietet ohne Ergebnis bis jetzt .
Aber im Prinzip kann sich Heute auch keiner  mehr erlauben Krank zu sein.Die Schraube geht automatisch immer weiter Runter.
Ich werde müssen wenn ich nicht ganz absaufen will.Krank hin oder her.

Ich leide Seit ca Mai 2006 an Colitis Ulcerosa .Als Kraft oder Busfahrer ein Schicksal ohne Zukunft in diesem Beruf.

Ausser meine Klamotten und der Umgang zu meiner Tochter ist alles futsch und musste ich auch noch in ein Privates Verbraucher Insollvens Verfahren gehen.

Ehrlich gesagt stehe ich mit dem Rücken an der Wand.
Meine Tochter und meine Eltern geben mir die Kraft weiter zu kämpfen und nach vorne zu schauen.
Ich muss Egal wie das bin ich meiner kleinen schuldig

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.02.2009 16:14